Regierungspressekonferenz vom 11. Mai 2022

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 11. Mai 2022

Themen: Kabinettssitzung (Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL), Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA), Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Fähigkeitsaufbau der Europäischen Union im Sahel mit Schwerpunkt Niger (EUTM Mali), Berufsbildungsbericht 2022, Sanktionsdurchsetzungsgesetz, LNG-Beschleunigungsgesetz), Besuch des Bundeskanzlers beim Verein Blau-Gelbes Kreuz in Köln, Treffen der G7-Außenministerinnen und -Außenminister in Wangels, informelles Treffen der Nato-Außenministerinnen und -Außenminister in Berlin, G7-Agrarministertreffen in Stuttgart, Mitreisen des Sohnes der Bundesverteidigungsministerin, Gasversorgung in Deutschland, Angriff Russlands auf die Ukraine, Tötung einer Journalistin im Westjordanland, PKK-Verbot, Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung, geplante EU-Verordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen im Internet, Wahlen auf den Philippinen

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 11. Mai 2022

Sprecher: SRS’in Hoffmann, Sasse (AA), Lenz (BMEL), Collatz (BMVg), Hummel (BMZ), Einhorn (BMWK), Nimindé-Dundadengar (BMF), Prühl (BMAS), Kleinemas (BMBF), Hosemann (BMJ), Kall (BMI), Alexandrin (BMDV)


Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’in Hoffmann sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.


SRS’in Hoffmann: Guten Tag erst einmal hier in die Runde! Ich beginne mit den Themen der Kabinettssitzung.

Die Bundesregierung hat heute - vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestags - die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) beschlossen. Das Mandat soll bis zum 30. Juni 2023 verlängert werden.

Die politische Lage im Libanon ist nach wie vor angespannt. Es kommt weiterhin entlang der sogenannten Blauen Linie, der Demarkationslinie, zu Zwischenfällen. Die ungelösten Fragen in Bezug auf die Seegrenze zwischen Israel und Libanon bergen nach wie vor Konfliktpotenzial. Deutschland ist unverändert daran interessiert, den dauerhaften Frieden und die Stabilität im Nahen Osten nachhaltig zu fördern.

Der Beitrag der UNIFIL-Friedensmission der Vereinten Nationen bleibt für die Deeskalation von Spannungen und zum Erreichen dauerhafter Stabilität im Libanon unerlässlich. Deutschland engagiert sich weiterhin mit Personal für das Hauptquartier UNIFIL und im Bereich der Ausbildung der libanesischen Marine. Es können unverändert bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Dann hat die Bundesregierung heute die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) und die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Fähigkeitsaufbau der Europäischen Union im Sahel mit Schwerpunkt Niger (EUTM Mali) beschlossen. Die Einsätze sollen beide bis zum 31. Mai 2023 verlängert werden. Der Deutsche Bundestag muss den Mandaten noch zustimmen.

Die Sicherheitslage in der Sahelregion ist weiterhin schlecht. Grundbedürfnisse der Bevölkerung können durch die Staaten kaum gedeckt werden. Fehlende staatliche Präsenz, dysfunktionale Strukturen sowie zunehmende Konflikte über natürliche Ressourcen und geringer Verfolgungsdruck gegenüber gewalttätigen Strukturen bilden den Nährboden für kriminelle und terroristische Netzwerke.

Zunächst zu: Unveränderter Auftrag von MINUSMA ist es, einen Beitrag zur Überwachung und Umsetzung des Friedensabkommens von Algier zu leisten sowie die Staatlichkeit in Zentralmali zu unterstützen. Prioritär sollen Zivilpersonen und UN-Personal geschützt als auch ein sicheres Umfeld für die Bereitstellung humanitärer Hilfe geschaffen werden. Die Menschen in Mali bleiben auf die Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft angewiesen. Die stabilisierende Wirkung von MINUSMA bleibt unerlässlich.

Die VN-Stabilisierungsmission bildet ein wichtiges Element unseres integrierten internationalen Ansatzes im Sahel, der den Sicherheitsbereich, Stabilisierungsmaßnahmen, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit unterstützt. Die Bundesregierung verfolgt mit der militärischen Beteiligung an MINUSMA regionale sowie übergreifende UN- und sicherheitspolitische Ziele.

Der Verbleib ist allerdings mittelfristig von der Entwicklung der politischen Rahmenbedingungen in Mali sowie der fortgesetzten Verfügbarkeit von Hochwertfähigkeiten abhängig. Sofern während des Mandatszeitraums ein ausreichendes Versorgungs- und Schutzniveau der deutschen Soldatinnen und Soldaten sowie der Betrieb des Flughafens Gao nicht mehr gewährleistet werden können, werden Maßnahmen zur Anpassung des deutschen Beitrags eingeleitet, bis hin zur Beendigung.

Insgesamt können künftig bis zu 1400 - die aktuelle Obergrenze ist 1100 - Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Die Obergrenze wurde um 300 erhöht. Damit sollen Kapazitäten ausgeglichen werden, die bisher von französischen Streitkräften bereitgestellt wurden, insbesondere für ein Krankenhaus.

Dann zu EUTM Mali: EUTM ist ein zentrales Element innerhalb des europäischen Engagements in der Sahelregion. Die geleistete Ausbildungsunterstützung soll dazu beitragen, die Sicherheitskräfte der G5-Sahel-Staaten zu befähigen, zukünftig eigenständig für Sicherheit zu sorgen.

Aufgrund der aktuellen politischen Lage in Mali und der fehlenden Fortschritte bei der Transition hat die EU am 5. April 2022 beschlossen, die Ausbildung und taktische Beratung in Mali auszusetzen. Der Spezialkräfteeinsatz GAZELLE in Niger ist hiervon nicht betroffen. Es ist geplant, den Einsatz unverändert bis Dezember 2022 fortzuführen.

In nationaler Umsetzung des Beschlusses der EU wird der bisher in Mali tätige deutsche Anteil der Militärmission der EU auf eine Minimalpräsenz reduziert. Die Ausbildung und taktische Beratung werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Dies bedeutet in Konsequenz eine substanzielle Reduzierung der bisherigen personellen Obergrenze von 600 auf 300 deutsche Soldatinnen und Soldaten. Der Großteil dieser Kräfte wird in Niger eingesetzt sein. Die Bundesregierung plant, Niger auch nach Abschluss des Spezialkräfteeinsatzes GAZELLE weiter substanziell sicherheitspolitisch zu unterstützen.

Damit komme ich zum Berufsbildungsbericht. Das Bundeskabinett hat heute den Berufsbildungsbericht 2022 beschlossen. Der Bericht beschreibt die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in Deutschland und die Situation zum abgeschlossenen Ausbildungsjahr 2020/2021. Stichtag war der 30. September 2021. Beleuchtet werden auch langfristige Trends und die Auswirkungen der Coronapandemie auf den Ausbildungsmarkt.

Folgende Ergebnisse sind hervorzuheben: Nachdem das Ausbildungsgeschehen im ersten Jahr der Coronapandemie von merklichen Rückgängen geprägt war, zeigten sich für das Jahr 2021 erste leichte Signale einer Erholung. So hat sich die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge etwas auf 473 100 erhöht. Das ist ein Anstieg von 1,2 Prozent. Sie bleibt jedoch deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau.

Im Berichtsjahr 2021 konnten zudem mehr Ausbildungsstellen angeboten werden. Das Interesse junger Menschen an einer Ausbildung im dualen System blieb im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Sowohl Angebot als auch Nachfrage lagen 2021 jedoch noch deutlich unterhalb des Vor-Pandemie-Niveaus.

Die Zahl der gänzlich unversorgten Bewerberinnen und Bewerber ist im Vorjahresvergleich deutlich um 16,1 Prozent gesunken. Hingegen ist die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen weiter angestiegen. Die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage bleibt demnach weiterhin ein zentrales berufsbildungspolitisches Handlungsfeld.

Trotz der schwierigen Bedingungen im ersten Pandemiejahr zeigten sich die Ausbildungsverläufe stabil. 2020 kam es nicht zu vermehrten Vertragslösungen. Auch Abschlussprüfungen wurden in gleichem Maße wie in den Jahren zuvor erfolgreich bestanden.

Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit Sozialpartnern und Ländern weiterhin daran, die Qualität, Attraktivität sowie Integrationskraft der beruflichen Bildung weiter zu stärken. Aktuell werben sie mit dem „Sommer der Berufsausbildung“ gemeinsam für das Erfolgsmodell duale Ausbildung. Denn ein starkes Berufsbildungssystem ist unverzichtbare Grundlage für ein Wirtschaftswachstum und die Fachkräftesicherung in der Zukunft.

Dann sind wir bei dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz. Am 10. Mai, also gestern, hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für ein aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringendes erstes Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) beschlossen.

Da die EU-Listungen von sanktionierten - natürlichen und juristischen - Personen inzwischen einen beachtlichen Umfang erreicht haben und die Vermögensermittlung gelisteter Personen in den EU-Mitgliedstaaten die deutschen Behörden vor neue große Herausforderungen stellt, will die Formulierungshilfe hier kurzfristig umsetzbare Verbesserungen zur effizienten Sanktionsdurchsetzung schaffen.

Dazu sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen: Möglichkeit der Vermögensermittlung und der Sicherstellung von Vermögensgegenständen bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse, Klarstellung der Zuständigkeit der Landesbehörden für die Anwendung und Durchsetzung außenwirtschaftsrechtlicher Bestimmungen, Erweiterung der Datenübermittlungsbefugnisse beteiligter Behörden, zum Beispiel der Bundesbank an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, Klarstellung, dass auch Sende-, Übertragungs- oder Verbreitungsverbote unter Dienstleistungsverbote zu fassen sind, Erweiterung der Auskunftspflicht nach dem Außenwirtschaftsgesetz auf Auslagerungsunternehmen, straf- und bußgeldbewehrte Anzeigepflichten der sanktionierten Personen, Erweiterung des Zugangs zum Transparenzregister sowie zum Kontenabrufverfahren für an der Sanktionsdurchsetzung beteiligte Behörden.

Außerdem hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier von BMF und BMWK zur weiteren Sanktionsdurchsetzung zur Kenntnis genommen, bei dem es um strukturelle Maßnahmen geht, die einer ausführlicheren Vorbereitung bedürfen und die ab Mitte des Jahres umgesetzt werden sollen.

Damit sind wir schließlich beim LNG-Beschleunigungsgesetz. Das Bundeskabinett hat eine von BMWK vorgelegte Formulierungshilfe für den Entwurf eines LNG-Beschleunigungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll durch Sonderregelungen Vergabe- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, um den zügigen Bau und die Inbetriebnahme von LNG-Terminals inklusive der zugehörigen Anbindungsleitungen zu ermöglichen. Ziel ist, dass wir noch dieses Jahr die Möglichkeit zum Import von Flüssiggas in Deutschland schaffen.

Vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine ist der Bau von LNG-Terminals eine wichtige Maßnahme, um schnellstmöglich unabhängig von russischen Gasimporten zu werden. Das Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases dient daher der Sicherung der nationalen Energieversorgung durch die zügige Einbindung verflüssigten Erdgases in das bestehende Fernleitungsnetz.

Der Aufbau und die Anmietung von LNG-Importinfrastruktur dienen der kurzfristigen Schaffung von alternativen Importmöglichkeiten für Gas. Gleichzeitig beabsichtigt die Bundesregierung, Importinfrastrukturen für Wasserstoff aufzubauen; denn mittelfristig wollen wir auf fossile Energieträger verzichten. Der Bund und das Land Niedersachsen haben daher in der vergangenen Woche eine Vereinbarung zum Ausbau der LNG- und Green-Gas-Importinfrastruktur unterzeichnet. Zugleich unterzeichnete Bundesminister Habeck Verträge für die Anmietung von insgesamt vier schwimmenden Flüssiggasterminals.

Die Genehmigungen für die LNG-Anlagen sollen bis spätestens 31. Dezember 2043 befristet werden. Die Anlagen können über diesen Zeitpunkt hinaus nur betrieben werden, wenn sie für klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivate genutzt werden. Dadurch wird unterstrichen, dass das Ziel der Klimaneutralität spätestens 2045 nicht infrage steht.

So weit das Kabinett.

Am Freitag, dem 13. Mai, wird der Bundeskanzler ab 19:00 Uhr den Verein Blau-Gelbes Kreuz in Köln besuchen. Der Verein betreibt mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ein Spendenlager, von dem aus humanitäre Hilfstransporte für die Bevölkerung in der Ukraine und die Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine in Köln koordiniert werden. Mit dem Besuch möchte sich der Bundeskanzler bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz bedanken und seine Anerkennung für ihre große Hilfsbereitschaft um Ausdruck bringen. Vor Ort wird der Bundeskanzler auch auf Geflüchtete treffen und sich mit diesen über deren Erfahrungen auf der Flucht und nach der Ankunft in Deutschland austauschen.

Sasse: Außenministerin Baerbock wird morgen nach Wangels in Schleswig-Holstein reisen, wo vom 12. bis 14. Mai das Treffen der G7-Außenministerinnen und -Außenminister stattfinden wird. Zu diesem Treffen hat Außenministerin Baerbock im Rahmen des deutschen G7-Vorsitzes eingeladen.

Im Fokus des Treffens stehen der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Auswirkungen, beispielsweise auf die Energie- und Ernährungssicherheit. Weitere Themen sind die Rolle Chinas und die Lage im Indopazifik, Afghanistan, Afrika und die Lage im Nahen Osten sowie der gemeinsame Kampf gegen die Klimakrise, die Coronapandemie und ihre Folgen.

Als Gäste vor Ort nehmen an Teilen des Programms auch der Außenminister der Ukraine, Kuleba, und der Außenminister der Republik Moldau, Popescu, teil. Virtuell ist zu Teilen des Programms die Außenministerin Indonesiens, Marsudi, zugeschaltet. Indonesien hat in diesem Jahr den Vorsitz der G20 inne.

Im Anschluss an das G7-Treffen, über das ich gerade berichtet habe, wird am Samstag und Sonntag in Berlin, ebenfalls auf Einladung von Außenministerin Baerbock und auf Einladung des Nato-Generalsekretärs Stoltenberg, ein informelles Treffen der Nato-Außenministerinnen und -Außenminister stattfinden. Dieses informelle Format findet zum ersten Mal statt und soll den bisherigen Rahmen der formellen Treffen bewusst aufbrechen. Es sind unter anderem sehr kleine, vertrauliche Formate vorgesehen, die einen direkten Austausch und ein offenes, unmittelbares Gespräch fördern. Das informelle Format soll außerdem dazu dienen, bewusst die politische Dimension der Nato und politische Konsultationen in der Nato zu stärken.

Am ersten Abend des Treffens werden auch die Außenministerin von Schweden, Ann Linde, und der Außenminister von Finnland, Pekka Haavisto, teilnehmen.

Lenz: Ich habe ebenfalls eine Terminankündigung im Rahmen des deutschen G7-Vorsitzes. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat seine Amtskolleginnen und Amtskollegen nach Stuttgart zum G7-Agrarministertreffen eingeladen. Schwerpunkt dieses Treffens werden ebenfalls der Angriff Russlands auf die Ukraine, die Folgen für die Ukraine selbst und auch die Auswirkungen auf die globale Ernährungssicherheit sein.

Cem Özdemir hat auch seinen ukrainischen Amtskollegen eingeladen. Er wird am Freitag an dem Treffen teilnehmen und zur Lage der Ukraine berichten.

Am Samstag wird es dann noch eine Abschlusspressekonferenz geben. Für alle Kolleginnen und Kollegen, die nicht persönlich nach Stuttgart reisen können: Sie sind herzlich eingeladen, uns auf unserem Twitterkanal im Livestream zu folgen. Sowohl der Doorstep des Ministers als auch die Pressekonferenz am Samstag werden dort live übertragen.

Frage: Ich habe eine Frage zu der kleinen Einschränkung, Frau Hoffmann, die Sie vorgelesen haben, dass es innerhalb des Mandatzeitraums auch bei der Absicherung der deutschen Soldaten - - -

SRS’in Hoffmann: Könnten Sie einmal kurz sagen, von welchem Mandat jetzt gesprochen wird?

Zusatzfrage: Ich meine die beiden Mali-Mandate. - Sie haben darauf hingewiesen, dass die Sicherheit der deutschen Soldaten gewährleistet sein muss. Die Franzosen ziehen ab. Es gab ja diese Lücke, die entstanden war, was Kampfhubschrauber und den Flughafen in Gao angeht, den Sie auch erwähnt haben. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend Ersatz für die französischen Soldaten vorhanden ist oder ob weiter danach gesucht wird. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Frage an Sie oder an Herrn Collatz geht.

Collatz: Die Formulierung in den Mandaten, die jetzt in den Bundestag gehen, spiegelt den aktuellen Stand wider. Es gibt seitens der Vereinten Nationen noch kein Angebot, wie man sich der Sache nähern kann.

Zusatzfrage: Die Ministerin hatte ja - in der vergangenen Woche war das, glaube ich - gesagt, dass das eigentlich eine Voraussetzung für die Verlängerung der Mandate ist. Warum geht man jetzt diesen Weg, dass man sie verlängert, obwohl die UN bei dem Ersatz noch nicht weitergekommen ist?

Collatz: Was Sie meinen, betrifft das MINUSMA-Mandat. Die Franzosen werden ja noch eine Zeit drinbleiben. Bis dahin haben die UN natürlich auch noch Zeit, sich um diese Angelegenheit zu kümmern.

Frage: Die erste Frage bezieht sich auf beide Mandate. Ich weiß nicht, ob sie an Frau Hoffmann oder an Herrn Collatz geht. In der Vergangenheit war die Verlängerung der deutschen Mandate an Voraussetzungen geknüpft, zum Beispiel baldige Wahlen oder die Aufklärung von militärischen Verbrechen. Sind diese Voraussetzungen jetzt geschaffen? Das müsste eigentlich logischerweise so sein, wenn Sie sagen: Wir wollen verlängern. - Falls sie nicht geschaffen sind, warum soll dann doch verlängert werden?

SRS’in Hoffmann: Ich glaube, die Frage bezieht sich vor allen Dingen auf EUTM Mali. Dort wird in deutlich veränderter Form verlängert; denn die Ausbildungsmission wird dort ja ausgesetzt, wie ich gesagt habe. Fortgesetzt wird das in Niger und nicht in Mali selbst. Diese Veränderungen tragen auch der veränderten Lage, die Sie beschrieben haben, Rechnung.

Zusatzfrage: Wenn ich mich recht entsinne, hat die Verteidigungsministerin bei ihrem Besuch in Mali vor etwa vier Wochen explizit gesagt - das bezog sich auf beide Mandate -, die Voraussetzung für eine Verlängerung sei, dass Termine für die Abhaltung demokratischer Wahlen nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden, sondern dass man da eine Perspektive haben müsste. Ist diese Perspektive inzwischen da? Wenn nicht, warum empfehlen Sie jetzt dennoch eine Verlängerung?

Collatz: Die Worte der Ministerin kann ich bestätigen. Für EUTM ist das eindeutig so in das Mandat eingeflossen, wie Frau Hoffmann es eben dargestellt hat: Die Hauptsorgen in Mali bleiben. Der Transitionsprozess stockt. Der russische Einfluss nimmt zu. Die Berichte über Menschenrechtsverletzungen der malischen Streitkräfte, und das auch noch im Zusammenwirken mit russischen Sicherheitskräften, sind die Hauptsorgen; das ist so. Für EUTM wird deswegen sofort die Ausbildung eingestellt. Es bleibt nur eine Rumpfbesatzung in Mali. Die Ministerin hat auch das deutlich gemacht und festgestellt, dass die Ausbildung in Mali einzustellen ist.

Für unser Engagement im Rahmen der UN bestehen natürlich jenseits der aktuellen Lage vor Ort auch noch Verpflichtungen gegenüber unserem Bündnis und den Vereinten Nationen. Hier ist die Lage deutlich komplexer. Das jetzige Mandat spiegelt diese Komplexität wider.

Zusatzfrage: Diese Frage ist nicht beantwortet. Auch die Außenministerin hatte sich entsprechend geäußert. Sie hatte gesagt, eine Verlängerung sei nur möglich, wenn demokratische Wahlen in Mali konkret absehbar seien. Ist das gegeben? Gibt es einen solchen Zeitpunkt, eine solche Perspektive, oder verzichten Sie mit dem jetzigen Beschluss auf dieses Kriterium?

Collatz: Nein, das tun wir nicht. Für MINUSMA gilt, dass MINUSMA auch derzeit ein Stabilitätsanker in der Region ist. Mit der Absicht der Vereinten Nationen verbunden ist, dass man dieses Engagement weiterhin aufrechterhalten will, solange es Aussicht auf Erfolg haben könnte.

Frage: An das Auswärtige Amt: Warum sind demokratische Wahlen in Mali für die Ministerin keine Bedingung mehr, wie sie ja auch selbst monatelang immer gesagt hat? Dasselbe an das BMZ. Auch die Entwicklungsministerin hat gesagt: Für Mali gibt es nur dann weitere Entwicklungshilfe, wenn es Wahlen gibt. - Warum haben beide Ministerinnen jetzt dieser Verlängerung zugestimmt?

Sasse: Zum einen gibt mir das Gelegenheit, das Ganze noch ein bisschen einzuordnen. Sie haben schon auf die verschiedenen Reisen Bezug genommen. Die Bundesregierung insgesamt hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten durch Reisen in die Region ein sehr umfassendes Bild von der Lage gemacht. Die ist, wie die Kollegen auch schon ausgeführt haben, sehr komplex. Die lässt sich nicht einfach auf die Tatsache herunterbrechen, dass demokratische Wahlen bisher nicht stattgefunden haben. Insbesondere zu diesem konkreten Punkt hat sich die Außenministerin ganz gezielt auch mit dem Staatspräsidenten Malis auf ihrer Reise ausgetauscht.

Es geht darum, dass die Lage insgesamt bei der Verlängerung der beiden Mandate, um die es geht, EUTM und MINUSMA, komplex ist. Es geht darum, dass diese Mandate und die dahinterstehenden Missionen unterschiedliche Zielsetzungen haben. Die Ziele, die mit dem Missionen verfolgt werden, sind weiterhin aktuell. Bei MINUSMA geht es unter anderem um die Stabilisierung. Es geht darum, dass staatliche Strukturen fehlen und dass der Konflikt um Ressourcen auch durch die Folgen des Klimawandels in der Region immer mehr zunimmt. Es geht natürlich auch darum, dass durch den Abzug Frankreichs in Mali eine gewisse Sicherheitslücke entstehen wird, mit der wir umgehen wollen, indem wir weiterhin Soldaten vor Ort haben.

Alle diese Aspekte sind im Vorfeld der Mandate, wie sie heute im Kabinett beschlossen wurden, natürlich abgewogen worden. Ich kann Ihnen versichern, dass es dabei nicht ausschließlich um die Verschiebung des Wahlprozesses in Mali ging. Das ist im Übrigen auch ein Aspekt, um den sich die regionale Organisation ECOWAS sehr entschieden bemüht und zu dem sie auch mit der malischen Regierung im Gespräch ist. Alle diese Aspekte sind Teil eines Gesamtkomplexes. Dieser Gesamtkomplex hat in der Abwägung dazu geführt, dass das Kabinett heute bei EUTM und bei MINUSMA die entsprechenden Entscheidungen getroffen hat.

Hummel: Ich kann noch ergänzend für das BMZ sagen: Wir sehen in Mali eine erhebliche Verschärfung der Ernährungssicherungslage. Unsere Ministerin hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es in Folge des Ukraine-Kriegs massive Gefahren für Hungerkrisen auch in Afrika gibt.

Ergänzend zu dem, was die Kollegin vom Auswärtigen Amt gesagt hat, kann ich nur hinzufügen: Auch die Entwicklungszusammenarbeit will regierungsfern - das heißt, nicht in direkter Unterstützung der Regierung in Bamako, aber in Unterstützung der Bevölkerung in Mali - auch dazu beitragen, dass sich die Lage im Norden stabilisiert und dass im Dialog mit der malischen Regierung Fortschritte in Richtung Wahlen erzielt werden können, aber auch zur Unterstützung der malischen Bevölkerung, die erheblich von Ernährungsunsicherheit bedroht ist.

Sasse: Vielleicht darf ich noch etwas klarstellen, um noch auf Ihre konkrete Frage einzugehen. Wenn Sie auf die Demokratie in Mali abzielen, geht es um die Zusammenarbeit vor allem im Rahmen von EUTM Mali. Ich habe geschildert, dass MINUSMA andere Ziele verfolgt. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Regierung in Mali nicht so agiert, wie wir das gefordert haben und auch weiterhin verlangen, haben wir das Mandat von EUTM jetzt angepasst. Das ist einer der Gründe, die Frau Hoffmann eben vorgetragen hat. Wir ziehen daraus durchaus Konsequenzen und lassen das nicht einfach so geschehen.

Zusatzfrage: Sie sprachen gerade von einer Verschiebung von Wahlen. Haben Sie Neuigkeiten dazu? Denn im Prinzip hat die Junta ja die Wahlen abgeschafft. Sie fordern, dass es überhaupt noch einmal Wahlen gibt. „Verschiebung“ hört sich so an, als ob es irgendwann doch Wahlen geben wird.

Die Bundesregierung hat auch immer kritisiert, dass die malische Militärjunta auf russische Söldnertruppen baut. Ist auch das kein Problem mehr?

SRS’in Hoffmann: Das ist, wie bereits ausgeführt, einer der Gründe, warum die Ausbildungsmission ausgesetzt wird. Es fehlen Garantien dafür, dass malische Sicherheitskräfte, die auch mithilfe der EU ausgebildet werden, dann nicht mit russischen Kräften vor Ort eingesetzt werden. Genau das ist einer der Gründe, warum das Mandat verändert wurde.

Frage: Ich habe eine Lernfrage: Wer wird in Niger ausgebildet, wenn EUTM dorthin verlagert wird?

Collatz: Die Priorität bei EUTM Mali wird die Fortsetzung der doch als erfolgreich zu bezeichnenden Spezialkräfteausbildung GAZELLE in Niger bis Ende 2022 bleiben.

Zusatzfrage: Sind das Soldaten, ich sage einmal, des malischen Regimes, der malischen Junta oder Sicherheitskräfte, die dort ausgebildet werden, oder gibt es da eine Unabhängigkeit?

Collatz: Das ist getrennt voneinander.

Frage (zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz): Ich möchte an einer Stelle gerne nachfragen, die ich kurzfristig auch nicht in der Pressemitteilung von gestern gefunden habe. Frau Hoffmann, Sie sprachen davon - das ging so schnell; ich hoffe, ich gebe es richtig wieder -, es soll klargestellt werden, dass ein Sendeverbot auch ein Dienstleistungsverbot ist. Können Sie noch ausführen, worauf das zielt? Hängt das irgendwie mit dem Verbot für russische Staatsmedien zusammen? Soweit ich weiß, gibt es da noch immer pricklige rechtliche Auseinandersetzungen, was das RT-Verbot angeht.

SRS’in Hoffmann: Die Formulierung war, dass klargestellt werden soll, dass auch Sende-, Übertragungs- und Verbreitungsverbote unter Dienstleistungsverbote zu fassen sind. Das haben Sie richtig verstanden. Zur Erläuterung würde ich gern an die Kollegin vom BMWK abgeben.

Einhorn: Zu diesem Detailpunkt kann ich gerade nichts weiter hinzufügen. Wenn wir etwas nachzureichen haben, dann tun wir das.

Vorsitzender Szent-Iványi: Dann habe ich eine Frage von Malte Kreutzfeldt, auch noch zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz: Wie viel Vermögen ist bisher in Deutschland im Rahmen der Sanktionen wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine beschlagnahmt beziehungsweise festgesetzt worden? Wann soll das Gesetz in Kraft treten?

SRS’in Hoffmann: Ich glaube nicht, dass es für das Gesetz schon einen Termin gibt, weil das dann aus dem Parlament eingebracht werden wird. Wenn wir dazu einen Zeitrahmen haben, würde ich ihn nachreichen. Aber ich glaube, das liegt nicht bei uns; das liegt im Grunde beim Parlament.

Nimindé-Dundadengar: Zu den festgesetzten Vermögenswerten hatten wir hier schon wiederholt ausgeführt. Dabei muss man unterscheiden. Ein Kollege des BMWK hatte dazu schon detailliert Ausführungen gemacht. Die Werte schwanken auch durchaus. Deshalb werde ich davon absehen, jetzt den aktuellen Stand mitzuteilen, den ich aktuell auch nicht vorliegen habe.

Vorsitzender Szent-Iványi: Vielleicht können Sie das nachreichen.

Nimindé-Dundadengar: Wenn ich etwas nachreichen kann, mache ich das.

Vorsitzender Szent-Iványi: Ich habe online noch eine Frage zum Berufsbildungsbericht. Jörg Ratzsch von der dpa fragt: Was ist geplant, um das sogenannte Passungsproblem zwischen unbesetzten Lehrstellen und Bewerbern, die keine Stelle finden, anzugehen? Wie weit ist man da mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Ausbildungsgarantie? Er richtet die Frage an das BMAS. Aber Sie können sie natürlich auch beantworten.

SRS’in Hoffmann: Ich befürchte, das kann ich nicht.

Vorsitzender Szent-Iványi: Soll ich die Frage noch einmal vorlesen?

Prühl: Ja, gerne.

Vorsitzender Szent-Iványi: Was ist geplant, um das sogenannte Passungsproblem zwischen unbesetzten Lehrstellen und Bewerbern, die keine Stelle finden, anzugehen? Wie weit ist man da mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Ausbildungsgarantie?

Prühl: Ich bin mir gar nicht sicher, ob ich der richtige Ansprechpartner dafür bin, weil der Berufsbildungsbericht nach meinem Wissen im Bildungs- und Forschungsministerium liegt.

Kleinemas: Vielen Dank für die Frage. - Das Thema Passung gehen wir auf vielfältige Weise an, zum Beispiel indem wir im „Sommer der Berufsausbildung“ vielfältig über Möglichkeiten informieren. Es geht gerade auch darum, dass die jungen Menschen häufig erst einmal erkennen müssen, welche Talente sie haben und welche Berufe zu ihnen passen könnten. Wir haben dafür auch das sogenannte Berufenavi zur Verfügung. Das ist ein Tool, bei dem sich die Menschen selbst testen können: Welcher Beruf passt zu mir?

Wir gehen in der Allianz für Aus- und Weiterbildung mit allen Partnern, also auch den ausbildenden Betrieben und verschiedenen Ministerien, dieses Problem an, indem wir vor allen Dingen informieren.

Frage (zum LNG-Beschleunigungsgesetz): Frau Einhorn, Frau Hoffmann hat schon gesagt, dass die Anlagen bis 2043 genehmigt werden. Der Clou ist ja, dass es um den Import von fossilem Gas geht. Experten haben sich das schon angeschaut. Die sagen, dass das unvereinbar mit den Plänen der Bundesregierung ist, bis 2045 klimaneutral zu werden. Warum ist das aus Ihrer Sicht nicht unvereinbar? Denn sonst würden Sie es ja nicht machen.

Einhorn: Bei dem LNG-Beschleunigungsgesetz geht es darum, die notwendige Infrastruktur sehr zeitnah zu errichten, sowohl was die Floatingterminals als auch gegebenenfalls feste LNG-Infrastruktur angeht. Vor allem auch was die festen Terminals angeht, muss man jetzt erst einmal sehen: Die müssen genehmigt und gebaut werden. Bis die in Betrieb gehen, werden doch zwei, drei Jahre vergehen. Dann gibt es eine Dauer, in der die Terminals betrieben werden. Deshalb ist das jetzt als Maximaldatum genannt, was ja nicht heißt, dass das ausgereizt werden muss. Weil man die Zeitläufe so sehen und realisieren muss, wie lange so ein Terminal laufen kann, und wie lange es dauert, bis so ein Terminal steht, ist es jetzt zu diesem Datum gekommen.

Zusatzfrage : Investments müssen sich ja refinanzieren. Darum sind wahrscheinlich diese Daten notwendig.

Ich habe jetzt noch nicht verstanden, ob der Import von flüssigem Gas, der bis 2043 garantiert wird, auch mit den Klimazielen Ihres Ministers, Ihrer Bundesregierung, nämlich Klimaneutralität bis 2045, vereinbar ist.

Einhorn: Es wird ja nicht der Import flüssigen Gases garantiert, sondern es wird nur gesagt, dass Anlagen, die mit dieser Sondergenehmigung gebaut werden, maximal so lange betrieben werden können. Es ändert sich ja nichts an den Klimazielen, den Vorgaben, wie viel CO2 einzusparen ist, und daran, dass wir schon jetzt damit anfangen, auf grünen Wasserstoff umzustellen beziehungsweise dass wir das ganz fest im Blick haben und dass diese Anlagen dort gegebenenfalls weitergenutzt werden können, um dann mit Wasserstoff betrieben werden zu können.

Frage : Frau Einhorn, eine Verständnisfrage zu der Formulierungshilfe: Bedeutet das zum Beispiel, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung dann nicht mehr stattfinden wird und dass auch Umweltverbände wie zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe dann nicht mehr dagegen klagen können werden? Denn das war ja eigentlich immer einer der Hauptgründe dafür, dass sich solche Projekte verzögert haben.

Einhorn: Materiell ändert sich nichts. Das haben wir auch in unserer Pressemitteilung ganz klar gesagt. Es ändert sich also nichts an den materiellen, an den inhaltlichen Vorgaben, die von solchen Terminals eingehalten werden müssen. Aber die Verfahren werden beschleunigt, und es wird, wie wir es ja aufgeführt haben, dafür Sorge getragen, dass im Rahmen des EU-Rechts, das auch solche Ausnahmegenehmigungen vorsieht, davon Gebrauch gemacht wird, dass Verfahren beschleunigt werden.

Ich kann vielleicht noch auf eine Pressemitteilung aus Niedersachsen von gestern verweisen. Man hat sich dort auch schon zu der Frage geäußert, wie Umweltstandards dennoch weiterhin eingehalten werden, wie das mit Blick auf die dortigen Tiere, vor allem auf den Schweinswal, auch in Zukunft laufen wird und wie die Vorgaben dort natürlich auch in Zukunft eingehalten werden.

Zusatzfrage : Wird das noch ein eigenes Gesetz werden, oder reicht diese Formulierungshilfe?

Einhorn: Die Formulierungshilfe wird jetzt durch die Fraktionen der Regierungskoalition eingebracht und läuft dann im parlamentarischen Verfahren ganz normal weiter. Das Ganze soll dann ein LNG-Beschleunigungsgesetz werden.

Frage: Trifft es zu, dass es sich um insgesamt elf Terminals handelt? Wir diskutieren im Moment ja eher über die zwei schwimmenden Terminals.

Trifft es zu, dass die Regasifizierungskapazität dieser elf Terminals mit, so meine ich, 70 Milliarden Kubikmetern größer wäre als die Summe des bislang importierten russischen Gases? Wenn das so wäre, warum diese Kapazitätsausweitung?

Einhorn: Im Anhang - darauf nehmen Sie Bezug - werden mögliche Standorte genannt. Das heißt aber nicht, dass an all diesen elf Standorten Terminals gebaut werden. Es ist nur notwendig jetzt im Zuge dieser Ausnahmeregelung ganz klar zu benennen, um welche Standorte es geht. Denn nur für die Standorte, die genannt werden, ist diese Ausnahmeregelung überhaupt anwendbar. Nur diese können sie nutzen. Das heißt aber nicht, dass alle sie nutzen werden und dass es dann elf Standorte geben wird.

Zusatzfrage: Aber die Regelung, die Sie jetzt vorschlagen, ermöglicht eine Ausweitung des Gasimports, wenn man es regasifiziert vergleicht, der dann höher ist als das, was bislang von Russland geliefert wurde. Das ist richtig. Das ist möglich aufgrund der Regeln, die Sie vorschlagen. Richtig?

Einhorn: Es ist möglich, dass LNG-Terminals gebaut und Standorte genutzt werden, die sich dazu eignen. Aber im konkreten Fall ändert das nichts daran, dass es weiterhin rechtliche Voraussetzungen gibt und dass es Investoren geben muss, die diese Terminals errichten und die dann auch jeweils eine Kosten-Nutzen-Analyse machen. Sollte es der Fall sein, dass es dann schon etliche Terminals gibt, heißt das nicht, dass dann noch das achte, neunte, zehnte, elfte dazukommt.

Vorsitzender Szent-Iványi (zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz): Malte Kreutzfeldt sagt, an das BMF gerichtet, er wünsche sich tatsächlich eine Antwort auf die Frage nach dem Vermögen, weil er sagt, der letzte Stand sei von Anfang April.

Nimindé-Dundadengar: Ich hatte schon ausgeführt, dass der Stand schwankt. Aber mit zuletzt bekanntem Stand vom 29. April wurden Gelder in Höhe von 137,9 Millionen Euro eingefroren. Zu operativen Einzelheiten geben wir hier wie üblich keine Auskunft.

Frage: Geht es bei dem Betrag, den Sie jetzt genannt haben, nur um Geldvermögen, das eingefroren wurde, oder betrifft das zum Beispiel auch den Wert von Sachgegenständen, die beschlagnahmt wurden?

Nimindé-Dundadengar: Der Betrag betrifft die aufgrund der Russland-Sanktionen eingefrorenen Gelder. Summen dazu haben wir schon öfter bekanntgegeben. Das betrifft allein die eingefrorenen Vermögenswerte, also Gelder, Bankkonten und dergleichen. Zum Wert anderer Vermögensgüter hat der Kollege vom BMWK schon wiederholt ausgeführt.

Vorsitzender Szent-Iványi: Dann kommen wir zu dem Komplex von Verteidigungsministerin Lambrecht und den Mitreisen. Jan Dörner von der FUNKE-Mediengruppe fragt das BMVg: Wie oft ist der Sohn der Ministerin seit ihrem Amtsantritt im BMVg mit der Flugbereitschaft mitgeflogen?

Die zweite Frage: Sind die Mitreisen inzwischen bezahlt?

Collatz: Zum ersten Punkt: Einmal, und zwar am 13. April.

Die Kostenregelung wurde zu Beginn der Reiseplanungen eindeutig festgelegt. Die Kostenübernahmeerklärung der Ministerin liegt vor. Ob die Rechnung heute schon vorliegt oder nicht, kann ich im Moment nicht beantworten.

Vorsitzender Szent-Iványi: Daran schließt sich eine Frage an. Ich will sie nicht unterdrücken. Alexander Kissler fragt noch einmal nach: Den Medien war zu entnehmen, diese Erstattung sei noch gar nicht erfolgt. Was stimmt denn nun?

Collatz: Einzelne Medienkommentare kann ich hier nicht analysieren. Fest steht, dass von Beginn der Reiseplanung an sowohl die Mitreise des Sohnes beabsichtigt war als auch die Übernahmeerklärung der Ministerin vorlag.

Vorsitzender Szent-Iványi: Herr Dörner hat noch zwei weitere Fragen: Wer hat das am 13. April in dem Helikopter entstandene Foto gemacht?

Als Zusatz: Ist es aus Sicherheitsgründen bedenklich, das Innere des Helikopters zu veröffentlichen?

Collatz: Zuerst zur letzten Frage: Das ist unbedenklich. Das Fotografieren eines Hubschraubers dieses Typs, der handelsüblich ist und keine militärischen Sondereinrichtungen beinhaltet, ist völlig unbedenklich. Generell legt der Dienststellenleiter oder die Dienststellenleiterin oder die Kommandantin oder der Kommandant eines Militärgeräts fest, wie es sich vor Ort mit der Erlaubnis zum Fotografieren verhält. Sie werden verfolgt haben, dass es auf diversen Reisen nicht nur unserer Ministerin und auch aus militärischen Einrichtungen und aus Transportmitteln heraus durchaus ermöglicht wird, Bilder zu machen. So verhält es sich auch in diesem Fall, wenn auch in diesem Fall - das betrifft die erste Frage - eine presseöffentliche Teilnahme nicht möglich war, weil der Verband, der besucht wurde, strenger Geheimhaltung unterliegt. Deswegen und auch, weil ich nicht dabei war, kann ich nicht sagen, wer das Foto gemacht hat.

Frage: Meine Frage geht zusätzlich an das BMJ. Inwieweit waren Mitarbeiter oder Ressourcen eingebunden, um die Mitflüge des Sohnes zu organisieren und zu buchen? Wurden in diesem Zusammenhang auch Unterkünfte gebucht?

Hosemann: Vielen Dank. Wie schon bekannt ist, kam es in der Amtszeit von Bundesministerin Lambrecht in ihrer Eigenschaft als Bundesministerin der Justiz zu insgesamt sieben Auslandsreisen, auf denen sie von ihrem Sohn begleitet wurde. Die Kosten für den Sohn, die dadurch entstanden sind, wurden separat abgerechnet und von Frau Ministerin Lambrecht beglichen.

Collatz: Für den Anteil des - - -

Zusatzfrage: Entschuldigung, das war nicht die Frage. Die Frage war, ob das Ministerium Ressourcen für die Buchung bereitgestellt hat.

Hosemann: Wie genau diese Ressourcen ausgesehen haben sollten, kann ich mir jetzt nicht vorstellen. Aber falls es dazu, zu den operativen Details, zu Reisebuchungen, die anschließend korrekt bezahlt werden, etwas nachzureichen gibt, dann werden wir das selbstverständlich tun.

Collatz: Die Ministerin hat ein Büro, das für sie im dienstlichen Zusammenhang die Buchungen übernimmt. In dem Fall, der vorliegt, kann ich Ihnen sagen, dass das Ziel des Fluges der Truppenbesuch der Ministerin beim Bataillon Elektronische Kampfführung in Ladelund war. Der Flug erfolgte vom BMVg, dem Dienstsitz in Berlin, aus zum Ort Ladelund. Dort gibt es einen geeigneten Hubschrauberlandeplatz für den Truppenbesuch. Es erfolgte dann kein Weiterflug nach Sylt und kein Rückflug nach Berlin. Der Sohn nahm nicht am Truppenbesuch teil. Auch der anschließende Teil der Reise in Richtung Sylt erfolgte rein privat inklusiver der Unterkunft.

Zusatz: Aus Ihrer Antwort, Herr Hosemann, schließe ich, dass im Zusammenhang mit den sieben Reisen keine Unterkünfte, Hotelübernachtungen oder Ähnliches gebucht wurden.

Hosemann: Das habe ich so nicht gesagt. Ich habe darauf hingewiesen, dass Kosten, soweit sie entstanden sind, abgerechnet und privat beglichen wurden. Wie der Prüfungsvorgang genau war, das bringe ich gern in Erfahrung, soweit sich das rekonstruieren lässt.

Frage: Frau Hoffmann, hier wird ja ein Muster erkennbar - sieben Mitreisen, glaube ich, insgesamt -, auch wenn das alles rechtlich in Ordnung war.

Teilt die Bundesregierung, speziell der Bundeskanzler, die Sorge, dass allein schon die Möglichkeit der Mitreise, auch wenn sie rechtlich nicht beanstandbar ist, dazu geeignet ist, in der öffentlichen Diskussion das Ansehen der Bundesregierung zu beeinträchtigen? Diese Diskussion wird ja geführt.

SRS’in Hoffmann: Ich will zu dem ganzen Vorgang nur sagen, dass der Bundeskanzler mit der Verteidigungsministerin eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet. Zu Weiterem möchte ich mich nicht äußern.

Zusatzfrage: Ich frage dennoch nach. Gibt es innerhalb der Bundesregierung - das kann auch andere Ressorts betreffen - eine Diskussion darüber, wann man vor allem in politisch sensiblen Situationen von solchen Möglichkeiten, auch wenn sie rechtlich zulässig sind, Gebrauch macht oder es lieber sein lassen sollte? Gibt es eine solche Diskussion im Kabinett?

SRS’in Hoffmann: Ich wüsste es nicht. Aber da sind dann auch die anderen Ressorts gefragt, wenn jemand von einer solchen Diskussion zu berichten hätte.

Collatz: Ich kann vielleicht unterstützen, indem ich den Hinweis wiedergebe, den ich gerade bekommen habe: Die Ministerin hat sich dazu gerade im „Mittagsmagazin“ des öffentlich-rechtlichen Fernsehens geäußert. Vielleicht schauen Sie einmal dort hinein.

Vorsitzender Szent-Iványi: Frank Buchwald vom ZDF fragt: Die „WELT“ schreibt, das BMVg habe telefonisch mit rechtlichen Schritten gedroht, falls ungünstig berichtet werde. Können Sie das bestätigen? Plant die Ministerin entsprechende Schritte?

Collatz: Dazu liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.

Frage : Mir ist nicht klargeworden, warum der Sohn überhaupt im Hubschrauber mitfliegen muss, weil man ja auch mit dem Zug nach Sylt kommt.

Collatz: Die Mitnahme wird durch die Anforderungsberechtigten geregelt. Sie sind anforderungsberechtigt und dürfen bestimmen, wer mitfliegen soll. Die Verfahren dazu sind eindeutig, auch rechtlich, geregelt und wurden alle eingehalten. Das ist inzwischen auch so anerkannt. Nach diesen Bestimmungen war die Reise so möglich.

Zusatzfrage : Aber die Luftbereitschaft ist ja kein Ferienflieger. Darum ist ja der Eindruck, der herrscht, dass die Ministerin ihrem Sohn ein Erlebnis bieten wollte. Aber dafür ist das ja nicht da. Vielleicht müsste das mal ausgeräumt werden.

Der Kollege hat vorhin ja schon gefragt, wer denn diese Fotos gemacht habe, mit denen er dann auf Instagram gepost und quasi die Privilegien zur Schau gestellt hat. Können Sie denn ausschließen, dass die Ministerin diese Fotos gemacht hat?

Collatz: Entscheidend ist, dass dem Steuerzahler, der Steuerzahlerin, dem Bund keine zusätzliche Belastung und keine zusätzlichen Kosten entstehen. Deswegen ist geregelt, wie die Kosten getragen und gedeckelt werden. Das alles wurde eingehalten.

Zu der Frage der Fotografie: Ich verstehe im Moment nicht, wo die Relevanz ist.

Zusatz : Wenn die Ministerin selbst von ihrem Sohn Fotos macht, die er dann öffentlich zur Schau stellt und damit mit seinen Privilegien protzt, dann könnte man ja eine gewisse Instinktlosigkeit der Ministerin unterstellen.

Collatz: Zunächst einmal hat der Sohn das veröffentlicht. Damit liegt die Verantwortung bei ihm.

Frage : Guten Tag! Meine Frage geht wahrscheinlich an das BMWK. Sie betrifft die verringerten Gaslieferungen aus Russland durch die Ukraine. Gibt es schon irgendwelche Auswirkungen auf die Gasversorgung in Deutschland, oder befürchtet die Bundesregierung solche, da je nachdem, wem man glaubt, bis zu 25 Prozent oder 33 Prozent weniger durch diese Pipeline laufen.

Vorsitzender Szent-Iványi: Das fragt auch Martina Herzog. Sie fügt hinzu: Können Sie schon sagen, was sich daraus für Verbraucher und Gaspreise ergeben könnte?

Einhorn: Vielen Dank für die Fragen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir die Lage und auch die aktuellen Entwicklungen ganz genau beobachten. Auch das Krisenteam Gas und die Fernleitungsnetzbetreiber beobachten die Lage bereits. Wichtig ist, zu sagen: Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist aktuell weiterhin gewährleistet.

Die Bundesnetzagentur hat sich auch in ihrem heutigen täglichen Lagebericht bereits zu der neuen Lage geäußert. Das ist seit ca. einer halben Stunde online. Daraus kann ich kurz zitieren, da das auch die Frage der Kollegin beantwortet:

„- Die Bundesnetzagentur beobachtet mögliche Auswirkungen der Reduktion der Gastransite über die Ukraine für Deutschland und Europa sehr genau.

- Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet.

- Die Gasmengen, die über die Ukraine in Waidhaus nach Deutschland fließen, gehen in der Folge der Reduzierung der Transite gegenüber gestern um gut 25 Prozent zurück. Diese Mengen werden aktuell durch höhere Flüsse insb. aus Norwegen und aus den Niederlanden ausgeglichen.“

Jetzt zur Frage der Preise:

„- Ein nennenswerter Anstieg der Großhandelspreise ist aktuell nicht zu verzeichnen.“

Die Füllstände steigen seit geraumer Zeit, schon seit Wochen, kontinuierlich an. Die Gasspeicher werden kontinuierlich gefüllt. Aktuell liegt der Füllstand bei ca. 38,6 Prozent. Auch hier haben wir also einen weiteren Anstieg zu verzeichnen.

Zusatzfrage : Wenn man das russische Gas also einfach so durch höhere Flüsse aus Norwegen und den Niederlanden ausgleichen könnte, wären viele Probleme gelöst, aber das geht ja nicht - jedenfalls nicht auf Dauer. Überlegt die Bundesregierung, zumindest temporär die Nord-Stream-2-Pipeline zu aktivieren, um diesen Engpass durch die Ukraine auszugleichen?

Einhorn: Die Flüsse aus Norwegen und aus den Niederlanden haben wir auch in den vergangenen Wochen schon angepasst und im Austausch mit diesen Partnern erhöhen können. Nord Stream 2 ist nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wirklich gestorben, und da denkt jetzt keiner daran, hierauf auszuweichen.

Vorsitzender Szent-Iványi: Martina Herzog fragt auch noch einmal nach, weil sie ihre Frage nicht beantwortet sieht. Sei meinte, was sozusagen perspektivisch passiert; es ging ihr also um die Erwartungen für die Zukunft. Das hat also eine ähnliche Zielrichtung.

Einhorn: Ich kann nur berichten, was heute Fakt ist und was heute Stand ist. Ich kann jetzt aber nicht zukünftige Preise prognostizieren, das geht leider nicht.

Frage: Frau Einhorn, ich hätte gerne zu den Folgen für andere betroffene EU-Länder gefragt. Gibt es Gespräche mit diesen Ländern, wie sie angesichts geringerer Mengen, die sie erhalten, über Deutschland mitversorgt werden können?

Einhorn: Sie können davon ausgehen, dass wir kontinuierlich im Austausch mit unseren europäischen Nachbarn sind, insbesondere eben zur Gaslage mit denen, die mit uns über Gasleitungen verbunden sind und die der Gastransfer über die Ukraine ebenfalls betrifft. Ich kann heute aber noch keine Auskunft dazu geben, ob und inwieweit das andere betreffen könnte und ob da dann Vorkehrungen oder Maßnahmen zu treffen wären. Dafür ist es heute noch zu früh, weil auch noch nicht ganz klar ist, um welche Mengen es dann letztlich geht.

Es gibt aber auch auf EU-Ebene eine Koordinationsgruppe, die Gas Coordination Group, die sich auch um diese Themen kümmert und die dann die EU selbst auch einberuft, wenn es dort Fragen gibt, die zu klären sind.

Frage: Den jetzt verringerten Gasfluss der Leitung, über die wir jetzt sprechen, kann man ja nicht dauerhaft über Norwegen und die Niederlande ausgleichen - wie der Kollege schon sagte, hätten wir dann viele andere Probleme auch nicht. Was bedeutet denn dieser verringerte Gasfluss jetzt für die Einspeicherungen, die wir für den nächsten Winter planen? Das sollen ja mindestens 90 Prozent sein. Ist das dadurch jetzt gefährdet oder ist das aus Ihrer Sicht überhaupt kein Problem?

Einhorn: Ich kann ja nur sagen, was heute ist. Gestern beziehungsweise heute hat sich diese Situation eingestellt. Jetzt gibt es den Lagebericht der Bundesnetzagentur, der sagt: Die Füllstände steigen bisher weiter und es gibt aktuell auch keinen Anlass, die Versorgungssicherheit in Deutschland gefährdet zu sehen - das ist sie nicht. Was morgen oder in einer Woche passiert, kann ich nicht sagen; denn es ist ja noch unklar, wie sich das mit den Gasflüssen jetzt weiterentwickelt. Insofern können wir daraus jetzt noch keine konkreten Rückschlüsse für die Zukunft ziehen.

Es ist aber so, dass der Großteil des Gases, das in Deutschland aus Russland ankommt, über Nord Stream 1 läuft und dass das unser Hauptversorgungsweg ist. Hier geht es um eine andere Leitung. Insofern ist diese Menge an Gas ohnehin schon nicht diejenige, die uns hauptsächlich in Deutschland versorgt.

Zusatzfrage: Vielleicht einmal anders herum gefragt: Es wird ja Berechnungen geben, wie die 90 Prozent im Winter erreicht werden könnten, unter welchen Umständen sie erreichbar sind und unter welchen Umständen nicht. Inwiefern ist denn das, was jetzt fehlt, in dieser Berechnung mit drin?

Einhorn: Es ist ja so, dass Minister Habeck seit Wochen dabei ist, die ganzen Gasflüsse zu diversifizieren, die Lieferländer zu diversifizieren. Da spielt die LNG-Infrastruktur, die wir in Deutschland aufbauen wollen, mit hinein; denn da geht es ja genau darum, unabhängig zu werden vom russischen Gas, hier auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein und dennoch den nächsten Winter gut zu überstehen und die Gasspeicher zu füllen. Insofern laufen ja alle Bemühungen, die wir seit Wochen betreiben, darauf hinaus, dass wir genau in solchen Fällen wie jetzt dennoch genug Gas für die Versorgung zur Verfügung haben.

Vorsitzender Szent-Iványi: Eine etwas allgemeiner gehaltene Frage von Helmut Lorscheid: Ist die Ankündigung der Außenministerin, die Öl- und Gasimporte aus Russland „für immer“ auf null zu fahren, innerhalb der Bundesregierung abgesprochen? Wie gedenkt die Bundesregierung neue Abhängigkeiten in der Energiepolitik zu verhindern?

SRS’in Hoffmann: Es ist ja bekannt, dass das Ziel der Bundesregierung ist, von fossilen Importen aus Russland unabhängig zu werden. Ein Embargo von Kohl ist innerhalb der EU bereits beschlossen. Eine weitere Sanktion, die Öl betrifft, wird dort im Moment intensiv verhandelt. Weiteres kann ich dazu im Moment nicht sagen.

Frage: An das BMWK: Wenn die Bundesnetzagentur sagt, ein Viertel der Lieferungen über die Ukraine liefen jetzt nicht mehr, was heißt das dann insgesamt? Wie viel Prozent der deutschen Gaslieferungen sind das, die dann ausfallen?

Einhorn: Wenn wir das schon so genau beziffern können, dann würden wir das nachreichen.

SRS’in Hoffmann: Ich glaube, man kann auch nicht ganz sicher sagen, dass diese 25 Prozent dauerhaft ausfallen; meine Kollegin hat ja auch gesagt, dass das im Moment schwer zu prognostizieren ist. Grundsätzlich geht die Bundesregierung aber erst einmal davon aus, dass die zugesagten Mengen geliefert werden.

Frage: Noch einmal zu der vorhin gestellten Frage, ob man die Importe aus Russland auf null reduziert, an Frau Sasse: Ist das eine in der Bundesregierung abgestimmte Position?

Sasse: Ich kann dazu vielleicht einfach noch einmal das aufgreifen, was Frau Hoffmann gerade schon ausgeführt hat. Insgesamt ist es ja die Position der Bundesregierung, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Russland zu reduzieren. Dieses langfristige Ziel hat die Ministerin gestern noch einmal deutlich gemacht, als sie in Kiew diese Worte gewählt hat. Es geht also letztlich darum, unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Russland auf null zu reduzieren.

Frage: Weil Frau Hoffmann gerade gesagt hat, es sei ja nicht sicher, ob da nicht bald doch wieder etwas kommt: Man muss jetzt doch eigentlich davon ausgehen, dass das eine Weile so bleibt. Haben Sie andere Informationen, beziehungsweise was macht Sie sicher, dass das bald wieder geliefert wird?

SRS’in Hoffmann: Nein, ich habe ganz bestimmt nicht gesagt, dass ich da irgendwelche gesicherten Informationen hätte. Ich habe nur gesagt, dass ich es für verfrüht halte, jetzt schon ganz klare mittel- und langfristige Prognosen darüber zu machen, was kommt und was nicht kommt. Es gibt dazu im Moment aber keine sichere Prognose.

Frage: Gibt es denn in den Verträgen mit Russland einen Passus, der sagt: Wenn nicht über die eine Pipeline, dann über den anderen Weg? Ist Russland also verpflichtet, das Gas zu ersetzen, wenn es nicht durch diese Pipeline fließt?

Einhorn: Die Verträge machen ja nicht wir, sondern die Unternehmen. Insofern kann ich dazu leider keine Auskunft geben.

Vorsitzender Szent-Iványi: Wir kommen zu einem neuen Thema und mehreren Fragen von Kollegen aus den arabischen Raum, unter anderem von Erbil Basay, Nachrichtenagentur Anadolu, von den Kollegen von Al Jazeera und von Herrn Aiash. Ich fasse diese Fragen einmal zusammen. Und zwar geht es um den Tod einer Kollegin: Die Reporterin Schirin Abu Akle von Al Jazeera wurde durch Schüsse israelischer Soldaten mit scharfer Munition getötet. Wie bewertet die Bundesregierung diesen Fall? Wird sie das mit der israelischen Regierung besprechen?

Sasse: Ich übernehme das gerne. Wir haben die Berichte natürlich zur Kenntnis genommen, und diese Berichte sind absolut erschütternd für die Bundesregierung. Der Schutz von Pressevertreterinnen und -vertretern ist aus unserer Sicht ein elementarer Bestandteil von Rechtstaatlichkeit, und dazu gehört natürlich auch, sicherzustellen, dass Medienvertreterinnen und -vertreter aus Konfliktsituationen berichten können und damit auch ihren wichtigen Beitrag leisten können. Wir gehen davon aus und erwarten, dass der Tod der Betroffenen jetzt natürlich umfassend und zügig aufgeklärt wird und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Gleichzeitig möchte ich noch einmal zum Ausdruck bringen, dass wir natürlich ein tief empfundenes Mitgefühl mit den Angehörigen, Freunden und Familienangehörigen des Opfers haben. Dem Journalisten, der bei diesem Vorfall verletzt wurde, wünschen wir eine baldige und vollständige Genesung.

Frage : Wie soll denn, wenn sich das als wahr herausstellt, israelische Armee zur Rechenschaft gezogen werden? Von Menschenrechtsorganisationen wird ja seit Jahrzehnten kritisiert, dass das israelische Militär selten Rechenschaft ablegen muss, wenn es in den besetzten Gebieten agiert. Wie soll das jetzt also passieren?

Sasse: Diese Frage haben Sie hier ja schon in anderem Zusammenhang wiederholt in der Vergangenheit gestellt. Ich kann zu diesem konkreten Vorfall nur sagen: Wir erwarten, dass die Tat da aufgeklärt wird, und stehen dazu natürlich mit allen Betroffenen und Beteiligten in Kontakt.

Zusatzfrage : Dass das aufgeklärt werden soll, ist ja klar, aber wer soll da wie zur Rechenschaft gezogen werden? Wie soll da also eine Rechenschaft hergestellt werden? Das ist ja das Problem.

Sasse: Uns ist das natürlich bewusst. Wir haben hier in der Vergangenheit immer wieder ausgeführt, dass es beispielsweise aufseiten der israelischen Streitkräfte gewisse Mechanismen gibt, um Vorfälle aufzuklären. In dieser Situation geht es aber erst einmal darum, den Vorfall tatsächlich aufzuklären.

Vorsitzender Szent-Iványi: Es gibt noch eine Frage zur Ukraine von Gesine Denker von der japanischen Tageszeitung „The Yomiuri Shimbun“: Werden Unterstützungsleistungen für den Wiederaufbau von Infrastruktur und Wirtschaft der Ukraine ein Thema der G7-Außenministerberatungen sein?

Sasse: Es wird bei dem Treffen der G7-Außenministerinnen und -Außenminister um den russischen Angriffskrieg und seine Auswirkungen gehen, das habe ich eingangs geschildert. Da geht es um Energiefragen und um Ernährungssicherheitsfragen. Die Fragen eines Wiederaufbaus stehen jetzt nicht konkret auf der Tagesordnung. Das wird aber in den kommenden Wochen und Monaten sicherlich der Fall werden.

Frage : An Frau Hoffmann und Herrn Gülde zum Corona-ExpertInnenrat und zum Corona-Krisenstab: Tagen diese beiden Gremien noch? Werden sie vor dem Hintergrund der sich abflachenden Coronapandemie in Zukunft noch gebraucht?

SRS’in Hoffmann: Es ist so, dass das für die beiden Gremien, nach denen Sie gefragt haben, unterschiedlich ist. Die bisherige Struktur des Corona-Krisenstabs im Kanzleramt wird aufgelöst. Das möge nicht missverstanden werden: Es ist natürlich völlig klar, dass die Pandemie nicht vorbei ist, sondern weiterhin andauert. Wir sind mittlerweile aber in einer ganz anderen Situation, was Infektionen und Impfungen angeht, als im vergangenen Herbst. Deshalb hat die Bundesregierung entschieden, dass die Aufgaben des Corona-Krisenstabes künftig in den üblichen Arbeitsstrukturen der Bundesregierung bearbeitet werden - auch im Bundeskanzleramt.

Was den ExpertInnenrat angeht, so tagt er weiter und ist gerade dabei, eine Empfehlung oder eine Stellungnahme zur Vorbereitung auf die Situation im Herbst und Winter zu erarbeiten.

Zusatzfrage : Kann das BMG das noch ergänzen?

Gülde: Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Zusatzfrage : Das heißt, zum Beispiel Herr Breuer als ehemaliger Leiter des Krisenstabes wendet sich jetzt seinem anderen Aufgabenfeld zu?

SRS’in Hoffmann: Gute Frage - ich denke ja. Jedenfalls wird er nicht mehr in dieser Funktion im Kanzleramt tagen.

Frage: An Herrn Kall: Zwei Rechtsanwälte haben heute bei Ihnen einen Antrag auf Aufhebung des PKK-Verbots abgegeben. Wie ist da die Prozedur, wie geht es weiter?

An Frau Hoffman: Was hält die Bundesregierung von einer Aufhebung des PKK-Verbots?

Kall: Ich kann für das Bundesinnenministerium sagen, dass das PKK-Verbot beziehungsweise die Einstufung der PKK als extremistische und terroristische Organisation so besteht und von der deutschen Rechtsprechung, von den deutschen Gerichten vielfach bestätigt worden ist. Daran gibt es derzeit nichts zu ändern.

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

Kall: Diese Stellungnahmen sind uns bekannt. Aber wie gesagt, die PKK ist als extremistische und terroristische Organisation eingestuft; das haben Gerichte vielfach bestätigt, dazu gab es viele Verfahren in Deutschland. Das Bundesinnenministerium sieht derzeit keinen Anlass, daran etwas zu ändern.

SRS’in Hoffmann: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Vorsitzender Szent-Iványi: Es gibt noch eine Frage an das Verkehrsministerium. Daniel Delhaes vom „Handelsblatt“ fragt: In einem Gutachten im Auftrag des Klimaschutzministeriums haben mehrere Forschungsinstitute all die Maßnahmen bewertet, die die Bundesministerien für ein Klimaschutz-Sofortprogramm an das Ressort übermittelt haben. 54 mögliche Maßnahmen stammen aus dem Verkehrsministerium, darunter eine Kaufprämie für E-Autos samt Verschrottungsprämie. Warum sagt Minister Wissing, der Vorschlag sei nicht von ihm? Wurden die Vorschläge des Ministeriums ohne Wissen des Ministers an das Klimaschutzministerium übermittelt?

Alexandrin: Dazu haben wir uns bereits geäußert, nämlich in dem Sinne, dass die Ressortabstimmungen sowohl zum Umweltbonus als auch zum Klimaschutz-Sofortprogramm derzeit laufen und wir uns zu den regierungsinternen Abstimmungen hier nicht weiter äußern. Der Minister hat sich in einem Radiointerview auch relativ klar dazu geäußert, dass derzeit weder die Abwrackprämie noch eine höhere Kaufprämie für Elektrofahrzeuge geplant sind.

Frage : Aber da gab es ja einiges an Hin und Her. Wollen Sie damit also sagen, er habe das niemals vorgeschlagen und wollte es nie, oder, er habe es vorgeschlagen, und dann wollte er es doch nicht?

Alexandrin: Ich denke, die Worte des Ministers stehen da für sich.

Zusatz : Nein.

Alexandrin: Wenn er sagt „Weder will ich eine Abwrackprämie noch eine höhere Kaufprämie für Elektrofahrzeuge“, dann finde ich das relativ eindeutig.

Zusatzfrage : Wollte er es also, als er das gesagt hat, nicht, oder wollte er ist die ganze Zeit nicht?

Alexandrin: Ich fange jetzt nicht an, weiter darüber zu diskutieren, sondern diese Aussage steht ja nun wirklich für sich.

Frage: Aber das wirft dann wirklich die Frage auf, da diese Vorschläge ja Vorschläge des Hauses gewesen waren, ob das bedeutet, dass die Vorschläge ohne Wissen des Ministers gemacht wurden.

Alexandrin: Ich glaube, ich fange an, mich an dieser Stelle zu wiederholen, und das würde ich Ihnen gerne ersparen.

Zusatzfrage: Nein.

Alexandrin: Doch.

Zusatzfrage: Das ist eine ganz einfache Frage: Wusste der Minister, welche Vorschläge gemacht wurden, als sie gemacht wurden?

Alexandrin: Ich habe dem, was ich eben gesagt habe, nicht mehr hinzuzufügen.

Zusatz: Also wusste er sie nicht.

Frage : Herr Buschmann hatte sich ja schon zum Aus der Vorratsdatenspeicherung und der Überwachung der Bürger geäußert. Mich würde aber interessieren, da die EU-Kommission heute eine Verordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen im Netz vorgestellt hat, wie das BMJ und das BMI auf diese Pläne reagieren, weil Chat-Anbieter und Messengerdienste wie WhatsApp, Signal, Telegram usw. demnach verpflichtet werden sollen, alle Inhalte, alles, auf verdächtiges Material hin zu untersuchen. Das ist ja im Grunde die Zerstörung des digitalen Briefgeheimnisses. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dieser Überwachungsmaßnahme?

Hosemann: Wenn ich richtig informiert bin, ist der Vorschlag erst ganz kürzlich vorgestellt worden, also heute, wie Sie sagten. Ich weiß gar nicht, ob die offizielle Vorstellung schon stattgefunden hat. In jedem Fall ist ja klar, dass die Bundesregierung und ganz besonders auch das Bundesministerium der Justiz auf Privatsphäre größten Wert legen und die Sicherung von Bürgerrechten ein Programmbestandteil der neuen Bundesregierung ist. Im Lichte dieser Ziele wird der Vorschlag dann wie üblich geprüft werden. Aber es ist definitiv zu früh dafür, ihn heute von dieser Stelle aus zu kommentieren.

Kall: Genau, auch meines Wissens hat die Innenkommissarin Ylva Johansson den Kommissionsvorschlag gerade eben vorgestellt, also während wir hier in der Regierungspressekonferenz sitzen. Deswegen kann ich mich für das BMI auch noch nicht dazu äußern.

Wir haben diesen Entwurf im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern erwartet, weil es aus unserer Sicht wichtig ist, dazu auch EU-weite Instrumente zu schaffen, die eben auch die Provider stärker in die Pflicht nehmen, Missbrauchsdarstellungen zu löschen. Das bedeutet jetzt nicht ganz konkrete und vor allen Dingen nicht anlasslose Verfahren, aber eben eine stärkere Mitwirkung der Provider. Wir werden jetzt sehen, was die Kommission in ihrem Vorschlag genau vorgelegt hat, und dann werden die Beratungen im Rat beginnen, in die sich die Bundesregierung dann einbringen wird. Natürlich werden wir dabei auf die Balance zwischen einerseits der besseren und effektiveren Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern und andererseits der Freiheitsrechte im Netz achten; das ist ganz klar.

Zusatzfrage : Waren Sie denn im Vorfeld bei der Bestellung dieser Verordnung informiert oder involviert?

Kall: Üblicherweise legt die Kommission einen Vorschlag vor und berät ihn anschließend mit den Mitgliedstaaten im Rat. Das ist das ganz übliche Verfahren. Aber die Innenkommissarin hatte diesen Vorschlag mehrfach angekündigt. Darüber hat es natürlich Gespräche gegeben. Die Bundesinnenministerin hat auch im Vorfeld immer wieder gesagt, dass sie es begrüßt, wenn es eben auch EU-weite rechtliche Instrumente geben wird. Aber das waren keine Gespräche im Detail. Die gibt es erst jetzt mit dem Kommissionsvorschlag, der gerade eben vorgestellt wurde.

Frage: Ich habe eine Frage an das Außenministerium zu den Wahlen auf den Philippinen. Diktatorensohn Ferdinand Marcos, genannt „Bongbong“, hat sich zum Wahlsieger erklärt. Ein Erdrutschsieg sei es gewesen. War das nach Einschätzung der Bundesregierung das Resultat einer fairen, demokratischen Wahl? Gab es die?

Sasse: Vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann vielleicht noch einmal als grundsätzliche Einschätzung feststellen, dass die Philippinen für die Bundesregierung ein wichtiger Akteur im Indo-Pazifik sind und bleiben. Wir arbeiten mit den Philippinen bei der Aufrechterhaltung der regelbasierten internationalen Ordnung und bei der Bewältigung der Klimakrise, von deren Folgen ja gerade die Philippinen besonders betroffen sind, eng zusammen. Es ist natürlich so, dass wir auch mit einer neuen Regierung auf den Philippinen, sobald sie im Amt sein wird - das ist ja noch nicht der Fall -, den Dialog weiterführen werden, und zwar über die gesamte Bandbreite der bilateralen Beziehungen, über regionale und globale Themen sowie ebenso über Menschenrechtsfragen.

Zusatz: Die Frage war ja gewesen, ob es nach Einschätzung der Bundesregierung faire und demokratische Wahlen auf den Philippinen gab.

Sasse: Wir haben den Wahlkampf und auch die Durchführung der Wahlen eng verfolgt. Nach dem, was wir beobachten konnten, war Wahlbeobachtung uneingeschränkt möglich und ist ja im Übrigen auch durch Organisationen der Zivilgesellschaft sowie durch internationale Vertreter einschließlich Diplomatinnen und Diplomaten erfolgt.

Zusatzfrage: War das ein Ja?

Sasse: Das war das, was ich gerade gesagt habe.