Mehr Geld bei Sozialleistungen

Grundsicherung und Sozialhilfe Mehr Geld bei Sozialleistungen

Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt mehr Geld. Alleinstehende erhalten 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Die neuen Sätze gelten seit Jahresbeginn.

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Die Sätze  sind in allen Regelstufen gestiegen. Kinder von 14 bis 17 Jahren etwa erhalten jetzt 373 Euro im Monat und damit 45 Euro mehr als bisher. Die Leistungen für die 6- bis 13-Jährigen hingegen sind nur geringfügig gestiegen. Diese Altersgruppe hatte bei der letzten Neuberechnung weit überproportional profitiert.

Diese Regelsätze gelten 2021

Alleinstehende / Alleinerziehende
446 Euro (+ 14 Euro)
Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften
401 Euro (+ 12 Euro)
Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)
357 Euro (+ 12 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern
357 Euro (+ 12 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
373 Euro (+ 45 Euro)
Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren
309 Euro (+ 1 Euro)
Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren
283 Euro (+ 33 Euro)
Regelbedarfsstufe 6

Veränderung gegenüber 2020 in Klammern. Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Grundlage der Anpassung waren zunächst die Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018. Anschließend ist die Lohn- und Preisentwicklung bis Juni 2020 in die Berechnung der Regelsätze eingeflossen.

Welche Neuerungen enthält der Gesetzentwurf?

Die Regelsätze decken jetzt neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt.

Welche Leistungen erhalten die Berechtigten darüber hinaus?

Als weitere staatliche Unterstützung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Welche weiteren Leistungen wurden neu festgesetzt?

Die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz wurden mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz ebenfalls zum 1. Januar 2021 neu festgesetzt. Ein alleinstehender Erwachsener beispielsweise erhält nun 364 Euro und damit 13 Euro mehr als bisher.

Zudem ist die Leistung für den persönlichen Schulbedarf gestiegen. Von 150 Euro im Jahr 2020 auf 154,50 Euro; davon werden zunächst 51,50 Euro für das Anfang 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr gezahlt und 103 Euro für das darauf im Sommer 2021 folgende erste Schulhalbjahr.

Können Anträge auf Grundsicherung und Sozialhilfe weiterhin vereinfacht gestellt werden?

Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat die Bundesregierung den erleichterten Zugang zu Sozialleistungen bis 31. März 2021 verlängert . Das bedeutet:

  • Vermögensprüfungen werden nur eingeschränkt durchgeführt,
  • die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden übernommen
  • und vorläufige Leistungen werden vereinfacht bewilligt.

Wie werden die Regelsätze berechnet?

Zur Berechnung der Regelsätze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran.

Außerdem fließen die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren. 

Das Bundessozialministerium beantwortet Fragen zur Methodik der Berechnung .

Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Haushaltsbefragung. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS bildet damit ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland ab.

Das Statistische Bundesamt führt die Befragung alle fünf Jahre durch. Rund 60.000 private Haushalte in Deutschland nehmen regelmäßig freiwillig daran teil.

Warum werden die Daten der einkommensschwächsten Haushalte genutzt?

Würden für die Berechnung der Regelbedarfe auch mittlere Einkommen berücksichtigt, bestünde die Gefahr, dass Leistungsberechtigte über ein höheres monatliches Budget verfügen könnten als Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten und damit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Wann werden die Regelsätze jeweils angepasst?

Die Regelsätze für Sozialleistungsempfänger werden jährlich angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. In den Jahren dazwischen werden die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.