Regierungspressekonferenz vom 28. August 2024

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 28. August 2024

Themen
•    Kabinettssitzung
•    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit
•    Migrationspolitik
•    Umsetzung rentenrechtlicher Maßnahmen im Rahmen der Wachstumsinitiative der Bundesregierung
•    Pflegereform
•    Unterstützung der Zivilgesellschaft in ehemaligen deutschen Kolonien
•    Nahostkonflikt
•    Mindestlohn
•    Forderung nach Heraufsetzung der Altersgrenze für Alkoholkonsum auf 18 Jahre

19 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 28. August 2024

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Hebestreit
  • Mühlhausen (BMAS)
  • Grüneberg (BMG)
  • Wagner (AA)

(Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

StS Hebestreit

Wie üblich, hat heute das Bundeskabinett getagt. Es hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit beschlossen. Dazu hat Ihnen bereits Minister Lauterbach in diesem Raum unlängst ‑ ich glaube, vor anderthalb Stunden ‑ eine ausführliche Pressekonferenz gegeben. Deshalb beschränke ich mich auf eine knappe Zusammenfassung.

Es geht darum, die hohe Zahl an Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland zu senken und die Früherkennung zu erhöhen. Dazu wird unter anderem eine nach Alter und Risiko gestufte Früherkennungsuntersuchung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Erwachsenen eingeführt. Außerdem soll es eine Früherkennungsuntersuchung für Fettstoffwechselerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen geben.

Gutscheine der Krankenkassen für die Beratung und Messung von Risikofaktoren in Apotheken sollen dazu beitragen, auch jüngere Altersgruppen zu erreichen, ebenso wie gezielte Einladungen zu den Jugendgesundheitsuntersuchungen.

Menschen mit bereits bestehenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollen einen besseren Zugang zu strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke erhalten.

Die Möglichkeiten, Medikamente zur Senkung des Cholesterinspiegels und zu medikamentösen Therapien für die Tabakentwöhnung zu verordnen, werden ebenfalls ausgeweitet.

So weit von mir der überschaubare Bericht aus der heutigen Kabinettssitzung

Frage

Herr Hebestreit, inwieweit hat das Thema Migration und Asyl im Kabinett heute eine Rolle gespielt?

StS Hebestreit

In der Kabinettssitzung nicht ausführlich; es gab keinen Tagesordnungspunkt dazu. Allerdings hat der Bundeskanzler unter dem Punkt „Verschiedenes“ dazu vorgetragen. Sie werden vielleicht auch die Pressekonferenz des Bundeskanzlers im Anschluss an den Besuch des britischen Premierministers eben verfolgt haben. Dabei hat er einige handlungsleitende Sätze dazu geäußert.

Frage

Friedrich Merz hat gestern hier gesagt, Olaf Scholz habe im Zwiegespräch gesagt, er würde illegale Migration auf null stoppen. Hat Merz den Kanzler dort richtig zitiert?

StS Hebestreit

Ich habe die Pressekonferenz des Oppositionsführers gestern auch verfolgt. Ich glaube, präzise hat er gesagt, dass Olaf Scholz seinen Wunsch geäußert habe, dass auch er gerne die Zahl der irregulären Migrationen möglichst auf null senken würde, dass das ein Ziel ist. Dass das sehr schwierig zu erreichen ist, ist wohl allen klar, die mit der Materie vertraut sind. Aber das zeigt ‑ das hat der Bundeskanzler eben auch in seiner Stellungnahme im Bundeskanzleramt deutlich gemacht ‑, dass es weiterhin das Ziel dieser Bundesregierung bleibt, die Zahl der irregulären Migrationen nach Deutschland zu senken. Wir haben da schon einiges erreicht, aber das reicht noch nicht. Alle müssen sich bemühen ‑ da sind die kommunale Ebene, die Landesebene und die Bundesebene gemeinsam gefragt ‑, sowohl die rechtlichen Voraussetzungen ‑ da ist viel passiert ‑ als auch die praktische Umsetzung zu schaffen. Wie der Fall in Solingen zeigt, nützen die besten Gesetze nichts, wenn sie nicht wirksam angewandt werden.

Gleichzeitig gibt es noch immer auch rechtliche Hürden, die einer effizienten Durchsetzung von Rückführungen im Wege stehen. Alle staatlichen Stellen und auch alle staatlichen Ebenen sind aufgefordert, da voranzukommen.

Zusatzfrage

Wenn man sagt, man möchte irreguläre oder illegale Migration gerne auf null stoppen, würde das auch bedeuten, diejenigen, die hierherkommen, um Asyl zu beantragen, könnten nicht mehr ins Land kommen. Insofern ist es schon ein ganz entscheidender Unterschied, ob man sagt, man möchte das auf null stoppen, nur herunterfahren oder nur weniger irreguläre Migration.

StS Hebestreit

Ich glaube, der Bundeskanzler wurde ja vom Oppositionsführer mit den Worten zitiert, dass er überhaupt gar keine Einwände habe, was die irreguläre Migration anbelangt. Das meint also nicht die legalen Wege, die wir haben, um nach Deutschland zu kommen und hier Asyl zu beantragen. Deshalb ist die Unterscheidung ganz wichtig.

Natürlich gibt es das Grundrecht auf Asyl. Natürlich hat jeder sich in Deutschland regulär Aufhaltende das Recht, hier Asyl zu beantragen, und dann auch das Recht, dass dieser Asylantrag darauf geprüft wird, ob die Anforderungen, die wir in unserer Verfassung haben, erfüllt sind, damit man hier Asyl gewährt bekommt. Das ist dann aber keine irreguläre Migration im klassischen Sinne.

Das, was wir jetzt im Fall von Solingen, aber auch in vielen anderen Fällen haben, ist ja, dass Menschen, die sich schon in europäischen Nachbarländern haben registrieren lassen und dort ihr Asylverfahren durchlaufen müssen, dann doch weiter nach Deutschland wandern und es hier versuchen. Das ist ‑ das ist auch in diesem Fall von den Behörden zunächst so entschieden worden ‑ dann nicht rechtens. Deshalb hätte er nach Bulgarien überstellt werden müssen, um dort sein Asylverfahren zu durchlaufen.

Frage

Herr Hebestreit, die Bundesregierung bereitet ja ein umfangreiches Maßnahmenpaket zu diesem Thema vor, wenn ich das richtig verstanden habe. Können Sie sagen, wo wir da stehen und bis wann mit Ergebnissen zu rechnen ist?

StS Hebestreit

Seit dem Samstag laufen die Gespräche innerhalb der Regierung. Man befindet sich jetzt in der Schlussredaktion. Ich rechne sehr zeitnah damit, dass auch Sie erfahren, was da gemeinsam miteinander besprochen worden ist.

Frage

Der Bundeskanzler hat heute auch Gespräche mit den Ländern und der Union angekündigt. Können Sie da den Rahmen ein bisschen enger ziehen, also Ministerpräsidentenkonferenz oder eine Sondersitzung, auch zeitlich?

StS Hebestreit

Wenn ich es richtig im Kopf habe, hat er gesagt, dass die Bundesinnenministerin sehr zeitnah zu vertraulichen und zielgerichteten Gesprächen einladen werde, und zwar Vertreter des Vorsitzes und des Kovorsitzes der Ministerpräsidentenkonferenz sowie Vertreter der größten Oppositionspartei, die ja das Angebot zur Zusammenarbeit gemacht bzw. die Bereitschaft erklärt hat, da zusammenarbeiten zu wollen, und auch die betroffenen Ressorts der Bundesregierung.

Frage

Herr Hebestreit, ich möchte das, was Sie eben gesagt haben, gerne verstehen. Das Grundrecht auf Asyl soll nicht angetastet werden, sofern vorher eine legale Einreise stattgefunden hat. Habe ich Sie da richtig verstanden?

StS Hebestreit

Nein, da haben Sie mich völlig missverstanden, oder ich habe mich völlig missverständlich ausgedrückt. Der Bundeskanzler hat gestern in einem Interview mit dem, ich glaube, Zweiten Deutschen Fernsehen sehr deutlich gemacht, dass der Asylrechtsartikel 16a des Grundgesetzes unangetastet bleibt. Eine Änderung sei mit ihm nicht zu machen.

Er hat heute in der Pressekonferenz noch einmal deutlich gesagt: Das, was wir tun müssen, um die irreguläre Migration zurückzufahren, weiter zu verringern, muss geschehen mit Blick auf die internationalen Verträge und Vereinbarungen, die wir eingegangen sind, im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention und der europäischen Verträge und auch im Lichte unserer Verfassung, also des Grundgesetzes.

Zusatzfrage

Nur damit ich das richtig verstehe: Momentan ist ja die irreguläre Einreise im Aufenthaltsgesetz eigentlich zwingende Bedingungen, um in Deutschland überhaupt einen Asylantrag stellen zu können. Die legale Einreise, dass jemand mit einem Visum eingereist ist, um dann hier einen Asylantrag zu stellen, ist die absolute Ausnahme.

StS Hebestreit

Ich verstehe Ihren Punkt. Ich verweise auf das Gemeinsame Europäische Asylsystem und auf die Einigung. Sie haben recht: Das Dublin-System sieht klar vor, dass, wer aus einem sicheren Drittland kommt, wer also schon vor politischer Verfolgung, Krieg und Terror flüchtet und bereits in einem sicheren Land ist, erst einmal nicht das Anrecht hat, das Land seiner Wahl aufzusuchen und dort das Asylverfahren zu durchlaufen. Das ist seit Mitte der Zehnerjahre nicht mehr überall in Europa durchsetzbar. Aber dahin müssen wir zurückkehren; das haben wir auch deutlich gemacht. Es gibt auch große Bemühungen, das zu tun. Die Einigung, die im vergangenen Jahr mit der GEAS-Reform zustande gekommen ist, hat genau dies zum Ziel.

Es geht aber auch darum, dass kein Land alleingelassen wird. In den 2010er-Jahren hat man gesagt: Die Länder, die das Pech haben, sage ich jetzt mal, an einer Außengrenze zu sein, werden mit der Flüchtlingsherausforderung alleingelassen. Alle anderen haben das geografische Glück, dass sie nicht betroffen sind. Vielmehr geht es um einen solidarischen Mechanismus, auf den man sich verständigt hat, um das miteinander zu klären.

Deutschland hat, wenn ich das richtig im Blick habe, 2014, 2015 ff. mehr als 1,6 Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Wir haben jetzt 1,17 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainern Schutz geboten, zusätzlich zwischen 200 000 und 300 000 Flüchtlingen aus anderen Ländern. Ich glaube, niemand kann Deutschland absprechen, nicht seinen Teil zur Lösung dieser schwierigen Situation beizutragen.

Wir können aber nicht akzeptieren, dass sich, nachdem es reguläre Verfahren gegeben hat, nachdem es Ablehnungsbescheide gegeben hat, nachdem der Aufenthaltsstatus eigentlich zu beenden ist, dann noch immer viele Flüchtlinge irregulär, illegal aufhalten, weil sie entweder nicht in ihre Länder zurückkommen können ‑ wir arbeiten an Migrationsabkommen mit den dortigen Regierungen ‑ oder auch nicht zurückkehren wollen und sich einer Rückführung entziehen. Da gilt es anzusetzen.

Der Bundeskanzler hat vorhin in der Pressekonferenz auch gesagt: Wir brauchen Zuwanderung, wir brauchen Fachkräfte, wir brauchen Arbeitskräfte in diesem Land. Das geht aber nur, wenn wir ‑ es gibt die Möglichkeit der legalen Zuwanderung ‑ die irreguläre Migration bekämpfen, damit das Land nicht überlastet und nicht überfordert wird.

Frage

Auch ich habe eine Frage an den Regierungssprecher. Sieht der Bundeskanzler eher die Notwendigkeit, beim Thema Abschiebung noch etwas an den Regeln zu tun, oder sieht er vor allem ein Vollzugsdefizit?

StS Hebestreit

Ich glaube, dass er da gar nicht differenziert, sondern dass er da beide Dinge in Betracht zieht. Natürlich haben wir jetzt mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz ‑ ich glaube, das ist der offizielle Titel ‑, das Ende Februar, Anfang März verabschiedet worden ist, eine ganze Menge von rechtlichen Regelungen neu geschaffen bzw. Punkte aus dem Weg geräumt, die Rückführungen bisher aus Sicht der Praxis erschwert haben. Dazu gab es vorher Arbeitsgruppen mit den Landesinnenministerinnen und Landesinnenministern sowie mit den Länderchefinnen und ‑chefs, in denen gemeinsam eine ganze Liste von Vorschlägen erarbeitet wurde. Die wurden alle in dieses Gesetz geschrieben und umgesetzt. Da ist schon viel geschehen. Trotzdem merkt man immer wieder, wenn man dann in die Details oder in die Praxis schaut, dass es da auch rechtlich von Zeit zu Zeit hapert.

Gleichzeitig, wie auch in diesem Fall, merkt man: Kein noch so gutes Gesetz reicht aus, wenn es in der Praxis nicht angewandt wird bzw. wenn die Praxis noch fehlerhaft ist. Da sind alle aufgefordert, in der Praxis anzusetzen, auch alle staatlichen Ebenen, die natürlich ebenso ‑ das muss man dazusagen ‑ die Taten in Solingen und in Mannheim und andere erlebt haben, unerträglich finden und ihren Teil dazu beitragen wollen, dass so etwas nicht mehr geschehen kann. Es bringt aber nichts, gegenseitig mit dem Finger aufeinander zu zeigen; denn am Ende muss es ja funktionieren. Es geht nicht darum, hinterher zu fragen, wer schuld gewesen ist.

Frage

Herr Hebestreit, der CDU-Vorsitzende hat gestern das Ziel ausgegeben, bis zur ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause, also der Haushaltswoche, ein Gesetzespaket zu schnüren, das dann schnell verabschiedet werden soll. Deckt sich dieser Zeitraum, dieser Zeitplan mit dem des Bundeskanzlers, der Bundesregierung, und ist das zum Beispiel in der Taskforce, in der Arbeitsgruppe machbar, die der Bundeskanzler heute angekündigt hat?

StS Hebestreit

Da möchte ich den Gesprächen in der Taskforce nicht vorgreifen. Erst einmal ist es wichtig, dass sie sehr schnell zusammenkommt. Die Besetzung haben wir ja schon genannt. Man muss dann schauen, wie schnell man sowohl mit den Maßnahmen vorankommt, die die Bundesregierung jetzt voranbringen wird, als auch mit möglichen anderen Vorschlägen, die diskutiert werden mögen. Ich möchte von dieser Stelle keinen Zeitplan vorgeben. Das wäre auch nicht sachgerecht.

Zusatzfrage

Ist es vorstellbar, dass diese Taskforce noch vor den Landtagswahlen am Sonntag zusammentritt?

StS Hebestreit

Das weiß ich nicht. Wir haben jetzt Mittwochnachmittag oder Mittwochmittag. Ob das so schnell vor den Landtagswahlen am Sonntag geht ‑ da kenne ich die jeweiligen Kalender nicht. Das ist ja etwas, was auch erst in 24 Stunden miteinander besprochen wird. Das muss man sehen.

Frage

Herr Hebestreit, Sie haben gerade schon gesagt, der Bundeskanzler hat sich dagegen ausgesprochen, dass das individuelle Recht auf Asyl angetastet oder abgeschafft wird. Sie haben auch von der Praxis gesprochen. In der Praxis ist in der GEAS-Reform laut Migrationsexperten vorgesehen, dass das individuelle Recht auf Asyl de facto ausgehebelt wird. Das hat die Bundesregierung unterstützt. Wie passt beides zusammen?

StS Hebestreit

Ich mache mir die Deutung der von Ihnen zitierten Migrationsexperten nicht zu eigen. Das ist ein Grundrecht. Würde dieser Vorwurf stimmen, gäbe es sehr einfache Wege, auf dieses Grundrecht hin zu klagen und dann einen solchen offensichtlich von Ihnen unterstellten verfassungswidrigen Zustand zu brandmarken und zu bekämpfen.

Zusatzfrage

Das wird mit Sicherheit auch passieren. Herr Merz hat gestern auch davon gesprochen, er wäre sogar bereit, das Grundgesetz zu ändern, wenn dies nötig wäre, um Migration weiter zu begrenzen. Was sagt denn der Bundeskanzler zu diesem Vorschlag?

StS Hebestreit

Das Grundgesetz hat etwas mehr als 140 Artikel, wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe. Das ist ja eine sehr breite Ansage. Ich kann mich nicht im Einzelnen dazu äußern.

Das, was wir klar haben ‑ deshalb gibt es ja die Idee einer Taskforce ‑, ist, dass man sich zusammensetzt und sich anschaut, was vernünftig, sinnvoll und zielgerichtet ist und was man miteinander vereinbaren kann. Wenn es dafür dann einer Grundgesetzänderung bedürfte ‑ Konjunktiv! ‑, wäre das kein Hinderungsgrund. Wichtig ist ‑ das hat der Kanzler gestern auch gesagt ‑, dass eine Veränderung des Grundrechts auf Asyl in Artikel 16a mit ihm nicht zu machen ist.

Frage

Friedrich Merz hat gestern auch versucht, einen kleinen Sprengsatz an die Koalition zu legen, indem er gesagt hat, SPD und CDU/CSU könnten zusammen alles ändern, sie hätten die Mehrheiten dafür im Bundestag. Wie fand der Bundeskanzler das denn?

StS Hebestreit

Ich habe über diesen konkreten Punkt mit dem Bundeskanzler nicht gesprochen. Aber als Regierungssprecher blicke ich mit einem gewissen Amüsement auf die Idee.

Zusatzfrage

Können Sie das Amüsement näher erläutern?

StS Hebestreit

Wie sage ich das jetzt am freundlichsten? ‑ Ich sehe die Intention und nehme sie taktisch zur Kenntnis.

Frage

Ich möchte Herrn Mühlhausen zum Stichwort Rentenaufschubprämie etwas fragen. Es gibt bereits eine Berichterstattung darüber ‑ ich versuche, es einmal in meinen Worten zu beschreiben ‑, dass sich ein Arbeitnehmer, der das Renteneintrittsalter erreicht hat und weiterarbeitet, die erworbene Rente auszahlen lassen kann, luxuriöserweise zusätzlich zu seinem Gehalt, das er ja weiter bezieht. Damit wolle die Bundesregierung erreichen, dass mehr Fachkräfte im Beruf bleiben. Können Sie erst einmal erklären, ob wir das so richtig verstanden haben und wie weit das Gesetz ist, das ‑ auch das ist der Berichterstattung zu entnehmen ‑ bereits am 4. September im Kabinett sein soll?

Mühlhausen (BMAS)

Vielen Dank für die Frage. Sie liegen vollkommen richtig. Sie wissen, es ist der Bundesregierung immer ein Anliegen gewesen, Anreize für die Weiterarbeit für ältere Beschäftigte zu schaffen. Sie wissen, dass in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung, die im Juli verabschiedet wurde, auch vereinbart wurde, dafür rentenrechtliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Sie sind auch richtig informiert, dass wir jetzt eine Formulierungshilfe auf den Weg gebracht haben, um diese rentenrechtlichen Maßnahmen umzusetzen. Aber auch hier bleibt es wie sonst: Sie befindet sich jetzt in der Ressortabstimmung, und das bleibt abzuwarten.

Zusatzfrage

Es gibt natürlich schon jetzt ‑ obschon ich verstehe, wie weit Sie in Ihrer Antwort sind ‑ Kritik daran. Die heißt, man möge doch besser die Frühverrentungsanreize reduzieren oder sogar ganz abschaffen, dann würde das gar nicht notwendig sein. Wie steht der Minister dazu?

Mühlhausen (BMAS)

Ich habe mit dem Minister noch nicht darüber gesprochen. Es gibt natürlich immer, sobald Pläne der Bundesregierung vorliegen, Kritik daran. Auch darauf reagieren wir dann, wenn wir es im Kabinett verabschiedet haben.

Frage

Was erwartet denn das BMAS, wie viele Menschen das in Anspruch nehmen werden und was das Ganze kosten wird?

Mühlhausen (BMAS)

Auch das ist Teil der aktuellen in der Ressortabstimmung befindlichen Formulierungshilfe. Deswegen bitte ich auch hier um Geduld. Sie wissen, die Formulierungshilfe ist auf dem Weg; das kann ich bestätigen. Es wird sicherlich nicht mehr lange dauern, bis wir darüber berichten.

Zusatzfrage

Auch der BDA kritisiert das Vorhaben heftig und sagt, man sollte besser die Rente mit 63 abschaffen. Wäre das aus Ihrer Sicht nicht günstiger und sinnvoller?

Mühlhausen (BMAS)

Der Minister hat immer deutlich gemacht, dass es keine Pläne gibt, die Rente nach 45 Beitragsjahren ‑ es gibt ja keine Rente mit 63 mehr ‑ abzuschaffen. Wer ein Leben voller Arbeit hat, hat dann auch Recht auf eine Rente ohne Abschläge. Insofern sind das Forderungen aus dem politischen Raum, die ich hier nicht kommentiere.

Frage

Herr Mühlhausen, ich würde gerne wissen, inwieweit diese Pläne ausschließlich abhängig Beschäftigte betreffen und inwieweit eine Anpassung auch auf Beamte und Beamten gleichgestellten Personen, wie beispielsweise Ministern, geplant ist.

Mühlhausen (BMAS)

Auch diese Fragen werde ich Ihnen gerne beantworten, sobald wir das Kabinett mit der Formulierungshilfe erreicht haben.

Frage

Herr Hebestreit, hat der Kanzler Sympathien für diese Pläne?

StS Hebestreit

Auch da kann ich sagen: Ich habe jetzt nicht ausführlich über die konkreten Pläne mit ihm gesprochen. Aber ich habe doch sehr im Ohr, dass er auch immer wieder deutlich macht, dass freiwillige Anreize, länger zu arbeiten, für diejenigen, die das tun können, auf große Sympathie bei ihm stoßen. Das ist ja der Unterschied zur abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, dass man, nachdem man 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, bis zu zwei Jahre früher in Rente gehen kann. Das sind ja diejenigen, die schon sehr früh zu arbeiten angefangen haben. Das sind in der Regel keine Akademikerinnen und Akademiker, sondern Menschen, die mit 16, 17 oder 18 Jahren angefangen haben, eine Ausbildung anzutreten. Denjenigen ‑ das ist vielleicht eine Replik auf die Kritik vonseiten des BDA, der das, glaube ich, gesagt hat ‑ jetzt zu sagen, sie sollten länger arbeiten, ist nicht sachgerecht.

Frage

Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Das ist im Prinzip einfach nur die schlichte Frage nach dem Stand der Dinge. Wann kommen die angekündigten Vorschläge zur Pflegereform?

Grüneberg (BMG)

Dazu kann ich Ihnen leider noch nichts Konkretes sagen.

Zusatzfrage

Der Kanzler hatte sich dazu kürzlich in Bremen geäußert und hat von Herbst gesprochen. Können Sie das zumindest ein bisschen genauer fassen?

Grüneberg (BMG)

Der Minister hat auch von Herbst gesprochen.

Frage

Im AA war geplant, für Nachfahren kolonialer Opfer eine Anlaufstelle zur Rückgabe menschlicher Überreste zu schaffen. Laut Berichten sollen die 250 000 Euro, die im Haushalt 2025 dafür vorgesehen waren, jetzt gestrichen worden sein. Was können Sie dazu erklären? Ist das wirklich so?

Wagner (AA)

Vielen Dank für die Frage. Ich müsste mich bezüglich der konkreten Details noch einmal kundig machen. Generell kann ich natürlich noch einmal sagen, dass die Aufarbeitung kolonialer Vergangenheit für diese Bundesregierung ‑ also nicht nur das Auswärtige Amt, sondern die gesamte Bundesregierung ‑ ja eine Priorität ist. Das ist ja auch entsprechend im Koalitionsvertrag festgehalten. Wir tun das in verschiedenen Bereichen. Aber bezüglich des konkret von Ihnen angesprochenen Themas müsste ich mich noch einmal kundig machen. Das reichen wir gerne nach.

Frage

Herr Wagner, ich habe eine Frage zur Situation im Westjordanland. Da hat sich ja die Lage noch einmal verschärft. Israel hat eine große Militäroperation in Dschenin und Tulkarem gestartet. Es gibt viele Tote. Wie sehen Sie die Situation?

Ich habe eine zweite Frage dazu. Amnesty International hat sich für eine schärfere Sanktion gegen gewalttätige israelische Siedler ausgesprochen. Darauf hätte ich gerne auch eine Reaktion, bitte.

Wagner (AA)

Wir sind sehr besorgt angesichts der Lage im Westjordanland ‑ Sie haben ja die Berichte angesprochen ‑, auch über die steigende Gewalt, das hohe Maß an getöteten Zivilisten und auch das Ausmaß an Rechtsverletzungen. Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich ‑ das haben wir hier schon öfter vorgetragen ‑ noch einmal daran erinnere, dass Israel im Westjordanland ja eine Besatzungsmacht ist. Das bedeutet, dass Israel nach den Genfer Konventionen dazu verpflichtet ist, Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten und perspektivisch, so schnell und sobald das möglich ist, die Besatzung auch zu beenden. Das beinhaltet aber, und das möchte ich auch noch einmal ganz ausdrücklich unterstreichen, natürlich auch das Recht, gegen Gewalttäter und Terrorakte vorzugehen und diese zu unterbinden. Aber es beinhaltet eben auch die Pflicht, dabei die Zivilbevölkerung zu schützen und sie vor allen Dingen auch vor Übergriffen gewalttätige israelische Siedler zu schützen. Natürlich müssen die Maßnahmen, die da ergriffen werden, immer verhältnismäßig sein.

Bezüglich gewalttätiger Siedler haben wir uns ja hier auch schon öfter eingelassen. Das ist ja ein Thema, das wir auch im EU-Rahmen verfolgt haben. Sie wissen, dass es da Sanktionen gab und dass das auch etwas ist, das wir immer mit den israelischen Partnern thematisieren. Diese Gewalt muss natürlich aufhören, und dabei steht Israel bzw. die israelische Regierung ganz besonders in der Pflicht.

Frage

Ist es denn auch die Position des Bundeskanzlers, dass Israel sobald wie möglich aus dem Westjordanland heraus soll, um die Besatzung zu beenden?

StS Hebestreit

Da kann ich darauf verweisen, dass der Bundeskanzler sich eben in der Pressebegegnung mit Keir Starmer auch dazu geäußert hat. Sie dürfen immer davon ausgehen, wenn die Bundesregierung spricht, dass sie das sehr miteinander abgestimmt tut.

Frage

Herr Hebestreit, es gab in dieser Woche Medienberichte darüber, dass der Kanzler die Forderung nach einem Mindestlohn in Höhe von 15 Euro als zentralen Wahlkampfslogan oder als zentrale Wahlkampfforderung im nächsten Jahr auserkoren hat. Können Sie erst einmal das bestätigen ‑ Ihr Gesicht sagt gerade Nein, aber das muss ja nichts bedeuten ‑, und auch bestätigen, ob Sie als Regierungssprecher nicht vielleicht die Analyse vornehmen würden, dass das eine relativ unkreative Forderung wäre, wenn man an 2021 denkt?

StS Hebestreit

Als Regierungssprecher habe ich überhaupt nichts über Wahlkampftaktiken oder -pläne mitzuteilen. Das ist nicht meine Aufgabe. Insofern befände sich das auch trotz meines hohen Gehalts doch oberhalb meiner Gehaltsstufe. Wie kreativ oder nicht kreativ Sie das finden, dürfen Sie ja sagen. Dazu habe ich eine eigene Meinung, aber die behalte ich auch für mich.

Ich kann vielleicht noch, weil das ja ein Handeln dieser Bundesregierung gewesen ist, sagen: Die Steigerung des Mindestlohnes auf zwölf Euro hat mehr als sechs Millionen Menschen in diesem Land direkt ein höheres Einkommen beschert, und man merkt ja jetzt auch, wie viel das an Folgen für das ganze Lohngefüge hat, das sich weiter verändert hat. Gleichzeitig haben wir ‑ das war zu einem Zeitpunkt, bevor die hohen Inflationsraten aufgrund des russischen Angriffskrieges und seiner Folgen hier auch bei uns wirksam geworden sind ‑ die Inflation in weiten Teilen wieder in den Griff bekommen. Trotzdem hat sich das Niveau verändert. Insofern, wenn man es ernst damit nimmt, denjenigen, die jeden Morgen aufstehen und zur Arbeit gehen, ein Auskommen zu ermöglichen, mit dem sie, wenn sie 40 Jahre lang gearbeitet und eingezahlt haben, auch eine auskömmliche Rente haben, ist das die Rechnung hinter dem Mindestlohn. Es geht also nicht um einen Überbietungswettbewerb, sondern da gibt es finanzielle Fakten, die man berücksichtigen muss, so, dass jemand, der zumindest Vollzeit gearbeitet hat, am Ende nicht noch auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen sein soll. Das ist etwas, das viel mit dem Respekt in diesem Land und vielleicht auch mit der Akzeptanz zu tun hat.

Frage

An das Gesundheitsministerium ginge meine Frage. Es gibt eine Forderung des Drogenbeauftragten, die ‑ in meinen Worten ‑ so lautet, dass künftig nur noch Menschen, die über 18 Jahre alt sind, Alkohol trinken dürfen sollen. Bisher ist das ja beispielsweise in Begleitung von Erwachsenen bzw. Eltern zum Teil auch Minderjährigen erlaubt. Wie steht der Minister, wie steht Ihr Haus dazu, die Altersgrenze für Alkoholkonsum auf 18 Jahre heraufzusetzen?

Grüneberg (BMG)

Darüber habe ich heute mit dem Minister nicht gesprochen. Da müsste ich Ihnen etwas nachliefern.

Zusatzfrage

Ich habe Sie nicht verstanden. War die Antwort, dass Sie nicht wissen, wie der Minister dazu steht?

Grüneberg (BMG)

Genau, darüber haben wir heute noch nicht gesprochen. Ich würde Ihnen dazu etwas nachliefern.