Private Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge bedarf einer grundlegenden Reform. Das Bundeskabinett hat einen Beschluss zur Einsetzung einer Fokusgruppe private Altersvorsorge gefasst.
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Das Bundeskabinett hat am 30. November 2022 dem Beschluss Fokusgruppe private Altersvorsorge zugestimmt. Die Fokusgruppe soll bis Sommer 2023 zum einen die Möglichkeit eines öffentlich verantworteten Fonds prüfen, der Altersvorsorgenden ein nicht verpflichtendes, kostengünstiges und effektives Angebot zur privaten Altersvorsorge unterbreitet. Zum anderen soll die Fokusgruppe die Möglichkeit einer gesetzlichen Anerkennung privater Produkte prüfen, die eine höhere Rendite erzielen, als auf Basis bisheriger Riester-Verträge möglich ist.
Die Fokusgruppe kann in ihrem Abschlussbericht Empfehlungen abgeben. Diese werden im weiteren Verlauf in die politischen Entscheidungen für eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge einfließen. Mit der Reform der privaten Altersvorsorge sollen Attraktivität und Verbreitung gesteigert werden, beispielsweise durch Anreize für untere Einkommensgruppen.
Wer ist die Fokusgruppe?
Neben dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gehören der Fokusgruppe unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Anbieterverbände, des Verbraucherschutzes, der Sozialpartner und der Wissenschaft an.
Vertreterinnen und Vertreter von der Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Rentenversicherung Bund können als ständige Gäste teilnehmen. Darüber hinaus können Vertreterinnen und Vertreter des Bundeskanzleramts an den Sitzungen der Fokusgruppe teilnehmen.
Die Fokusgruppe tagt unter dem Vorsitz des Bundesministeriums der Finanzen. Die erste konstituierende Sitzung hat am 24. Januar 2023 stattgefunden. Informationen zur Sitzung vom 24. Januar 2023 finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere fünf Sitzungen werden folgen.