Regierungspressekonferenz vom 25. Oktober 2024

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 25. Oktober 2024

Themen
•    Termin des Bundeskanzlers
•    Gespräch mit Vertretern der Wirtschaft und der Gewerkschaften
•    Reise der Bundesumweltministerin nach Kolumbien
•    Ergebnisse der Steuerschätzung
•    Nahostkonflikt
•    Gewalthilfegesetz
•    UNEP-Bericht zum weltweiten Ausstoß von Treibhausgasen
•    Medienberichte über den möglichen Einsatz nordkoreanischer Soldaten im Rahmen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
•    Verteidigungsabkommen mit Großbritannien
•    persönliches Verhältnis des Bundeswirtschaftsministers zum Bundesfinanzminister
•    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung

29 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Freitag, 25. Oktober 2024

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretende Regierungssprecherin Hoffmann
  • Stolzenberg (BMUV)
  • Greve (BMWK)
  • Keller (BMF)
  • Deschauer (AA)
  • Treuer (BMFSFJ)
  • Funke (BMI)
  • Collatz (BMVg)

(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS’in Hoffmann sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS’in Hoffmann

Herzlich willkommen auch von meiner Seite! Am 29. Oktober ‑ das ist, glaube ich, der Dienstag ‑ wird der Bundeskanzler am Nachmittag Vertreter der Wirtschaft und der Gewerkschaften zu einem Gespräch empfangen. Das Gespräch wird um 16 Uhr beginnen. Der Bundeskanzler sucht damit eine Verständigung mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften für weitere Maßnahmen, um gemeinsam den Industriestandort Deutschland zu stärken und zu modernisieren. Er hat ja in seiner Regierungserklärung deutlich gemacht, dass es ihm darum geht, um jeden Industriearbeitsplatz zu kämpfen.

Das ist es von meiner Seite.

Stolzenberg (BMUV)

Schönen guten Morgen! Bundesumweltministerin Steffi Lemke wird heute nach Kolumbien reisen, um an der 16. Weltnaturkonferenz, der CBD-COP 16, in der Stadt Cali teilzunehmen. Am Sonntag wird Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesentwicklungsministerium, ebenfalls nach Kolumbien reisen.

Die knapp zweiwöchige Konferenz steht unter dem Motto „Frieden mit der Natur“. Sie startete bereits am 21. Oktober und bringt Delegierte aus der ganzen Welt zusammen. Ziel ist es, konkrete Schritte zur Umsetzung des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal voranzubringen, der vor zwei Jahren beschlossen wurde. Bei der diesjährigen COP geht es vor allem darum, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und Erfolge im weltweiten Naturschutz zu überwachen und messbarer zu machen.

Darüber hinaus wird Bundesumweltministerin Steffi Lemke in Kolumbien lokale Projekte besuchen, unter anderem zur Wiederaufforstung oder zu Renaturierungsmaßnahmen. Außerdem wird am 28. Oktober 2024 im Umfeld der COP in Cali eine informelle Ministerkonferenz im Vorfeld der nächsten Verhandlungsrunde für ein globales Plastikabkommen stattfinden.

Frage

Wer begleitet die Ministerin aus dem Kreis der nicht im engeren Sinne politisch Beteiligten?

Stolzenberg (BMUV)

Sie meinen, wer zur Delegation gehört?

Zusatz

Ja, wenn Sie so wollen.

Stolzenberg (BMUV)

Fachleute aus dem Bundesumweltministerium und natürlich die Chefverhandlerinnen und ‑verhandler.

Zusatzfrage

Das heißt, es gibt keine Begleitung aus NGOs oder aus der Wirtschaft? Die würde ich sowieso nicht annehmen. Das gibt es nicht?

Stolzenberg (BMUV)

Nein.

Zusatzfrage

Es gibt nur operative Delegationsteilnehmer, richtig?

Stolzenberg (BMUV)

Genau so ist das bei internationalen Konferenzen. Die Delegation besteht immer nur aus den Vertretern des Umweltministeriums bzw. in dem Fall auch des Bundesentwicklungsministeriums.

Frage

Über welche konkreten bzw. geplanten Maßnahmen der Bundesregierung wird denn die Ministerin vor Ort berichten können?

Stolzenberg (BMUV)

Zum Glück wird sie nicht nur über Maßnahmen der Bundesregierung sprechen, sondern auch über europäische Maßnahmen. Mein Kollege hatte schon am Mittwoch in einem anderen Zusammenhang einen sehr guten Abriss gegeben. Das Wichtigste aus Sicht der Bundesregierung ist sicherlich die nationale Biodiversitätsstrategie, die sich jetzt in der Ressortabstimmung befindet und mit der wir ein ganzes Bündel an Maßnahmen voranbringen werden, um Biodiversität in Deutschland stärker zu schützen.

Es kommt noch hinzu, dass wir auf europäischer Ebene das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur haben, das jetzt mit dem nationalen Wiederherstellungsplan unterlegt werden soll, und natürlich auch die EU-Biodiversitätsstrategie. Das alles muss mit Leben gefüllt werden. Dazu gehört auch, auf internationaler Ebene zu verhandeln, wie wir das Ganze messbar und auch dokumentierbar machen können.

Frage

(zum Gespräch des Bundeskanzlers mit Vertretern von Wirtschaft und Gewerkschaften) Können Sie schon sagen, wer die Teilnehmer des Industriegipfels sind, wer zugesagt hat und ob es eventuell Absagen gibt?

SRS’in Hoffmann

Nein, dazu kann ich jetzt von dieser Stelle aus nichts Genaues mitteilen. Es ist wichtig, noch einmal zu betonen, dass der Kanzler ‑ das hat er auch gestern bei „Maybrit Illner“ gesagt ‑ ein vertrauliches Treffen in einem ausgewählten Kreis sucht, in dem man sich austauschen kann und nicht einfach vorgefertigte Statements vorgelesen werden, sondern in dem es um einen echten Arbeitsaustausch geht, mit einem Ergebnis, hinter dem sich dann auch die Teilnehmenden versammeln, sowohl Gewerkschaften, Verbände und Wirtschaftsvertreter als auch die Politik. Ihm ist es wirklich wichtig, dass bei diesem Treffen operativ gearbeitet wird. Er geht auch davon aus, dass es nicht bei diesem einen Treffen bleiben wird.

Frage

Es ist ja bekannt, dass den Gewerkschaften daran gelegen ist, Arbeitsplätze zu sichern oder mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Den Unternehmen dagegen dürfte die Profitabilität wichtiger sein. Was ist denn dem Bundeskanzler da am wichtigsten, und was muss aus Sicht der Bundesregierung hinten anstehen?

SRS’in Hoffmann

Da wäre jetzt eine Vorwegschwerpunktsetzung dem Gespräch sicherlich nicht zuträglich. Das Ziel des Bundeskanzlers ist es, den Industriestandort Deutschland voranzubringen. Die Bundesregierung hat dazu ja auch schon eine ganze Reihe von Maßnahmen getroffen. Es ist ihm sehr wichtig, jetzt auch noch mit Gewerkschaften und der Industrie ins Gespräch zu kommen, aber ohne sich jetzt vorweg auf irgendeinen Fahrplan oder irgendeine Schwerpunktsetzung festzulegen.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMWK in Bezug auf die Äußerung des Finanzministers gestern bei der Vorstellung der Ergebnisse der Steuerschätzung. Da wurde gesagt, dass er schon eingepreist hat, dass die nicht benötigten Mittel für die Intel-Fabrik in den Kernhaushalt fließen, um das Haushaltsloch zu verkleinern. Wie ist Ihre Stellung im Moment dazu? Haben Sie Ihre Meinung geändert? Bisher haben Sie ja dafür plädiert, sie im KTF zu lassen. Stimmen Sie dem Finanzminister jetzt zu, dass das in den Kernhaushalt fließen sollte, um die Konsolidierung voranzutreiben, oder würden Sie darauf beharren, dass sie weiter im KTF verbleiben?

Greve (BMWK)

Sie sagen richtig, die Mikroelektronik ist Teil des KTF, des Klima- und Transformationsfonds, und damit Teil der geplanten Transformation der Wirtschaft. Die Bundesregierung wird jetzt nach der Steuerschätzung insgesamt über die Haushaltssituation beraten.

Frage

Ich bin mir nicht ganz sicher, ich glaube, Sie haben die Frage jetzt schon beantwortet. Aber aus meiner Sicht geht sie auch an Sie, Herr Keller. Gibt es jetzt schon einen konkreten Plan, was man mit den übrigen Milliarden machen will? Sind die schon konkret wieder weiter verplant und, wenn ja, in welches Projekt?

Keller (BMF)

Wir haben im Vorfeld immer gesagt, für die weiteren Haushaltsgespräche warten wir die Steuerschätzung erst einmal ab, um Klarheit zu haben. Sie ist gestern gekommen. Der Minister hat sich geäußert, wie Frau Westermann das wiedergegeben hat, nämlich dass aus seiner Sicht diese Zuführungen in den Bundeshaushalt zurückgeführt werden sollen. Mein Kollege aus dem BMWK hat das richtig wiedergegeben: Jetzt werden dazu die Haushaltsgespräche geführt.

Frage

Meine Frage geht an das Auswärtige Amt, und zwar zum Thema Israel, Moskito-Protokoll. Ich nehme an, Sie haben zur Kenntnis genommen, dass es seriöse Berichte aus den USA gibt, denen zufolge es eine verbreitete Strategie innerhalb der IDF sei, palästinensische Festgenommene vor israelischen Soldaten in möglicherweise verminte Häuser in Gaza hineinzuschicken, um mögliche Sprengfallen auszulösen. Ist ein solches Vorgehen ‑ von insgesamt sechs Personen berichtet ‑ völkerrechtskonform, oder wäre dies möglicherweise, da es eine Handlung im Krieg ist, ein Kriegsverbrechen?

Deschauer (AA)

Vielen Dank ‑ Die Berichterstattung haben auch wir zur Kenntnis genommen. Weiterführende Informationen liegen mir nicht vor.

Ich möchte einfach noch einmal im Grundsatz sagen, dass die Bundesregierung selbstverständlich den besonderen Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten bei Kriegshandlungen immer wieder betont und diesen Schutz auch einfordert. Das tun wir öffentlich. Das tun wir auch in entsprechenden Gesprächen mit unseren verschiedenen Ansprechpartnern über konkrete Fälle, die Sie referieren. Aber zu Ihrer Frage, die Sie auch mit einer Hypothese versehen haben, möchte ich mich hier, ehrlich gesagt, nicht äußern.

Im Grundsatz ist es so: Zivilistinnen und Zivilisten, aber natürlich auch humanitäre Helferinnen und Helfer unterliegen gemäß dem humanitären Völkerrecht einem besonderen Schutz, auch in Kriegshandlungen, und dürfen nicht zur Zielscheibe von Kriegshandlungen werden.

Zusatzfrage

Hypothesen bzw. Annahmen und Berichterstattungen können einen unterschiedlichen Grad an Plausibilität haben. Ich gehe davon aus, dass Berichterstattungen in einem seriösen freien Medium, von insgesamt sechs Personen bestätigt, eine ziemliche Plausibilität haben. Wird die Bundesregierung in irgendeiner Weise eine nähere Aufklärung dieser Vorwürfe, die ja nun in der Welt sind, einfordern?

Deschauer (AA)

Das tun wir regelmäßig. Wir als Bundesregierung fordern Gesprächspartner, sollte es auch presseöffentlich verbreitete massive Vorwürfe geben, die definitiv Fragezeichen an die Einhaltung von humanitären Standards und internationalem Völkerrecht aufwerfen, regelmäßig zu entsprechendem Nachgehen und zu Aufklärung auf.

Frage

Ich habe noch eine Frage zum Thema „menschliche Schutzschilde“. Es gab auch schon von UN-Seite Berichte, dass die israelische Armee in der Westbank menschliche Schutzschilde einsetzt. Haben Sie das mittlerweile verifizieren können oder den UN-Bericht aus dem Juni gelesen?

Deschauer (AA)

Das Auswärtige Amt und die Bundesregierung sind, wie ich sagte, bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig mit den Ansprechpartnern im Gespräch, auch in der israelischen Regierung. Ich kann Ihnen jetzt hier keine Auskunft dazu geben, inwiefern ich das verifizieren kann. Sie wissen im Grundsatz auch, dass das wahnsinnig schwierig ist. Ich bin nicht vor Ort. Die Kolleginnen und Kollegen bzw. das Haus sprechen entsprechende Vorwürfe, die dann substanziell sein können, regelmäßig an. Sie sprachen gerade auch vom UN-Kontext. Es gibt auch Gespräche mit den UN-Kolleginnen und ‑Kollegen, die ihrerseits ebenfalls bemüht sind, eine Aufklärung für solche Vorwürfe zu erhalten.

Zusatzfrage

Der Hamas werfen Sie ja zu Recht auch vor, menschliche Schutzschilde im Kampf gegen Israel zu verwenden. Sprechen Sie da auch lediglich von Vorwürfen, oder ist das gesichertes Wissen?

Deschauer (AA)

Sie machen jetzt hier ganz abstrakt das Thema auf. Ich möchte gerne noch einmal betonen, dass wir im Grundsatz dem Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten ‑ sei es in Gaza, wie von dem Kollegen angesprochen, sei es, wie von Ihnen angesprochen, in der Westbank ‑ eine besondere Rolle und Bedeutung auch im Rahmen von entsprechenden militärischen Auseinandersetzungen zumessen. Wir sprechen das an. Wir können nicht für jeden einzelnen Fall, den Sie hier erwähnen, Klarheit erlangen, aber wir bemühen uns darum. Insbesondere weisen wir auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen hin.

Bebenroth

Fällt das von dem Kollegen mit Verweis auf Medienberichte genannte Szenario ‑ unabhängig davon, ob der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vorliegen ‑ unter das Verständnis der Bundesregierung von „menschlichen Schutzschilden“?

Deschauer (AA)

Ich würde jetzt ungern auf mehrere Querverweisungen der Fragestellung, die auf Medienberichte zurückgeht, in einer Kette eingehen, wozu ich ja schon sagte, dass ich die nicht im Einzelnen verifizieren kann. Aber im Grundsatz hat sich die Bundesregierung hier schon mehrfach klar dazu geäußert, dass wir einen Einsatz von oder das Verstecken hinter menschlichen Schutzschilden als solches als sehr besorgniserregend beurteilen und verurteilen. Davon können Sie jetzt aber nicht ableiten, dass die Bundesregierung Kenntnis über jeden einzelnen von Ihnen hier genannten Fall aus der Medienberichterstattung hat und vor allem diesen völkerrechtlich bewerten kann.

Zusatzfrage

Ist denn die Existenz eines sogenannten Moskito-Protokolls ‑ unabhängig davon, ob es zum Einsatz kam ‑ der Bundesregierung bekannt?

Deschauer (AA)

Ich kann Ihnen dazu im Moment nichts sagen.

Frage

Frau Deschauer, Sie sagten gerade, die Bundesregierung sei über so etwas besorgt. Besorgt sein kann man ja über vieles. Aber ist aus Sicht der Bundesregierung das Verstecken von Militärs hinter Zivilisten in Gefahrensituationen, also das, was man als menschliche Schutzschilde betrachtet, nur Anlass zur Besorgnis, oder ist dies prinzipiell völker- und kriegsrechtswidrig?

Deschauer (AA)

Ich habe nicht nur „besorgt“ gesagt. Ich habe gesagt: Die Bundesregierung verurteilt das. ‑ Insofern war ich da, glaube ich, sehr klar. Weitere juristische Ableitungen ‑ das hatten wir hier am Mittwoch; ich glaube, da waren Sie nicht zugegen; aber wir hatten diesen Austausch schon in Vergangenheit sehr oft ‑ nehmen andere Stellen vor.

Frage

Bei meiner Frage geht es um die Waffenlieferungen nach Israel. Dazu gab es am Donnerstag neue Zahlen aus dem Auswärtigen Amt auf eine parlamentarische Anfrage. Die Anfrage hat ergeben, dass das Volumen der Waffenlieferungen seit August deutlich gestiegen ist, nämlich auf 90 Millionen. Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung diesen Anstieg erklären kann.

SRS’in Hoffmann

Ich kann dazu nur ganz allgemein die Prinzipien erläutern, nach denen wir im jeweiligen Fall die Entscheidung treffen, ob einem Gesuch nach Export dann stattgegeben wird. Da ist wichtig, dass es sich um Einzelfälle handelt und dass in jedem einzelnen Fall entschieden wird, konkret nach der Anfrage, der Situation und unter Berücksichtigung aller Aspekte. Darunter fällt natürlich auch das humanitäre Völkerrecht.

Zusatzfrage

Es gab ja eine Ankündigung vom ECCHR hier in Berlin, gegen die neuen Genehmigungen Widerspruch beim BAFA einzulegen. Deshalb richtet sich die Frage an das Wirtschaftsministerium: Haben Sie diesen Widerspruch registriert, und wie wollen Sie damit umgehen?

Greve (BMWK)

Ich kann mich nur den Äußerungen von Frau Hoffmann anschließen, dass wir zu konkreten Einzelfällen hier keine Stellung beziehen können und der Öffentlichkeit aggregiert die Zahlen zuliefern. Dabei muss ich es belassen.

Zusatzfrage

Können Sie etwas zu dem Widerspruch sagen, der vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt eingereicht wurde?

Greve (BMWK)

Mir liegt dazu nichts vor. Aber wenn ich dazu etwas nachreichen kann, dann tue ich das gerne.

Frage

Zu der Summe von 94 Millionen Euro interessiert mich, welchen Anteil daran die Genehmigungen für Güter haben, die in die Kategorie „Kriegswaffen“ fallen.

SRS’in Hoffmann

Das kann ich nicht sagen. Ich weiß auch nicht, ob wir das überhaupt in der Weise aufschlüsseln. Das müsste aber das BMWK wissen.

Greve (BMWK)

In der Form können wir das nicht aufschlüsseln, bzw. wir tun das in der Form, zuletzt am 2. Oktober, als die vorläufigen Zahlen für die Rüstungsexportgenehmigungen in den ersten drei Quartalen veröffentlicht wurden.

Frage

Meine Frage richtet sich entweder an Frau Deschauer oder Herrn Greve. Im Kriegswaffenkontrollgesetz ist ja geregelt, wann Genehmigungen zu versagen sind, unter anderem ‑ Zitat ‑, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Erteilung einer Genehmigung völkerrechtliche Verpflichtungen der BRD verletzen oder deren Erfüllung gefährden würde. Grund zur Annahme besteht doch faktisch schon, wenn der IGH jetzt eine Klage angenommen hat, wenn der IGH das Rechtsgutachten veröffentlicht hat und wenn der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs versucht, einen Haftbefehl nicht nur gegen die Hamas, sondern auch gegen den Verteidigungsminister und den Ministerpräsidenten zu bekommen. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung nicht schon längst den Grund zur Annahme, dass das Völkerrecht damit verletzt wird ‑ unabhängig vom Einzelfall, was genehmigt wurde?

Greve (BMWK)

Wir prüfen jeden Einzelfall im Lichte der jeweiligen Situation und beziehen außen- und sicherheitspolitische Erwägungen mit ein. Frau Hoffmann hat es dargestellt. Der Beachtung der Menschenrechte messen wir dabei ein besonderes Gewicht zu. Diese Entscheidungen sind gemeinsame Entscheidungen aller beteiligten Bundesressorts. Insbesondere das AA bringt für die Entscheidung außen- und sicherheitspolitische Erwägungen ein. Jeder Einzelfall wird anhand dieser Kriterien genauestens geprüft.

Zusatzfrage

Danach habe ich aber nicht gefragt. Dann frage ich Frau Deschauer: Besteht nicht anhand der internationalen Rechtsgutachten und der Haftbefehlersuche ein Grund zur Annahme, dass mit diesen Ausfuhren Völkerrecht verletzt wird?

Deschauer (AA)

Die Fragestellungen hinsichtlich völkerrechtlicher Verletzungen werden gerade geprüft. Das ist, glaube ich, die entscheidende Vorbemerkung.

Ich kann nur noch einmal auf das hinweisen, was der Kollege Greve und auch die stellvertretende Regierungssprecherin gesagt haben: Es finden Einzelfallprüfungen statt, keine abstrahierten Grundsatzerwägungen, wie Sie sie hier anstellen und in den Raum stellen.

Sie kamen ja auch auf den IStGH zu sprechen. Da gibt es eine Prüfung im Rahmen einer gerade weiterhin anhängigen Vorverfahrenskammer am IStGH, die aus drei Personen besteht. Insofern ist da auch keine Entscheidung getroffen. Auch dazu haben wir uns hier in der Vergangenheit intensiv ausgetauscht. Insofern kann die Grundsatzableitung, die Sie gerne von uns hören wollen, in der Form nicht getroffen werden. Aber natürlich nehmen wir entsprechende Fragestellungen sehr ernst. Deswegen prüfen wir als Bundesregierung das im Einzelfall und von Fall zu Fall.

Frage

Mich würde noch die Argumentation der Bundesregierung interessieren, was eine vergangene Klage angeht. Es gab schon im Frühjahr vor dem Verwaltungsgericht in Berlin eine Entscheidung, die ergeben hatte, dass Deutschland prinzipiell weiter Waffen nach Israel liefern dürfe. Aber solche Lieferungen ‑ das war im Frühjahr ‑ hatten seinerzeit gar nicht stattgefunden. Das war die wesentliche Argumentation der Bundesregierung. Der Kanzler hatte sich jetzt im Bundestag sehr eindeutig zu Waffenlieferungen nach Israel bekannt. Damit fällt das zentrale Argument weg, dass keine Waffenlieferungen stattfinden.

SRS’in Hoffmann

Nein, das war kein zentrales Argument; das würde ich so nicht sagen. Wir haben immer gesagt, dass es keinen Waffenexportstopp nach Israel gibt. Das ist auch das, was der Bundeskanzler im Bundestag noch einmal betont hat. Aber wir haben zu keinem Zeitpunkt gesagt, es habe eine grundsätzliche Entscheidung für einen Waffenexportstopp nach Israel gegeben. Das ist auch nicht der Fall gewesen. Es wird immer jeweils im Einzelfall geprüft.

Frage

Ich habe eine Frage an Frau Hoffmann, vielleicht auch an Frau Deschauer. Wie ist die beschriebene Einzelfallprüfung bei jedem Exportantrag? Wie verträgt die sich mit der pauschalen Aussage des Bundeskanzlers im Parlament, Deutschland habe Waffen an Israel geliefert und es werde weitere Exporte geben? Wie kann man pauschal weitere Exporte ankündigen, wenn doch, wie Sie sagten, in jedem Einzelfall geprüft werden müsse, ob das zulässig sei? Das sind doch zwei einander entgegenstehende Prinzipien.

SRS’in Hoffmann

Nein, es heißt genau das: Wir haben keine pauschale Entscheidung getroffen, keine Waffen an Israel zu liefern. Wir prüfen jeden Einzelfall. Das ist genau das, was es bedeutet.

Zusatzfrage

Aber der Bundeskanzler hat ja etwas anderes gemacht. Er hat ja nicht gesagt ‑ ‑ ‑

Vorsitzende Buschow

Eine Nachfrage ist kein Diskussionsbeitrag.

Zusatz

Gut, ich kleide es in die Form der Nachfrage.

Vorsitzende Buschow

Danke. Es gibt Kollegen, die noch warten, Fragen stellen zu können.

Zusatzfrage

Wenn der Bundeskanzler ankündigt, es werde weitere Waffenlieferungen geben, dann ist das eine pauschale Zusage. Ist das nicht etwas anderes als zu sagen: „Wir haben nie einen Stopp beschlossen“?

SRS’in Hoffmann

Sie haben jetzt die Frage einfach wiederholt, was im Grunde nicht der Sinn einer Nachfrage ist. Ich kann jetzt auch meine Antwort wiederholen: Wir haben keinen pauschalen Stopp und werden jeden Einzelfall weiterhin prüfen.

Frage

Eine allgemeine Frage an Frau Hoffmann zu möglichen Kriegsverbrechen, die die israelische Armee in Gaza und vielleicht auch im Libanon begeht: Was hören Sie denn an Rückmeldung von der israelischen Seite? Ist die in Bezug auf Prüfungen zu möglichen Kriegsverbrechen zufriedenstellend? Was wird Ihnen dazu mitgeteilt, und sind Sie mit den bisherigen Überprüfungen und Antworten dazu zufrieden?

SRS’in Hoffmann

Wir können jetzt an dieser Stelle nicht aus vertraulichen Gesprächen, die wir mit der israelischen Regierung führen, öffentlich zitieren. Das ist leider nicht möglich, und das wollen wir auch nicht. Aber für uns ist klar, immer zweierlei deutlich zu machen: Das eine ist, dass Israel grundsätzlich das Recht zur Selbstverteidigung hat. Das andere ist, dass das im Rahmen des humanitären Völkerrechts und unter Achtung der Menschenrechte passieren muss. Wir sind äußerst besorgt und schockiert über die Situation, wie sie sich in Gaza darstellt, und über die Situation der Zivilbevölkerung. Wir fordern dazu auf, dass endlich mehr Zugang für humanitäre Hilfe in Gaza möglich ist, um die Situation der Zivilbevölkerung zu verbessern, und dass das humanitäre Völkerrecht in jedem Fall immer berücksichtigt wird. Das ist für uns sehr wichtig.

Zusatzfrage

Frau Hoffmann, haben Sie den Eindruck, dass das bislang geschieht, also dass das humanitäre Völkerrecht von der israelischen Seite immer eingehalten wird?

SRS’in Hoffmann

Genau diese Fragen haben wir hier schon Hunderte Male beantwortet. Ich mache es gerne noch einmal. Das sind ja Dinge, die zurzeit an internationalen Gerichtshöfen geprüft werden und die unter Prüfung sind. Es ist jetzt nicht an uns, da ein Urteil vorwegzunehmen oder zu fällen. Wir sind diejenigen, die immer wieder dazu auffordern, dass das geschehen muss. Israel selbst als eine Demokratie ist daran, einzelnen Fällen nachzugehen und zu überprüfen, ob das humanitäre Völkerrecht in jedem Fall auch eingehalten wird.

Frage

Frau Hoffmann, verstehe ich Sie dann richtig, dass für den Bundeskanzler eine Invasion auch ein Teil von Selbstverteidigung ist, also eine Invasion von fremdem Territorium, was wir zweimal gesehen haben?

SRS’in Hoffmann

Israel ist am 7. Oktober von der Hamas angegriffen worden und hat insofern das Recht darauf, sich selbst zu verteidigen. Da ein fortwährender Beschuss aus dem Libanon durch die Hisbollah auf israelisches Territorium passiert, ist eine Verteidigung auch dahin gehend völkerrechtlich natürlich rechtmäßig. Wir fordern aber dazu auf, dass die entsprechenden UN-Resolutionen eingehalten werden und insgesamt alle Seiten die Lage nicht weiter eskalieren, sondern ‑ im Gegenteil ‑ schauen, dass zu einer Deeskalation beigetragen wird. Wir begrüßen, dass im Moment wieder auf verschiedenen Ebenen Gespräche stattfinden, die auf einen Waffenstillstand und auch auf eine Freilassung der Geiseln, die endlich passieren muss, hinarbeiten.

Zusatzfrage

Israel hat sich auch in der Vergangenheit selbst verteidigt, ohne in anderen Territorien eine Invasion zu starten. Jetzt haben Sie die Frage aber vermieden: Gehört eine Invasion von Gaza und Libanon zum Selbstverteidigungsrecht eines Landes? Das könnten ja dann auch andere Länder übernehmen.

SRS'in Hoffmann

Wir fordern dazu auf, dass nicht weiter eskaliert wird, sondern dass die Kriegsparteien darauf abzielen, dass dieser Konflikt so rasch wie möglich beendet wird.

Frage

Meine Frage richtet sich an das Familienministerium und das Finanzministerium. Es geht um das Gewalthilfegesetz, das immer noch nicht im Bundestag eingebracht wurde. Meine Frage dazu: Warum nicht? Können wir noch in dieser Legislaturperiode damit rechnen? Gibt es möglicherweise Bedenken im Finanzministerium bezüglich der Finanzierung?

Keller (BMF)

Ich kann dazu nur allgemein sagen, dass wir regierungsinterne Abstimmungen hier wie üblich nicht kommentieren.

Treuer (BMFSFJ)

Dem kann ich mich auf jeden Fall anschließen. Da wird regierungsintern abgestimmt, und wir sind natürlich daran interessiert, dass diese regierungsinternen Abstimmungen zügig abgeschlossen werden.

Zusatzfrage

Das ist ja auch im Koalitionsvertrag enthalten. Kann man also damit rechnen, dass diese Bundesregierung das noch verabschieden wird?

Treuer (BMFSFJ)

Das Ziel ist weiterhin, dass es in dieser Legislaturperiode beschlossen wird.

Frage

Das richtet sich jetzt an das Klimaschutzministerium. Es geht um den UN-Bericht, der von einem Anstieg der Temperaturen bis zum Ende des Jahrhunderts von bis zu 3,1 Grad Celsius spricht. Welche spezifischen Maßnahmen sollten Ihrer Meinung nach sofort ergriffen werden, und wie kann man die Emissionsziele 2030 erreichen? Können Sie möglicherweise auch auf lokale Initiativen eingehen?

Greve (BMWK)

Die Bundesregierung hat ja seit Amtsantritt zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die CO2-Einsparungen voranzutreiben. Deutschland hat seine Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 mittlerweile um 46 Prozent gesenkt. Die Emissionen sind zuletzt von 2022 auf 2023 um zehn Prozent gesunken, was auch an dem deutlichen Fortschritt beim Ausbau der erneuerbaren Energien liegt. Auch da sind wir auf Kurs. Wir hatten zuletzt Genehmigungszahlen, die nahe bei zehn GW liegen. Die Gesamtanstrengung der Bundesregierung trägt hier also Früchte. Gleichzeitig bleibt es dabei, das Ambitionsniveau zu halten, und so werden wir damit weiter umgehen.

Zusatzfrage

Können Sie etwas zur Reaktion auf diesen Bericht sagen? Was hat das im Ministerium ausgelöst?

Greve (BMWK)

Zu diesem Bericht: Ich habe genau gesagt, dass die Bundesregierung das Ambitionsniveau weiterhin entsprechend hoch halten wird, und dahingehend wird dieser Bericht auch zur Kenntnis genommen.

Frage

Mit dem Bericht ist ein Appell an alle Staaten verbunden, mehr zu tun. Es wird die Zahl von einer globalen Erwärmung um 2,6 Grad Celsius genannt. Da ist meine Frage an die Bundesregierung: Wie wird denn die kritische Infrastruktur in Deutschland auf die Folgen vorbereitet, die das für Deutschland hat?

Funke (BMI)

Im Zweifelsfall ist das eine Frage, die Sie den Betreibern kritischer Infrastruktur stellen müssen, weil die für den Schutz ihrer Infrastruktur verantwortlich sind. Das ist das, was ich von hier aus sagen kann.

Zusatzfrage

Dann möchte ich die kleine Nachfrage stellen, welche Vorgaben denn die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode dazu plant.

Funke (BMI)

Sie wissen, dass sich das KRITIS-Dachgesetz in der Abstimmung befindet und hoffentlich alsbald ins Kabinett gehen wird, das dann erstmalig sektorübergreifend physische Vorgaben für kritische Infrastrukturen vorgeben wird. Das wird sicherlich einen wichtigen Beitrag leisten.

Frage

An das Klimaschutzministerium oder an das Klimaaußenministerium: Der UN-Bericht besagt ja auch, dass die bislang umgesetzten Maßnahmen aller Länder zur Reduzierung aktuell zu einer katastrophalen Erwärmung von 3,1 Grad Celsius führen werden. Wenn tatsächlich alle Maßnahmen, die zugesagt wurden, umgesetzt werden, würde es um 2,6 Grad Celsius nach oben gehen, was immer noch katastrophal wäre. Das ist dann natürlich auch eine Ohrfeige für die Bundesregierung; denn die UN sagt, bis 2030 müssten die Treibhausgasemissionen jetzt um 42 Prozent und bis 2035 um 57 Prozent sinken. Da liegen dann ja auch die Zusagen und die Zielwerte der Bundesregierung weit darunter. Werden Sie die anpassen, oder geht es auf in die Katastrophe?

Greve (BMWK)

Ganz im Gegenteil; dem widerspreche ich hier massiv! Die Anstrengungen, die unternommen wurden, waren gerade in den letzten drei Jahren stark. Ich habe auf die Zahlen hingewiesen. Deutschland wird das Ambitionsniveau entsprechend hoch halten. Wir bekennen uns im Koalitionsvertrag bereits zum 1,5-Grad-Ziel. Wir haben ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, in dem die Klimaneutralität unterstrichen wird. Daran halten wir fest und werden dafür weitere Maßnahmen umsetzen. Das tun wir. Ich habe auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und auf die enormen Beschleunigungsmaßnahmen verwiesen, die in diesen Bereichen in dieser Legislaturperiode beschlossen wurden.

Zusatzfrage

Die UN spricht ja neustens von den Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 2019. Sie haben gerade noch 1990 gesagt. Können Sie uns einmal den aktuellen Rückgang der Emissionen im Vergleich zu 2019 nennen, damit wir das mit den UN-Vorgaben vergleichen können?

Greve (BMWK)

Diese Zahlen habe ich jetzt hier nicht vorliegen. Das kann ich gegebenenfalls nachreichen.

Frage

Meine Frage richtet sich wahrscheinlich an Frau Hoffmann. Nordkorea hat jetzt seine Soldaten nach Russland geschickt. Das ist jetzt eine mehr oder weniger bestätigte Information. Die Frage ist, wie die Bundesregierung darauf reagieren wird. Wird es irgendwelche militärischen Reaktionen im Sinne neuer Waffenlieferungen an die Ukraine oder westlicher Flugabwehr zum Beispiel über der westlichen Ukraine geben?

SRS'in Hoffmann

Eine diplomatische Reaktion hat es ja bereits gegeben. Das könnte sonst das Auswärtige Amt noch einmal erläutern. Das ist ja aber auch schon passiert. Wir beobachten das alles sehr aufmerksam, nehmen die Berichte, die es dort gibt, auch mit großer Besorgnis zur Kenntnis und appellieren weltweit, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine in keiner Weise ‑ weder militärisch noch wirtschaftlich ‑ zu unterstützen.

Ansonsten setzen wir unsere ja sehr breit angelegte Unterstützung für die Ukraine fort. Ein weiteres Paket im Umfang von 1,4 Milliarden Euro ist gerade in der Auslieferung. Die G7 hat jetzt beschlossen, die sogenannten Windfall Profits in Höhe von 50 Milliarden Dollar der Ukraine zur Unterstützung in ihrem Verteidigungskampf gegen Russland zur Verfügung zu stellen, und ist dabei, das umzusetzen. Diese Unterstützung werden wir auch fortsetzen.

Deschauer (AA)

Ich kann vielleicht noch kurz ergänzen, dass es neben der diplomatischen Reaktion, die wir hier in Berlin durch die Einbestellung des Geschäftsträgers der nordkoreanischen Botschaft vorgenommen haben, auch im EU-Kreis eine Äußerung gegeben hat, nämlich ein Statement des Hohen Vertreters im Namen der EU-Mitgliedstaaten, der aufgrund der entsprechenden Berichte jegliche Unterstützung des russischen Angriffskriegs durch Nordkorea klar verurteilt. Ich kann Ihnen auch sagen, dass wir im EU-Kreis, so wie mit den G7 und weiteren Staaten abgestimmt, zum Beispiel im Mai weitere Sanktionen erlassen haben, um Akteure und Entitäten, die an unrechtmäßigen Waffentransfers von Nordkorea an Russland beteiligt sind und damit auch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen, entsprechende Kosten aufzuerlegen.

Ganz grundsätzlich gesprochen: Wir haben als Europäische Union immer einen Instrumentenkasten an Maßnahmen zur Verfügung. Wir beobachten die aktuellen Berichte und Entwicklungen mit großer Sorge und verhalten uns dann in Abstimmung im EU-Kreis und G7-Kreis entsprechend.

Zusatzfrage

Wir hören jetzt auch erneute Aufforderungen, Taurus zu liefern. Kann sich da angesichts der nordkoreanischen Beteiligung etwas ändern, oder ändert sich da nichts?

SRS'in Hoffmann

Der Bundeskanzler hat sich dazu immer wieder geäußert und hat auch begründet, warum er der Meinung ist, dass das nicht der richtige Schritt wäre. Daran hat sich nichts geändert.

Frage

Frau Deschauer, bei der Annexion der Krim hat sich herausgestellt, dass Russland mit falschen Identitäten von Kombattanten gearbeitet hat ‑ die berühmten grünen Männchen. Wenn jetzt, wie berichtet wird, nordkoreanische Soldaten möglicherweise mit russischen Personaldokumenten ausgestattet werden, ist das dann ein völkerrechtlich zulässiges Verfahren oder wäre es ein Verstoß?

Deschauer (AA)

Ich glaube, das kann ich jetzt nicht aus der Lameng einfach so beantworten. Wie ich schon sagte: Eine entsprechende Unterstützung ‑ sei es mit Lieferungen, sei es mit dem Einsatz von Personal, ob gelabelt oder nicht gelabelt ‑ stellt doch ganz klar eine eindeutige Eskalation dar. Wir fordern die nordkoreanische Seite dazu auf, nicht dazu beizutragen und alles in diese Richtung zu unterlassen.

Zusatzfrage

Eskalation ist eher ein quantitativer Begriff. Ich habe ja nach einer rechtlichen Einordnung gefragt. Vielleicht können die Experten Ihres Hauses eruieren und gegebenenfalls nachliefern, ob so etwas, also das Umlabeln, das Umetikettieren, das Mit-falscher-Identität-Versehen von Kombattanten rechtlich überhaupt zulässig ist oder nicht?

Deschauer (AA)

Wir tun das gerne, wenn wir das können. Gleichzeitig möchte ich aber darauf hinweisen, dass wir hier in einer Lage sind, wo wir just vor so einer Situation waren, und dass wir von dieser Bank aus üblicherweise keine hypothetischen Fragestellungen beantworten. Sollten wir das können, tun wir das also gerne, aber mit der entsprechenden Einordnung.

Frage

An das Bundesverteidigungsministerium: Sollte sich die Teilnahme nordkoreanischer Soldaten an dieser Kampfhandlung letztendlich bewahrheiten, wie würde das dann die militärische Einschätzung dieses ganzen Konflikts durch die Bundesregierung verändern?

Collatz (BMVg)

Die Einschätzung des Lagebildes wird in der Bundesregierung geteilt. Insofern habe ich Ihnen hier keine ergänzenden Einschätzungen mitzuteilen und kann das darüber hinausgehend auch nicht tun. Ich kann nur darauf hinweisen, dass wir mit den Unterstützungsleistungen an die Ukraine immer an den Rand dessen gehen, was politisch und finanziell durchsetzbar und industriell umsetzbar ist.

Ich kann als Recherchetipp gerne darauf hinweisen ‑ das knüpft auch ein bisschen an die vorherige Frage an -, dass wir erst kürzlich ein neues 1,4-Milliarden-Euro-Paket erlassen haben. Ein Schwerpunkt dieses Pakets war die Stärkung der Luftverteidigung und der Flugabwehr ‑ IRIS-T, Skynex-Systeme und Gepard sind hier Stichworte -, aber darüber hinaus waren auch Panzer- und Radhaubitzen, geschützte Fahrzeuge, Kampfdrohnen, Radar und Artilleriemunition in dem Paket enthalten. Das geht in die Richtung, wie der Bedarf der Ukraine aussieht, unabhängig davon, wie sich der Einsatz von aus Nordkorea stammenden Soldaten in diesem Krieg dann wirklich darstellt.

Frage

Die „Tagesschau“ berichtet, dass es sich weniger um nordkoreanische Kampftruppen handeln würde, sondern eher um Spezialisten und Berater, die sich mit dem Abschuss von Raketen beschäftigen würden, und laut „Tagesschau“ sei nach Angaben westlicher Geheimdienste bisher kein Massentransfer von Personal von Nordkorea auf das Territorium der Russen beobachtet worden. Das sei nämlich von Satelliten aus sichtbar, denn die Eisenbahn sei die einzige logistische Route von Nordkorea nach Russland. Ist das auch der Stand der Bundesregierung? Oder kennen Sie Satellitenaufnahmen, die Massentransfers von nordkoreanischen Truppen nach Russland zeigen?

SRS'in Hoffmann

Ich habe hier keine Erkenntnisse, die ich mit Ihnen teilen könnte.

Zusatzfrage

Frau Deschauer, Herr Collatz?

Deschauer (AA)

Das geht mir genauso.

Collatz (BMVg)

Das Bild ist ein geteiltes, wie ich eben schon sagte.

Frage

An das BMVg zum Verteidigungsabkommen mit Großbritannien: Ein Teil davon war ja, dass man in der Zukunft die Interoperabilität zwischen den jeweiligen Luftkampfsystemprojekten sicherstellen will. Davon werden dann natürlich auch die anderen beteiligten Nationen berührt. Deswegen meine Frage: Ist das vorher abgesprochen worden, speziell mit den Franzosen?

Collatz (BMVg)

Zum Glück sind wir als Nationen alle auch in der NATO vertreten, und es ist sehr hilfreich, dass sich die NATO zunehmend auch wieder um Standardisierung bemüht. Hier geht es um die Anschlussfähigkeit von Funknetzen, Datenaustausch und Ähnlichem, und das kann man sicherlich auch in den bilateralen Verhandlungen noch einmal ganz besonders unter die Lupe nehmen.

Zusatzfrage

Die Antwort ist also: Ja, es wurde abgesprochen, aber innerhalb der NATO. ‑ Habe ich das richtig verstanden?

Collatz (BMVg)

Na ja, es ist eine gemeinsame Basis. Es wäre nicht hilfreich, separate Standards aufzubauen. Ich glaube, es geht eher darum, mit den Briten zusammen dafür zu sorgen, dass wir diesen Standardisierungsansatz gemeinsam nachdrücklich unterstützen.

Frage

(zum Gespräch des Bundeskanzlers mit Vertretern von Wirtschaft und Gewerkschaften) An Herrn Keller vom BMF: Frau Hoffmann hatte eben den Industriegipfel des Kanzlers am Dienstag angesprochen. Jetzt gibt es Medienberichte darüber, dass Herr Lindner ebenfalls einen Wirtschaftsgipfel mit mehreren Verbändevertretern plant, unter anderem mit Herrn Dulger von der BDA. Können Sie das bestätigen und können Sie sagen, mit wem genau er sich trifft? Den Medienberichten zufolge soll auch Herr Dürr dabei sein. Können Sie etwas dazu sagen?

Keller (BMF)

Die Veranstaltung, die aktuell in der medialen Berichterstattung ist, ist meines Wissens eine Veranstaltung der Bundestagsfraktion. Deswegen müssen Sie sich an diese wenden.

Zusatzfrage

Sie können gar nichts dazu sagen?

Keller (BMF)

Nein. Ich bin nicht Teil der Bundestagsfraktion.

Zusatz

Aber Herr Lindner ist dabei!

Keller (BMF)

Er ist Teil der Bundestagsfraktion, ich nicht.

Frage

Herr Greve, gilt der frühere Satz des Wirtschaftsministers noch, dass zwischen ihm und Finanzminister Christian Lindner eine nahezu freundschaftliche Verbindung bestehe?

Greve (BMWK)

Das müssen Sie den Minister fragen. Dazu kann ich nichts sagen.

Zusatzfrage

Vielleicht können Sie es innerhalb der Kommunikationsabteilung klären und nachliefern? Sie haben doch Zugang.

Frage

Frau Hoffmann, wie hat der Bundeskanzler darauf reagiert, dass es jetzt noch einen zweiten Gipfel geben wird, wenn auch nicht von Herrn Lindner persönlich initiiert?

SRS’in Hoffmann

Der Bundeskanzler konzentriert sich jetzt auf das Treffen, das er anberaumt hat, und die Ziele, die er damit verfolgt. Ansonsten ist es natürlich immer sinnvoll, wenn man sich in der Bundesregierung oder den die Regierung tragenden Fraktionen um den Industriestandort Deutschland kümmert und sich Gedanken darüber macht, wie es damit vorangehen kann.

Frage

Warum ist der Finanzminister nicht zum Wirtschaftsgipfel des Kanzlers eingeladen?

SRS’in Hoffmann

Bei dem Gipfel des Kanzlers, bei dem Treffen, das er hat, handelt es sich, wie ich vorhin gesagt habe, um ein vertrauliches Gespräch im kleinen Kreis mit Vertretern von Verbänden, Gewerkschaften und Industrie. Es sind auch Folgetreffen vorgesehen, und man wird sehen, wie deren Zusammensetzung sein wird. Aber jetzt ist der Ansatz erst einmal der, der er ist.

Aber Sie können sich ja vorstellen, dass Konjunktur, Wirtschaft, Industrie ständige Themen innerhalb der Bundesregierung sind, speziell zwischen dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und seinem Finanzminister. Insofern findet dazu ständig ein großer Austausch statt.

Zusatzfrage

Warum ist er dann nicht dabei?

SRS’in Hoffmann

Es gibt ein bestimmtes Format, das der Bundeskanzler einberuft, und das sieht ein Treffen mit Gewerkschaften, Verbänden und Wirtschaftsvertretern vor. Es ist ja nicht so, dass zu jedem Treffen, dass ein Ressortminister oder der Bundeskanzler veranstaltet, immer auch gleich andere Ressortminister eingeladen würden. Ich befürchte, Sie lesen irgendetwas hinein, was überhaupt keine Grundlage hat.

Frage

(zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung) Das Bundesjustizministerium hat gestern den Referentenentwurf veröffentlicht. Er ging an die Länder und an Verbände. Meine Frage an das Bundesinnenministerium: Was plant die Ministerin, um dagegen vorzugehen, dass es am Ende Quick Freeze statt der von ihr geforderten Vorratsdatenspeicherung wird?

Funke (BMI)

Wie Sie richtig angesprochen haben, ist das ein Vorhaben des BMJ. Das werden wir in der anstehenden Ressortabstimmung selbstverständlich konstruktiv begleiten. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

Wahrscheinlich spielen Sie auf andere Dinge an, Stichwort zum Beispiel IP-Adressenspeicherung: Die Positionen insbesondere der Innenministerin dazu sind, denke ich, hinreichend deutlich und bekannt, auch die übrigen Positionen in der Bundesregierung. Dabei gibt es keinen neuen Stand.