Verständigung zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner auf Änderungen zur Aufstellung des Haushalts 2024 

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Verständigung zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner auf Änderungen zur Aufstellung des Haushalts 2024 

Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, teilt mit:

  • Pressemitteilung 3
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben sich heute auf Änderungen zur Vereinbarung vom 15. Dezember 2023 zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 verständigt. Die Vereinbarung vom 15. Dezember 2023 wurde dem Bundeskabinett wie bekannt am 20. Dezember 2023 zur Kenntnis gegeben.

Mit diesen Änderungen reagiert die Bundesregierung insbesondere auf Erkenntnisse, die sich im Rahmen der Erarbeitung der konkreten Formulierungshilfen für den Deutschen Bundestag ergeben haben.

Im Vergleich zur Einigung vom 15. Dezember 2023 wurden konkret folgende Änderungen vereinbart:

Auf die Abschaffung der Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft wird verzichtet. Dies insbesondere um den zum Teil erheblichen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen zu vermeiden.

Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel wird nicht in einem Schritt vollzogen. Stattdessen erfolgt eine schrittweise Reduzierung der Begünstigung, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben. Im Jahr 2024 erfolgt eine Reduzierung des Entlastungssatzes um 40%. In den Jahren 2025 und 2026 wird jeweils eine weitere Reduzierung um 30% erfolgen, so dass für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen keine Subvention mehr erfolgt. Die Rück-Vergütung der im Jahr 2023 verbrauchten Mengen im Jahr 2024 erfolgt unverändert.

Die Umlegung der Abführungen zur Plastikabgabe an die EU, deren Kosten bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen werden und die zukünftig - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - auf die Verursacher umgelegt werden sollen, wird ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt. Dies ist erforderlich, um mehr Zeit zur Erarbeitung einer effizienten und möglichst bürokratiearmen Lösung zu gewinnen.

Als ein Beitrag zur Deckung des zusätzlichen Investitionsbedarfs bei der Deutschen Bahn soll die Deutsche Bahn im Zeitraum bis 2029 mit Eigenkapitalerhöhungen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Euro gestärkt werden. In den Jahren 2024 und 2025 sind dabei jeweils Eigenkapitalerhöhungen von 5,5 Milliarden Euro vorgesehen - dazu sollen auch Beteiligungserlöse eingesetzt werden (konkreter Umfang, Ausgestaltung, Zeitraum und Unternehmen sind noch festzulegen).

Die Änderungen führen in 2024 zu geringeren Entlastungen im Bundeshaushalt in einer Größenordnung von rund 2,5 Milliarden Euro. Diese können durch die Festlegung einer breiteren Verwendung der Einnahmen aus der Wind-Offshore-Ausschreibung im Jahr 2023 im Wind-auf-See-Gesetz auch für den allgemeinen Bundeshaushalt (780 Millionen Euro), durch einen zusätzlichen Einsparbeitrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Höhe von 100 Millionen Euro sowie durch Spielräume, die sich aus aktualisierten Wirtschafts- und Haushaltsdaten im Bundeshaushalt ergeben haben, ausgeglichen werden.

Das Bundesministerium der Finanzen ist derzeit gemeinsam mit den anderen betroffenen Bundesministerien dabei, die Formulierungshilfen für den Deutschen Bundestag für die bereits im Dezember vereinbarten Maßnahmen und die sich nun ergebenden Veränderungen zu finalisieren. Nach den Planungen der Koalitionsfraktionen soll der Haushaltsausschuss des Bundestags dann Mitte Januar in einer weiteren Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 beraten. In der zweiten Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar 2024 soll nach diesen Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.

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