Produktwarnungen schützen Verbraucher

Europäischer Verbraucherschutz Produktwarnungen schützen Verbraucher

Ob beim Kauf von Spielzeug, Bekleidung oder Schmuck: Verbraucher vertrauen darauf, dass angebotene Produkte sicher sind. Stellen sich die Waren dennoch als gesundheitsgefährdend heraus, sollten sie schnell aus dem Handel genommen werden. Dabei hilft das europäische Schnellwarnsystem RAPEX.

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Qualitätssiegel auf Kinderspielzeug

Gemeinsam gegen Gefahren: Europäisches Schnellwarnsystem RAPEX

Foto: Sebastian Bolesch

Von außen sieht man es dem Make-Up, der Jeans oder dem Spielbagger nicht an. Und doch kommt es immer wieder vor, dass Produkte so hergestellt, bearbeitet oder gestaltet sind, dass sie die Gesundheit gefährden. Dabei gibt es Grenzwerte und Vorgaben, um Verbraucher zu schützen. Werden diese nicht eingehalten, sollte das Produkt schnell und flächendeckend vom Markt.

Damit das europaweit gelingt, wurde im Jahr 2003 das Europäische Schnellwarnsystem RAPEX eingerichtet. Daran nehmen alle Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen teil.

RAPEX steht für "Rapid Exchange" – zu deutsch "Schneller Austausch". Es ist die Kurzform für das Europäische Schnellwarnsystem "Rapid Alert System for non-food dangerous products" und ermöglicht einen schnellen, europaweiten Austausch über gefährliche Verbraucherprodukte. Nahrungs- und Arzneimittel sowie medizinische Geräte gehören nicht zum Aufgabenspektrum von RAPEX.

2.072 Warnmeldungen im vergangenen Jahr

RAPEX ermöglicht, dass Produktwarnungen nationaler Behörden in kurzer Zeit europaweit bekannt gemacht werden. Auf diesem Wege sollen gefährliche Produkte schnell im gesamten Binnenmarkt der EU aus den Regalen verschwinden. Die Europäische Kommission veröffentlicht wöchentlich Zusammenfassungen der Meldungen aus dem Schnellwarnsystem im Internet. Sie informiert über das betroffene Produkt, die konkreten Gefahren und die eingeleiteten Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher.

Laut Jahresbericht registrierte RAPEX im Jahr 2015 insgesamt 2.072 Warnmeldungen. Daraus folgten 2.745 Maßnahmen, die dem Schutz der Konsumenten dienen. Dabei wurden sowohl Maßnahmen der nationalen Behörden als auch freiwillige Schritte der Hersteller und Händler erfasst.

Die meisten Risiken bei Spielzeug

Der RAPEX-Jahresbericht informiert darüber, welche Produktkategorien besonders häufig gemeldet werden. Besonders negative Schlagzeilen machten im Jahr 2015 Spielzeuge. 27 Prozent der Meldungen gehörten in diese Kategorie, gefolgt von Bekleidung, Textilien und Modeartikeln (17 Prozent).

"Chemische Risiken" waren mit 25 Prozent der häufigste Anlass für Meldungen. Das kann beispielsweise bedeuten, dass Spielzeug zu viel schädigende Weichmacher oder Schmuck schädliche Schwermetalle enthält. "Verletzungsgefahr durch das Produkt" folgte knapp dahinter mit 22 Prozent.

Herausforderungen für Produktsicherheit

Eine dauerhafte Herausforderung stellen Produkte dar, die aus China importiert werden. Sie führen mit 62 Prozent die Liste aller gemeldeten gefährlichen Waren an. Die Zusammenarbeit mit den chinesischen Behörden bleibt daher eine Priorität für die EU. Schon heute wird ein so genannter China-Mechanismus angewendet. Jede Meldung eines chinesischen Produkts wird auch den dortigen Behörden mitgeteilt, damit der Hersteller oder Exporteur direkt kontaktiert werden kann.

China hat bislang mehr als 11.540 RAPEX-Meldungen verfolgt und in 3.748 Fällen Maßnahmen eingeleitet, die Abhilfe schaffen sollen. In vielen Fällen ist die Ermittlung der genauen Herkunft einer Ware nach wie vor schwierig. Für die EU bleibt die Verbesserung der Sicherheit chinesischer Produkte daher besonders wichtig.

Eine weitere Herausforderung sind Produkte, die über das Internet bestellt werden. Inzwischen kaufen 65 Prozent der Europäer auch online ein. Die Tendenz ist weiter steigend. So gelangen auf dem Postweg auch Waren in die EU, die möglicherweise keiner Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden. RAPEX soll auch diesen Aspekt künftig besser berücksichtigen. Dabei gibt es bereits Beispiele einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Grenzkontrollpersonal und Online-Verkaufsplattformen.

Auskunfts- und Meldemöglichkeiten

Interessierten stehen eine Reihe von Möglichkeiten offen, um sich über gefährliche Produkte zu informieren und selber bei Verdacht auf Gesundheitsgefährdungen Produkte zu melden. Neben den wöchentlichen RAPEX-Berichten der Europäischen Kommission bieten auch deutsche Behörden von Bund und Ländern Informationen zum Thema Produktsicherheit an. Zudem können Verbraucher auch selbst Produkte melden, die sie für gefährlich oder unsicher halten. Das ICSMS-System sammelt entsprechende Meldungen und leitet sie den zuständigen Behörden weiter.

ICSMS steht für "internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance of technical products" ("Internetgestütztes Informations-und Kommunikationssystem für die pan-europäische Marktüberwachung"). Dabei handelt es sich um ein System, das Verbrauchern die Meldung gefährlicher Produkte ermöglicht.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht die wöchentlichen Meldungen des RAPEX-Schnellwarnsystems. Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert in der Rubrik "Produktinformationen" in ihrer Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland" über in Deutschland gefundene gefährliche Produkte. Dabei handelt es sich um Produktrückrufe, Untersagungsverfügungen und Auszüge aus den wöchentlichen Übersichten der RAPEX-Meldungen der EU-Kommission in deutscher Sprache. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet Produktrisiken und gibt Empfehlungen zur Produktsicherheit. Schutz vor schädlichen Stoffen gewährleistet die europäische REACH-Verordnung. Auf dem Portal www.reach-info.de können Interessierte ihre Anfrage zu bestimmten Produkten stellen. Die Hersteller müssen dann Auskunft über besonders besorgniserregende Chemikalien in den Produkten geben.