Regierungspressekonferenz vom 27. Januar 2025

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 27. Januar 2025

Themen
•    80. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz
•    Gespräch des Bundeskanzlers mit der dänischen Ministerpräsidentin
•    Vorschläge von CDU und CSU zur Migrations- und Flüchtlingspolitik
•    aktuelle Lage im Ostkongo
•    Beschädigung von Kommunikationskabeln in der Ostsee
•    Äußerungen des US-amerikanischen Präsidenten im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt
•    Präsidentschaftswahl in Berlarus
•    Nutzung der Plattform X durch die Bundesregierung und den Bundeskanzler
•    Äußerungen von Elon Musk während einer Wahlkampfveranstaltung der AfD
•    psychosoziale Betreuung für Geflüchtete
•    Asylgesetzgebung
•    Fördermittelvergabe im BMBF

34 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 27. Januar 2025

Sprecherinnen und Sprecher
•    stellvertretender Regierungssprecher Büchner
•    Druckenthaner (BMDV)
•    Wagner (AA)
•    Kall (BMI)
•    Schöneck (BMZ)
•    Müller (BMVg)
•    Chagheri (BMAS)
•    Haberlandt (BMG)
•    Dr. Schneidewindt (BMBF)
 

(Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
 

SRS Büchner

Heute, vor 80 Jahren, am 27. Januar 1945, wurde das deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau befreit. Der Zivilisationsbruch, der an diesem und anderen Orten während des Nationalsozialismus begangen wurde, ist unfassbar. Das NS-Regime hat zwischen 1933 und 1945 mindestens sechs Millionen Jüdinnen und Juden systematisch ermordet. Am 27. Januar gedenken wir allen Opfern der nationalsozialistischen Diktatur. Sie alle wurden ermordet, entrechtet und ihrer Menschenwürde beraubt. Es ist und bleibt unsere immerwährende Pflicht und Verantwortung, der Opfer der Shoah zu gedenken und die Menschheitsverbrechen der Nationalsozialisten niemals zu vergessen.

Der Bundeskanzler hat sich heute dazu auf X wie folgt geäußert:

„Söhne und Töchter, Mütter und Väter, beste Freunde, Nachbarn, Großeltern: Mehr als eine Million Menschen mit Träumen und Hoffnungen wurden in Auschwitz ermordet, ermordet von Deutschen. Wir fühlen mit und erinnern. Wir dulden kein Vergessen, nicht heute und nicht morgen.“

Durch einen Übermittlungsfehler wurde zunächst ein nicht richtiger Text veröffentlicht. Der Post wurde daher gelöscht.

Vorsitzender Feldhoff

Vielen Dank. Und dann haben Sie noch eine zweite Mitteilung.

SRS Büchner

Der Bundeskanzler wird am kommenden Dienstagvormittag, den 28. Januar, die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen im Bundeskanzleramt begrüßen. In ihrem Gespräch dürften die Themen Sicherheit und Außen- und Europapolitik im Vorfeld des informellen Europäischen Rats am 3. Februar im Mittelpunkt stehen. Vor dem Gespräch sind Pressestatements geplant.

Frage

(zum 80. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz) Herr Büchner, Sie haben von den sechs Millionen Juden gesprochen, die im Holocaust getötet und vernichtet wurden. Sinti und Roma haben Sie nicht erwähnt.

SRS Büchner

Ich habe hier vorgetragen, dass wir allen Opfern der nationalsozialistischen Diktatur gedenken.

Zusatz

Okay.

Frage

Vielleicht doch zu den Sinti und Roma eine Frage: Es gibt ja in Berlin das Mahnmal, das unweit von hier liegt, das an die Ermordung der Sinti und Roma gedenkt. Darunter soll eine S-Bahn-Trasse verlaufen. Da gab es große Proteste von Verbänden, dass dafür Bäume gefällt werden müssten. Diese würden das Gesamtensemble des Mahnmals komplett verändern; dadurch entstünde großer Baulärm usw., was ein Gedenken dort massiv beeinträchtigen würde. Mich würde interessieren, wie dazu aktuell die Pläne sind, vielleicht vom Verkehrsministerium und von Ihnen, Herr Büchner.

SRS Büchner

Ich kann Ihnen dazu keinen neuen Stand berichten. Ich weiß nicht, ob das Verkehrsministerium etwas beitragen kann.

Druckenthaner (BMDV)

Da müsste ich mich kundig machen; dazu habe ich keine Informationen.

SRS Büchner

Das müssten wir gegebenenfalls nachliefern.

Frage

(zum Besuch der dänischen Ministerpräsidentin) Herr Büchner, ist davon auszugehen, dass Trumps Pläne für Grönland, die er ja noch einmal im Gespräch mit Frau Frederiksen unterstrichen hat, hier Thema sein werden?

SRS Büchner

Der Bundeskanzler hat sich zu dem Thema schon geäußert, wie Sie wissen. Da die Themen Sicherheit, Außen- und Europapolitik auf der Tagesordnung stehen, ist das denkbar. Wie immer kann ich allerdings nicht vorhersehen oder darüber spekulieren, was exakt zwischen den beiden besprochen wird. Darüber berichten wir nachträglich.

Zusatzfrage

Dass er sich geäußert hat, ist klar. Aber der Anruf von Trump bei der dänischen Premierministerin war jetzt ja etwas Neues, und da hat Trump das noch einmal unterstrichen. Dänemark sei jetzt deswegen im Krisenmodus.

Ich meine, hier geht es ja um Imperialismus der Amerikaner. Vielleicht gibt es dazu neue Wortmeldungen Ihrerseits, vielleicht auch vom Auswärtigen Amt.

SRS Büchner

Wie gesagt, ich möchte dem jetzt nicht vorgreifen, was die beiden miteinander besprechen. Und es gibt vorweg auch Pressestatements. Lassen wir uns doch von dem Besuch und dem Gespräch überraschen.

Wagner (AA)

Dem habe ich nichts hinzuzufügen, Herr Kollege.

Frage

Zu Artikel 72 AEUV würde ich gerne wissen, inwieweit die Bundesregierung irgendeine Chance sieht, diesen Artikel dafür zu nutzen, um im Bereich der Migration einen nationalen Notstand zu erklären und Kompetenzen wieder an sich zu ziehen, respektive Europarecht teilweise auszusetzen angesichts der EuGH-Urteile der Vergangenheit?

Kall (BMI)

Herr Kollege, da würde ich empfehlen, zuerst auf die Fakten und dann auf das Rechtliche zu schauen. Da geht es um das Thema Zurückweisungen von Menschen an den deutschen Grenzen, die kein Recht haben, nach Deutschland einzureisen. Solche Zurückweisungen finden in großem Umfang statt, seitdem es Binnengrenzkontrollen an den deutschen Grenzen gibt ‑ seit Oktober 2023 zunächst an vier Grenzen, seit Herbst 2024 an allen deutschen Grenzen. Es hat an den deutschen Grenzen 43.500 Zurückweisungen gegeben; das heißt, ein Großteil irregulärer Einreisen konnte durch Zurückweisungen verhindert werden. Das wird in der Debatte oft unterschlagen. Zurückweisungen finden also statt.

Es ist die Frage, ob völlig unterschiedslos zurückgewiesen werden kann; und das geht aus Sicht der Bundesregierung nicht. Zum einen würde das die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten komplett aufs Spiel setzen. Dazu kann man sich auch die Äußerungen des österreichischen Innenministers, des polnischen Premierministers und anderer anschauen, die ganz klar sagen: Dann würden sie keine Menschen an der Grenze zurücknehmen.

Das heißt, man würde durch ein solches konfrontatives Vorgehen gegen unsere Mitgliedstaaten auch das riskieren, was es im Moment schon an Zurückweisung gibt. Alle Kooperationen, die wir an den Grenzen machen ‑ mit gemeinsamen Streifen, gemeinsamen polizeilichen Zentren, gemeinsame Überwachung der Grenze ‑, würde man durch solche nationalen Alleingänge riskieren. ‑ Das ist erst einmal das Tatsächliche.

Rechtlich sind die Anforderungen für Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der sozusagen diesen nationalen Notstand regelt, dass es eine tatsächliche und schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit gibt. Es muss also eine Notlage vorhanden sein, die die Sicherheit des Landes gefährdet.

Und da erneut ein Blick auf die Fakten: Die irreguläre Migration wird bereits stark zurückgedrängt. Das war im letzten Jahr eindeutig an den Zahlen ablesbar. Wir hatten 2024 im Vergleich zu 2023 111.000 Asylgesuche weniger. Das ist ein Rückgang der irregulären Migration um 34 Prozent, gleichzeitig gab es 22 Prozent mehr Abschiebungen. Es tut sich also einiges auch bei den Rückführungen.

Und dann kann man auf Basis dieser Fakten keine Notlage erklären. Die Fakten geben das einfach nicht her und das Rechtliche auch nicht. Das habe ich ja ausgeführt. Dazu gibt es ‑ das haben Sie in Ihrer Frage schon angedeutet ‑ eine strikte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der auch all diese Voraussetzungen prüfen würde.

Und nochmals: Deutschland trifft schon sehr weitgehende Maßnahmen, indem alle Binnengrenzen Deutschlands kontrolliert werden. Das ist im Schengenraum eigentlich so nicht vorgesehen. Das ist wirklich schon die Ausnahme von der Regel im Schengenraum. Das ist gut begründet, weil wir so die Schleuserkriminalität effektiv bekämpfen und die irreguläre Migration effektiv zurückdrängen. Die Europäische Kommission hat dagegen auch keine Einwände erhoben.

Das sind bereits sehr weitreichende Maßnahmen. Weitere wären europarechtlich aus Sicht der Bundesregierung nicht machbar.

Zusatzfrage

Herr Büchner, der Kanzler sieht das auch als ausgeschlossen an?

SRS Büchner

Der Kanzler hat sich dazu ja auch geäußert. In einem Interview mit dem „Handelsblatt“ sagt er ganz deutlich, dass es sehr strikte Vorgaben dafür gibt, sich auf einen Notstand zu berufen und dass die nicht erfüllt sind.

Kall (BMI)

Vielleicht kann ich auch noch darauf hinweisen, wie die Bundesinnenministerin sich am Wochenende geäußert hat. Sie hat auch gesagt, dass ein solches Vorgehen am Ende zu mehr und nicht weniger Flüchtlingen in Deutschland führen könnte, da durch nationale Alleingänge die europäische Kooperation, die ich gerade beschrieben habe, gefährdet würde. Es würde dazu führen, dass Menschen wieder unkontrolliert und unregistriert nach Deutschland durchgeleitet würden, wie wir es ja schon erlebt haben. Genau den gegenteiligen Effekt von dem, was von der Union offenbar gewollt ist, würde man dadurch erreichen, nämlich mehr und nicht weniger Flüchtlinge in Deutschland.

Frage

(zur aktuellen Lage im Ostkongo) Zunächst eine Frage an das BMZ: Sie hatten ja schon eine Mitteilung veröffentlicht. Darin heißt es:

„Ruandas Soldaten und die von ihnen unterstützte Rebellengruppe M23 müssen sich (...) umgehend zurückziehen. Alle Seiten müssen an den Verhandlungstisch und zur Deeskalation beitragen. Wir sind bereit, die Länder bei einer friedlichen Entwicklung zu unterstützen ‑ aber sie müssen auch selbst ihren Beitrag zum Frieden leisten.“

Das ist ja jetzt ein Punkt, der hunderttausende Menschen gefährdet. Manche reden von Millionen Menschen. Ist es dann nicht an der Zeit, auch darüber zu sprechen, ob Deutschland die Entwicklungshilfe an Ruanda kürzt oder einstellt?

Schöneck (BMZ)

Sie haben bereits zitiert, dass es aus unserer Sicht relevant ist, dass alle Akteure, die an diesem Konflikt beteiligt sind, ihre Verantwortung wahrnehmen. Natürlich beobachten wir die Situation genau und prüfen mögliche und nötige Konsequenzen. Wir prüfen auch, wie wir anstehende Gespräche mit der ruandischen Regierung dafür nutzen können, genau diesen Punkt sehr konkret herüberzubringen.

Zusatzfrage

Das heißt, es wird auch als eine Möglichkeit gesehen, am Hebel Entwicklungshilfe zu drehen?

Schöneck (BMZ)

Wie gesagt: Zum aktuellen Zeitpunkt appellieren wir an alle Verantwortlichen, ihrer Verantwortung nachzukommen, und wir prüfen, ob und in welcher Form Konsequenzen notwendig sind.

Wagner (AA)

Lassen Sie mich vielleicht ergänzen: In der Tat haben wir im Ostkongo über das Wochenende eine ziemlich extreme Lageverschärfung gesehen. Es gibt Berichte darüber, dass jetzt auch die Provinzhauptstadt Goma von den Rebellen eingenommen wurde. Das kann man nicht verifizieren. Aber klar ist ‑ und das haben Sie in Ihrer Frage auch anklingen lassen ‑, dass das massive und furchtbare Auswirkungen auf die humanitäre Lage in der Region hat.

Wir sprechen mit unseren Partnern in den Vereinten Nationen. Sie haben gesehen, dass der UN-Sicherheitsrat gestern eine Sitzung zu der Causa hatte. Auch dort haben wir noch einmal unsere Forderungen verstärkt, die wir hier am Freitag schon dargelegt haben, dass sich die Truppen zurückziehen müssen, dass sich M23 zurückziehen muss, dass sich ausländische Kräfte, die ruandischen Truppen, zurückziehen müssen.

Wir stimmen uns jetzt eng mit unseren Partnern ab. Das wird auch Thema beim Außenrat sein, bei dem ja auch die Außenministerin heute in Brüssel zugegen ist.

Zusatzfrage

Dann wüsste ich gern ganz genau: Wie würden Sie jetzt das aktuelle Verhältnis zu Ruanda unter Kagame beschreiben?

Wagner (AA)

Für uns steht im Vordergrund unseres Handelns, dass wir jetzt auf diese Lageeskalation reagieren. Da wird es Gespräche geben. Wir werden mit Ruanda sprechen. Es wird heute in New York noch einen Kontakt zur kongolesischen Außenministerin geben.

Sie haben ja den Kollegen aus dem BMZ gehört. Wir schließen da keine Instrumente aus. Aber es geht jetzt erst einmal darum, auf dem Verhandlungsweg in einen Prozess zu kommen, der uns wieder zu einem Verhandlungsprozess führt. Es gab Ende letzten Jahres Gespräche, die dann gescheitert sind; das wissen Sie besser als ich. Insofern müssen wir jetzt alles tun ‑ und das tun wir als internationale Gemeinschaft zusammen mit unseren Partnern ‑, um wieder dorthin zurückzukommen.

Frage

Herr Büchner, 2022 nannte der Bundeskanzler Herrn Kagame im Kontext der BioNTtech-Ansiedlung noch den lieben Paul Kagame. Da würde ich gerne wissen, wie das Liebesverhältnis momentan ausschaut, ob er, wenn die Beziehung in der Vergangenheit so gut war, selber aktiv zum Telefonhörer gegriffen hat, um an der Stelle auf ihn einzuwirken.

Die zweite Frage würde ich an das Auswärtige Amt richten. Ich würde gerne wissen, ob momentan in irgendeiner Form Sanktionen gegen ruandische Akteure bestehen aufgrund der Übergriffigkeit ins Nachbarland.

SRS Büchner

Mir ist jetzt kein kürzlich stattgefundener Kontakt des Bundeskanzlers mit Herrn Kagame bekannt. Ich habe ich aber auch keine Gelegenheit gehabt, mit ihm darüber zu sprechen. Deshalb kann ich Ihnen dazu nichts Aktuelles sagen.

Wagner (AA)

Herr Kollege, ich glaube nicht, dass es da Sanktionen gibt. Das müsste ich Ihnen aber nachreichen. Da lasse ich gerne nachhören.

Noch einmal: Im Vordergrund steht jetzt, auf die Akteure einzuwirken. Es betrifft Ruanda auf der einen Seite, es betrifft auch die Kongolesen. Da gibt es ja auch Unterstützung für Milizen, die sich Verbrechen schuldig gemacht haben. Insofern ist es ein ziemlich komplexer Konflikt, der gerade im Ostkongo wieder einmal eskaliert. Wir waren vor fünf Jahren ja in einer ähnlich scharfen Eskalationsstufe.

Also noch einmal: Es gilt, denke ich, jetzt wirklich das, was der Sicherheitsrat gestern für die Weltgemeinschaft artikuliert hat. Die Truppen müssen sich jetzt zurückziehen und die Kämpfe müssen eingestellt werden. Daran knüpfen wir jetzt an.

Frage

Herr Wagner, können Sie uns sagen, wie viele deutsche Staatsbürger sich in der Region Goma aufhalten?

Wagner (AA)

Es handelt sich um eine niedrige zweistellige Zahl deutscher Staatsangehöriger, die uns bekannt sind.

Sie kennen unser System der Krisenvorsorgeliste ELEFAND, in die sich betroffene Deutsche eintragen können. An dieser Stelle daher noch einmal der Werbeblock und die Bitte, dies zu nutzen und sich dort einzutragen. Denn nur über dieses System können wir mit den deutschen Staatsangehörigen unmittelbar kommunizieren. Das war auch über das Wochenende der Fall. Mittlerweile gibt es eine Ausreiseaufforderung für Nord-Kivu.

Zur Frage von Sanktionen: Es gibt tatsächlich ein Sanktionsregime der EU zu dem Konfliktgebiet, in dem unterschiedliche Akteure verschiedener Milizen gelistet sind.

Frage

An wen auch immer, der sich zu einer Antwort berufen fühlt: Angesichts der neuerlichen Unterbrechung eines Unterseekabels, aller Voraussicht nach wieder durch ein Schiff mit niedergelassenem Anker, wenn wir das aktuell richtig verfolgt haben, wüsste ich gern, ob die Bundesregierung dazu irgendwelche eigenen Erkenntnisse hat und ob sie selbst respektive nachgeordnete Stellen in irgendeiner Form an der Aufklärung dieses Vorfalls beteiligt sind. Was können Sie mir dazu sagen?

SRS Büchner

Der Vorfall zeigt erneut, wie verwundbar die kritische Unterwasserinfrastruktur ist. Die gerade begonnene NATO-Aktivität Baltic Sentry in der Ostsee mit deutscher Beteiligung leistet einen Beitrag zur Klärung des Sachverhalts. Hier haben wir also die deutsche Beteiligung im Rahmen der NATO. Die Erhöhung der Präsenz in der Ostsee im NATO-Rahmen und der bessere Schutz kritischer Unterwasserinfrastruktur sind für uns von zentraler Bedeutung.

Müller (BMVg)

Ich kann ergänzen. Sie wissen, dass bei der „activity“ Baltic Sentry der CTF Baltic vom DEU MARFOR eingebunden ist. Am Wochenende, als die Geschehnisse bekannt wurden, hat der CTF Baltic die koordinierende Rolle für die „activity“ für die NATO übernommen und war auch bei der Informationszusammenführung, beim Lagebild, beteiligt. Aber eine direkte Beteiligung seegehender oder luftgestützte Einheiten hat nicht stattgefunden.

Zusatzfrage

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung irgendeine Möglichkeit, in absehbarer Zeit etwas Praktisches gegen diese inzwischen zumindest gefühlt alle drei Tage auftretenden Vorkommnisse zu unternehmen?

Wagner (AA)

Ich kann Sie gern noch einmal auf die Pressekonferenz der Außenministerin mit ihrem litauischen Kollegen von Anfang letzter Woche verweisen. Es ist das Wesen der hybriden Bedrohung, dass wir wie auch wieder bei diesem Vorfall nicht genau wissen, was vorgefallen ist. Insofern ist das Thema hybrider Bedrohung heute Thema beim Außenrat der Außenminister. Dazu hat Deutschland konkrete Vorschläge gemacht, die dort heute diskutiert werden. Das sind Dinge wie eine noch engere Koordinierung zwischen EU und NATO, ein besserer Informationsfluss, ein Informationsfluss, der auch bis zu bestimmten Einstufungen gehen kann, und die Frage der Einbeziehung der Wirtschaft, um schneller reaktionsfähig zu sein und schneller ein Lagebild zu haben. Es liegen also ein paar Vorschläge auf dem Tisch, die jetzt Teil der Diskussion in Brüssel sein werden. Wie gesagt, müssen wir gewahr sein, dass diese hybriden Bedrohungen nur noch zunehmen werden.

Druckenthaner (BMDV)

Ich kann für das Digitalministerium noch ergänzen. Jenseits der Sicherheitsfragen zeigen diese Vorfälle auch die Bedeutung von Redundanzen bei den Unterseekabeln. Wir brauchen Zweit- und Drittkabel, wenn einzelne Kabelverbindungen ausfallen. Aus diesem Grund haben wir hier in der Vergangenheit kaum Auswirkungen gespürt, als einzelne Kabel, die mittlerweile wieder repariert sind, ausgefallen sind. Deswegen setzen wir uns als Digitalressort auch auf G7- und auf EU-Ebene dafür ein, dass die Unterseedatenkabelverbindungen ausgebaut werden.

Frage

Herr Wagner, der US-Präsident hat am Samstag gefordert, zwei Millionen Menschen aus Gaza zu vertreiben. Zitat: „We just clean out that whole thing“, also: Wir putzen Gaza aus. ‑ Die Palästinenser sollen aus ihrem Staatsgebiet vertrieben und nach Ägypten und Jordanien gebracht werden.

Ich habe bisher noch keine Protestnote der deutschen Regierung dazu gehört, dass ein Alliierter jetzt eine ethnische Säuberung fordert.

Wagner (AA)

Herr Kollege, die Protestnote braucht es nicht, weil es eine gemeinsame Haltung der Europäischen Union, unserer arabischen Partner und der Vereinten Nationen gibt, die ganz klar ist und die besagt, dass die palästinensische Bevölkerung aus Gaza nicht vertrieben und Gaza auch nicht dauerhaft besetzt oder durch Israel wiederbesiedelt werden darf. Das ist auch eine bislang geeinte Haltung der G7.

Ich brauche Ihnen nicht zu erzählen, dass das gerade für die arabischen Staaten in der Region ein hochsensibler Punkt ist. Sie haben wahrscheinlich zur Kenntnis genommen, wie sich die Amtskollegen der Außenministerin aus Ägypten und Jordanien dazu geäußert haben.

Insofern würde ich jetzt sagen: Für uns ist weiterhin zentral, dass das Waffenstillstandsabkommen jetzt umgesetzt wird.

Zusatzfrage

Die europäische und die deutsche Position, dass Sie gegen ethnische Säuberungen und Vertreibungen sind, kenne ich. Aber jetzt ist der US-Präsident ‑ das ist das Neue ‑ dafür, und er ist Ihr Alliierter. Gibt es da keinen Widerspruch?

Wagner (AA)

Herr Kollege, es gab eine Äußerung des US-Präsidenten, die wir zur Kenntnis genommen haben. Aber ich habe Ihnen gerade noch einmal sehr deutlich dargelegt, was unsere Haltung dazu ist.

Noch einmal: Es ist ein hochsensibler Punkt für unsere Partner in der Region, dass Vertreibungen und eine Wiederbesiedlung Gazas nicht möglich sind. Das haben wir auch beim G7-Außenministertreffen in Tokio 2023 noch einmal sehr deutlich dargelegt. Insofern ist unsere Haltung, wie wir dazu stehen, denke ich, mehr als deutlich und klar.

Frage

Eine Frage an die Bundesregierung: Was sagen Sie zum Wahlausgang und zu den Wahlen in Belarus?

SRS Büchner

Man könnte zunächst damit anfangen, dass es überhaupt gar keine Wahl war. Die gestrige sogenannte Präsidentschaftswahl in Belarus war weder frei noch fair. Man hat demokratischen Mindeststandards in keiner Weise entsprochen. Die Menschen in Belarus hatten keine echte Wahl. Denn ernstzunehmende Gegenkandidaten waren nicht zugelassen. Auch waren wie bereits 2020 keine OSZE-Wahlbeobachter vor Ort, da die erforderliche Einladung seitens der belarussischen Behörden wie bereits 2020 absichtlich zu spät erfolgte, knapp zehn Tage vor der Wahl, sodass keine Wahlbeobachtung mehr organisiert werden konnte. Das verhindert nicht nur eine unparteiische und unabhängige Bewertung des Wahlprozesses, sondern ist ein Verstoß gegen die von dem Land eingegangenen OSZE-Verpflichtungen.

Demokratie verlangt freie, faire und transparente Wahlen. Das ist in Belarus erkennbar nicht der Fall. Infolgedessen betrachtet die Bundesregierung Machthaber Lukaschenko auch weiterhin nicht als demokratisch legitimiert.

Täglich erleben die Menschen in Belarus Unterdrückung und Repression. Das Regime versucht weiterhin mit einem Klima aus Einschüchterung und Angst, die Sehnsucht der Menschen in Belarus nach Freiheit, Demokratie und der Einhaltung von Menschenrechten zu unterdrücken. Inhaftierungen, Entführungen und Folter sind an der Tagesordnung. Denn dies sind die perfiden Methoden, mit denen sich das Lukaschenko-Regime an die Macht klammert.

Zusatzfrage

Sind neue Sanktionen gegen Belarus ein Thema für die Bundesregierung?

Wagner (AA)

Die Außenministerin hat sich schon gestern auf der Plattform Bluesky dazu eingelassen. Darauf kann ich Sie gern noch einmal verweisen. Sie wissen, dass Sanktionen im EU-Rahmen einstimmig beschlossen werden müssen. Insofern ist auch der zukünftige Umgang mit Belarus heute Thema beim Außenrat. Ich erzähle Ihnen aber kein Geheimnis, wenn ich sage, dass es in der EU nicht unbedingt Einstimmigkeit bezüglich des Umgangs mit Belarus gibt.

Frage

Herr Büchner, wie lange möchte die Bundesregierung die Nachrichtenplattform noch nutzen, deren Besitzer der Bundesregierung vor wenigen Tagen aggressive Meinungsfreiheitsunterdrückung vorgeworfen hat? Er hat ihr vorgeworfen, sie verfolge einen totalitären Ansatz und betreibe generell Unterdrückung. Das sind Musk-Äußerungen, die wenige Tage alt sind. Sie haben vorhin darauf hingewiesen, dass Sie sich am Auschwitz-Befreiungstag auf X geäußert hätten. Das passt doch alles nicht mehr.

SRS Büchner

Das ist hier ein regelmäßiges Thema, auch mit gewissem Recht, und wir machen uns immer wieder Gedanken darüber. Wir haben uns auch an dieser Stelle bereits mehrfach besorgt über die Entwicklung auf X geäußert. Wenn ich es richtig sehe, hat Regierungssprecher Steffen Hebestreit Ihre Fragen dazu zuletzt am Mittwoch, den 15. Januar, beantwortet. Ich sage es gern noch einmal: Selbstverständlich sieht sich die Bundesregierung ganz genau an, wer seit der Übernahme von X durch Musk die Plattform verlassen hat, und behält die aktuelle Entwicklung im Blick.

Mit Stand von heute halten wir dennoch weiter an der Nutzung der Plattform über die Kanäle @Bundeskanzler und @RegSprecher fest. Die Entscheidung unterliegt selbstverständlich einer kontinuierlichen Überprüfung. Sie wird von unserem grundsätzlichen Ansatz flankiert, Inhalte nicht exklusiv auf einem Kanal, auch nicht exklusiv auf X, zu veröffentlichen, sondern auf eine Diversifizierung zu setzen. So bieten wir beispielsweise seit geraumer Zeit und im Übrigen sehr erfolgreich unsere Inhalte auch über einen WhatsApp-Kanal an, so wie es das Bundesverteidigungsministerium zukünftig auch verstärkt tun will. Niemand, der sich für unsere Inhalte interessiert, ist also auf die Nutzung eines bestimmten Kanals und eben auch nicht von X angewiesen.

Zusatzfrage

Gerade der letzte Satz, dass niemand, der sich für Ihre Inhalte interessiert, auf die Nutzung von X angewiesen sei, macht es umso unverständlicher, dass Sie den Kanal weiterhin nutzen. Ich habe sehr wohl in Erinnerung, was Herr Hebestreit vergangene Woche gesagt hat. Aber die jüngsten Äußerungen von Musk und zwar in Form direkter Vorwürfe an die Bundesregierung setzen doch noch einmal einen neuen Standard. Ein weiterer Vorwurf war, dass die Bundesregierung bei milder Kritik Menschen ins Gefängnis werfen lasse. Das sagt der Besitzer der Plattform, die sie nutzen.

Wann ist der Punkt erreicht, an dem Sie sagen: „Jetzt verlassen wir diese Plattform“?

SRS Büchner

Ich bleibe dabei: Wir beobachten das kontinuierlich. Im Moment sehen wir den Zeitpunkt nicht erreicht.

Frage

(zu Äußerungen von Elon Musk während einer Wahlkampfveranstaltung der AfD) Wie bewertet es die Bundesregierung, dass der reichste Mann der Welt, der auch Regierungsmitglied in Washington ist, sich am Wochenende zu einer AfD-Veranstaltung zuschalten ließ und dort unter anderem meinte, dass das deutsche Volk eine uralte Nation sei, Tausende von Jahren alt, und dass man Julius Cäsars Bericht sehen solle. Er hat auf den Schuldkult, der von Neonazis und Rechtsextremen hier in Deutschland seit Jahrzehnten geteilt wird, referiert. Gerade heute, am Tag der Befreiung von Auschwitz, würde ich von Ihnen gern etwas zu dieser Infamie von Herrn Musk hören.

SRS Büchner

Sie wissen, im Netz gibt es die gute alte Regel „Don’t feed the trolls“. Deshalb ergibt es keinen Sinn, immer auf alle Äußerungen einzusteigen und sie damit auch nur noch größer zu machen. Deshalb kommentieren wir das gar nicht.

Zusatz

Das verstehe ich. Aber heute ist der Tag der Befreiung von Auschwitz. So hat die BPK heute angefangen. Der reichste Mann der Welt lässt sich in Halle bei den Rechtsextremen zuschalten und verbreitet ein Neonazi-Narrativ vom Schuldkult der Deutschen. Und Sie lassen das so stehen.

SRS Büchner

Ich werde es jedenfalls nicht kommentieren.

Frage

Ich gehe wieder einen Schritt zurück zur Frage der Plattformen. Ich finde es sehr interessant, dass Sie sagen, die Umgebungen von Mark Zuckerberg seien Ihnen sehr viel lieber als die von Elon Musk. Das finde ich eine interessante Aussage. Das alles unterliegt den gleichen US-Reglementarien usw.

Sehen Sie keine Möglichkeiten, andere Plattformen zu nutzen, die möglicherweise komplett in europäischem Regulierungsraum liegen? Gibt es hier aus Ihrer Sicht keine Alternativen, die adäquat sind, um Menschen zu erreichen?

SRS Büchner

Zum einen habe ich nicht gesagt, dass uns irgendetwas anderes lieber wäre, sondern ich habe nur festgestellt, dass wir das auch nutzen. Wir nutzen natürlich auch Bluesky und schauen uns den Markt und die Möglichkeiten, auf sozialen Medien mit den Bürgerinnen und Bürgern direkt zu kommunizieren, ständig an und passen uns dem auch an.

Zusatzfrage

Wie schaut es mit Ihren Mastodon-Aktivitäten aus? Planen Sie, diese auszubauen? Das kommt immerhin aus Europa.

SRS Büchner

Auch diese Plattform nutzen wir. Wie gesagt, nutzen wir alle diese Dinge parallel. Wenn sich dort deutlich mehr Menschen am Gespräch beteiligen, dann wird das alles natürlich auch sinnvoller.

Frage

(zu Äußerungen von Elon Musk während einer Wahlkampfveranstaltung der AfD) Wenn Sie es mit dem Satz „Don’t feed the trolls“ ablehnen, Musk zu kontrollieren, dann ist Elon Musk für Sie also ein Troll, richtig?

SRS Büchner

Das habe ich nicht gleichgesetzt. Ich habe nur gesagt, dass es richtig ist, nicht auf jede Äußerung einzugehen.

Zusatz

Nein, Sie haben gesagt, die Begründung, warum Sie nichts zu Musk sagen, folge dem Prinzip „Don’t feed the trolls.“ Das lässt doch nach der Logik keine andere Deutung zu, als ‑ ‑ ‑

SRS Büchner

Herr Kollege, Sie ziehen geschickt etwas zusammen, was ich so nicht gesagt habe. Ich habe gesagt: Im Netz gilt grundsätzlich die Regel usw. ‑ Für uns gilt hier die Regel, dass wir nicht auf jede einzelne Äußerung von Herrn Musk einsteigen.

Zusatz

Er ist also kein Troll.

SRS Büchner

Auch das habe ich nicht gesagt.

Frage

Herr Wagner, gibt es von Frau Baerbock am Tag der Befreiung von Auschwitz einen Kommentar zu dem „Schuldkult“-Narrativ von Herrn Musk?

Wagner (AA)

Was die Außenministerin zu dem heutigen Jahrestag zu sagen hat, hat sie heute Morgen auf Instagram in einem Video publiziert. Ich habe den Ausführungen des stellvertretenden Regierungssprechers hier nicht viel vonseiten des Auswärtigen Amtes hinzuzufügen.

Noch einmal ‑  wir haben das hier schon oft dargelegt ‑: Wir sind der Meinung, dass wir diese Plattform eben nicht nur einem Narrativ überlassen können. Ich glaube, auch „Jung und Naiv“ ist weiterhin auf X präsent. Ich glaube, es ist wichtig, auch dort zu kommunizieren, gerade auch zu einem Jahrestag wie dem heutigen. Natürlich schauen wir uns immer wieder an, ob es Sinn macht, noch dazubleiben, aber für den Moment ist das eben so. Wir stärken aber natürlich auch andere Plattformen, die wir benutzen, und kommunizieren dort prioritärer. Insofern ist das unsere Linie zu X.

Zusatzfrage

Vielleicht haben Sie gerade nicht zugehört oder Sie haben bewusst „derailt“: Ich habe nicht nach Twitter und der Plattform gefragt, sondern ich habe gefragt, was Frau Baerbock als Außenministerin am heutigen Tag der Befreiung von Auschwitz zu dem amerikanischen Regierungsmitglied Elon Musk sagt, der in Halle das rechtsextreme „Schuldkult“-Narrativ bedient hat.

Wagner (AA)

Herr Kollege, ich glaube, es ist ganz eindeutig, was die Außenministerin zu solchen Äußerungen denkt. Übrigens ist Herr Musk nicht amerikanisches Regierungsmitglied; er ist ja auch nicht vom Senat bestätigt. Seine Behörde, die eingerichtet worden ist, ist ganz explizit nicht eine amerikanische Regierungsbehörde ‑ da müssten Sie die Amerikaner fragen, was sie dann eigentlich ist. Das macht seine Einlassungen aber nicht weniger schlimm. Insofern, glaube ich, ist ganz eindeutig, wie die Außenministerin dazu persönlich steht, ‑

Zusatzfrage

Ja, wie denn?

Wagner (AA)

‑ und es gilt ‑ ich sage es noch einmal ‑: Wir werden da nicht über jedes Stöckchen springen, das uns hingehalten wird.

Frage

Ich habe auch im Zusammenhang mit dem Geschehen in Aschaffenburg eine Frage an das Sozialministerium oder an das Familienministerium bzw. vielleicht auch an beide, wenn sich beide zuständig fühlen: Inwieweit sind mit Blick auf psychosoziale Betreuung für Geflüchtete ‑ da stehen ja viele Dienste vor enormen finanziellen Schwierigkeiten, was die Betreuungsmöglichkeiten angeht ‑ neue Förderungen geplant, um vonseiten der Bundesregierung die jeweiligen Angebote zu stärken, oder inwieweit ist vielleicht auch noch ein Gesetzentwurf zu dieser Frage geplant, um den Komplex weiter zu stärken und für mehr Versorgung sorgen zu können?

Chagheri (BMAS)

Wenn es jetzt um zum Beispiel psychotherapeutische Unterstützung etc. geht, müsste nach meinem Verständnis das Gesundheitsministerium zuständig sein. Sollten wir zuständig sein, reiche ich Ihnen die Antwort gerne nach.

Haberlandt (BMG)

Zunächst einmal: Ich hatte mich am vergangenen Freitag an dieser Stelle schon halbwegs ausgiebig zu diesem Thema geäußert. Auch der Minister hat sich ‑ das muss ebenfalls am Freitag gewesen sein ‑ gegenüber den Medien der FUNKE Mediengruppe zu diesem Thema geäußert.

Ich kann das kurz noch einmal zusammenfassen: Der Minister möchte Therapieplätze für schwer psychisch Kranke in der ambulanten Versorgung ermöglichen. Deswegen hat er die Zulassungsverordnung im November 2024 per Rechtsverordnung geändert. Diese Rechtsverordnung wird Mitte Februar vom Bundesrat beraten und soll dann unmittelbar am Tag der Verkündung in Kraft treten. Daraus folgt, dass ab 2025 Ärzte und Psychotherapeuten eine Zulassung bekommen können, wenn sie ausschließlich genau diese vulnerablen Patientinnen und Patienten behandeln. Die Regelung sieht auch eine Pflicht zur Kooperation mit geeigneten Einrichtungen oder Diensten vor, wie zum Beispiel der Sucht- oder Krisenhilfe. So arbeiten die unterschiedlichen Akteure Hand in Hand zusammen, damit eine zielgerichtete und niedrigschwellige Behandlung dieser Patienten sichergestellt ist. Damit können auch gezielt Patienten therapiert oder anderweitig versorgt werden, die potenzielle Gefährder sind.

Frage

(zur Asylgesetzgebung) Noch eine Nachfrage bezüglich Aschaffenburg: Es könnte ja sein, dass der Antrag der CDU/CSU ‑ vielleicht zusammen mit der AfD und der FDP ‑ kommt, die Bundesregierung diesem Antrag nicht folgt, dieser aber trotzdem im Parlament angenommen wird. Anscheinend sieht die Bundesregierung da Probleme und betrachtet es als nicht rechtens, wenn Flüchtlinge ohne Dokumente an der Grenze zurückgewiesen werden. Wenn der Antrag angenommen wird und das vielleicht sogar Gesetz wird, die Bundesregierung diese Position aber nicht teilt, was macht sie dann konkret?

SRS Büchner

Ich würde darüber im Moment nicht spekulieren. Erstens wissen wir noch gar nicht, ob und in welcher Form irgendein Antrag eingebracht wird, und zweitens ist es dann, wie gesagt, erst einmal Sache des Parlaments, mit diesem Antrag umzugehen, wenn er denn überhaupt käme. Wenn dann etwas beschlossen würde, wäre der nächste Schritt, zu bewerten, in welcher Form man damit umgehen muss.

Zusatzfrage

Sie haben vorher keine Meinung dazu? Das könnte ja eine Art Blockade sein oder eine Contradictio in terminis.

SRS Büchner

Wie gesagt, ich will darüber an dieser Stelle gar nicht spekulieren. Seine Haltung zu diesem Thema hat der Bundeskanzler auch in dem Interview mit dem „Handelsblatt“ sehr deutlich gemacht. Alles Weitere warten wir jetzt einmal ab.

Frage

An das BMG: Am Wochenende hat der Minister in einem Post auf X darauf hingewiesen, dass die private Krankenversicherung im Alter sehr teuer werden kann und manchen dann nur noch der Notfalltarif bleibt. Ergibt sich daraus eine politische Forderung?

Haberlandt (BMG)

Wie Sie wissen, kommentieren wir Tweets des Ministers grundsätzlich nicht. Damit erübrigt sich hier seitens des BMG die Antwort.

Zusatzfrage

Dann möchte ich sicherheitshalber nur noch einmal nachfragen: Will der Minister die PKV überhaupt noch beibehalten? Denn er hat ja auch Kritik dazu geäußert.

Haberlandt (BMG)

Wie Sie wissen, steht dieses Thema nicht im Koalitionsvertrag. Insofern ist das eine Haltungsfrage der SPD respektive des SPD-Wahlprogramms, und das kommentiere ich als Sprecher des Ministeriums natürlich nicht.

Müller (BMVg)

Ich habe noch eine Nachreichung zum Thema Baltic Sentry, einfach nur um da ganz trennscharf zu sein. Ich habe eben gesagt, dass wir keine seegestützten und luftgestützten Einheiten vor Ort hatten. Damit meinte ich unsere nationalen Bereitstellungen. Die NATO hat ständige Einsatzverbände, und nach meiner Information war die NATO auch mit Kräften in der Region und konnte damit zum Lagebild beitragen. Dabei waren auch deutsche Kräfte beteiligt. Weitere Details dazu müsste die NATO bringen.

Frage

An das Bildungsministerium ‑ auch nicht zum ersten Mal gefragt ‑: Wie ist denn der aktuelle Stand der Aufklärung über die Veraktung von Mails aus dem Hause? Das war ja in der Vergangenheit mit dem schlichten Satz beantwortet worden: Was veraktet werden muss, wird veraktet. Da war aber keine konkrete Information enthalten, ob die Mails der Ministerin als dienstlich anzusehen waren oder nicht. Wie ist da der Stand der Aufklärung?

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Herzlichen Dank. ‑ Ich würde zunächst gerne ganz allgemein sagen ‑ und dann können Sie Ihre Frage vielleicht noch einmal präzisieren ‑, dass der jetzige Bundesminister für Bildung und Forschung, Cem Özdemir, direkt nach Amtsantritt erklärt hat, dass er die Vorgänge im Bundesministerium rund um den offenen Brief Berliner Lehrender vom Mai 2024, die Sie auch angesprochen haben, aufklären lassen will. Dazu hat er die Interne Revision am 6. Dezember beauftragt, eine prägnante Sachverhaltsdarstellung der Vorgänge zu erstellen. Die Interne Revision hat am 20. Januar Ihren Bericht vorgelegt. Ausgehend von diesem Sachverhaltsbericht der Internen Revision konnte kein Fehlverhalten im Verwaltungshandeln erkannt werden.

Zusatzfrage

Ich präzisiere die Frage gerne: Es ging bei dem Konflikt darum, ob Mails, die die Ministerin über ihren privaten Account abgesetzt hat, die gleichwohl aber inhaltlichen Bezug zu den Vorgängen hatten, als veraktungsnotwendige Äußerungen anzusehen seien. Sind sie das oder nicht?

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Grundsätzlich möchte ich zu diesem Konflikt sagen: Was der Minister aufklären lassen wollte, waren Vorgänge rund um den offenen Brief Berliner Lehrender vom Mai 2024. Dann ging es um das verwaltungsinterne Verhalten, und da konnte nicht festgestellt werden, dass es Probleme gegeben hat.

Ich möchte gerne noch einmal auf die Feststellungen und die Äußerungen der Internen Revision verweisen: Chatnachrichten sowie die Erörterungen bei der Pressemorgenlage dienten der politischen Meinungsbildung der Leitung des Hauses. Für die Beurteilung des behördlichen Handelns der Arbeitsebene spielen sie keine Rolle und stellen auch keine amtlichen Informationen dar.

Zusatzfrage

Ich weiß jetzt immer noch nicht, ob die Mailäußerungen der Ministerin zu veraktende Äußerungen waren oder nicht.

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Ich kann noch einmal wiederholen, dass nach Auffassung der Internen Revision Chatnachrichten als politische Meinungsbildung der Leitung des Hauses gelten und keine Rolle für das behördliche Handeln spielten. Aus verakteten Unterlagen muss das Verwaltungshandeln und muss die Entscheidungsfindung der Verwaltung deutlich werden.

Frage

Bei dieser Affäre geht es ja um den Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Wann können wir mit der Veröffentlichung des Berichts rechnen?

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Wir können den Bericht der Internen Revision gerne über den Vorstand der BPK zur Verfügung stellen.

Zusatzfrage

Danke. ‑ Wenn Sie meinen, dass kein Fehlverhalten festgestellt wurde, warum wurde dann die Staatssekretärin entlassen? Die vorherige Ministerin meinte ja, sie werde entlassen, weil es ein Fehlverhalten gab.

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Die Interne Revision befasst sich mit Verwaltungshandeln bzw. mit der Frage, ob es da Fehler gegeben hat oder das korrekt war. Es gibt kein Fehlverhalten. Die Entlassung der Staatssekretärin durch die Ministerin war nichts, was im Rahmen dieses Berichtes rechtlich überprüft wurde.

Zusatzfrage

Aber das war doch Teil der Affäre?

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Zur Frage, warum ein Minister oder eine Ministerin entlässt ‑ das findet ja immer wieder einmal statt ‑ und was die rechtlichen Grundlagen dafür sind, betrifft jetzt nicht nur unser Ministerium, und das ist nicht Teil dessen, wozu ich Ihnen jetzt im Rahmen des Ergebnisses der Internen Revision etwas Neues sagen könnte. Insofern gilt immer noch das, was wir in der Vergangenheit schon gesagt haben.

Zusatzfrage

Frau Schneidewindt, Sie sind doch seit Monaten dabei und haben die Affäre mitverfolgt. Sie haben uns hier doch gesagt, dass die Staatssekretärin aufgrund von Fehlverhalten entlassen wurde. Jetzt wurde in dem Bericht aber kein Fehlverhalten festgestellt.

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Es geht um Verwaltungsfehlverhalten. Ich kann es wiederholen, aber das wird jetzt nicht anders, wenn ich es noch einmal wiederhole: Die Interne Revision hat geprüft, ob es Fehlverhalten im Verwaltungshandeln gab, und dies ist nicht festgestellt worden.

Frage

Frau Schneidewindt, da muss ich dann doch noch einmal nachfragen: In dem ganzen Kontext war ja auch der sogenannte Maulkorb für Frau Döring maßgeblich, also dass die sich nicht äußern durfte. Hat Minister Özdemir daran sachlich irgendetwas geändert? Darf Frau Döring sich jetzt frei gegenüber allen Interessierten zu diesem Thema äußern?

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Vielleicht auch noch einmal im Nachgang zu der Frage von Herrn Kollegen: Die Entscheidung, die Staatssekretärin zu entlassen, war eine Entscheidung der Ministerin, und dazu habe ich hier nichts zu sagen.

Zu Ihrer Frage: Frau Dörings Sichtweise ist in den Bericht eingeflossen. Für den Bericht sind zum einen schriftliche Unterlagen herangezogen worden, aber es wurden auch ausführliche Gespräche geführt. Dazu zählen auch Gespräche mit Staatssekretärin a. D. Frau Döring. Des Weiteren sind für den Bericht die zwei nachträglichen Vermerke, die sie übermittelt hat, herangezogen worden. Insofern findet sich ihre Sichtweise in diesem Bericht wieder ‑ sowohl das schriftlich Übermittelte als auch ein ausführliches Gespräch.

Was Ihre Frage nach der Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht betrifft, so gab es dazu eine umfassende Abwägung des Ministers, und das Ergebnis dieser Abwägung kann ich Ihnen jetzt gerne übermitteln:

Um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten, gilt grundsätzlich, dass innerdienstliche Konflikte und Meinungsverschiedenheiten nicht in der Öffentlichkeit ausgetragen werden sollen. Für Beamte ist der Normalfall die Verschwiegenheit. Sie können davon im Ausnahmefall entbunden werden. Der Bundesminister hat sehr gründlich abgewogen, ob er Frau Professor Döring von der Verschwiegenheitspflicht in dieser Angelegenheit entbindet. Er möchte allen Interessen so gut wie möglich gerecht werden ‑ dem Interesse der Öffentlichkeit und des eigenen Hauses an Aufklärung, dem Interesse der Abgeordneten, dem Interesse Einzelner an der Darstellung ihrer Sichtweise ‑, und er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden des BMBF gewahrt bleiben. Da es Gerichtsentscheidungen gibt und die hausinterne Revision zu dem Ergebnis kommt, dass Aussage gegen Aussage steht, und festhält, dass es wenig wahrscheinlich ist, dass eine öffentliche Befragung darüber hinausgehende Erkenntnisse erbringen wird, hat der Minister als oberster Dienstherr in diesem Fall die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten seines Hauses höher gewichtet.

Den Interessen der Abgeordneten ‑ es ging es ja um die Frage, wo Frau Döring aussagen kann ‑ kommt der Minister nach, indem er angewiesen hat, ihnen Zugang zu ungeschwärzten Unterlagen und den nachträglichen Vermerken der früheren Staatssekretärin zu gewähren. Außerdem hat er ihnen den Bericht der Internen Revision übermittelt. Und noch einmal: Frau Professor Döring konnte in einem ausführlichen Gespräch mit der Internen Revision Ihre Sichtweise umfassend darstellen, und das floss in den Bericht ein.

Zusatzfrage

Das heißt übersetzt, Frau Döring darf auch weiter nicht von den Abgeordneten befragt werden?

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Ich habe zu der Frage der Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht das gesagt, was ich sagen konnte. Ihre Sichtweise ist eingeflossen. Das wurde zueinander in Bezug gesetzt. Bei dieser Faktenlage kann nach Ansicht der Hausleitung eine öffentliche Befragung einzelner Personen nicht geeignet sein, einen neuen Erkenntnisgewinn zu erzielen.

Frage

Es geht ja nicht nur um eine öffentliche Befragung, sondern generell auch um Äußerungen. Es bleibt dabei: Frau Döring darf sich nicht äußern.

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Ich habe dem, was ich gesagt habe, nichts hinzuzufügen. Ich kann noch darauf verweisen, dass sich der Minister auch kürzlich in einem Interview geäußert hat.

Zusatzfrage

Da es sich ja bei den Vorgängen, soweit man sie denn dann aufklären konnte, teilweise doch um Angriffe gegen die Wissenschaftsfreiheit handelte, gibt es so etwas wie eine Entschuldigung des amtierenden Ministers, nicht für seine Person, sondern für das Haus, das dies ja betrieben hat, von der Spitze her?

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Entschuldigung, für das Haus? In welche Richtung?

Zusatzfrage

Das Ministerium hat ‑ so kann man das wohl sagen ‑ so agiert, dass das als Angriff gegen die Wissenschaftsfreiheit oder als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit verstanden werden konnte und musste. Gibt es für dieses Verhalten des Hauses eine Entschuldigung des jetzt amtierenden Ministers?

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Kurz möchte ich vorwegsagen: Die Interne Revision hat kein Verwaltungsfehlverhalten ergeben. Die jetzige Hausleitung ist allerdings der Auffassung, dass auf politischer Ebene durch die Vorgänge vom Mai und Juni 2024 ein Reputationsschaden entstanden ist. Das hat der Minister ja auch mehrmals direkt nach Amtsantritt sehr deutlich gesagt. Der Minister sieht es als seine Aufgabe an, verlorengegangenes Vertrauen zwischen dem Haus und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Einrichtungen wiederherzustellen, und möchte, dass das Haus seine Sachthemen so wie auch vorher bearbeiten kann.

Deswegen, wenn ich das kurz ergänzen darf, beruht die Aufarbeitung nach seinem Verständnis auch auf zwei Säulen. Das eine war die Aufarbeitung des Sachverhalts dieses Geschehens, und dann folgt das Aufbauen des Vertrauens. Dazu hat er unter anderem auch vertrauliche Gespräche geführt, um genau dieses Vertrauen wiederherzustellen.

Zusatzfrage

Ich versuche es ein letztes Mal. - Hat nach Auffassung des Ministers das Agieren der früheren Hausleitung ‑ die sind ja jetzt beide nicht mehr da ‑ das Ansehen des Hauses in der Form geschädigt, dass Zweifel daran entstanden sind, dass das Haus die Wissenschaftsfreiheit unbeeinträchtigt lässt, und tut ihm das leid?

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Ich kann dazu gerne noch einmal sagen, dass der Minister auch festgestellt hat, dass auf politischer Ebene durch die Vorgänge ein Reputationsschaden entstanden ist. Die Interne Revision hat kein Fehlverhalten auf Verwaltungsebene gesehen. Er sieht seine Aufgabe seit Amtsantritt darin, Vertrauen in die Arbeit des Hauses wiederherzustellen, weil das Thema Wissenschaftsfreiheit, aber auch der Beitrag der Wissenschaft so wichtig sind.

Frage

Ich habe eine kurze technische Nachfrage. Sie haben gesagt, dass die Abgeordneten Zugang zu den Unterlagen hatten, die da in dem Zusammenhang aufbewahrt wurden. Mich würde interessieren, in welcher Form die Zugang haben. Liegen die also irgendwo aus, oder müssen die Abgeordneten das erfragen?

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Die Abgeordneten sind informiert worden. Zum einen ist ihnen der Bericht übermittelt worden, und dann ist ihnen mitgeteilt worden, dass sie im Bundesministerium für Bildung und Forschung diese Unterlagen einsehen können.

Frage

Vertrauen wiederherstellen fängt für den Minister also nicht mit einer Entschuldigung an. So habe ich es ja gelernt.

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Der Minister hat mehrmals gesagt, wie wichtig ihm das Thema ist, wie wichtig ihm eine Aufarbeitung ist. Diese Aufarbeitung liegt vor. Ich bin jetzt nicht ganz sicher, wie groß der Erkenntnisgewinn jetzt noch wird. Ich kann es gerne noch einmal sagen: Der Minister hat direkt nach Amtsantritt gesagt, er möchte die Vorgänge aufklären lassen ‑ das ist auf Verwaltungsebene schnell passiert ‑, und er möchte durch Gespräche, die vertraulich sind, das Vertrauen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und der Einrichtung in die Wissenschaftskooperation wiederherstellen.

Zusatz

Das habe ich verstanden, brauchten Sie jetzt nicht noch einmal zu wiederholen. - Aber hier geht es ja um Zehntausende Wissenschaftler, die sich in ihrer Wissenschaftsfreiheit angegriffen fühlen. Der Minister kann unmöglich vertrauliche Gespräche mit Zehntausenden Menschen führen. Darum wollte ich wissen, weil sie ja Vertrauen bei diesen Menschen wiederherstellen wollen, bei unseren Wissenschaftlern, ob es da eine öffentliche Entschuldigung für diese Sache gibt.

Dr. Schneidewindt (BMBF)

Ich habe dazu jetzt wirklich nicht mehr zu sagen.

Er kann ja auch nicht für jemand anderes sprechen. Er kann nicht für die frühere Hausleitung sprechen. Er kann ‑ ‑ ‑

Zuruf

Der Kollege hat gerade gesagt, dass im Namen des Hauses ‑ ‑ ‑ Das Bildungsministerium hat die Wissenschaftsfreiheit angegriffen!