im Wortlaut
Themen: Teilnahme der Bundesaußenministerin am Treffen der G20-Außenministerinnen und -Außenminister in Neu-Delhi, Kabinettsklausur in Meseberg, Ausstieg aus der Verbrennungsmotortechnologie bei Kfz/ Zukunft der E-Fuel-Antriebe, Aufbau schwimmender LNG-Terminals, Ausweisung deutscher Diplomaten aus dem Iran, Prozess gegen einen deutsch-iranischen Staatsbürger im Iran, Reise des Bundeskanzlers in die USA, mögliche Auswirkungen der geplanten Änderung der Schiffssicherheitsverordnung auf zivile Seenotrettung, Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali
28 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Mittwoch, 1. März 2023
Sprecher: StS Hebestreit, Burger (AA), Stolzenberg (BMUV), Alexandrin (BMDV), Baron (BMWK), Routsi (BMVg)
Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
Burger: Außenministerin Baerbock bricht heute nach Neu-Delhi auf, wo sie morgen am Treffen der G20-Außenministerinnen und -Außenminister teilnehmen wird. Auf der Agenda des Treffens stehen unter anderem die Themen Multilateralismus, Nahrungsmittel und Energiesicherheit, Bekämpfung der Klimakrise und Nachhaltigkeitsthemen. Es wird zwei Sitzungen bei dem Treffen geben; die Außenministerin wird bei beiden sprechen. Aber natürlich wird dort auch der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine eine wichtige Rolle spielen. Die Ministerin wird außerdem am Rande des Treffens bilaterale Gespräche führen. Dazu kann ich Ihnen noch keine konkreten Termine mitteilen, weil die Terminplanung noch läuft. Darüber hinaus ist auch eine Begegnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem indischen Premierminister Modi geplant. - Vielen Dank.
Frage: Herr Burger, Herr Lawrow wird dort offenbar auch erwartet. Wie wird die Ministerin mit der Anwesenheit des russischen Außenministers umgehen?
Burger: Die Bundesregierung hat entschieden, dem G20-Treffen in den verschiedenen Formaten nicht fernzubleiben, auch wenn Russland mit am Tisch sitzt. Indonesien letzter G20-Vorsitz und jetzt auch Indien gehen im Rahmen ihres Vorsitzes sehr pragmatisch mit der Präsenz russischer Vertreter um. Es sind daher mit Russland reine Arbeitssitzungen geplant, kein feierliches Begleitprogramm. Außenministerin Baerbock wird Russland nicht die Bühne überlassen und wird russischer Propaganda, wenn nötig, entschieden entgegentreten, so wie das in der Vergangenheit auch der Fall war.
Die Außenministerin möchte diese Gelegenheit auch nutzen, um über die Folgen des russischen Angriffskriegs zu sprechen, den Schaden, den er gerade auch in Schwellen- und Entwicklungsländern anrichtet, etwa bei Energie- und Lebensmittelversorgung - denn das ist ja explizit Thema der G20 -, und auch darüber, wie sehr dieser Krieg die multilaterale Ordnung angreift, die wir so sehr brauchen, um globale Probleme wie zum Beispiel den Klimawandel, die Ernährungskrise oder die humanitäre Unterstützung der Erdbebenopfer anzugehen.
Frage: Herr Hebestreit, was erwartet die Regierung von der Kabinettsklausur am Wochenende in Meseberg? Sollen die akuten Probleme dort besprochen und möglicherweise gelöst werden?
StS Hebestreit: Ich fange einmal mit dem vorderen Teil an, und dann erklären Sie mir, wo die akuten Probleme der Ampel liegen, die dort geklärt werden sollen.
Zusatz: Sehr gern.
StS Hebestreit: Ich möchte Ihnen zunächst noch die Tagesordnung darstellen - ich glaube, das haben wir noch nicht gemacht; die habe ich auf Nachfrage auch gerade frisch auf meinem Handy reinbekommen -: Es beginnt am Sonntagmittag um 14.30 Uhr, glaube ich, mit dem Eingangsstatement des Bundeskanzlers - bei gutem Wetter vor Schloss Meseberg, ansonsten in der bekannten Stätte der Alten Gärtnerei.
Der erste Programmpunkt steht unter dem Titel „Wirtschaftliche Perspektiven Deutschlands und Europas in der Zeitenwende“. Als Gast ist die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingeladen, die im Anschluss an diese Session mit dem Bundeskanzler auch noch ein Pressestatement geben wird.
Der zweite Teil dieses Tages steht unter der schönen Überschrift „Zeitenwende und Zuversicht“. Als Gäste werden dort Jana Faus von pollytix strategic research und Stephan Grünewald vom rheingold Institut erwartet. Auch da geht es noch einmal um eine Perspektive, die über den Tag hinaus führen soll.
Montagmorgens beginnt es mit der „Roadmap Energiewende 2030“. Da werden wir Ihnen, wenn ich mich richtig erinnere, für 8.30 Uhr - die Termine gehen Ihnen aber auch noch zu - ein Statement von drei Ministerinnen und Ministern zum Auftakt bekanntgeben. Für diesen ersten Tagesordnungspunkt am Montag sind als Gäste Martin Hoyer von Roland Berger und Michael Brigl von der Boston Consulting Group für einen Input gewonnen worden.
Der zweite Tagesordnungspunkt am Montag wird das Thema „Datenpolitik und Künstliche Intelligenz“ sein. Dort kommt der Input von Richard Socher von you.com, von Feiyu Xu von SAP und von Stefan Vilsmeier von Brainlab. Auch darüber wird es anschließend, wie auch bei den anderen Tagesordnungspunkten, eine Diskussion der Kabinettsmitglieder geben.
Dann folgt die 53. übliche Kabinettssitzung und danach - ich denke einmal, nicht draußen, auch wenn es heute so schön sonnig ist, sondern in der Alten Gärtnerei - die Abschlusspressekonferenz - wie Sie das kennen, von Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und dem Bundesminister der Finanzen Christian Lindner.
Jetzt zu den Perspektiven: Diese Klausuren, die wir eigentlich in einem halbjährlichen Rhythmus abhalten - in der Regel ja auf Schloss Meseberg - dienen dazu, außerhalb der täglichen Arbeit einmal in Ruhe Themen, die über den Tag hinausreichen, miteinander zu diskutieren. Deswegen geht es auch um die drei großen Themen, die ich genannt habe.
Zum letzten Teil Ihrer Frage: Natürlich bietet sich am Rande dieser Zusammenkünfte in der Ruhe und in der Zeit, die man hat, auch die Möglichkeit, das ein oder andere Thema am Rande, bei dem es leichte Reibungen geben könnte, auch miteinander zu klären.
Frage: Eine Frage an das BMDV und das BMUV zu den E-Fuels auf EU-Ebene: Inwiefern hat die Bundesregierung schon eine gemeinsame Haltung bezüglich des Verbrenner-Aus und die Zukunft der E-Fuel-Antriebe entwickelt? Wissen Sie vielleicht schon, wie Sie auf EU-Ebene dann abstimmen werden?
StS Hebestreit: Vielleicht kann ich mich dazwischendrängen, weil es ja um eine einheitliche Positionierung der Bundesregierung geht. Die Bundesregierung will bekanntlich, dass Europa der erste klimaneutrale Kontinent wird. Die Regelung zu den Flottengrenzwerten ist dafür ein wichtiger Baustein. Daher begrüßen wir die Trilog-Einigung zu den CO2-Grenzwerten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Zudem begrüßen wir, dass die Trilog-Einigung auch eine Bitte an die EU-Kommission enthält, außerhalb des Systems der Flottengrenzwerte einen Vorschlag zu unterbreiten, wie nach 2035 Fahrzeuge zugelassen werden können, die dann exklusiv mit klimaneutralen Kraftstoffen, sogenannten E-Fuels, betrieben werden, und dazu sollte die EU-Kommission zügig aktiv werden.
Zusatzfrage: Ich hätte dazu gern auch noch die Einschätzung der Ministerien.
Stolzenberg: Den Ausführungen des Regierungssprechers kann ich zum aktuellen Stand nicht viel hinzufügen. Wir streben nach wie vor natürlich eine gütliche Einigung an und denken auch, dass das möglich ist. Die Verordnung, die jetzt auf dem Tisch liegt, ist ja Teil des „Fit-for-55“-Pakets, mit dem wir in Europa wirklich einen riesigen Schritt in Richtung mehr Klimaschutz gehen. Die Weiterentwicklung der CO2-Flottengrenzwerte ist dabei ein wichtiges Kernelement, und insofern ist es nur konsequent, wenn wir auch weiterhin unsere Verantwortung wahrnehmen, die wir einerseits gegenüber den Klimazielen haben, andererseits aber natürlich auch gegenüber den anderen Partnern in Europa sowie der Industrie, die ja selber auch schon ihre Strategien geschrieben hat.
Wie gesagt, wir sind auf dem Weg zu einer gütlichen Einigung, aber die Gespräche laufen.
Alexandrin: Da kann ich nur ergänzen: Es ist klar, dass wir auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele alle technologischen Möglichkeiten brauchen. Das haben wir noch einmal sehr deutlich gemacht, und das findet sich auch im Trilog-Ergebnis wieder. Jetzt kommt es darauf an, dies tatsächlich umzusetzen, und dafür setzen wir uns gemeinsam ein.
Frage: Ich habe ehrlich gesagt noch nicht ganz verstanden, ob Deutschland jetzt für eine Vertagung plädiert, bis ein Vorschlag von Herrn Timmermans vorliegt. Außerdem habe ich noch nicht verstanden, um welche Fahrzeuge es sich handeln soll. Soll es sich, wie im Koalitionsvertrag angedacht, nur um spezielle Fahrzeuge handeln oder um alle Fahrzeuge?
StS Hebestreit: Ich glaube, die Antwort auf die letzte Frage ergibt sich aus dem, was das Ergebnis des Trilogs ist: Da geht es um Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Der andere Teil ist: Meines Wissens findet heute keine Abstimmung im AStV statt. Gleichzeitig laufen die Gespräche natürlich in der EU-Kommission, die das, was Ergebnis des Trilog-Verfahrens gewesen ist, auch umzusetzen hat. Insoweit würde ich jetzt die weitere Entwicklung entspannt abwarten.
Frage: An das BMUV: Als Teil der Einigung gestern auf die Notfallverordnung ist auf Wunsch der FDP jetzt ja auch eine Einigung darauf erzielt worden, dass E-Fuels sofort eine Zulassung an Tankstellen erhalten können. Da das BMUV bei diesem Thema tendenziell immer eher kritisch war, möchte ich Sie fragen, wie Sie das bewerten und wie schnell das umgesetzt werden kann.
Stolzenberg: Weil nicht alle im Bilde sind, müssten wir das vielleicht noch einmal erklären, denn es ist ja ein bisschen ungewöhnlich, dass im Raumordnungsgesetz auch über synthetische Kraftstoffe gesprochen wird.
Zunächst einmal: Das ist im parlamentarischen Verfahren, insofern kann ich mich zu dem, was dort verhandelt worden ist beziehungsweise vereinbart worden ist, nicht äußern; ich kann nur die Sachlage nachzeichnen. Wenn wir an E-Fuels denken, dann bezeichnet das ja erst einmal nur eine Herstellungsart, aber die zehnte Bundesimmissionsschutzverordnung legt eben andere Kriterien an, um Kraftstoffe zuzulassen; es geht da eher um chemische Eigenschaften.
Benzin hat eine andere chemische Eigenschaft als ein Dieselkraftstoff, und somit kann ein E-Fuel zum Beispiel ein Benzinkraftstoff oder auch ein Dieselkraftstoff sein. Bislang waren Ottokraftstoffe, also Benzinkraftstoffe, schon als E-Fuels möglich, weil sie quasi gleiche stoffliche Eigenschaften wie fossiles Benzin haben. Insofern brauchte das auch keine besondere Zulassung. Allerdings finden sich auf dem Markt bislang noch keine solchen E-Fuels aus Ottokraftstoffen.
Bei den Dieselkraftstoffen ist die Situation ein bisschen anders: Dieselkraftstoffen können E-Fuels bis zu einem Anteil von 26 Prozent beigemischt werden. Das ist eine technische Grenze, das ist aber sozusagen auch das, was rechtlich eingeräumt ist. Tatsächlich werden am Markt derzeit nur 3 Prozent beigemischt, und diese 3 Prozent bestehen eben vor allem aus Biokraftstoffen und eigentlich gar nicht aus synthetischen Kraftstoffen.
Das zeigt letztlich: Synthetische Kraftstoffe können rechtlich schon verwendet werden. Die einzige Neuerung, die jetzt gebracht wird, ist, dass synthetische Kraftstoffe eben auch zu 100 Prozent eingesetzt werden können. Nun zeigt sich natürlich am Markt: Wenn sie noch nicht eingesetzt werden, dann wird diese Änderung, so sie denn kommt, auch noch keine große Änderung beim Anteil synthetischer Kraftstoffe mit sich bringen. Allerdings sind wir da ja auch noch in der Entwicklung der Technologie; das ist also auch ein Blick in die Zukunft. Gleichzeitig wird aber natürlich auch der Strom, die für die Herstellung von E-Fuels gebraucht wird, weiterhin begrenzt sein. Wenn wir darauf schauen, dass Ökostrom eben nicht nur im Verkehr gebraucht wird, sondern auch in der Industrie, um umzusteigen, dann wird auch der Ökostrom zur Erzeugung von E-Fuels weiterhin ein knappes Gut sein. Insofern muss man ein bisschen überlegen, wie groß das Potenzial tatsächlich ist.
Alexandrin: Ich möchte noch ganz kurz etwas ergänzen, was die Wirkung angeht: Natürlich erhoffen wir uns von der Zulassung eben auch eine Investitionssicherheit für die Firmen, weil wir eben sehen - insbesondere mit Blick auf die Bestandsflotte -, dass wir, wenn wir unsere Klimaschutzziele und unsere Klimaneutralität bis 2045 erreichen wollen, wir uns die Frage stellen und auch beantworten müssen, wie wir mit der Bestandsflotte, die bis dahin noch sehr groß sein wird, umgehen werden und wie wir die CO2-neutral aufstellen. Hierzu bieten E-Fuels eben eine sehr gute Möglichkeit, und um hier die Marktbedingungen so zu schaffen, dass investiert wird, sind diese Schritte jetzt eben sehr wichtig: zum einen der Einsatz auf europäischer Ebene, der es eben erlauben soll, auch nach 2035 noch Verbrennungsmotoren zuzulassen, so sie dann mit CO2-neutralen Kraftstoffen betankt sind, als auch jetzt die Zulassung auf nationaler Ebene.
Frage: Gestern waren die Gasheizungen ja groß in der Diskussion. Mich würde vom BMWK interessieren, inwiefern sich die Vorschläge nun substanziell von den Beschlüssen des Koalitionsausschusses im vergangenen Jahr unterscheiden.
Baron: Das kann ich gern noch einmal einordnen. Das ist ja ein Entwurf, den wir gemeinsam zwischen Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium erarbeitet haben, der auch noch nicht in die Ressortabstimmung gegangen ist. Dennoch wird schon breit darüber berichtet. Aber lassen Sie mich gern einordnen, worum es geht: Das Gesetz zum Umstieg auf erneuerbare Energien im Heizbereich beruht sozusagen auf dem Koalitionsvertrag und aktualisiert auf dem Koalitionsbeschluss vom 23. März 2022. Da ist diese Regelung vorgesehen, und das gibt uns den Auftrag, das umzusetzen. Genau das arbeiten wir jetzt ab.
Ich kann den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022 auch noch einmal kurz zitieren:
„Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“
Das ist der Auftrag, den wir haben, und das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben dafür gemeinsam einen Vorschlag erarbeitet.
Vielleicht noch einmal zur Erläuterung, warum auch diese Regelung auf 2024 vorgezogen werden soll - denn im Koalitionsvertrag stand sie noch für 2025 -: Der Beschluss wurde am 23. März 2022 gefällt, also sozusagen in Anbetracht der Situation des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Vor einem Jahr war sich die Koalition da sehr einig, dass wir bei der Abkehr von fossilen Energieträgern schneller vorankommen müssen, und das gilt nicht nur im Strombereich oder bei der Energieversorgung insgesamt, sondern auch im Gebäudebereich bei der Wärmewende. Es ist eben wichtig, die Resilienz zu stärken, um schneller den Weg und den Umstieg hin zu erneuerbaren Energien auch im Heizungsbereich zu wählen. Wir dürfen nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholen, sondern wir müssen uns unabhängig machen von fossilen Abhängigkeiten. Das gilt eben gerade im Wärmebereich, wo die fossile Abhängigkeit noch sehr hoch ist. Diesen Gedanken, der am 23. März letzten Jahres den Beschluss getragen hat, sollten wir nicht nach dem ersten überstandenen Winter vergessen - wenn ich das so sagen darf. Natürlich muss die Wärmewende pragmatisch und sozial ausgewogen erfolgen. Genau dieses Paket werden wir auch vorlegen.
Konkret zu Ihrer Frage: Wir setzen den Beschluss so um, wie er im März 2022 gefasst wurde. Lassen Sie mich da ein paar Dinge in der Berichterstattung zurechtrücken.
Zunächst muss man auch differenzieren zwischen Neubau und Bestand. Es ist so, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll, aber das betrifft eben auch den Neubau. Es ist außerdem, genau wie es da steht, nicht jede Heizung, sondern „möglichst jede Heizung“, die diese Pflichten erfüllen muss. Das ergibt sich eben daraus, dass es ausreichende Übergangsfristen gibt, beispielsweise, wenn eine Heizung ausfällt und kurzfristig repariert werden muss. Es gibt auch Härtefallregelungen, und wenn in einem Einzelfall ein besonderer Härtefall gegeben ist, dann auch ganz davon abgesehen werden. Die Regelung wird außerdem auch technologieoffen ausgestaltet; das heißt, die betroffenen Akteure - sei es der Eigentümer oder der Vermieter - können zwischen verschiedenen Erfüllungsoptionen wählen. Es gibt den Fernwärmeanschluss, der dazu dienen kann; es kann die Wärmepumpe sein; es kann die Strom-Direktheizung sein. Im Bestand gibt es auch noch weitere Erfüllungsoptionen wie die Hybridheizung, wenn sie mit grünem Gas befüllt wird. Es gibt da also eine Vielfalt von Erfüllungsoptionen, die der Gesetzentwurf zur Verfügung stellt.
Wie gesagt, wenn wir in die nächste Phase gehen, in die Phase der Ressortabstimmung, dann werden wir das auch alles transparent veröffentlichen. Dann ist es auch noch einmal leichter, das Gesamtpaket nachzulesen. Das macht dann die Einordnung vielleicht auch einfacher. Das Ziel ist aber eben, einen Dreiklang an Instrumenten zu erfüllen: Wir müssen die Klimaziele im Gebäudebereich erhöhen, wir müssen die Resilienz stärken, wir müssen weg von fossilen Energieträgern und wir müssen das pragmatisch und sozial ausgewogen gestalten.
Frage: Der Entwurf sieht ja auch sogenannte Austauschpflichten vor. Da ist die Rede von 30 Jahren. Für manchen Eigentümer oder manche Eigentümerin würde das ja bedeuten, dass sie in den nächsten Jahren ihre Gas- oder Ölheizung austauschen müssten, die sie vielleicht erst vor Kurzem eingebaut haben. Es gibt da eine extreme Unsicherheit. Was raten Sie denn jetzt den Menschen? Ein Großteil der Haushalte - ich glaube, drei Viertel der Haushalte - heizt ja mit Gas- und Ölheizungen. Was sollen die denn jetzt tun?
Baron: Erst einmal rate ich dazu, die Prozesse abzuwarten. Wir gehen in Kürze in die Ressortabstimmung, und dann stellen wir auch das Paket vor. Es ist, glaube ich, wirklich wichtig, die Dinge noch einmal im Gesamtkontext zu lesen und nicht auf einzelne Überschriften aufzuspringen. Das wäre also schon einmal wichtig, denn das ordnet vieles ein. Es wird natürlich - ich habe das ja schon gesagt - auch eine Regelung für den Bestand geben. Nur ein Beispiel: Wer eine Heizung hat, die ordnungsgemäß betrieben wird - sei es eine Gasheizung oder eine Ölheizung - und noch funktioniert, der kann diese im Bestand auch weiter betreiben. Natürlich, es gilt die Grenze einer Inbetriebnahme vor 30 Jahren; 30 Jahre nach Inbetriebnahme muss also ausgetauscht werden. Diese Regel gilt aber auch schon heute. Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen, beispielsweise eine Härtefallregelung. Eine Härtefallregelung wird es auch in der Zukunft geben.
Insofern möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen: Wir veröffentlichen das transparent, wenn wir das Gesamtpaket vorlegen, und im Kontext erklärt das dann noch einmal vieles.
Zusatzfrage: Sie sagen, der Entwurf berücksichtige sehr wohl das, was vor knapp einem Jahr im Koalitionsausschuss beschlossen wurde, nämlich das möglichst jede Heizung die 65-Prozent-Maßgabe erreicht. Wenn man sich den Entwurf wirklich anschaut, dann sieht man aber, dass darin steht, dass eigentlich jede Heizung nur dann betrieben werden darf, wenn man dabei zu 65 Prozent erneuerbare Energien benutzt. Sehe ich darin also eine Diskrepanz zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses, oder habe ich Sie gerade nicht richtig verstanden? Im Entwurf steht nämlich eigentlich ganz klar: Jeder Heizung muss ausgetauscht werden beziehungsweise man kann eine Gasheizung nur fossil betreiben, wenn sie zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt.
Baron: Wie gesagt, wenn wir in einer weiteren Phase sein werden, dann werden wir das auch näher im Detail erläutern. Der Grundsatz für den Neubau ist: Die Heizung muss zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt dafür aber Ausnahmeregelungen. Es gibt Übergangsfristen und Härtefallregelungen. Wir ermöglichen auch verschiedene Erfüllungsoptionen, differenziert zwischen Neubau und Bestand, und diese Erfüllungsoptionen und diese Technologien, die da genannt werden, sind all die, die am Markt verfügbar sind. Das ist also mit einem Portfolio an Erfüllungsoptionen ausgestaltet, die man wählen kann. Ich nannte ja eben schon das Beispiel des Fernwärmeanschlusses oder der Stromdirektheizung oder der Wärmepumpe. Im Bestand gibt es dann eben noch drei weitere Erfüllungsoptionen.
Frage: Ich hätte noch zwei Nachfragen dazu an das Wirtschaftsministerium, zum einen noch einmal zu den Ausnahmen. Bisher ist es ja so, dass man, wenn man in dem Gebäude wohnt - mindestens seit 2002, glaube ich -, von dieser Kesselaustauschpflicht auch nach 30 Jahren entbunden ist. Das geht dann im Falle eines Verkaufes auf den neuen Eigentümer über. Aber im Gesetzentwurf steht, dass man da auch herangehen will, um eben die Potenziale zu heben. Können Sie dazu vielleicht noch etwas sagen?
Das Zweite wäre das Thema der Förderprogramme. Wird es da auch noch einmal mehr geben? Für viele wird es ja dann relativ teuer, wenn sie eine neue Heizung kaufen müssen.
Baron: Genau, wir werden das im Paket vorlegen. Natürlich ist klar: Es muss wie beschrieben die Klimaschutzziele erreichen. Es muss das Ziel „Weg von fossilen, hin zu erneuerbaren Energien im Gebäudebereich“ erreichen. Es muss aber auch pragmatisch handhabbar und sozial ausgewogen sein. Das ist das Paket, das wir anstreben und auch vorlegen werden. Nur müssen wir, wie gesagt, die Prozesse eben so erfüllen, wie sie ablaufen. Wir befinden uns in der finalen Phase und werden in Kürze in die Ressortabstimmung gehen. Das bitte ich aber noch abzuwarten.
Zu der 30-Jahre-Frist: Sie gilt, wie gesagt, im Grundsatz heute. Es gibt heute Ausnahmen, und es wird auch künftig Ausnahmen geben. Aber natürlich müssen wir auch da den Weg gehen. Noch einmal: Der Grundgedanke des letzten Jahres war, diesen Weg hin zu erneuerbaren Energien im Heizungsmarkt schneller zu gehen, weil wir im Angesicht des russischen Angriffskriegs und der Energiekrise die Umstellung beschleunigen wollten, und das kann nicht nach dem ersten überstandenen Winter in Vergessenheit geraten.
Frage: Es gab gestern eine Berichterstattung darüber, dass quasi die LNG-Kapazitäten, die aufgebaut werden, massiv zu groß seien. Es werde also Überkapazitäten geben. Dazu wäre die Frage, wahrscheinlich vor allem an das BMWK oder auch an das Umweltministerium, ob das stimmt.
Ein weiterer Vorwurf in der Berichterstattung war, dass die Szenarien seitens des BMWK eben falsch berechnet worden seien. Es wurden offensichtlich bis Februar auch Konzepte angekündigt. Sind die fertig?
Baron: Sie sprechen, sage ich einmal, mindestens drei Komplexe in Ihren Fragen an. Deswegen muss ich ein bisschen ausholen. Zunächst einmal gibt es eine Studie, die kursiert. Das ist eine Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität Köln, die wir in Auftrag gegeben haben, um genau verschiedene Fragen zu beleuchten. Diese Studie wird aktuell finalisiert und dann eben auch veröffentlicht werden. Dass sie kursiert, nehme ich so hin, das kann ich nicht ändern. Aber wir werden sie eben insgesamt natürlich auch noch veröffentlichen.
Ich möchte ein paar Aussagen richtigstellen, die der Studie zugeschrieben werden, die aber nicht in der Studie stehen. Die Autoren, die diese heute sozusagen veröffentlicht haben, obgleich wir das ja noch tun werden, haben sich ja entschieden, die Studie als Leak ihrerseits zu veröffentlichen. Deswegen können es auch alle nachlesen und es auch noch einmal überprüfen. Das möchte ich noch einmal darstellen: Es gibt Berichterstattung, wonach die Studie sagt, dass die Terminals in Stade, Wilhelmshaven oder Lubmin nicht notwendig seien. Diese Aussage trifft die Studie aber nicht. Das ist, wie gesagt, nachlesbar. Es kann sich also jeder sein eigenes Bild machen. Diese Aussage findet sich in der Studie nicht, sondern das ist eine Schlussfolgerung derer, die sie jetzt zitieren und aus der Studie ziehen. Die Studie selbst sagt das nicht. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal klarstellen, und jeder kann es dann ja auch nachlesen.
Worum geht es uns bei dem Aufbau von sogenannten schwimmenden LNG-Terminals? Es geht auch hier um Fragen der Vorsorge und der Stärkung der Resilienz. Wir haben im letzten Jahr gesehen, dass wir sehr schnell eine komplett neue Infrastruktur aus dem Boden stampfen mussten, um die Versorgung in diesem Winter sicherzustellen, und natürlich dürfen wir in diesen Anstrengungen auch nicht für den kommenden Winter nachlassen. Auch hier gilt das, was ich eben gesagt habe: Der erste überstandene Winter darf nicht dazu führen, dass wir in unseren Anstrengungen nachlassen. Die Planungen, die die Bundesregierung macht, sind auch bei uns auf der Webseite veröffentlicht worden. Wir haben im Sommer 2022 entschieden, dass es fünf staatliche Flüssigerdgasterminals geben soll, die also staatlicherseits gemietet sind, und zwar an den verschiedenen Standorten, die ja auch bekannt sind, nämlich in Wilhelmshaven, in Brunsbüttel - da sind ja auch Terminals schon an den Start gegangen -, und es gibt noch ein zweites in Wilhelmshaven. Es sind fünf staatliche, und zu denen kommt ein sechstes privates in Lubmin. Das ist die Planung, von der wir ausgehen. Wir rechnen also mit fünf plus eins, sozusagen fünf staatlichen und einem privaten. Dies halten wir auch für erforderlich; denn wir müssen mit einem Sicherheitspuffer planen, wenn man eben Energieversorgung gewährleisten muss, wenn man mit Ausfallsituationen rechnen muss, und wir müssen auch im Geiste der europäischen Solidarität denken. Diese zwei Pfeiler, also sozusagen die Vorsorge im Sinne von Planung mit einem Sicherheitspuffer und das Denken im Geiste der europäischen Solidarität, sind die zwei Pfeiler, die uns bei diesen Planungen für die schwimmenden Flüssigerdgasterminals leiten.
Frage: Herr Burger, ich habe eine Frage zur Ausweisung deutscher Diplomaten aus dem Iran. Darauf gab es ja eine Reaktion aus Ihrem Hause. Sehen Sie dennoch die Sicherheit deutscher Diplomaten in Teheran gewährleistet? Ich frage auch vor dem Hintergrund einer Zeitung, die dem iranischen Revolutionsführer nahesteht, die gefordert steht, dass deutsche Diplomaten das Land nicht verlassen können. Der Iran würde den deutschen Diplomaten gewissermaßen verbieten, das Land zu verlassen.
Burger: Ja, solche Meinungsäußerungen haben wir zur Kenntnis genommen. Das ist natürlich vollkommen inakzeptabel. Die iranische Regierung hat vollumfänglich die Verantwortung für die Sicherheit der dort akkreditierten Diplomatinnen und Diplomaten. Wir haben auch keine Signale von der iranischen Seite erhalten, dass das infrage gestellt werden würde.
Zusatzfrage: Zum deutsch-iranischen Staatsbürger Djamshid Sharmahd, der die Todesstrafe erhalten hat: Die Bundesaußenministerin hat ja mit Konsequenzen gedroht. Wurden diese Konsequenzen auch der iranischen Seite gegenüber kommuniziert?
Burger: Selbstverständlich! Sie haben ja die Entscheidung mitbekommen, dass wir zwei Angehörige der iranischen Botschaft hier in Berlin ausgewiesen haben. Das geschieht ja in der Form, dass man der iranischen Botschaft mitteilt, dass sie das Land verlassen müssen.
Im Übrigen, wie Sie wissen, war das nun ein Urteil in erster Instanz. Diese Ausweisung war nun auch die Reaktion auf dieses erstinstanzliche Urteil. Die Außenministerin hat ja auch sehr deutlich gemacht, dass wir weiterhin alle Mittel, die uns zur Verfügung stehen, nutzen, um uns so für Herrn Sharmahd einzusetzen, wie wir das auch seit seiner Festsetzung schon getan haben.
Frage: Herr Hebestreit, der Kanzler wird ja am 3. März ohne Pressebegleitung in die USA reisen. Können Sie Details nennen, um was es bei den Gesprächen gehen wird?
Offensichtlich hat Herr Büchner, glaube ich, auch gesagt, dass keine PK in Washington geplant ist. Ist das quasi eine intern geschlossene Reise, bei der man auch wieder so ein bisschen die Scherben kitten will, nachdem es zuletzt ein bisschen unterschiedliche Auffassungen gab, was das Liefern von Panzern angeht, oder ist das überinterpretiert?
StS Hebestreit: Das ist - nett, dass Sie mir die Gelegenheit bieten - natürlich massiv überinterpretiert. Tatsächlich ist das ein kurzer Arbeitsbesuch, und im Zentrum dieses Besuchs steht ein ausführliches Gespräch zwischen dem US-Präsidenten und dem deutschen Bundeskanzler. Die beiden Herren haben schon seit Längerem verabredet, dass sie sich „one on one“ miteinander austauschen möchten, auch ohne dass man über Telefonleitung, Videoverbindung oder so etwas miteinander spricht, sondern sehr vertraulich. Das ist der einzige Grund für diese Reise.
Der Bundeskanzler wird im Weißen Haus begrüßt werden. Dann wird es auch Auftaktbilder geben. Dabei werden auch Journalistinnen und Journalisten vor Ort sein. Das ist ein sogenannter „spray“, also ein paar Worte im Oval Office von den beiden Herren. Das wird das Offizielle sein. Insgesamt sind wir, glaube ich, knapp zwei Stunden für diesen Termin im Weißen Haus. Es war dem Bundeskanzler sehr wichtig, den möglichst brutto nutzen zu können. Insoweit ist das mit dem Auftakt das, was ich Ihnen dazu mitzuteilen habe.
Die Fragen nach einer Begleitung durch Presse oder nicht standen eben genau vor dem Hintergrund, dass das ein sehr konzentrierter Besuch ist und es gar nicht so viel an Rahmenprogramm gibt, das sich dann presseöffentlich auswerten ließe. Wir haben diesmal darauf verzichtet, in der Regierungsmaschine Journalistinnen und Journalisten mitzunehmen, aber im Wissen, dass es in Washington viele, viele Redaktionen auch deutsche Häuser gibt, und auch die werden natürlich informiert werden und das eine oder andere von diesem Besuch erfahren.
Ich habe das Gefühl, dass das deutsch-amerikanische Verhältnis sehr, sehr gut ist. Wir könnten noch einmal auf die gemeinsamen Entscheidungen über Waffenlieferungen an die Ukraine in den letzten Wochen und Monaten zurückblicken beziehungsweise das ist schon fast ein Jahr her. Das erspare ich Ihnen jetzt; das haben wir hier ja mehrfach miteinander ausgetragen. Aber insofern geht es jetzt, glaube ich, zwischen den beiden, dem amerikanischen Präsidenten und dem deutschen Bundeskanzler, eher um den „way ahead“: Wie werden die nächsten Monate in der Ukraine? Was heißt das für die Unterstützung, die die Alliierten, die Verbündeten für die Ukraine organisieren können? Sie werden sicherlich auch das eine oder andere Thema, das ich hier nicht nennen möchte, miteinander diskutieren. So ein vertraulicher Austausch unter wichtigen Staats- und Regierungschefs ist etwas, das in der Politik üblich und nötig ist, und er muss eben auch so vertraulich möglich sein, sonst könnte man auch nur gemeinsame Pressekonferenzen geben oder nur vor großen Konferenzen miteinander sprechen. Aber dieser direkte Austausch ist sowohl Scholz als auch Biden sehr wichtig. Ich glaube, ich verrate nicht zu viel damit, dass sich die beiden Herren ausdrücklich schätzen. Sie haben sich ja in den letzten 14 Monaten, wenn ich das richtig weiß, viermal bilateral miteinander getroffen, einmal in Washington, einmal in Brüssel, einmal in Elmau und einmal in Bali. Dies ist jetzt das fünfte persönliche Gespräch der beiden in dieser doch vergleichsweise kurzen Zeit. Insoweit ist das eine gute Sache.
Vorsitzende Buschow: Dann sage ich nur dazu, dass wir Pressekonferenzen natürlich trotzdem immer schätzen, also gerne auch an diesem Ort.
StS Hebestreit: Ich werde dem US-Präsidenten das ausrichten. Bei seinem nächsten Berlinbesuch haben wir vielleicht die Möglichkeit, ihn auch hierher, in die Bundespressekonferenz, zu bringen. Wenn mir das gelingen sollte, dann möchte ich aber mindestens eine Plakette da unten bekommen!
Vorsitzende Buschow: Die kriegen Sie! Es reicht aber auch, wenn Ihr Chef einfach demnächst einmal wiederkommt. Dann sind wir auch schon zufrieden.
StS Hebestreit: Da ich ja gelernt habe, dass der Winter bis Mai geht, kann ich Ihnen sagen: Ich bin sehr zuversichtlich, dass in diesem Jahr auch der Bundeskanzler wieder hierherkommen wird.
Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Es gibt Berichte, wonach ihr Ministerium die Schiffssicherheitsverordnung verändern will, unter anderem die Definition des Freizeitbegriffs. Es gibt Kritik, das erschwere die zivile Seenotrettung, weil Schiffe dann eben ein Schiffssicherheitszeugnis bräuchten. Warum erschweren Sie die Arbeit ziviler Seenotrettung?
Alexandrin: Vielen Dank für die Gelegenheit, das hier an dieser Stelle noch einmal richtigzustellen. In der Tat sind wir in einem sehr, sehr frühen Stadium dessen, die Schiffssicherheitsverordnung zum nun 20. Mal anzupassen. Das ist ein sehr ausführliches Paket. Dabei geht es diesmal eben auch darum, dass kleinere Schiffe, also Schiffe unter 20 Metern, die unter deutscher Flagge fahren, künftig bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen müssen. Dabei geht es nicht darum, dass die verschärft werden, sondern kurz gefasst kann man sagen, die müssen dann den Sicherheitsstandards handelsüblicher Sportboote entsprechen. Daran wird gearbeitet.
Wir sind auch in dieser sehr frühen Phase der Abstimmung bezüglich dieser Verordnung bereits auf die NGOs zugegangen und stehen in engem Austausch und auch sehr konstruktivem Austausch mit denen. Wir hatten bereits einen sehr konstruktiven Austausch mit den betroffenen NGOs, als es um die größeren Schiffe ging. Diese fahren mittlerweile sicherheitsangepasst. Das heißt, hier hat man schon sehr gut zusammengearbeitet. Diese Zusammenarbeit möchte man fortsetzen und wird sie darum eben auch sehr eng in den weiteren Prozess einbinden.
Zusatzfrage: Wenn Sie mit den Organisationen geredet haben, dann werden Sie mit Sicherheit auch erfahren haben, dass knapp die Hälfte oder viele von denen mit ihren Schiffen dann nicht mehr Menschen retten könnten. Im Koalitionsvertrag steht ja der Satz: Die zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden. Gilt der Satz noch für Ihr Ministerium?
Alexandrin: Der gilt. Wir wollen sie nicht behindern, sondern wir wollen sie sicher machen. Nach unserer Kenntnis sind in dieser Größenklasse letztendlich insgesamt sechs Schiffe von NGOs von der Änderung getroffen. Das wird sich dann zeigen, wenn zum einen die Verordnung abgestimmt ist, und wir wissen, welche konkreten Fälle gelten, und zum anderen eben, nachdem diese Schiffe besichtigt worden sind. Wir sind eben dabei, mit den NGOs zu klären, welche Übergangsfristen wir schaffen können, sodass hier ein gutes Verhältnis weiter miteinander geführt werden kann, und welche Ausnahmefälle es geben wird. Dazu stehen wir ganz am Anfang des Verfahrens. Das muss man dann letztendlich abwarten und noch einmal neu bewerten. Aber noch einmal: Wir sind hier nicht dabei, die Seenotrettung zu verhindern, sondern dabei, sie eben sicher zu machen.
Zusatzfrage: Wenn Sie, Herr Alexandrin, „Wir machen sie sicher“ sagen, was ist denn gerade so unsicher an diesen Schiffen? Sie haben sechs erwähnt. Was macht die zu einem Risiko für die Schifffahrt?
Alexandrin: Es geht allgemein um die Schiffsklasse. Das wollte ich anfangs einordnen. Es gibt Untersuchungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen, die zeigen, dass eben insbesondere in dieser Schiffsklasse - - - Wir reden hier von kleineren Fischkuttern, die eben auch von diesen NGOs eingesetzt werden. Das sind teilweise sehr, sehr alte Schiffe. Wenn mich nicht alles täuscht, ist das älteste Schiff eine Organisation von 1916. Die sind eben originär nicht dafür gemacht worden, dass man damit größere Mengen von an Seenot leidenden Menschen an Bord nimmt und diese rettet. Da muss man eben schauen, wie wir diese Aktionen möglichst sicher gestalten, und dazu stehen wir, wie gesagt, im Austausch mit den Organisationen. Aber es ist auch nicht so, dass wir jetzt unmittelbare Konsequenzen bevorstehen haben, sondern wir sind, wie gesagt, am Anfang eines Verfahrens und binden diese NGOs sehr, sehr dezidiert ein, um eben zu schauen, wie wir die Übergangsregelungen schaffen und wie wir Ausnahmeregelungen schaffen, sodass wir hier eben einen sicheren Betrieb ermöglichen können.
Zusatzfrage: Wenn Sie „Anfang des Verfahrens“ sagen, wann rechnen Sie denn mit dem Ende des Verfahrens, also damit, dass diese Verordnung dann auch wirklich in Kraft tritt und gilt?
Alexandrin: Wir sind momentan quasi noch im inoffiziellen Part. Dann hängt es jetzt so ein bisschen vom üblichen parlamentarischen Verfahren ab. Das heißt, wir werden demnächst in die weitere Länder- und Verbändeanhörung gehen. Hier haben auch die NGOs noch einmal formell die Möglichkeit, sich einzubringen, nicht nur auf schriftliche Art und Weise, sondern eben auch in einem mündlichen Verfahren. Dann wird es eben davon abhängen, wie es weitergeht. Es gibt in solchen Fällen aber immer eine Übergangsfrist. Die betrug in den letzten Verordnungsanpassungen, soweit ich weiß, ein Jahr. Selbst wenn diese Verordnungen in Kraft sind, gibt es in der Regel noch einmal eine Übergangsfrist von einem Jahr. Aber diesbezüglich möchte ich mich auch nicht festlegen. Das wird dann im Detail von der finalen Verordnung abhängen.
Frage: Ich habe eine Frage zu Mali und der Mandatsverlängerung an das AA und das BMVg. Frau Routsi, der Minister hat sich immer ein bisschen unterschiedlich geäußert, wenn man die Agenturen verfolgt hat. Er hat sich einmal eher kritisch gegenüber einer Verlängerung bis Mai 2024 ausgesprochen, und dann hat er sich wieder auf den Kompromiss bezogen. Will man denn den Kompromiss, den man noch unter der alten Verteidigungsministerin mit dem AA gefunden hat, beibehalten, oder möchte man die Soldatinnen und Soldaten vielleicht bis Ende 2023 aus Mali herausholen?
Routsi: Sehr gerne beantworte ich das. Oberst Collatz hat sich ja bei der letzten RegPK dazu eingelassen, und das ist allgemein auch der Sachstand. Die Bundesregierung hat entschieden, den Einsatz der Bundeswehr bis spätestens Ende Mai 2024 und damit auch die deutsche Beteiligung an MINUSMA in Mali zu beenden. Wir sind im Moment im Planungsprozess für das strukturierte Auslaufmandat, und so ist der Stand der Dinge.
Zusatzfrage: Es gibt Diskussionen im parlamentarischen Raum. Wenn es denn dazu käme, dass man im Bundestag entscheiden würde, bis Ende des Jahres aus Mali abzuziehen, wäre das überhaupt innerhalb dieses Zeitfensters umsetzbar, oder braucht man tatsächlich bis Mai 2024, um das ganze Gerät und auch die Menschen letztlich abzuziehen?
Routsi: Dass es diese Diskussion gibt, ist, glaube ich, selbstverständlich. Das ist der parlamentarische Prozess. Den möchte ich hier nicht kommentieren. Ich bitte auch um Verständnis, dass ich mich zu hypothetischen Fragen jetzt nicht näher einlassen kann.
Zusatzfrage: Das AA bleibt bei seiner Haltung, dass man weiterhin zu dem Kompromiss steht?
Burger: Frau Routsi hat ja gerade gesagt, dass es hier keinen neuen Stand zu verkünden gibt, und das gilt selbstverständlich auch für das Auswärtige Amt.