Prüf-Logo für Online-Apotheken

Verbraucherschutz Prüf-Logo für Online-Apotheken

Der Online-Apothekenhandel wird immer beliebter. Zugleich mehren sich die "schwarzen Schafe" im Geschäft. Dabei ist krimineller Handel mit Arzneien eine Gefahr für Verbraucher. Ein neues Prüf-Logo der EU hilft.

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Medikamente im Internet zu bestellen, ist bequem und einfach. Oft sind die Produkte sogar günstiger als im Einzelhandel. Das wachsende Interesse lockt aber auch Kriminelle an. Sie bieten falsche Arzneimittel an, die im schlimmsten Fall sogar zu starken gesundheitlichen Problemen führen können.

Wie kann ich mich schützen?

Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, hat die EU ein Prüflogo eingeführt. Das von der EU gestaltete Emblem kennzeichnet Online-Händler und -Apotheken, die qualifiziert sind, Medikamente zu verkaufen.

EU-Prüflogo

Foto: EU

Eine Grafik zeigt die Flagge und somit das Land, in dem der Händler seinen Sitz hat. Beim Anklicken des Logos wird man auf die Internetseite der nationalen Arzneimittelbehörde weitergeleitet.

Dort können Verbraucher erkennen, ob eine Apotheke oder ein Händler für den Online-Handel zugelassen ist.

Aus diesen Ländern können Arzneimittel derzeit nach Deutschland versendet werden:
- Island
- Die Niederlande
- Schweden
- Tschechische Republik
- Vereinigtes Königreich

Einschränkungen bestehen aber trotzdem bei verschreibungspflichtigen Medikamenten. Das Logo ist ab Oktober 2015 verpflichtend. Sollte ein Online-Handel das Logo nicht aufweisen, ist vom Kauf abzuraten.