Regierungspressekonferenz vom 3. Juni 2024

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 3. Juni 2024

Themen
•    Messerangriff während einer Veranstaltung in Mannheim
•    Gewalt gegen Politikerinnen und Politiker
•    Gutachten zur Prüfung der Treibhausgasprojektionsdaten 2024 des Expertenrates für Klimafragen
•    Novellierung des Klimaschutzgesetzes
•    Überschwemmungen in Süddeutschland
•    Präsidentschaftswahlen in Mexiko
•    Insolvenzantrag der FTI Touristik GmbH
•    Mordfall Selimchan Changoschwili
•    Staatsbesuch des amerikanischen Präsidenten in Frankreich
•    Nahostkonflikt
•    Cyberangriff auf die CDU
•    Online-Plattform zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

38 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 3. Juni 2024

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Büchner
  • Dr. Ata (BMI)
  • Beckfeld (BMJ)
  • Dr. Kalwey (BMF)
  • Haufe (BMWK)
  • Druckenthaner (BMDV)
  • Steffen (BMWSB)
  • Fischer (AA)

(Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Büchner

Der Bundeskanzler ist zutiefst bestürzt darüber, dass der mutige Polizeibeamte nach dem furchtbaren Angriff in Mannheim seinen schweren Verletzungen erlegen ist. Dieser Mann ist eingeschritten, um Leben zu retten und hat sein Leben dafür gegeben. Ein Angriff auf einen Polizisten im Einsatz ist ein Angriff auf uns alle. Polizistinnen und Polizisten schützen tagtäglich unsere Demokratie. Der Bundeskanzler hat daher betont, dass der Einsatz dieses Mannes für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger allerhöchste Anerkennung verdient. Sein Beileid gilt der Familie des getöteten Beamten sowie seinen Freunden und seinen Kolleginnen und Kollegen der Mannheimer Polizei.

Denjenigen, die Amtsträger und Sicherheitskräfte angreifen, sagt der Bundeskanzler: Unterschätzt uns nicht. Wir sind ein demokratischer Staat. Wir werden das nicht dulden und mit allen Möglichkeiten von Recht und Gesetz gegen euch vorgehen.

Darüber hinaus hat der Bundeskanzler am vergangenen Wochenende noch einmal deutlich gemacht, dass Gewalt gegen Politikerinnen und Politiker nicht akzeptabel ist und dagegen mit allen Möglichkeiten von Recht und Gesetz vorgegangen wird. Es ist somit eine Gesamtaufgabe unseres demokratischen Staates und unserer demokratischen Gesellschaft. Der Kanzler hat deutlich formuliert und betont, dass wir keine Gewalt tolerieren und unser Staat wehrhaft ist.

Die verabscheuungswürdigen Attacken auf Mandatsträger, Europawahlkandidaten, weitere Wahlkampfhelfer und Mitglieder der Verfassungsorgane sind auf das Schärfste zur verurteilen, weil sich diese feigen und brutalen Angriffe gerade gegen diejenigen richten, die sich tagtäglich und mit Leidenschaft für unsere Demokratie, also für unsere Bürgerinnen und Bürger, engagieren. Ohne diese Menschen, ohne das wichtige Engagement würde unsere repräsentative Demokratie nicht funktionieren. Es ist traurig, dass wir derzeit so viele Angriffe zu verzeichnen haben.

Wir sehen aber auch, dass Menschen genau deshalb auf die Straße gehen, angegriffene Kandidaten nicht resignieren und sich erst recht nicht aus dem Wahlkampf zurückziehen. Das ist gut und ein starkes Zeichen für unsere Demokratie. Es ist das richtige Zeichen, dass der Hetze, dem Hass und auch der daraus resultierenden Gewalt, egal ob auf kommunaler Ebene oder der Bundesebene, etwas viel Größeres entgegensteht, eine grunddemokratische Überzeugung für die es einzustehen und zu kämpfen lohnt.

Als Bundesregierung sind wir auch gefordert, zu prüfen, wie wir den Schutz dieser Menschen die sich für unser Land engagieren, verstärken können. Dies tun wir fortlaufend.

Frage

Herr Büchner, Sie haben es eben zu Abschluss Ihres Statements gesagt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, zu prüfen, was man tun kann. Herr Ata, sind Sie dabei schon über die Frage hinausgekommen und haben Antworten? Sehen Sie dabei vor allem den Bund oder eher zum Beispiel auch die Länderpolizeien in der Pflicht?

Dr. Ata (BMI)

Was den Schutz von Amts- und Mandatsträgern angeht, kann ich darauf verweisen, dass wir eine zentrale Ansprechstelle insbesondere für Kommunalpolitikerinnen und ‑politiker einrichten. Dazu hatten wir auch bereits berichtet. Das Meldegesetz wird überarbeitet ‑ das war jüngst im Kabinett ‑, um die Meldeadressen besser schützen zu können. Auch das ist ein Schritt, um kommunalpolitisch Aktive und auch Weitere besser schützen zu können. Jüngst wurden auch die polizeilichen Maßnahmen zum Schutz von Politikerinnen und Politikern hochgefahren. Auch dazu hatten wir berichtet. Das ist auch in der Verantwortung der Länder.

Zusatzfrage

(zum Messerangriff während einer Veranstaltung in Mannheim) Noch einmal zu den Ländern: Das war eine Wahlkampfveranstaltung einer kleinen kommunalen Gruppe. Sehen Sie die Länder oder die Kommunen in der Pflicht auch solche Wahlveranstaltungen oder wie in diesem Falle Wahlkampfstände besser zu schützen, oder ist es utopisch, für diese Art von Wahlkampfauftritten überhaupt solche Hilfe zu organisieren?

Dr. Ata (BMI)

Es gibt einen fortlaufenden Austausch der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch zu diesen Fragen. Auch Bund und Länder insgesamt sind bei diesem Thema gefragt. Aber wenn mich nicht alles täuscht, war Polizei vor Ort.

Frage

Herr Büchner, beim Statement des Bundeskanzlers, das Sie vorgetragen haben, fällt auf, dass er in der Anrede zweimal in die Duzform gegangen ist. Ich glaube, Sie haben als Wortlaut gesagt: „Unterschätzt uns nicht“, „wir werden euch“. ‑ Das ist ungewöhnlich, weil gegenüber Unbekannten normalerweise die Sie-Form gewählt wird.

Was soll mit diesem verbalen Infight, wenn man so sagen will, zum Ausdruck gebracht werden?

SRS Büchner

Ich mache mir Ihre Bewertung natürlich nicht zu eigen, aber es ist einfach eine deutliche Aussprache des Bundeskanzlers an dieser Stelle. Ich würde das ansonsten nicht weiter einordnen. Die Worte stehen sehr klar für sich, finde ich.

Zusatz

Ja. Aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass der Bundeskanzler in früheren Ansprachen oder Statements gegenüber ihm unbekannten Personen in die Duzform gegangen ist. Deswegen würde ich sagen, dass das kein Zufall sein kann. Mich würde schon interessieren, was die Absicht hinter dieser Sprachform ist.

SRS Büchner

Ich kann Ihnen jetzt nicht weiterhelfen. Das ist Ihrer Interpretation überlassen.

Frage

Meine Frage geht an das BMI und vielleicht auch an das BMJ. Sehen Sie jetzt im Nachgang ‑ ich weiß, es ist jetzt sehr verfrüht ‑ irgendeinen Handlungsbedarf, was gesetzliche Anpassungen angeht, die Regelung über das Mitführen von Messern oder anderen ähnlichen Waffen? Sehen Sie irgendetwas, was jetzt gemacht werden müsste?

Dr. Ata (BMI)

Ich kann gerne etwas zum Thema von Messerangriffen und Messerverboten sagen. Grundsätzlich ist der Umgang mit Messern bereits stark reguliert. So sind Erwerb, Besitz von sowie alle weiteren Formen des Umgangs mit Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymessern verboten. Verstöße werden mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Daneben besteht ein Verbot, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, sogenannte Einhandmesser, oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimetern außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks zu führen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Ausnahmen von diesen Verboten gelten, wenn das Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird oder wenn ein berechtigtes Interesse für das Führen des Messers besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Führen im Zusammenhang mit einer Berufsausübung erfolgt oder der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Zusatzfrage

Besteht also kein weiterer Änderungsbedarf?

Dr. Ata (BMI)

Ich denke, es ist jetzt zu früh, um darüber zu spekulieren. Ich habe auf die geltende Rechtslage hingewiesen.

Beckfeld (BMJ)

Ich kann für das Justizministerium ergänzen, dass wir bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht haben, dass der Rechtsstaat für solche Fälle wehrhaft ist, das Strafrecht die entsprechenden Regelungen zur Verfügung stellt, um solche Fälle entsprechend zu ahnden, aus Sicht des Justizministeriums aktuell keine offensichtlichen Strafbarkeitslücken bestehen, aber solche Fälle natürlich immer Anlass dafür geben, es auf eventuelle Lücken zu prüfen.

Dr. Ata (BMI)

Vielleicht darf ich ergänzend noch sagen, dass die Bundesinnenministerin ein generelles Waffenverbot, insbesondere ein Verbot von Messern in öffentlichen Verkehrsmitteln, vorgeschlagen hat und das Bundesinnenministerium von der Innenministerkonferenz im Juni 2023 gebeten wurde, einheitliche Regelungen zum Waffenverbot zu prüfen und gegebenenfalls auf eine Änderung der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn bzw. der Eisenbahnverkehrsunternehmen insbesondere in Bezug auf das Mitführen von Messern hinzuwirken. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

Frage

Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Herr Lindner hat sich geäußert. Zitat:

„Gegen den islamistischen Terrorismus müssen wir uns zur Wehr setzen. Die Sicherheitsbehörden werden wir dafür finanziell weiter stärken.“

Welche Sicherheitsbehörden genau, in welchem Ausmaß, was eben gerade auch den islamistischen Terrorismus betrifft?

Herr Ata, bedeutet das, dass sich damit gegenüber den bisherigen Anmeldungen in den Haushaltsverhandlungen etwas verschiebt?

Dr. Kalwey (BMF)

Wie Sie richtig gesagt haben, hat sich der Minister gestern in einem Tweet dazu geäußert. Ich muss Sie zu diesem Thema aber leider auf die laufenden Haushaltsverhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 verweisen, die jetzt gerade geführt werden. Dazu werden sicherlich Gespräche geführt werden, sie finden aber intern statt.

Dr. Ata (BMI)

Auch ich kann den Verhandlungen natürlich nicht vorgreifen. Ich will nur darauf hinweisen, dass sich die Ministerin kürzlich in einem Interview geäußert und gesagt hat, dass wir selbstverständlich starke Sicherheitsbehörden benötigen und eine Kürzung dort nicht erfolgen sollte.

Zusatzfrage

Das ist ja erst einmal nicht neu. Diese Aussage betrifft auch nicht nur diesen Phänomenbereich.

Noch einmal die Frage an Frau Kalwey: Es gibt diese Aussage, und Sie verweisen auf die laufenden Verhandlungen. Ändert sich in den Verhandlungen etwas, auch wenn Sie nicht sagen können, was genau?

Dr. Kalwey (BMF)

Das ist eine geschickte Frage, aber ich würde es bei dem belassen, was ich gesagt habe.

Frage

Meine Frage geht an das BMI. Vor dem Hintergrund dieser Messerattacke werden jetzt die Sicherheitsvorkehrungen rund um die EM verschärft? Sehen Sie ein Risiko von Nachahmertaten?

Dr. Ata (BMI)

Die Sicherheit hat bei der EM natürlich höchste Priorität. Bund und Länder bereiten sich intensiv auf das sportliche Großereignis vor. Selbstverständlich werden immer lageabhängig Maßnahmen geprüft. Vielleicht darf ich auf ein Zitat der Ministerin zu dem Thema hinweisen: Für mich hat die Sicherheit der EURO höchste Priorität. Unser Fokus reicht vom Schutz vor Islamisten und anderen Extremisten bis zum Schutz vor Hooligans und anderen Gewalttätern und der Sicherheit unserer Netze vor Cyberangriffen. Diese aktuellen Bedrohungen haben wir besonders im Blick. Zur EURO bündeln wir die Kräfte der Sicherheitsbehörden noch einmal stärker und stellen uns auf alle möglichen Gefahren ein. Das gehört zur konzentrierten Vorbereitung auf ein solches Großereignis. Diese Vorbereitung läuft gut und professionell, auch dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit den Ländern, insbesondere auch mit NRW, mit Blick auf das sogenannte IPCC, wo viele Fäden der Polizeibehörden zusammenlaufen.

Zusatzfrage

Aber verstehe ich Sie richtig, dass die Messerattacke in Mannheim keinen direkten Einfluss auf die Sicherheitsvorkehrungen oder konkrete Maßnahmen hat?

Dr. Ata (BMI)

Wie gesagt, wurden die Sicherheitsmaßnahmen sehr intensiv vorbereitet. Es gibt einen sehr, sehr intensiven Austausch einerseits zwischen Bund und Ländern und andererseits international. Die Sicherheitslage wird fortlaufend lageabhängig bewertet.

Frage

Herr Haufe, der Expertenrat für Klimafragen hat hier gerade sein Sondergutachten vorgestellt und kommt zu dem Schluss, dass Deutschland die Klimaziele 2030 voraussichtlich nicht erreichen wird. Er hat also eine skeptischere Prognose als die, die das Umweltbundesamt im März vorgelegt hat.

Wie reagiert die Bundesregierung darauf?

Haufe (BMWK)

Am Anfang möchte ich erst einmal klarmachen, dass das Gutachten, das der ERK heute vorgelegt hat, ein Sondergutachten ist, das wir selbst in Auftrag gegeben haben. Es ist ein Auftrag der Bundesregierung an den Expertenrat für Klimafragen gewesen, die Projektionsannahmen, die wir für 2030 machen, zu überprüfen. Das hat er heute getan und dargelegt, dass aus seiner Sicht Risiken und Unsicherheiten in den Annahmen, die wir zugrunde legen, vorhanden sind. Das ist auch seine Aufgabe. Die gesamte Klimapolitik der Bundesregierung unterliegt kontinuierlich einem wissenschaftlich unabhängigen Monitoring. Das ist, denke ich, heute auch noch einmal zum Ausdruck gekommen. Das ist für uns wichtig, um genau zu sehen, wo man gegebenenfalls nachsteuern oder entsprechend handeln muss.

Der ERK weist nun darauf hin, dass das Schließen der Klimaschutzlücke nicht als gesichert angenommen werden kann. Ich kann mich jetzt nicht komplett zu jedem Detail einlassen. Wir müssen den Befund heute erst noch prüfen.

Ich möchte grundsätzlich sagen, dass es die Projektionsdaten, wie sie das Umweltbundesamt vorgelegt hat, unter bestimmten Bedingungen durchaus möglich machen, dass wir die Treibhausgasbilanz 2030, wie sie im Klimaschutzgesetz vorgesehen ist, erreichen ‑ wie gesagt, unter bestimmten Annahmen. Wir haben von Anfang an immer deutlich gemacht, dass in der Projektion, die wir im März vorgelegt haben, Risiken und Unsicherheiten vorhanden sind. Das wird heute noch einmal bestätigt. Das heißt, wir sind uns solcher Unsicherheiten durchaus bewusst. Minister Habeck hat immer gesagt, dass wir Kurs halten müssen. Denn die Einhaltung der Klimaziele ist nur dann möglich, wenn wir eine so ehrgeizige Klimapolitik, wie er formuliert, auch wirklich durchführen und auch dann noch auf mögliche unerwartete Entwicklungen reagieren.

Ich will noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir momentan sehen, welche Fortschritte wir mittlerweile erreicht haben. Wir sehen, dass die Treibhausgasemissionen 2023 gegenüber 2022 um zehn Prozent gesunken sind. Heute kommen deutlich über 50 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien. Im April wurden 18 Kohlekraftwerke abgeschaltet. Wir haben jetzt historisch gesehen die niedrigsten Kohleemissionen; sie sind auf einem historischen Tiefpunkt. Wir haben das Ausbauziel für Solaranlagen für 2024 bereits jetzt im Mai erreicht; innerhalb der letzten Monate sind also bereits Solaranlagen mit einer Leistung von 88 Gigawatt installiert worden, und die Anzahl der Stunden, in denen Deutschland seinen Strom zu hundert Prozent aus erneuerbaren Energien decken kann, wächst kontinuierlich, und das gleichbleibend hohem Versorgungsniveau und sinkenden Energiepreisen.

Für uns ist das Ergebnis, das der ERK heute vorgelegt hat, insofern entscheidend, als es zeigt, dass der beschleunigte Ausbau der klimaneutralen Energieversorgung weiter vorangetrieben werden muss. Wir haben im letzten Monat das Solarpaket vorgelegt, was der ERK zum Beispiel noch nicht in seine Berechnungen einbezogen hat. Wir haben jetzt das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vorgelegt. Wir haben weitere Vereinfachungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehen. Demnächst kommt das Gesetz zum Geothermieausbau. Das heißt, wir forcieren weiter bessere Rahmenbedingungen, noch bessere Rahmenbedingungen, damit die Energiewende entsprechend beschleunigt fortgesetzt werden kann. Das ist das ganz Entscheidende, und der Impuls des ERK war eben auch, dass an diesen Rahmenbedingungen weitergearbeitet werden muss, damit kein Zweifel an einem schnellen Ausbau zum Beispiel der klimaneutralen Stromversorgung, aber eben auch im Wärmewendebereich besteht.

Frage

Herr Haufe, so wie Sie jetzt argumentieren, heißt das ja, dass Sie das Gutachten bzw. die Beurteilung, die jetzt vorgelegt wurde, für überholt halten. Sie haben eben am Schluss gesagt, ganz viele Punkte, die jetzt die Bundesregierung schon angegriffen hat, seien gar nicht mit bewertet worden. Habe ich Sie da richtig verstanden: Dieses Urteil, zu dem der Expertenrat jetzt kommt, bezieht sich eigentlich nur auf frühere, nicht aber auf die jetzige Situation?

Haufe (BMWK)

Das ist nicht das, was ich gesagt, und auch nicht das, was ich gemeint habe. Wir haben die Projektionsdaten seit dem Herbst 2023 entwickelt. Das Ergebnis, das Sie im März vorgetragen bekommen haben, basiert also auf Annahmen aus dem Herbst 2023. Das heißt, es gibt natürlich die eine oder andere Entwicklung, die im Ergebnis des ERK nicht enthalten ist. Das heißt aber nicht, dass das Sondergutachten des ERK, so wie es vorgelegt worden ist, in irgendeiner Weise entwertet werden sollte. Ganz im Gegenteil: Wir nehmen das sehr ernst ‑ das habe ich gerade unterstrichen ‑, weil es immer wieder aufzeigt ‑ das ist ja auch die Rolle des Expertenrates ‑, wo möglicherweise Schwachstellen sind, wo möglicherweise Unsicherheiten sind, wo Risiken sind, auf die die Bundesregierung in den laufenden Jahren reagieren muss.

Zusatzfrage

Das Wirtschaftsministerium sieht also nicht, dass es aufgrund dieses Gutachtens bzw. dieser Beurteilung konkrete neue Maßnahmen einleiten muss, um dieser kritischen Einschätzung des Expertenrates jetzt zu folgen?

Haufe (BMWK)

Okay, dann möchte ich noch einmal kurz auf das Klimaschutzgesetz und seine Novelle eingehen. Das Klimaschutzgesetz, so wie es jetzt novelliert worden ist, sieht ja vor, dass die Bundesregierung erst einmal jedes Jahr eine Projektion vorlegen muss. Das gilt ab nächstem Jahr. Wir haben jetzt 2024 einen Testlauf gemacht, weil wir ja genau zwischen einem alten und einem neuen Klimaschutzgesetz sind. Der Expertenrat für Klimafragen hat heute auf Bitten der Bundesregierung also erstmalig so ein Projektionsgutachten vorgelegt, um zu sehen, wie gut das auch technisch funktioniert, wenn wir das neue Klimaschutzgesetz haben. Wenn der ERK zweimal ein Fragezeichen hinter die Projektion setzt, dann ist die Bundesregierung per novelliertem Gesetz dazu aufgefordert, unverzüglich ein neues Klimaschutz-Sofortprogramm vorzulegen.

Zusatzfrage

Also nicht jetzt, sondern erst im nächsten Jahr?

Haufe (BMWK)

Das wäre die gesetzliche Pflicht. Das heißt natürlich nicht, dass der Impuls, der vom Expertenrat jetzt ausgegangen ist, in der Bundesregierung verhallen würde; vielmehr ist es natürlich so, dass wir das, was der Rat sagt, durchaus sehr ernst nehmen. Es gibt auch Äußerungen des Rates zur Absicherung der Haushaltsmittel für die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm oder im KTF. Das fließt jetzt natürlich auch mit in die Haushaltsberatungen hinein.

Frage

Ich möchte bei diesem Komplex bleiben, die Frage vielleicht aber auch an das Verkehrsministerium weitergeben. Das Gutachten enthält ja eine ganz eindeutige Empfehlung, jetzt schon Maßnahmen zu ergreifen und eben nicht darauf zu warten, dass es nächstes Jahr wieder so eine Projektion gibt, die dann mitten in den Wahlkampf hineinplatzen würde. Sehen Sie jetzt Bedarf? Stößt das bei Ihnen im Haus noch einmal eine Diskussion an, Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen?

Druckenthaner (BMDV)

Ich kann mich den Worten des Kollegen nur anschließen. Wir nehmen dieses Gutachten jetzt erst einmal zur Kenntnis und werden es auch intensiv im Einzelnen auswerten. Wir sind ja schon dran an dem Thema Klimaschutz im Verkehr. Dass wir diesem Thema außerordentlichen Stellenwert einräumen, belegen unsere Maßnahmen, die wir schon auf den Weg gebracht haben. Diese Maßnahmen wirken im Verkehrssektor allerdings langfristig, gerade weil wir im Straßenverkehr eine sehr hohe Bestandsflotte von 45 Millionen Verbrennerfahrzeugen haben.

Ich zähle unsere Maßnahmen auf: Wir haben das Deutschlandticket auf den Weg gebracht. Das hat zu über einer Million Neukunden für den ÖPNV geführt, und da sehen wir auch erste Verlagerungseffekte. Wir haben die CO2-basierte Lkw-Maut eingeführt, die Anreize für eine Umstellung auf klimaneutrale Antriebe in der Logistik schafft. Wir haben die Anzahl der Ladepunkte seit dem Amtsantritt der Regierung verdoppelt; auch das ist ein Anreiz für mehr Elektromobilität. Außerdem ist die Generalsanierung der Schiene mit Rekordinvestitionen angestoßen worden.

Das sind Maßnahmen, die, wie gesagt, langfristig wirken werden. Deswegen halten wir an diesen Maßnahmen fest und werden sie auch weiterhin mit Hochdruck verfolgen.

Zusatzfrage

Werden Sie angesichts dessen, dass sich jetzt doch sehr deutlich herausstellt, dass es zum wiederholten Male nicht reicht, weitere Maßnahmen in Angriff nehmen?

Druckenthaner (BMDV)

Ich hatte schon gesagt, dass wir im Verkehrssektor eine ungleich größere Herausforderung haben, weil wir im Straßenverkehr eine sehr hohe Bestandsflotte an Verbrennerfahrzeugen haben, die wir nicht von einem Tag auf den anderen umstellen können. Wir verfolgen auch bewusst eine Politik der Anreize und nicht der Verbote, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Für uns ist entscheidend, dass die Maßnahmen sozial verträglich sind, breit akzeptiert werden und die Menschen nicht in ihrer Mobilität einschränken. Vor diesem Hintergrund werden wir weiterhin die Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor vorantreiben. Dieses Thema ist sehr wichtig.

Frage

An das Wirtschafts- und Klimaministerium: Herr Haufe, die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern ist ein Bein der Energiewende. Das zweite Bein wäre die Verteilung dieses so erzeugten Stroms; das ist das Projekt Netzausbau. Da hat jetzt die Bundesnetzagentur vorgerechnet, dass man, wenn man beim Netzausbau auf Erdkabel verzichtet und nur Freileitungen baut, immerhin 35 Milliarden Euro an Kosten einsparen könnte. Die Erdkabel waren aber eingeplant worden, um die Akzeptanz für den Netzausbau in der Bevölkerung zu erhöhen, was die Energiewende befördert. Wie steht die Bundesregierung bzw. wie steht Ihr Ministerium zu dem Vorschlag oder zu der Anregung, auf Freilandleitungen zu setzen, auch wenn damit vielleicht die Akzeptanz in der Bevölkerung sinkt?

Haufe (BMWK)

Der Netzausbau ist ein ganz entscheidendes Element der klimaneutralen Stromversorgung. Weil wir gerade über die Klimabilanz sprechen, will ich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir jetzt fünfmal mehr Baubeginne für Stromtrassen haben als 2021. Das ist also ein deutlicher Fortschritt, eine deutliche Bewegung und Dynamik im Stromnetzausbau, wie sie seit Langem nicht mehr vorhanden war, wie sie aber seit Längerem notwendig gewesen wäre. Darauf hat der Minister auch immer wieder hingewiesen.

Der Minister hat auch darauf hingewiesen, dass Netzausbau immer ein Gemeinschaftswerk zwischen dem Bund und den Ländern ist. Man könnte auf Freileitungen wechseln, nur müsste das dann von allen Bundesländern gemeinsam gewollt sein. Das müsste schnell gehen und das müsste vor allem auch inklusive der Länder gehen, die sich immer wieder sehr kritisch gegenüber Freileitungen geäußert haben. Vor allen Dingen darf es eben nicht auf Kosten dieser Dynamik gehen, die wir jetzt erreicht haben. So hat es der Minister zuletzt auch wieder formuliert. Er hat davor gewarnt, jetzt wieder länger darüber zu debattieren und Jahre zu verlieren. Dadurch könnte der Ausbau natürlich auch wieder teurer werden. Wir haben jetzt ja im Bundesbedarfsnetzplan festgelegt, wie die Stromtrassen in den nächsten Jahren ausgebaut werden sollen, nämlich maßgeblich auf Erdkabeln basierend. Das heißt, wir müssten diese Vereinbarung jetzt wieder aufmachen und sie neu diskutieren. Das ist das, was der Minister in dieser Debatte zu bedenken gibt.

Zusatzfrage

Es gibt offenbar einige Bundesländer, die wegen der relativ hohen Kosten für die Erdverkabelung eben doch lieber auf Freileitungen in ihren Regionen setzen würden. Verstehe ich es richtig, dass Ihr Haus sagt: Der Ball liegt bei den Ländern, und nur dann, wenn alle Länder gemeinsam sagen, dass sie auf Erdkabel verzichten oder den Einsatz von Erdkabeln reduzieren und auf Freileitungen setzen, wäre das auch ein Projekt für Sie?

Haufe (BMWK)

Ich kann wiederholen, dass der Netzausbau ein wirklich herausforderndes Projekt ist, das die Geschlossenheit aller politischen Akteure erfordert, aber eben auch die Zustimmung der Anwohner und der Landwirte, die häufig betroffen sind. Hier sind also alle gefragt, ihre Zustimmung zu geben. Wir haben im Moment eine Situation, in der sehr viel Zustimmung erfolgt ist, unter anderem durch die Erdkabel.

Frage

Auch an das BMWK: Sie haben gerade gesagt, der Ausbau der klimafreundlichen Stromversorgung müsse als Folge dieses Gutachtens weitergehen. Wir hören jetzt aus der Energiewirtschaft ‑ gerade am Wochenende gab es eine entsprechende Forderung ‑, dass es mit der Finanzierung schwieriger wird. Der BDEW und der VKU haben jetzt einen Energiewendefonds ins Spiel gebracht ‑ auch die Energieminister der Länder haben das neulich gefordert ‑, also einen Fonds, der sozusagen die Eigenkapitalbasis der Unternehmen stärken könnte und abgesichert werden könnte. Das Konzept ist ‑ vereinfacht dargestellt ‑, dass privates Kapital fließt, aber staatliche Bürgschaften oder Garantien das Ganze absichern würden. Wie stehen Sie zu so einer Idee?

Haufe (BMWK)

Diesen Vorschlag haben wir natürlich gehört, aber ich kann Ihnen dazu heute keine direkte Einschätzungen oder direkte Reaktionen darauf geben. So ein Gutachten bewerten wir ja in der Regel nicht gleich. Die Diskussion darüber läuft, das ist klar, und die nimmt der Minister auch deutlich wahr. Ich habe jetzt aber keine neue Einlassung dazu.

Zusatzfrage

Sehen Sie den veranschlagten Finanzbedarf von, ich glaube, 700 Milliarden Euro bis 2030 und einer Billion Euro bis 2035, bei Ihnen im Haus insofern als ein mögliches Problem für die Energiewende an, als das Kapital gar nicht zustande kommen könnte, weil die Unternehmen das am Kapitalmarkt gar nicht aufnehmen können?

Haufe (BMWK)

Die Kapitalausstattung und auch die Finanzierung der Energiewendeherausforderungen in den nächsten Jahren ist ganz klar ein wesentliches Thema, das wir immer mit im Blick haben und immer mit diskutieren. Ich kann Ihnen dazu heute aber nichts Neues sagen.

Frage

Herr Haufe, noch einmal zurück zu den Maßnahmen allgemein: Reichen diese Maßnahmen oder reichen sie nicht? Wir haben hier vor gut zwei Wochen auch über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg geredet, das das Klimaschutzprogramm 2023 noch einmal quasi verurteilt hat. Damals hieß es, das BMWK werde jetzt prüfen, inwiefern das noch gilt, weil sich das noch auf das alte Klimaschutzgesetz bezog und inzwischen das neue in Kraft getreten war. Was ist bei dieser Prüfung herausgekommen? Gibt es inzwischen eine Antwort auf die Frage, ob man da noch einmal nachsteuert?

Haufe (BMWK)

Zum OVG-Urteil kann ich Ihnen heute noch nicht das Ergebnis vorlegen. Ich weiß, ehrlich gesagt, gar nicht, ob wir den Schriftsatz schon bekommen haben. Es dauert immer mehrere Tage oder sogar Wochen, ehe wir den Schriftsatz des Gerichtsurteils bekommen. Jedenfalls kann ich noch nicht sagen, wie wir mit dem Urteil umgehen werden.

Ich will an dieser Stelle noch einmal klar machen, dass es bei den Gerichtsurteilen des Oberverwaltungsgerichts auch um die Frage geht: Wie gehen wir generell mit Klimaschutz-Sofortprogrammen um? Denn wir müssen einfach sehen, dass bestimmte Maßnahmen ihre Wirkung erst entfalten müssen. Wir können nicht eine Maßnahme erlassen, die innerhalb eines Jahres sofort eine drastische Emissionsminderung bewirkt, wenn wir nicht andere wichtige Rechtsgüter quasi infrage stellen müssen. Diese Diskussion führen wir einfach auf der juristischen Ebene, und es ist auch wichtig, diese Diskussion zu führen, weil wir im Klimaschutzgesetz einfach auch rechtliche Sicherheit erreichen müssen, wenn es um die Frage der Klimaschutz-Sofortprogramme geht. Das ist ein wichtiger Beweggrund für uns, uns diese Urteile sehr genau anzuschauen und uns auch diesen Diskussionen mit den Gerichten und vor Gerichten zu stellen. Ich kann Ihnen aber noch nicht sagen, wie wir mit dem Urteil umgehen werden.

Frage

Herr Haufe, die Experten sehen bei der Novelle des Klimaschutzgesetzes auch Unsicherheiten bei der Handlungsverantwortung. Es heißt, wenn es zu einer Zielverfehlung komme, sei nicht klar, wer dann genau Maßnahmen ergreifen müsse. Die Experten fordern die Bundesregierung auf, da mit Verordnungen einen genauen Weg aufzuzeigen. Werden Sie das tun?

Haufe (BMWK)

Das sehen wir etwas anders als der Expertenrat für Klimafragen. Im Verständnis der Bundesregierung ist es schon so, dass die Ministerien, die einen Sektor verantworten, in dem besondere Emissionsnachlässigkeiten oder Emissionssteigerungen stattfinden bzw. in dem zu wenig Minderung stattfindet, natürlich auch in erster Linie verantwortlich dafür sind, Maßnahmen vorzulegen. Dieses Grundverständnis hat sich nicht geändert. Auch wenn wir jetzt also eine andere Sektorbewertung vornehmen, auch wenn wir jetzt mit dem neuen Klimaschutzgesetz die Gesamtbilanz der Klimagasemissionen betrachten, haben wir uns nicht komplett von Sektoren entfernt. Es ist ja auch so, dass das Klimaschutzgesetz jedes Jahr transparent weiter festhält, in welchem Sektor welche Emissionen angefallen oder gemindert worden sind; das bleibt ja genau gleich.

Bei der Gelegenheit möchte ich noch erwähnen, dass der Expertenrat für Klimafragen eine wesentlich stärkere Rolle im neuen Klimaschutzgesetz bekommt. Die unabhängige wissenschaftliche Kontrolle in der Klimapolitik wird also gestärkt werden. Das hat der ERK heute im Grunde genommen auch noch einmal mit seinem Sondergutachten bewiesen; denn er hat das letzte Wort bei der Projektion.

Zusatzfrage

Verstehe ich Sie richtig: Die säumigen Sektoren bzw. die Sektoren, die ihre Klimaziele bislang verfehlen, also vor allem der Gebäudesektor und der Verkehrssektor, haben dann auch mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes eine Pflicht nachzuschärfen?

Haufe (BMWK)

Sie sind weiter und insbesondere dann auch aufgefordert, sich mit in das Klimaschutzprogramm zu begeben und dort Maßnahmen einzureichen. Das machen wir ja auch. Wir sind ja auch für den Gebäudesektor zuständig und haben auch immer gesagt: Wir sind bereit, an der einen oder anderen Stelle weitere Maßnahmen zu prüfen und zu gucken, wo noch etwas geht.

Zusatzfrage

Sehen das die zuständigen Ministerien genauso?

Druckenthaner (BMDV)

Ich habe mich schon dazu geäußert, dass wir bereits effektive Maßnahmen für den Klimaschutz auf den Weg gebracht haben und dass wir im Verkehrsbereich andere Herausforderungen haben. Da kann ich mich nur wiederholen. Es ist natürlich auch eine gemeinsame Auffassung der Bundesregierung, dass es darum geht, Klimaschutz zu volkswirtschaftlich verträglichen Kosten umzusetzen. Da gibt uns die Novelle des Klimaschutzgesetzes einfach mehr Flexibilität, Maßnahmen dort umzusetzen, wo sie die meisten CO2-Einsparungen bringen.

Zusatzfrage

Aber fühlen Sie sich auch verpflichtet, jetzt endlich mehr Maßnahmen zu ergreifen?

Druckenthaner (BMDV)

Ich habe vorhin schon betont, dass es einen außerordentlichen Stellenwert für uns als Haus hat, die CO2-Emissionen zu reduzieren und dass wir hier am meisten im Straßenverkehr ansetzen müssen, dass wir hier aber ungleich andere Herausforderungen haben als in anderen Sektoren. Deswegen gibt es ja die Novelle des Klimaschutzgesetzes. Denn entscheidend ist ja, dass Deutschland in seiner Gesamtschau die CO2-Emissionen einspart und die Klimaziele erreicht.

Zusatzfrage

Und das Bauministerium?

Steffen (BMWSB)

Wir haben uns vorgenommen, das gemeinsam vorzulegen, und das werden wir auch tun. Was den Gebäudesektor angeht, so wurde ja schon erwähnt, dass wir beim Gebäudeenergiegesetz und auch bei der kommunalen Wärmeplanung im letzten Jahr einiges vorangebracht haben. Ein Punkt, der leider herausgefallen ist und der aus unserer Sicht noch einmal mehr bringen würde, wäre die Ausweitung des Speedbonus beim Heizungsaustausch auf die Vermieter.

Haufe (BMWK)

Das Klimaschutzgesetz gibt uns ja die Möglichkeit, in beide Richtungen zu agieren, genau wie es der Kollege vom Verkehrsministerium auch gesagt hat. Auf der einen Seite müssen wir also schauen, wo wir im Gesamtbereich Klimaschutzmaßnahmen durchführen können, die quasi „low-hanging fruits“ sind, auf der anderen Seite geht es aber auch darum, nie den langfristigen und schwierigeren Bereich auszulassen, wo Maßnahmen notwendig sind. Darauf werden uns das Umweltbundesamt, der ERK und auch andere Stellen ohnehin immer wieder hinweisen; denn so ist das Klimaschutzgesetz mit seinem jährlichen Monitoring ja angelegt.

Frage

Zu den Folgen der Überschwemmungen in Süddeutschland: Jetzt wird erneut die schon seit vielen Jahren diskutierte Pflichtversicherung für Elementarschäden an Gebäuden diskutiert. Herr Söder hat heute noch einmal verlangt, dass sie jetzt sehr bald kommen müsse. Verschiedene Fraktionen planen offenbar auch Anträge dazu. Das Thema wird schon seit vielen Jahren diskutiert, so auch vergangenes Jahr. Es gab eine Entschließung des Bundesrats, auch die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich dieses Jahr mit dem Thema befasst, passiert ist aber noch nichts. Meine Frage an das Justizministerium und vielleicht auch an Herrn Büchner ist: Plant die Regierung, demnächst bzw. in Kürze einen Entwurf für eine Pflichtversicherung vorzulegen? Wenn nicht: Worin bestehen die Bedenken?

SRS Büchner

Im Rahmen der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. Juni 2023 hatten Bund und Länder beschlossen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu Elementarrisiken einzurichten. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, alle Optionen zu prüfen, wie die Verbreitung der Elementarschadensversicherung erhöht werden kann, auch inklusive der Option einer Pflichtversicherung. Sie prüft ferner, welche Präventionsmaßnahmen zum Beispiel im Bau- und Umweltrecht notwendig sind, um die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schäden bei Naturereignissen zu reduzieren. Ein Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegt noch nicht vor. Er wird derzeit erarbeitet. Das ist der Stand der Dinge. Das Thema wird voraussichtlich beim Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 20. Juni erneut erörtert.

Beckfeld (BMJ)

Dem habe ich jetzt erst einmal nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Ich würde trotzdem gerne noch einmal nachfragen. Sie haben auf die Arbeitsgruppe verwiesen. Das ist ja auch nicht die erste Arbeitsgruppe, die dazu eingesetzt wurde. Die Justizminister haben schon darüber beraten. Es gab Anfang der 2000er-Jahre schon einmal eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die am Ende die Empfehlung für eine solche Pflichtversicherung abgegeben hat. Wie ist denn die aktuelle Haltung der Bundesregierung, wenn jetzt erneut die Forderungen der Länder aufkommen, und sie kamen ja erst heute wieder auf, dass das jetzt schnell passieren müsse? Sagen Sie dann trotzdem „Wir warten jetzt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ab“, oder gibt es eine Haltung innerhalb der Bundesregierung?

SRS Büchner

Dazu kann ich Ihnen nichts Neues berichten. Es ist so, dass wir jetzt den Bericht dieser Arbeitsgruppe abwarten.

Frage

Ich würde auch gerne noch einmal nachhaken, weil das Thema schon innerhalb der früheren Bundesregierung erörtert worden ist. Jetzt stehen wir eineinhalb Jahre vor der nächsten Bundestagswahl. Die Chancen, dass überhaupt noch etwas kommen kann, werden also immer geringer. Deswegen habe ich die Frage an das Justizministerium oder Herrn Büchner: Wann soll der Abschlussbericht denn vorliegen? Gibt es dafür ein Datum? Ist bis zum 20. Juni jetzt die Erwartung, dass die Experten zumindest einmal ihre Meinung abgegeben haben werden?

SRS Büchner

Ich habe darüber keine Informationen. Ich meine, man sieht daran wahrscheinlich auch einfach, dass das eine sehr komplexe und vielfältige Frage ist, bei der alle Details ausführlich bedacht und erörtert werden müssen. Dass es insgesamt ein Ziel ist ‑ das habe ich ja gerade auch vorgetragen ‑, die Versicherung insgesamt sozusagen zu verbreitern, sodass mehr Menschen eine Elementarschadensversicherung haben, ist, glaube ich, so. Die Frage ist, auf welchem Weg man am besten dahin kommt, und das wird weiter diskutiert.

Beckfeld (BMJ)

Ich kann vielleicht etwas zum Sachstand ergänzen. Es ist so, dass über das Ergebnis dieser Beratung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe in der Besprechung am 20. Juni Bericht erstattet werden wird.

Zusatzfrage

Aber nur über den Zwischenstand? Es gibt jetzt also keine Erwartung ‑ auch nicht des Justizministeriums ‑, dass der Bericht dann endlich vorliegen wird?

Beckfeld (BMJ)

Über das Ergebnis der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird da Bericht erstattet werden.

Zusatz

Ach so, es soll dann also vorliegen. Okay.

Beckfeld (BMJ)

Ja.

Frage

Herr Büchner, wäre der Bundeskanzler offen für eine Pflichtversicherung in diesem Bereich?

SRS Büchner

Ich habe dazu bisher keine Rücksprache mit ihm halten können. Das weiß ich nicht.

Zusatzfrage

Können Sie das nachreichen?

SRS Büchner

Wenn ich die Möglichkeit habe, ja.

Frage

Ich würde es auch gerne noch einmal beim Justizministerium probieren, weil ja gerade die Union mit Blick auf Ihr Ministerium sagt und darauf verweist, dass es die größten Bedenken dort gäbe. Können Sie denn sagen, was die Bedenken sind? Geht es um Fragen der Rückversicherung oder der Bürgschaften? Geht es um Fragen der Gleichbehandlung, der Gerechtigkeit? Was sind denn die Sorgen? Es gab ja nämlich auch schon einmal eine Justizministerkonferenz, die eine Empfehlung in Richtung Pflichtversicherung abgegeben und gesagt hat: Wir haben keine rechtlichen Bedenken.

Beckfeld (BMJ)

Meine Kollegin hatte sich, glaube ich, vor zwei Wochen schon einmal zu der Frage geäußert, was sozusagen die Bedenken des Justizministeriums sind. Aus Sicht des Bundesjustizministeriums ist es vor allem so, dass die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung das Problem der Gefahr für Schäden an Gebäuden halt nicht löst, sondern dafür insbesondere präventive Maßnahmen erforderlich sind. Eine Versicherungspflicht kann den Eintritt solcher Elementarschadengroßereignisse nämlich nicht lösen. Darüber hinaus wäre eine Versicherungspflicht auch für sehr viele Haushalte mit drastischen finanziellen Mehrbelastungen verbunden. Zudem ist es richtig, wie Sie auch darauf hingewiesen haben, dass die Versicherungswirtschaft bereits darauf hingewiesen hat, dass ein Versicherungszwang dadurch nicht funktionieren werde, dass der Staat nicht als Rückversicherer eintreten wird.

Zusatzfrage

Es gab ja einmal eine solche Pflichtversicherung in Baden-Württemberg, die auch genau solche Hochwasserschäden beinhaltet hat. Dort liegt der Versicherungstand nach meinem Wissen auch immer noch am höchsten, bei mehr als 90 Prozent. Offenbar ist das also finanziell leistbar. Umgekehrt sagen jetzt nämlich viele, die in den besonders schlimmen Risikogebieten leben: Wir kriegen gar keine Versicherung, weil die Versicherer sagen, das sei zu riskant, und erst einmal müsste das Haus umgebaut werden. – Was erwidern Sie denn diesen Leuten?

Beckfeld (BMJ)

Was ich vielleicht dazu noch sagen kann, ist, dass der Bericht der Bundesregierung an die Ministerpräsidentenkonferenz aus dem Jahr 2022 auch darauf hingewiesen hat, dass über die Einführung einer Versicherungspflicht auch auf Länderebene entschieden werden kann.

Frage

Meine Frage betrifft den Katastrophenschutz. Ich glaube, das geht zunächst an das BMI. Es gab jetzt auch im Zusammenhang mit der Flut im Süden Deutschlands Kritik von DRK, THW usw., dass die finanzielle Ausstattung mangelhaft sei. Das ist natürlich ‑ das weiß ich schon ‑ in Teilen Sache der Länder, aber über den Bundeshaushalt ja auch Sache des Bundes. Ziehen Sie sich diesen Schuh also an, nehmen Sie diese Kritik an, oder wie ist da der Stand?

Dr. Ata (BMI)

Ich würde darauf hinweisen, dass sich die Ministerin aktuell im Hochwassergebiet auffällt und sich auch äußern wird. Deswegen will ich mich hier relativ knapp äußern und ansonsten auf ihre Äußerungen verweisen.

Zu den Finanzmitteln mit Blick auf das THW kann ich sagen, dass dem THW im laufenden Jahr 402 Millionen Euro und dem BBK 168 Millionen Euro zur Verfügung stehen. In den Jahren 2020 bis 2022 war es so, dass es durch zusätzliche Konjunkturprogramme außerhalb der regulären THW-Haushalte eine zusätzliche Förderung gab. Im Vergleich zu dem relevanten Haushaltsansatz des Jahres 2019 mit 282 Millionen Euro für das THW weisen die Haushalte 2023 und 2024 einen deutlichen Zuwachs auf. Das heißt, das THW wurde deutlich gestärkt und verfügt über entsprechende Kräfte, die mit diesen ausgebauten Mitteln quasi auch eingebunden werden konnten.

Grundsätzlich, aber darauf hatten wir bei anderer Gelegenheit ja schon hingewiesen, hat der Bund nach Artikel 73 des Grundgesetzes eine thematisch eng begrenzte Zuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall sowie beim Zivilschutz. Der Katastrophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Länder.

Frage

Frau Kalwey, es mehren sich ja nun schon die Stimmen, die eine finanzielle Unterstützung durch den Bund für die Schäden des Hochwassers verlangen. Ich wollte einmal fragen, was das Bundesfinanzministerium angesichts der angespannten Haushaltslage und dessen, was in Bezug auf das Saarland und Rheinland-Pfalz verlautbart wurde, jetzt dazu sagt.

Dr. Kalwey (BMF)

Ich kann mich eigentlich dem Sprecher oder dem Kollegen des BMI nur anschließen. Er hat ja ausgeführt, dass der Bund jetzt natürlich auch schon umfassend vor Ort Unterstützung leistet und Hilfe zur Verfügung stellt. Er hat auch schon auf die grundgesetzliche Regelung hingewiesen, dass der Bund nur ausnahmsweise finanzielle Unterstützung gewähren kann. Da kann ich Ihnen heute keinen neuen Stand mitteilen.

Zusatzfrage

Das heißt aber, Sie würden es jetzt nicht ausschließen, da die Flutschäden in Süddeutschland ja doch deutlich höher zu sein scheinen?

Dr. Kalwey (BMF)

Dies gilt es jetzt natürlich auf jeden Fall zu bewerten, und dann wird es Gespräche geben. Aber denen kann ich jetzt nicht vorgreifen.

Frage

Claudia Sheinbaum ist in Mexiko zur neuen Präsidentin gewählt worden. Gibt es eine erste Reaktion der Bundesregierung, Herr Büchner oder Herr Fischer?

Fischer (AA)

Ja, vielleicht kann man sagen: Das waren die umfangreichsten Wahlen in der Geschichte Mexikos mit Präsidentschaft-, Gouverneurs- und Parlamentswahlen. Knapp 21 000 Ämter wurden vergeben, unter ihnen auch das Amt der Staatspräsidentin. Ich habe jetzt nicht den letzten Stand, aber erwartet wurde ja oder die Nachwahlprognosen machten es sehr wahrscheinlich, dass sich ein klares Ergebnis für Claudia Sheinbaum abzeichnet. Wie immer gratulieren wir zur Wahl, werden auch mit der künftigen Regierung sehr gerne sehr eng zusammenarbeiten und auch den baldigen Kontakt zu ihr suchen.

Zusatzfrage

Eine offizielle Gratulation gibt es aber noch nicht von Herrn Scholz oder von der Außenministerin, richtig?

Fischer (AA)

Das müsste der stellvertretende Regierungssprecher beantworten.

SRS Büchner

Es gibt bisher keine offizielle Reaktion. Aber die folgt bestimmt.

Zusatzfrage

Wie bewerten Sie die deutsch mexikanischen Beziehungen? Gibt es Verbesserungsbedarf? Wird sich jetzt mit Frau Sheinbaum etwas ändern?

Fischer (AA)

Wir haben traditionell sehr gute und dichte Beziehungen über die ganze Bandbreite unseres bilateralen Verhältnisses zu Mexiko hinweg. Wenn ich richtig informiert bin, ist Mexiko unser wichtigster Wirtschaftspartner in Lateinamerika. Wir freuen uns natürlich darauf, die Beziehungen in allen Bereichen auszubauen, und freuen uns darauf, das mit der neuen mexikanischen Regierung gemeinsam zu gestalten.

Frage

Die Frage geht an das Wirtschaft- und an das Finanzministerium. Heute Vormittag hat FTI, der drittgrößte europäische Reiseveranstalter, Insolvenz angemeldet. Sämtliche gebuchten Reisen werden abgesagt. Hintergrund der Insolvenz ist offenbar, dass es nicht gelungen ist, in Gesprächen am Wochenende die Bundesregierung ‑ namentlich Ihre beiden Ressorts ‑ zu finanzieller Unterstützung in ausreichender Höhe zu bewegen. Was waren die Gründe dafür, dass Sie das nicht getan haben, und wie bewerten Sie diese Insolvenz jetzt?

Dr. Kalwey (BMF)

Ich kann gerne anfangen. Wie Sie wissen, hat der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in den Jahren 2020 bis 2022 einer Vielzahl von Unternehmen in der pandemiebedingt schwierigen Lage geholfen und Stabilisierungsmaßnahmen gewährt. In besonderem Maße war natürlich auch die Tourismusbranche von der Coronapandemie betroffen, und in dieser Situation wurde auch die FTI Touristik GmbH mit drei Maßnahmen aus dem WSF unterstützt.

In den vergangenen Wochen hat das Unternehmen dann einen Investorenprozess durchlaufen, um seiner wirtschaftlich schwierigen Lage zu begegnen. Der Bund hat sich in diesen Prozess offen und konstruktiv eingebracht. In einem solchen Fall ist natürlich auch der Bund im Interesse der Steuerzahlerrinnen und Steuerzahler verpflichtet, zu prüfen, wie gewährleistet werden kann, dass die gewährten Mittel zurückgeführt werden. Im Ergebnis dieser Prüfung stellte sich dann ein Verkauf der Forderungen als wirtschaftlichste Option heraus. Die gesamte Transaktion stand aber noch unter Bedingungen und war noch nicht vollzogen. Wie das Unternehmen heute informiert hat, hat sich dessen Lage trotz des Investorenprozesses nicht stabilisiert. Das Unternehmen wird daher heute beim Amtsgericht München einen Antrag auf Insolvenz stellen. Daraus folgt, dass der Forderungsverkauf, der beabsichtigt war, nicht vollzogen wird.

Wir bedauern natürlich diese Entwicklung, vor allem für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für die Beschäftigten der FTI Group und für die Betroffenen in der Branche. Die Folgen der Anmeldung der Insolvenz für den Bund sind natürlich im Einzelnen zu prüfen. Es muss davon ausgegangen werden, dass nur geringe Rückflüsse aus den offenen Forderungen zu erwarten sind.

Haufe (BMWK)

Ich kann ergänzen, dass es sich hierbei ja um den drittgrößten Touristikanbieter in Deutschland und Europa handelt. Frau Kalwey hat betont, dass das deswegen eine sehr bedauerliche und für die 11 000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Unternehmensgruppe sehr tragische und traurige Nachricht ist. Die Kollegin hat es ausgeführt: Es gibt unterschiedliche Gründe, haushälterische, rechtliche, wirtschaftliche Gründe, weswegen hier über die sehr vielen großen Hilfen hinaus eben keine weiteren Hilfen erfolgen.

Zusatzfrage

Der Berichterstattung zufolge hat sich in den Gesprächen zwischen dem Unternehmen und der Bundesregierung am Wochenende eine Finanzierungslücke in etwa zweistelliger Millionenhöhe aufgetan. War es das wert? Das sind ja keine so riesigen Summen.

Haufe (BMWK)

Dazu kann ich nichts sagen. Diese Zahl kenne ich nicht.

Dr. Kalwey (BMF)

Ich kann zu der Zahl auch nichts sagen. Ich möchte noch einmal betonen, dass natürlich für den Bund das Insolvenzrisiko immer als Alternative im Raum stand, wir aber dieses Szenario zum Schutz der Reisenden und auch der Beschäftigten immer abzuwenden versucht haben. Wenn man das wirtschaftlich betrachtet, wäre der Verkauf der Forderungen für den Bund natürlich die vorteilhafteste Option gewesen. Das vielleicht noch als Hinweis und noch einmal unterstreichend, dass der Bund diesem Prozess sehr konstruktiv und auch sehr offen begleitet hat.

Haufe (BMWK)

Das kann man, denke ich, auch daran sehen, dass wir dieses Unternehmen während der Coronakrise eben sehr stark unterstützt haben. Es geht jetzt, wie gesagt, auch darum, dass für die Beschäftigten eine gute Lösung gefunden wird. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht ja im Grunde genommen eine auch schmerzliche Situation, aber es gibt eine Lösung mit dem Reisesicherungsfonds, einer privaten Einrichtung der Reiseveranstalter selbst. Das Bundesjustizministerium ist hier federführend. Zumindest gibt es ein klares Verfahren, wenn es jetzt zu Folgekosten kommt ‑ das sieht ja durchaus so aus ‑, wie Kosten aufgefangen und rückerstattet werden können.

Frage

Ich wollte an der Stelle auch noch einmal bei Frau Kalwey nachfragen, selbst wenn Sie den Betrag nicht nennen können. Aber es ist ja zumindest der Eindruck entstanden, dass am Schluss, was den Anteil des Bundes angeht, den er hätte leisten müssen, gar nicht mehr so eine große Summe im Raum stand. Können Sie das zumindest bestätigen und erklären, warum auch das Finanzministerium diesen letzten Schritt nicht machen konnte?

Dr. Kalwey (BMF)

Es geht ja hier nicht um das Finanzministerium, sondern es geht um die Bundesregierung. Ich kann Ihnen wirklich nicht aus den internen Gesprächen, aus dem internen Prozess, irgendwelche Zahlen bestätigen.

Ich habe es schon gesagt ‑ Herr Haufe hat es auch gesagt ‑, der Bund hat sich konstruktiv an dem Verfahren beteiligt und eingebracht. Aber natürlich muss man am Ende auch rechtliche, haushälterische und wirtschaftliche Gründe wirken lassen.

Fischer (AA)

Vielleicht kann ich zur konsularischen Konsequenz noch etwas sagen. Das ist ja vielleicht wichtig für die betroffenen Urlauberinnen und Urlauber.

Wir stehen als Auswärtiges Amt auch über unseren Krisenstab im engen Austausch mit dem Deutschen Reiseverband und dem Deutschen Reisesicherungsfonds, um uns ein genaues Bild über die Lage zu verschaffen. Die Kollegen haben das schon erwähnt: Die deutsche Reiseindustrie und der Reisesicherungsfonds werden sich um die Rückholung und Unterstützung der betroffenen Touristinnen und Touristen kümmern. Der Reisesicherungsfonds hat uns zugesagt, keinen Pauschalurlauber oder keine Pauschalurlauberin in den Zielgebieten, die von der FTI-Insolvenz betroffen sind, im Regen stehen zu lassen. Falls erforderlich, leisten unsere Auslandsvertretungen bei Bedarf selbstverständlich auch konsularische Unterstützung, damit eine sichere Rückreise der Betroffenen möglich ist.

Bei uns werden sich die Kolleginnen und Kollegen des Krisenstabs heute um 15 Uhr zu der Lage zusammensetzen und noch einmal gemeinsam mit dem Reisesicherungsfonds erörtern, was die nächsten Schritte sein können.

Frage

Herr Büchner, haben Sie vielleicht einen Kommentar zu den Meldungen, dass der „Tiergartenmörder“ von einem Anwalt betreut wurde, der offensichtlich sehr großzügig von einem russischen Geheimdienst bezahlt wurde.

SRS Büchner

Nein, dazu kann ich Ihnen nichts sagen.

Frage

Am nächsten Wochenende steht ein Staatsbesuch des amerikanischen Präsidenten in Frankreich an. Ich wollte fragen, ob vielleicht die französische Seite mit Deutschland in Kontakt getreten ist, dass der Kanzler für ein Meeting dazustößt.

SRS Büchner

Wenn wir solche Termine hätten, dann würden wir sie Ihnen ja rechtzeitig ankündigen.

Zusatzfrage

Gibt es vielleicht ein trilaterales Meeting bei dem Normandie-Treffen in dieser Woche?

SRS Büchner

Es ist ja nicht ausgeschlossen, wenn sie sich da begegnen, dass sie sich auch unterhalten. Aber ich kenne keinen Ablaufplan, der ein protokollarisch organisiertes Treffen vorsieht.

Frage

Die Frage geht an das Auswärtige Amt und an das BMI ‑ Thema Nahost. Palästinenser, die in der deutschen Botschaft in Kairo um EU-Reisevisa nachgesucht haben, beklagen, sie seien quasi geheimdienstlichen Befragungen unterzogen worden, unter anderem zum Widerstand in Gaza, zu Tunnelbauten und zu ihrem Verhältnis zur Hamas. Wie kommentieren Sie das? Sie kennen die Berichterstattung.

Dr. Ata (BMI)

Ich kann sagen, dass ich von Falschmeldungen ausgehe, ohne die Berichterstattung im Detail zu kennen. Was es gibt, sind Sicherheitsinterviews im Rahmen von Ausreisen von Lokalbeschäftigten aus dem Gazastreifen. Das war ja hier auch schon Thema. Dabei handelt es sich um ganz normale, übliche Verfahren, weil die Sicherheit natürlich an oberster Stelle für uns steht.

Ich kann dazu sagen, dass Lokalbeschäftigte und Angehörige diese Sicherheitsinterviews mitmachen und dass die Standards, die dabei gelten, analog zu Aufnahmeverfahren sind, die es auch in anderen Fällen gibt.

Fischer (AA)

Das brauche ich nicht zu ergänzen. Ich schließe mich vollumfänglich dem an, was der Kollege gesagt hat.

Zusatzfrage

Sind Mitarbeiter bundesdeutscher Geheimdienste, des Bundesnachrichtendienstes etwa, an den Befragungen aktiv beteiligt und wurden Fragen in Zusammenarbeit mit israelischen Geheimdiensten entwickelt?

Dr. Ata (BMI)

Zu Details solcher Sicherheitsinterviews können wir uns natürlich nicht äußern, wie in anderen Fällen auch.

Ich kann aber darauf hinweisen, dass zum Beispiel eine aktive Unterstützung der Hamas oder anderer islamistischer Gruppen einer Ausreise nach Deutschland entgegenstehen würde.

Frage

Ich hätte gern das Innenministerium zu dem Cyberangriff auf die CDU gefragt, der am Wochenende stattgefunden hat. Sie hatten sich ja am Samstag noch nicht zu Details geäußert. Es klang aber so, als ob der Angriff noch lief. Vielleicht können Sie uns heute mehr Einzelheiten sagen über Schäden, mögliche Angreifer und so weiter.

Dr. Ata (BMI)

Ich kann Ihnen leider keinen neuen Stand als den Stand von Samstag mitteilen. Es hat diesen schwerwiegenden Cyberangriff auf das Netzwerk der CDU gegeben. Unsere Sicherheitsbehörden sind damit befasst. Zu den Details, insbesondere zum Ausmaß des Schadens oder zum Angreifer, können wir aufgrund laufender Ermittlungen noch nichts sagen. Die Art des Vorgehens deutet auf einen sehr professionellen Akteur hin.

Sie haben sicher auch mitbekommen, dass es vom BfV eine Warnung an alle Parteien des Deutschen Bundestages gegeben hat und dass unsere Sicherheitsbehörden alle Schutzmaßnahmen gegen digitale und hybride Bedrohungen hochgefahren haben und zu den Gefahren aufklären.

SRS Büchner

Ich habe zum Ende noch eine Ankündigung ‑ einen Hinweis in Sachen Nachhaltigkeit.

Seit Freitagabend ist eine Online-Plattform zur Bürgerbeteiligung freigeschaltet. Dabei geht es um die Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die kürzlich veröffentlicht wurde. Wir wollen mit Hinweisen und Ideen von Bürgerinnen und Bürgern, gesellschaftlichen Gruppen sowie Wirtschaft und Wissenschaft die Strategie weiterentwickeln. Interessierte können auf www.dialog-nachhaltigkeit.de die Dialogfassung kommentieren und ihre Ideen für ein nachhaltiges, zukunftsfestes Deutschland einbringen. Das ist bis einschließlich 26. Juli möglich. Das wollte ich hier gerne noch bekanntgeben.