Regierungspressekonferenz vom 25. November 2024

Im Wortlaut
Regierungspressekonferenz vom 25. November 2024

Themen
•    nationales Schutzraumkonzept
•    Absturz eines DHL-Flugzeugs in Litauen
•    Entwurf eines Gewalthilfegesetzes; Entwurf für eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes
•    Gesetz gegen digitale Gewalt
•    Ausstattung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit Dienstanzügen
•    Finanzierung der Generalsanierung 2025 bei der Deutschen Bahn
•    Medienberichte über mögliche Gespräche der E3 mit Iran in Genf zum iranischen Atomprogramm
•    kalte Progression
•    Medienberichte über die Sichtung einer Drohne über einem britischen Flugzeugträger im Hamburger Hafen
•    mögliche Übernahme der Commerzbank durch UniCredit
•    Nahostkonflikt
•    UN-Weltklimakonferenz (COP29)
•    Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Galant
•    Meldungen über ein vor der ägyptischen Küste gesunkenes Ausflugsboot

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 25. November 2024

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Hebestreit
  • Dr. Ata (BMI)
  • Alexandrin (BMDV)
  • Dr. Hosemann (BMJ)
  • Lenz (BMFSFJ)
  • Müller (BMVg)
  • Wagner (AA)
  • Nimindé-Dundadengar (BMF)
  • May (BMZ)

(Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

Frage

Meine Frage geht an das BMI: Laut Medienberichten gibt es ein Vorhaben zur Überprüfung der Bunkerinfrastruktur in Deutschland. Was genau ist da geplant? Gibt es einen Zeitplan, bis wann das abgeschlossen sein soll, und gibt es für den Fall, dass man merkt, dass nicht so viel zur Verfügung steht, wie man gerne hätte, etwaige Übergangslösungen?

Dr. Ata (BMI)

Vielen Dank. Das Thema ist insoweit nicht ganz neu, als sich Bund und Länder in der 221. Sitzung der Innenministerkonferenz auf wesentliche Grundelemente eines nationalen Schutzraumkonzeptes verständigt haben. Die weitere Ausgestaltung findet aktuell unter Beteiligung der Länder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe statt. Grundlage ist das von der Bundesregierung 2003 entwickelte Gesamtszenario zur Umsetzung der „Konzeption Zivile Verteidigung“. Gemeinsam mit den Ländern ist beabsichtigt, in den nächsten Schritten Eckpunkte für die Entwicklung eines Schutzraumkonzeptes weiter auszuarbeiten.

Zusatzfrage

Haben Sie auch schon ein konkretes Jahr oder vielleicht auch einen Monat, bis wann die Eckpunkte vorliegen sollen?

Dr. Ata (BMI)

Die Arbeit daran läuft. Ich kann Ihnen hier jetzt keinen konkreten Zeitplan nennen. Es handelt sich aber um umfangreiche Abstimmungen; denn das ist ein großes Vorhaben. Von daher wird das auch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Frage

Ich würde gerne noch einmal konkreter nachfragen: Was ist denn da Teil eines Eckpunktekonzeptes? Geht es dabei auch um Digitalisierung? Geht es um private Schutzräume? Beispielsweise sind in Polen Schutzräume bei Neubauten ab 2026 verpflichtend. Wird das auch Teil dessen, auf was sich die Zivilbevölkerung hier in Deutschland einstellen muss?

Dr. Ata (BMI)

Ich kann grob umreißen, welche Punkte da beinhaltet sind: eine möglichst systematische Erfassung von Gebäuden und auch privaten Immobilien, die als öffentliche Zufluchtsorte genutzt werden können ‑ das können entweder etwa Tiefgaragen, U-Bahnhöfe und Kellerräume sein ‑, ein auf diesen Daten aufbauendes digitales Verzeichnis, das es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, über Warn- und Kartendienste die für sie nächstgelegenen Schutzorte über das Handy zu ermitteln, Möglichkeiten zur flächendeckenden Schaffung von Räumen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger insbesondere in Kellern selbst schützen können, Handlungsempfehlungen zu deren baulicher Ertüchtigung sowie umfassende Informationskampagnen, die Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung von Schutzräumen und die Möglichkeiten des Selbstschutzes informieren.

Frage

Herr Ata, Sie haben, glaube ich, selbst darauf verwiesen, dass es seit Mai den „Sachstandsbericht zur Entwicklung eines modernen Schutzraumkonzepts“ gibt, über den auch im Sommer schon berichtet worden ist. Ich muss jetzt einmal so konkret nachfragen: Gibt es heute irgendetwas Neues, was erklären würde, warum das in der medialen Berichterstattung heute wieder ein Thema ist? Ist irgendetwas neu, oder sind wir eigentlich bei dem Stand, bei dem wir im Juni waren?

Dr. Ata (BMI)

Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass es diesen Sachstandsbericht gibt bzw. dass dieser Sachstandsbericht der IMK vorgelegt wurde. Auf dieser Grundlage wird unter Beteiligung von Ländern und des Bunds weiter daran gearbeitet.

Zusatzfrage

Rein qualitativ sind wir aber auf dem Stand, der schon dargestellt wurde? Das heißt, wir haben jetzt eigentlich keinen neuen Zustand, sondern es wird gearbeitet, Sie können uns aber auch nicht sagen, ob 2025 oder 2026 ‑ oder wann auch immer ‑ etwas vorliegen soll?

Dr. Ata (BMI)

Genau, es wird daran gearbeitet. Das ist ein laufender Prozess unter Beteiligung von Bund und Ländern, wie ich schon dargestellt habe. Über das, was ich gerade ausgeführt habe, hinausgehend kann ich dazu zum heutigen Zeitpunkt nichts beitragen.

Zusatzfrage

Wird es „Nationaler Bunkerplan“ heißen?

Dr. Ata (BMI)

Ich glaube nicht, nein.

Frage

Herr Ata, es ist ja schön, dass Sie uns hier durch die Blume mitteilen, dass es diesbezüglich eigentlich nichts Neues gibt. Trotzdem würde uns alle, glaube ich, sehr interessieren, was eigentlich die Zielmarke ist; denn ein solches Schutzraumkonzept will ja irgendwann auch umgesetzt sein, wenn das BMVg so intensiv davor warnt, was uns in wenigen Jahren möglicherweise drohen könnte. Da läuft ja ein bisschen die Uhr. Deswegen würde ich ganz gerne noch einmal nachfragen: Was ist der zeitliche Horizont, auf dem Sie momentan dafür arbeiten, die Ertüchtigung von stärkeren Bausubstanzen anzuleiern?

Dr. Ata (BMI)

Ich habe schon darauf hingewiesen, dass ich Ihnen kein konkretes Datum nennen kann. Es wird daran gearbeitet, auch mit der notwendigen Intensität. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass es sich um ein Vorhaben größeren Umfangs handelt. Deswegen kann ich Ihnen da kein festes Datum nennen.

Zusatzfrage

Wenn ich das richtig verstanden habe, bleibt es ausschließlich bei den sogenannten modernen Schutzräumen, also der Ertüchtigung stärkerer Bausubstanzen wie Tiefgaragen etc. Warum hat man sich dagegen entschieden, wieder Bunker zu bauen, die ja, würde ich sagen, noch eine andere Schutzqualität bieten könnten?

Dr. Ata (BMI)

Die Überlegungen gehen in verschiedene Richtungen. Das habe ich auch versucht darzulegen. Es geht um öffentlich zugängliche Räume. Es geht um die Ertüchtigung von privaten Räumen. Das können auch Kellerräume sein, die ich erwähnt habe. Von daher gibt es verschiedene Ansätze, die da letzten Endes gebündelt werden. Es geht bei den Überlegungen unter anderem darum, dass diese Räumlichkeiten für die Menschen auch schnell erreichbar sein müssen. Vor diesem Hintergrund spielen sich die Überlegungen ab.

Zusatzfrage

Das alles geschieht ja vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Ukrainekrieges, insbesondere mit Blick auf Drohnenangriffe, die, wenn ich es richtig verstehe, nicht eine ganz so große Durchschlagskraft bei Gebäuden haben. Ich würde gerne verstehen: Für wie viel Prozent der Bevölkerung planen Sie denn jetzt? Aus den Neunzigerjahren wissen wir noch, dass etwa zwei Prozent der Bundesbevölkerung in entsprechenden Schutzräumen oder Bunkern Zuflucht hätte finden können, was ja ein verschwindend geringer Teil ist. Was ist denn jetzt Ihre Zielmarke?

Dr. Ata (BMI)

All das gehört zu der Ausarbeitung, die gerade läuft. Zur aktuellen Anzahl von Schutzräumen kann ich Ihnen gerne Angaben machen. Von ursprünglich 2000 öffentlichen Schutzräumen in Deutschland sind derzeit noch 579 öffentliche Schutzräume mit rund 480 000 Schutzplätzen formal Zwecken des Zivilschutzes gewidmet.

Frage

Herr Dr. Ata, gibt es Neues im Zusammenhang mit dem Absturz der DHL-Maschine in Vilnius, nachdem ja im Sommer davor gewarnt worden war, dass an Frachtflugzeugen Brandsätze gefunden worden sind? Haben Sie Erkenntnisse über mögliche Brandsätze an Bord?

Dr. Ata (BMI)

Zur Unglücksursache können noch keine Aussagen getroffen werden. Ob es sich um einen Unfall handelt oder ob eine andere Ursache zum Absturz des Frachtflugzeugs geführt hat, ist Gegenstand der aktuellen Ermittlungen. Das BMI mit seinen Sicherheitsbehörden unterstützt selbstverständlich die Ermittlungen, und unsere Sicherheitsbehörden sind mit ihren litauischen Partnern in Kontakt.

Sie haben gerade die Warnung, die in der Vergangenheit ausgesprochen wurde, angesprochen. Das ist richtig. Unsere Sicherheitsbehörden BKA und BfV haben Ende August vor Brandsätzen gewarnt. Es gibt bisher aber keine Erkenntnisse zu möglichen Zusammenhängen mit dem aktuellen Flugzeugunglück. Hier müssen die Ermittlungen abgewartet werden.

Zusatzfrage

Können Sie vielleicht ergänzen, ob auch deutsche Ermittler nach Vilnius geschickt werden?

Dr. Ata (BMI)

Ich kann Ihnen sagen, dass unsere Sicherheitsbehörden im engen Kontakt mit den litauischen Partnern sind.

Frage

Ich möchte einmal die Frage an das BMDV richten, welche Erkenntnisse im BMDV, das ja für den Flugverkehr zuständig ist, zu diesem Vorfall vorliegen.

Alexandrin (BMDV)

Ich kann den Informationsstand vielleicht wie folgt kurz zusammenfassen: Ein in Leipzig gestartetes Frachtflugzeug der spanischen Fluggesellschaft Swiftair ist am frühen Montagmorgen bei Vilnius abgestürzt. Die Maschine flog im Auftrag der DHL. Nach ersten Angaben lokaler Behörden kam dabei eine Person zu Tode, drei weitere wurden verletzt. Es soll sich um die vier Besatzungsmitglieder der Maschine handeln. Zur Absturzursache können wir, wie Herr Ata gerade auch sagte, noch keine Angaben machen. Es gilt, zunächst die Untersuchung des Unfalls abzuwarten. Ich kann Ihnen aber auch mitteilen ‑ vielleicht auch an den Kollegen anschließend ‑, dass im Rahmen der bilateralen Vereinbarung mit Litauen die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung die Ermittlungen vor Ort unterstützen wird. Hier werden ab heute Abend Kollegen im Einsatz sein.

Zusatzfrage

Eine Nachfrage, allerdings wieder an Herrn Ata: Das KRITIS-Dachgesetz sollte ja unter anderem dazu führen, dass Flughäfen auch sicherer werden. Der Leipziger Flughafen ist für DHL ja ein wichtiges Drehkreuz. Gab es nach den Vorfällen in der Vergangenheit irgendwelche Maßnahmen, die mit dem BMI besprochen wurden, um entsprechende Pakete in Leipzig auszufiltern, die zu solch einem Szenario hätten führen können?

Dr. Ata (BMI)

Dazu kann ich Ihnen jetzt nichts mitteilen, was ich mit Ihnen teilen könnte. Ich gucke einmal in Richtung BMDV, ob die Kollegen etwas zu dem Thema beitragen können.

Alexandrin (BMDV)

Nein. Ich glaube, DHL hat sich ja im Nachgang auch sehr ausführlich zur Sicherheitslage in seinem Frachtzentrum geäußert. Darüber hinaus kann auch das BMDV zu den Erkenntnissen des BMI nichts beitragen.

Frage

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen würde ich gerne noch einmal das Justizministerium fragen, vielleicht auch Herrn Hebestreit: Es waren ja verschiedene Maßnahmen und auch gesetzgeberische Maßnahmen seitens der Bundesregierung angekündigt. Was ist da gegebenenfalls jetzt noch akut geplant?

StS Hebestreit

Ich kann damit anfangen, dass am Mittwoch das sogenannte Gewalthilfegesetz im Kabinett beschlossen werden soll.

Dr. Hosemann (BMJ)

Ich kann ergänzen, dass das Bundesministerium der Justiz eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes vorschlagen wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist fertig und soll in dieser Woche in die Ressortabstimmung gehen. Dabei geht es konkret um zwei Änderungen, die wir vorschlagen. Zum einen soll im Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit aufgenommen werden, künftig die elektronische Aufenthaltsüberwachung ‑ im allgemeinen Sprachgebrauch die elektronische Fußfessel ‑ einzusetzen. Familiengerichte sollen also künftig, um Gewaltschutzanordnungen durchsetzen zu können, auch das Tragen von elektronischen Fußfesseln auf Antrag der gewaltbetroffenen Person anordnen können. Das ist die erste wesentliche Neuerung, die der Gesetzentwurf vorschlägt. Die zweite Neuerung ist die Möglichkeit, Täter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings zu verpflichten.

Zusatzfrage

Herr Hosemann, ich würde gerne nachfragen, nur dass mir das jetzt klar wird: Sind das zwei unterschiedliche Gesetzesvorhaben, über die Sie gerade gesprochen haben? Eines ist im Kabinett, eines geht in die Ressortabstimmung. Bei beiden Vorhaben würde mich, ehrlich gesagt, interessieren: Wie sehen Sie denn die Wahrscheinlichkeit, dass man die jetzt tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode umsetzen kann?

Dr. Hosemann (BMJ)

Zum Gewalthilfegesetz ‑ also zu dem Gesetzesvorhaben, zu dem sich der Regierungssprecher eben geäußert hat ‑ kann ich keine Auskunft geben; denn das liegt nicht in der Federführung des Justizministeriums.

Das Gewaltschutzgesetz liegt in der Federführung des BMJ. Das Ziel ist, das noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Vielleicht noch einmal zur Einordnung: Es gab eine vom BMJ initiierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit diesem Thema „elektronische Fußfessel und Gewaltschutz“ seit Anfang des Jahres befasst hat. Darin ist das Vorhaben umfangreich vorbesprochen worden. Gleichzeitig gibt es ‑ das haben ja auch die Meinungsäußerungen aus dem politischen Raum in den vergangenen Tagen gezeigt ‑ eigentlich eine breite Übereinstimmung darin, dass der Schutz gegen häusliche Gewalt verbessert werden muss. Das steht natürlich am heutigen Tag besonders im Fokus. Auf Grundlage dieses Gesamtbildes sind wir zuversichtlich, dass dieser Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode auch vom Deutschen Bundestag beschlossen werden kann. Aber das ist natürlich jetzt nur eine vorläufige Einschätzung, die sich dann in den nächsten Wochen und Monaten beweisen muss.

Frage

Ich würde gerne das Familienministerium dazuholen. - Sowohl aus dem Lagebild des Bundeskriminalamtes als auch aus weiter zurückliegenden repräsentativen Studien geht hervor, dass bei Sexualdelikten nur ein Prozent der Delikte überhaupt zur Anzeige kommt. Es gibt also ein enormes Dunkelfeld. Forscher sprechen deswegen von der Notwendigkeit ausgedehnter Dunkelfeldstudien, um sich überhaupt das tatsächliche Ausmaß deutlich zu machen. Arbeitet Ihr Haus daran? Fordern Sie so etwas? Unterstützen Sie das? Denn es kann ja eigentlich nicht sein, dass Sie sagen: Na ja, es wird eben nur einer von 100 Fällen angezeigt, und die anderen 99 bleiben verborgen.

Lenz (BMFSFJ)

Genau, absolut. Deshalb arbeitet auch das Familienministerium gemeinsam mit dem Innenministerium und dem BKA an einer Dunkelfeldstudie, die genau dieses Dunkelfeld erhellen soll.

Zusatzfrage

Können Sie uns darüber etwas Näheres sagen? In welchem Umfang, in welchem Zeitraum? Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Wer führt diese Studie durch?

Lenz (BMFSFJ)

Wer sie durchführt bzw. unter welcher Federführung das geschieht, habe ich gerade gesagt. Die Studie soll zeigen, wie groß das Ausmaß der Gewalt tatsächlich ist. Ziel ist eben, das Dunkelfeld geschlechtsdifferenzierender zu untersuchen und dann damit darzustellen. Wann mit der Veröffentlichung gerechnet werden kann, müsste ich noch nachreichen.

Vielleicht noch einmal zum Gewalthilfegesetz, wenn ich darf: Auch da gehen wir davon aus, dass das Gewalthilfegesetz, wenn es jetzt am Mittwoch im Kabinett sein wird, noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Die Bundesministerin hat sich dazu auch heute noch einmal zum Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen geäußert und für einen parteiübergreifenden Konsens bei diesem wichtigen Thema geworben.

Frage

Herr Hosemann, es gab ja auch noch das Gesetzgebungsverfahren für ein Gesetz gegen digitale Gewalt, von dem Frauenrechtlerinnen sagen, das sei wesentlich für die Verhinderung von neuen Formen entsprechender Gewalt gegen Frauen. Was ist denn daraus geworden? Seit den Eckpunkten vom April ‑ oder wann das war ‑ habe ich dazu nicht mehr wirklich viel gehört.

Dr. Hosemann (BMJ)

Da kann ich Ihnen keinen neuen Stand mitteilen. Die Gesetzgebungsarbeiten zu diesem Vorhaben werden in der laufenden Legislaturperiode vermutlich nicht abgeschlossen werden können.

Frage

Herr Hebestreit, auch zu der Realisierbarkeit oder Umsetzung dieser beiden Gesetzentwürfe: Ist der Kanzler da auch sehr optimistisch? Können Sie uns sagen, ob es da schon Gespräche entweder mit der FDP oder der Union gab, dass man das im Bundestag überhaupt auf die Tagesordnung setzen, geschweige denn verabschieden kann?

StS Hebestreit

Das ist eine ebenso berechtigte wie schwierig zu beantwortende Frage. Berechtigt ist sie deswegen, weil das Kabinett natürlich weiterhin Gesetzentwürfe, die es für sinnvoll und richtig erachtet, beschließt, die wichtig sind und in weiten Teilen nach unserem Dafürhalten auch die Unterstützung des Bundestags bekommen können. Gleichzeitig wissen Sie, wie die politische Lage im Augenblick ist. Insofern muss man das abwarten. Das sind dann Gespräche, die zwischen den einzelnen Fraktionen miteinander zu führen sein würden, in die sich die Bundesregierung dann auch konstruktiv einschaltet. Aber zum jetzigen Zeitpunkt werben wir natürlich dafür, wie sinnvoll diese Kabinettsbeschlüsse sind und dass sie auch nicht parteipolitisch motiviert sind. Das war dem Bundeskanzler ja wichtig, dass er den Oppositionsfraktionen nichts abverlangt, was gegen ihre eigenen Interessen verstoßen könnte. Insofern muss man jetzt die Diskussion darüber abwarten.

Zusatzfrage

Sie haben ja erwähnt, dass das im Kabinett ist. Gibt es noch weitere Gesetzentwürfe, die am Mittwoch im Kabinett sind?

StS Hebestreit

Wie Sie wissen, wird so etwas immer am späten Montagnachmittag in der sogenannten Staatssekretärsrunde final beschlossen. Insofern kann ich das zum jetzigen Zeitpunkt hier noch nicht ankündigen.

In diesem speziellen Fall hatte ich mich aber auch mit Blick auf den heutigen Gedenktag kundig gemacht. Es gibt bereits grünes Licht, dass das eine von mir genannte Gesetz wohl am Mittwoch verabschiedet wird. Alles andere müsste ich dann morgen nachtragen.

Frage

Noch einmal zum Thema Dunkelfeld, an das Familienministerium adressiert: Aus den Statistiken geht hervor, dass das Anzeigeverhalten von Betroffenen gegenüber mutmaßlich Tatverdächtigen deutlich höher ist, wenn die mutmaßlich Tatverdächtigen ethnisch einen nicht „biodeutschen“, sage ich einmal so, Eindruck machen.

Wie gehen Sie mit diesem Sachverhalt um? Führt er zu einer verzerrten Diskussion und Wahrnehmung von Täterschaft in Deutschland?

Lenz (BMFSFJ)

Auch das ist selbstverständlich Thema. Das wird immer genau angeschaut. Was die Zahlen angeht, müsste ich etwas nachliefern.

Was die Dunkelfeldstudie LeSuBiA angeht, die derzeit noch in Arbeit ist, erwarten wir Zahlen für das zweite Quartal des kommenden Jahres. Möglicherweise können wir dann auch mehr zu diesen Zahlen sagen.

Zusatzfrage

Wenn Sie nachliefern, könnten Sie in Bezug auf die laufende Dunkelfeldstudie vielleicht noch sagen, wer sie operativ durchführt, welches Institut das ist, wie viele Menschen befragt werden sollen, also ein bisschen mehr Fleisch um die dürre Nachricht liefern?

Lenz (BMFSFJ)

Das bekommen Sie.

Frage

Ich habe eine Frage ans Verteidigungsministerium zur Ausstattung von Soldatinnen und Soldaten. Nach der Vorlage für den Haushaltsausschuss stehen knapp 520 Millionen Euro für neue Dienst- und Ausgehkleidung für, so meine ich, einen Zeitrahmen bis 2032 bereit.

Was kostet die Ausstattung eines Soldaten, einer Soldatin?

Müller (BMVg)

Das kann man nicht pauschalisieren, weil die Ausstattung nicht für jede Soldatin und jeden Soldaten gleich, sondern immer an die Tätigkeiten angepasst ist, die er und sie macht. Soldatinnen und Soldaten im Borddienst haben zum Beispiel eine Bordausstattung. Manche beschäftigen sich mehr mit dem infanteristischen Handwerk und haben deswegen eher Feld- und Kampfanzüge. Manche leisten mehr Stabsdienst.

Um auf die von Ihnen angesprochene Berichterstattung kurz einzugehen, kann ich sagen: Es trifft nicht zu, dass wir 800 Millionen Euro für Ausgehuniformen ausgeben, auch nicht 4000 Euro für eine Ausgehuniform eines Soldaten. Richtig ist, dass es, wie Sie angesprochen haben, einen Änderungsvertrag zu einem bestehenden Vertrag zur Ausstattung der Truppe mit Uniformen gibt. Dabei geht es darum, in den nächsten Jahren die Dienstbekleidung abseits der Flecktarnanzüge, die Sie vielleicht kennen, sicherzustellen. Diese Dienstbekleidung sind Dienstanzüge, wie ich zum Beispiel gerade einen trage, gegebenenfalls ohne Jackett, die Zehntausende Soldaten jeden Tag nutzen, im Stabsdienst, im Innendienst, in den Kommandobehörden, im Ministerium und natürlich auch zu besonderen Anlässen wie etwa bei Vorträgen oder bei Beförderung. Das ist daher keine Ausgehuniform.

Im Rahmen dieses Änderungsvertrages sind zwei wichtige Dinge zu berücksichtigen. Ich will auch die Summe erklären, die Sie genannt haben.

Zum einen haben wir eine Neuorganisation der Ausstattung der Soldatinnen und Soldaten in Gänze in den nächsten Jahren. Zudem haben wir eine Modernisierung der Uniform. Über die Modernisierung der Uniform wurde bereits 2018 entschieden. Die Uniform und die Schnitte, die wir aktuell nutzen, sind aus den 70er-Jahren. Man wollte eine Anpassung im Bereich der Materialqualitäten, der Schnitte, des Tragekomforts, auch um geschlechterspezifische und witterungsbedingte Rahmenbedingungen besser zu erfüllen. Das wurde zunächst entschieden, aber 2022 in Anbetracht der Sicherheitslage zurückgestellt. Für 2,4 Milliarden Euro wurde ein Großprojekt zur Kampfausstattung bzw. Kampfbekleidung initiiert, das weit fortgeschritten ist. Alle priorisierten Verbände sind ausgestattet. In diesem und im kommenden Jahr gehen wir in die breite Masse, sodass dieses Projekt im kommenden Jahr beendet werden wird. Wir haben also die notwendige Einsatz- und Kampfausstattung priorisiert.

Zum anderen kam hinzu, dass es eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gab und die aktuelle Form der Ausstattung mit dem Dienstanzug, wie ich ihn gerade trage, neu geregelt werden sollte. Diese beiden Vorgänge wurden jetzt im Rahmen des Änderungsvertrages wieder aufgenommen und eingebracht.

Es handelt sich um den genannten Finanzbedarf für die nächsten acht Jahre. Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass es sich nicht um eine Uniform pro Person handelt. Wenn man die gesamte Truppe in der Breite ausstatten will, dann benötigt man verschiedene Größen, verschiedene Passformen, auch eine gewisse Lagerhaltung. So kommt für die nächsten Jahre ein gewisser Betrag zustande. Aber mir war wichtig, noch einmal einzuordnen, dass es sich dabei nicht um die genannte Ausgehuniform handelt und dass wir die Einsatz- und Kampfbekleidung klar priorisiert haben. Das war mir wichtig.

Zusatzfrage

Sie haben gesagt, es gehe nicht um eine Ausgehuniform. Wie lange wird die Dienstbekleidung, die nicht der Flecktarn ist, in der Regel getragen, bis sie ausgetauscht wird?

Müller (BMVg)

Es kommt darauf an. Ich habe erwähnt, dass das alte System bald obsolet sein wird. Wir haben aktuell ein Selbsteinkleidersystem, in dem Soldaten einen Zuschuss bekommen, aber sich diese Uniform komplett selbst kaufen müssen. Dann entscheidet jeder selbst, ob er nach fünf oder nach acht Jahren ein neues Jackett oder neue Hosen beschafft. Dann gibt es ein System zum Beispiel für freiwillig länger Dienende oder auch für Zeitsoldaten, die durch die Truppe ausgestattet werden. Sie können sagen: „Die Hose ist abgeschabt, und am Sakko ist etwas nicht ganz okay“, dann tauschen wir das aus. Deswegen gibt es keine Standardzeiten.

Aber wenn man jetzt auf 200 000 Soldatinnen und Soldaten geht, dann braucht man natürlich einen gewissen Finanzrahmen, um die Neugrundausstattung mit dieser Uniform, die tagtäglich viel genutzt wird, sicherstellen zu können.

Frage

Gibt es den Begriff der Ausgehuniform eigentlich tatsächlich, oder ist das eher eine möglicherweise traditionalistische, aber dann doch eher manipulative Kategorie, die hier in den Raum geworfen wird?

Müller (BMVg)

Diesen Begriff gibt es in der Vorschriftenlandschaft bei uns nicht. Es gibt den Begriff umgangssprachlich. Ich habe gerade dargestellt, dass es für uns, für viele, die diese Uniform tragen, nichts Besonderes ist. Wir gehen damit nicht sozusagen flanieren.

Im Bekleidungsbestand der Bundeswehr gibt es natürlich auch Gesellschaftsanzüge, die aber zu ganz speziellen, teils protokollarischen Anlässe getragen werden, zum Beispiel vom Botschaftspersonal, also von Militärattachés, oder auch zu hohen Anlässen, wobei es um Bälle oder große Auszeichnungen geht. So etwas gibt es. Das ist aber eine Sonderbekleidung, mit der wir nicht die Truppe ausstatten werden.

Zusatzfrage

Vielen Dank für die Ausführung. Das bedeutet, Ausgehuniformen an sich gibt es im Sinne dessen, was der Begriff insinuiert, überhaupt nicht, sondern es gibt eine Uniform, die für die Bewegung im Alltag und nicht für Feldeinsätze bestimmt ist. Wäre das so richtig beschrieben?

Müller (BMVg)

Das ist richtig. Für Innendienst, Stabsdienst, vereinfacht gesagt, für Büroarbeit am Schreibtisch, aber auch für Repräsentation. Wenn ich zum Beispiel in der NATO-Kommandobehörde arbeite oder im Ausland in anderen Dienststellen, dann ist dieser Anzug quasi Standard. Wir benutzen den Begriff der Ausgehuniform maximal als umgangssprachlichen Begriff, der aber nicht in dem Sinne zutreffend ist, den Sie gerade genannt haben, nicht als besondere Repräsentationsmöglichkeit. Das nicht.

Frage

Herr Müller, können Sie uns vielleicht eine Zahl, was die Kosten pro Uniform angeht, oder auch den Betrag nennen, den die Soldaten als Zuschuss bekommen, damit man das zumindest einordnen kann?

Müller (BMVg)

Den Betrag pro Monat habe ich jetzt nicht im Kopf. Wie gesagt, gibt es eine Unterscheidung zwischen den sogenannten Selbsteinkleidern ‑ das sind meistens Berufsoffiziere ‑ und denen die Zeitsoldaten oder FWDLer sind. Der Betrag pro Uniform schwankt enorm. Als Selbsteinkleider kann ich zum Uniformschneider gehen und schnell eine Summe in vierstelliger Höhe ausgeben. Ich kann über die von der Bundeswehr bereitgestellten Uniformshops gehen und bin dort bei mehreren Hundert Euro. Die Einkleidung über die Truppe, über die Mechanismen, die ich genannt habe, umfasst aktuell den von mir genannten Ausstattungsstand, also mit 30, 35 Jahre alten Schnitten usw. Diese Produkte werden in großen Massen hergestellt. Deren Preise sehe ich nicht, kann sie aber auch nicht bestätigen. Deswegen kann ich Ihnen keine Zahl in Gänze nennen.

Zusatzfrage

Aber es liegt weit unter den 4000 Euro, die Sie selbst eben aus der Berichterstattung zitiert haben, oder?

Müller (BMVg)

Soweit ich es gelesen habe, stammt der Betrag in Höhe von 4000 Euro aus der Division der Summe in Höhe von rund 800 Millionen, die genannt wurde, durch die Truppenstärke, und wie ich gerade dargestellt habe, ist das ‑ entschuldigen Sie! ‑ Quatsch.

Frage

Meine Frage geht an das BMDV und wahrscheinlich auch ans BMF. Es geht um das Geld und die Deutsche Bahn. Ist die Generalsanierung für 2025 ausfinanziert, oder fehlt noch Geld? Wenn ja, wie viel?

Alexandrin (BMDV)

Der ganze Themenkomplex ist in der Tat komplex. Um es kurz zu fassen: Die herkömmliche Herleitung geht so, dass wir sagen: Generalsanierungen sind Ersatzmaßnahmen. ‑ Ersatzmaßnahmen bei der Bahn werden in der Regel aus der sogenannten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III finanziert. Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung ist eine laufende Finanzoption und könnte deswegen auch unter vorläufiger Haushaltsführung zum Einsatz kommen. Daher sind die Korridorsanierungen, die für 2025 geplant sind, also Hamburg–Berlin und Emmerich–Oberhausen, nicht gefährdet.

Zusatzfrage

Die Bahn sagt, dass die unsichere Haushaltslage vor allem an der sogenannten dritten Ausbaustufe des Digitalen Knotens Stuttgart liege. Ist auch er aus Ihrer Sicht ausfinanziert, mit der gleichen Argumentation?

Alexandrin (BMDV)

Nein, das ist ein anderer Sachverhalt. Ich sagte gerade, dass die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung ein überjähriges Finanzinstrument ist, quasi ein Vertrag zwischen der Deutschen Bahn und der Bundesregierung, damit Planungssicherheit für kommende Jahre besteht. Der DKS 3, also die dritte Ausbaustufe des Digitalen Knotens Stuttgart, ist ein Neu- und Ausbauprojekt, also keine Ersatzinvestition, keine Reparatur in diesem Sinne, sondern ein neues Projekt. Für neue Projekte braucht man neue Finanzierungsvereinbarungen. Diese werden jeweils geschlossen. Der Bund hat die Finanzierungsvereinbarung für die dritte Ausbaustufe gezeichnet. Hier liegt aber ein Gremienvorbehalt bei der Deutschen Bahn vor. Der Bund arbeitet weiterhin intensiv daran, dass wir diesen Gremienvorbehalt zeitnah auflösen können.

Frage

Herr Wagner eine Frage zum Thema des Irans. Gestern gab es Medienberichte, wonach in Genf am Freitag E3-Gespräche mit dem Iran stattfinden sollen. Können Sie solche Gespräche bestätigen?

Wagner (AA)

Ich kann bestätigen, dass ein Treffen unter anderem zum Thema des Nukleardossiers im Raum steht, unsererseits auf Ebene von Beamten, des politischen Direktors.

Zusatzfrage

Wird es nur um die Nukleargespräche gehen, oder geht es auch um die regionale Situation?

Wagner (AA)

Na ja, es ist ja nichts Neues, dass wir da im Gespräch sind. Es gab ja so ein Treffen auch schon in New York am Rande der Generalversammlung. Sie wissen, dass uns vieles mit Blick auf den Iran mit Sorge umtreibt. Das ist zum einen die regionale Rolle Irans, die Proxys, die er da einsetzt. Das ist natürlich auch unsere Sorge um das iranische Nuklearprogramm. Insofern ist das jetzt einmal ein Gespräch, durch das man einen Kanal hat, um sozusagen auch unsere Haltung deutlich zu machen.

Frage

Entschuldigung, aber ich muss jetzt noch einmal bei Herrn Wagner nachfragen. Angekündigt wurde das Gespräch am 29. Herr Wagner, Sie haben jetzt nur gesagt, um ganz präzise zu sein, es stehe ein Gespräch im Raum. Meinen Sie damit das Treffen am 29., oder kann das auch irgendwann anders stattfinden?

Wagner (AA)

Ich habe ja die Frage von dem Kollegen beantwortet, der mich auf Medienberichte eines etwaigen geplanten Treffens der E3 ‑ das sind ja Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich ‑ mit dem Iran ansprach, und dazu habe ich den Satz gesagt, dass ich bestätigen kann, dass dort ein Treffen im Raum steht.

Zusatzfrage

Entschuldigung, ich habe es immer noch nicht verstanden. Steht das jetzt also im Raum, oder findet es am 29. statt?

Wagner (AA)

Ich kann offensichtlich das genaue Datum und den genauen Ort nicht bestätigen. Ich kann Ihnen eben nur sagen: Ein solches Treffen steht im Raum.

Frage

Zum Raum: Über was reden wir jetzt? Das können ja auch zwei Jahre, drei Jahre oder zwei Wochen sein.

Wagner (AA)

Also, da muss man mich jetzt schon wirklich falsch verstehen. Es gibt Berichte darüber, dass demnächst ein Treffen auf Beamtenebene mit dem Iran geplant ist, und ich kann eben bestätigen, dass ein solches Treffen im Raum steht.

Zusatzfrage

Aber der Iran hat es explizit gesagt: 29. in Genf. Dieses Datum und diesen Ort wollen Sie jetzt nicht bestätigen?

Wagner (AA)

Sie können es gerne noch einmal probieren. Ich werde bei dem bleiben, was ich gerade gesagt habe.

Frage

Die Frage geht an Herrn Hebestreit und wahrscheinlich auch an das BMF. Es geht um die kalte Progression. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob Sie Chancen sehen, dass dieses Gesetz jetzt noch verabschiedet wird. Herr Lindner hat am Wochenende die Bereitschaft der FDP signalisiert. Die Grünen haben die Bereitschaft signalisiert, das Thema noch einmal auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob das auch in Form eines abgespeckten Gesetzes geht, also so, nur die kalte Progression zu reformieren, und zwar ohne die anderen Elemente in dem relativ umfangreichen Gesetzespaket, in dem es steckt.

StS Hebestreit

Das kann ich im Augenblick ‑ ‑ ‑ Das liegt im Bundestag und muss auch da in den Fraktionen behandelt werden, also dort auch mit der sozialdemokratischen Fraktion besprochen werden. Darüber wird es sicherlich Gespräche im Hintergrund geben. Der Bundeskanzler hat noch einmal deutlich gemacht, dass es ihm ein wichtiges Anliegen wäre, das Thema der kalten Progression und ihrer Bekämpfung noch gemeinsam zu beschließen. Aber wie Sie richtig sagen, sind auch die Erhöhungen des Kinderfreibetrages und auch des Kindergeldes, glaube ich, mit im Paket enthalten gewesen, und insofern muss man schauen, wie man damit umgeht.

Nimindé-Dundadengar (BMF)

Für das Finanzministerium kann ich nur unterstreichen, was der Regierungssprecher gesagt hat, und verweise gerne auf das Interview des Finanzministers gestern im Fernsehen. Darin hat er sich auch zu den einzelnen Aspekten geäußert. Die Gespräche laufen.

Zusatzfrage

Um es richtig zu verstehen, Herr Hebestreit: Sehen Sie das nach wie vor als ein Paket mit dem Kindergeld an?

StS Hebestreit

Sie können noch versuchen, mich irgendwie zu interpretieren, wie Sie wollen. Ich habe mich dazu geäußert, dass das im Augenblick bei den Fraktionen liegt, und ich habe noch einmal deutlich gemacht, dass Sie Recht damit haben, dass das vorher ein Paket war. Ob man dieses Paket noch einmal aufschnüren will, dazu habe ich mich nicht eingelassen.

Frage

Der Wechsel geht wieder zum Verteidigungsministerium, diesmal zu Herrn Müller. Herr Müller, am Freitag wurde über dem britischen Flugzeugträger im Hamburger Hafen, der da noch lag ‑ jetzt ist er weg ‑, eine Drohne gesichtet. Es geht um 1,5 Meter. Da waren Sie auch mit dabei. Können Sie mittlerweile etwas zur Herkunft der Drohne sagen?

Müller (BMVg)

Sie wissen ja, dass wir uns zu sicherheitsrelevanten Vorkommnissen nicht äußern können, weil die Details eingestuft sind. Richtig ist, dass wir vor Ort die Bundeswehr vertreten hatten. Dort war die Truppe eingesetzt, auch zur Absicherung.

Richtig ist, dass es zu so einem genannten Vorfall kam. Wir haben ja hier schon öfter dargestellt, wie die Zuständigkeiten sind, wenn wir im Raum sind. Es gab vor Ort einen militärischen Sicherheitsbereich. In diesem waren wir zuständig und haben mit unseren Kräften dort aufgeklärt und gearbeitet. Alles Weitere haben wir dann mit den zuständigen Landessicherheitsbehörden vor Ort abgestimmt, und dann haben diese gehandelt.

Ich habe hier schon öfter dargestellt, wie es mit der Zuständigkeit außerhalb und innerhalb der militärischen Liegenschaften und Sicherheitsbereiche ist. Die Zusammenarbeit hat super funktioniert, sehr gut funktioniert, war sehr koordiniert. Aber für weitere Details ‑ vor allen Dingen, was dann die Bereiche der Durchführung und der Strafverfolgung angeht ‑ würde ich Sie bitten, sich dann an die Sicherheitsbehörden vor Ort zu wenden.

Frage

Können Sie sagen, ob das der einzige Drohnenvorfall im Zusammenhang mit diesem Flugzeugträger war?

Müller (BMVg)

Das kann ich nicht tun, weil es hier um sicherheitsrelevante Vorfälle geht.

Frage

Herr Müller, vielleicht können Sie das doch noch einmal ganz kurz ein bisschen genauer fassen. Wie groß ist denn so ein militärischer Sicherheitsbereich um einen Flugzeugträger herum?

Müller (BMVg)

Der militärische Sicherheitsbereich wird so festgelegt, dass man dort entsprechend die militärische Sicherheit gewährleisten kann. Das liegt immer an der jeweiligen Einzelfallbetrachtung vor Ort. Da kommen Sichtachsen ins Spiel, Zugänglichkeiten von Wasser, von Land, von Luft. Das sind alles Dinge, die eine Rolle spielen.

Hinsichtlich Details kann ich jetzt keine Karte vorlegen, weil selbst diese Analyse im Grunde genommen schon eingestuft ist. Aber Sie können sich sicher sein, dass wir dort in enger Abstimmung mit den Landessicherheitsbehörden und natürlich mit den britischen Gästen diesen Sicherheitsbereich aufgebaut haben und dann auch in diesem für Sicherheit gesorgt haben.

Zusatzfrage

Ist denn das Flugobjekt, was auch immer es genau gewesen sein mag, in diesen Sicherheitsbereich eingedrungen, oder hat es ihn nur am Rande touchiert?

Müller (BMVg)

Das kann ich Ihnen aus ermittlungstaktischen Gründen bzw. aus Gründen der militärischen Sicherheit nicht sagen. Fakt ist, dass es eine Zusammenarbeit zwischen unseren Leuten, die auch – so weit kann ich gehen ‑ mit einem Drohnenabwehrtrupp vor Ort waren, und den Polizeikräften gab. Also war es durchaus so, dass wir diesen Vorfall als meldenswert und als sicherheitsrelevant eingestuft haben.

Frage

Herr Hebestreit, der Finanzminister hat sich gestern zur Commerzbank und den Übernahmeversuchen von UniCredit geäußert. Er hat ganz am Schluss gesagt, dass er damit rechne, dass UniCredit jetzt ihre Bemühungen aufgebe, weil klar sei, dass die Bundesregierung das sehr kritisch sehe. Das klang so, als ob er das nicht nur für den Zeitraum bis zur Wahl so sieht ‑ das hatte der UniCredit-Chef bis dahin gesagt ‑, sondern generell. Deswegen hätte ich ganz gerne gewusst: Geht der Kanzler auch davon aus, dass dieser Übernahmeversuch jetzt beendet ist?

StS Hebestreit

Dazu habe ich in den letzten Wochen mit dem Bundeskanzler keinen näheren Austausch gehabt. Da würde ich auf die Worte des Finanzministers, der in diesem Fall sicherlich auch enger dran ist, verweisen.

Frage

Herr Wagner, ich habe eine Frage zur Situation im Westjordanland. Der israelische Finanzminister Smotrich hat gestern angekündigt, dass es schon für Anfang des nächsten Jahres, also 2025, Pläne für die Annektierung des Westjordanlandes gebe.

Wagner (AA)

Sie wissen, dass wir solche Äußerungen verurteilen, weil die Annexion ja nicht nur rechtswidrig wäre, sondern sie würde ja auch eine Zweistaatenlösung verbauen.

Frage

Ich habe noch einmal eine Frage, entweder an Herrn Hebestreit oder das Finanzministerium. Es geht um die COP29. Da ist ja jetzt das Ziel gesteckt worden, dass man die Zahlung für die Klimafinanzierung für ärmere Länder auf 300 Milliarden US-Dollar verdreifacht. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob denn irgendwie Sorge dafür getragen worden ist oder wird, dass auch die Bundesrepublik diesen doch drastischen Anstieg der Finanzierung mitgehen kann. Oder ist das eigentlich eher eine Luftbuchung?

Wagner (AA)

Ich kann dazu gerne etwas sagen. Für die COP29 haben wir ja die Federführung inne. Vielleicht lassen Sie mich das noch einmal kurz einordnen und zu den Ergebnissen der COP vielleicht ein, zwei Punkte sagen.

Zum einen haben wir in der Tat beim Thema Klimafinanzierung einen Fortschritt gemacht. Wir haben einen neuen Ansatz zur Klimafinanzierung verankert. Das heißt zum einen, wie Sie ja schon vorgebracht haben, dass die Unterstützung für die ärmeren Länder dieser Welt bis zum Jahr 2035 auf jährlich mindestens 300 Milliarden US-Dollar ansteigen soll. Dabei gehen die Industrieländer tatsächlich in Führung. Aber gleichzeitig werden eben auch, und das ist wichtig, alle klimarelevanten Finanzierungen der multilateralen Entwicklungsbanken und damit eben auch Beiträge aus weiteren wichtigen Ländern wie China und Saudi-Arabien einbezogen.

Ein weiterer wichtiger Punkt beim Thema Klimafinanzierung war auf der COP für uns ja auch, dass man die sogenannte Geberbasis verbreitert und insbesondere auch die große Rolle des Privatsektors noch einmal in den Fokus nimmt.

Ich glaube, zu Ihrer Frage muss man sagen, dass Deutschland ja immer einen fairen Anteil bei der internationalen Klimafinanzierung geleistet hat. Ich denke, da kann man jetzt hier natürlich nicht zukünftigen Bundesregierungen vorweggreifen, die das dann zu entscheiden haben, aber Deutschland, und das hat, glaube ich, die deutsche Delegation auf der COP ja noch einmal zum Ausdruck gebracht, ist ein verlässlicher Partner bei der Klimafinanzierung.

Bezüglich der 300 Milliarden, nach denen Sie jetzt gefragt haben: Es ging jetzt erst einmal um ein kollektives, globales Klimafinanzierungsziel bis 2035. Das hat jetzt erst einmal keine unmittelbare Rückwirkung auf den deutschen Bundeshaushalt.

Zusatzfrage

Darf ich kurz nachfragen? - Vielleicht können Sie uns die Größenordnung aber ein bisschen schildern. Die Einbeziehung multilateraler Banken ist natürlich ein großer Brocken. Wie viel muss man da von den 300 Milliarden abziehen, um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie groß bilaterale Hilfe eigentlich sein müsste?

Wagner (AA)

Das müsste ich Ihnen nachliefern. Ich glaube, was man sagen kann und muss, ist ‑ das haben Sie sicherlich auch in den Berichten von der COP wahrgenommen ‑, dass es ja viele, viele Stimmen auf der Welt gibt, die sagen, dass diese 300 Milliarden bei Weitem nicht ausreichen, wenn man sich die Herausforderungen der Klimakrise und dessen anschaut, was dort mit Blick auf die Transition und die Sicherheit in den Ländern geleistet werden muss, die zu den ärmsten und vulnerabelsten gehören. Insofern gibt es ja auch Stimmen, die sagen: Da muss noch deutlich draufgelegt werden. - Aber ich glaube, die 300 Milliarden sind jetzt einmal ein Einstieg in einen neuen Ansatz, eben durch die Einbeziehung auch anderer Akteure. Ich schaue noch einmal, ob ich Ihnen dazu Zahlen nachliefern kann. Aber ich glaube, unter dem Strich bleibt ein Ergebnis, das mit Blick auf die Herausforderungen sicherlich nicht vollends zufriedenstellend ist, aber gezeigt hat, dass man im multilateralen Klimaverhandlungssystem auch in geopolitisch wirklich schwierigen und herausfordernden Zeiten, in denen es ja auch Akteure auf der COP gab, die sozusagen einen Konsens verhindern wollten, zu einem Konsens kommen kann.

May (BMZ)

Bezüglich der Zahlen, die die Weltbank und multilaterale Entwicklungsbanken beitragen, war es bisher so: Bis 2025 zählt ja ein 100-Milliarden-Dollar-Ziel. Dazu haben zum Beispiel 2022 die Entwicklungsbanken bereits 47 Milliarden US-Dollar beigetragen, und die multilateralen Entwicklungsbanken haben auf der COP in Baku selbst verkündet, dass sie zu dem neuen Ziel ‑ bis 2030 gingen deren Berechnungen jetzt ‑ 120 Milliarden US-Dollar bereitstellen können. Zusätzlich können sie private Mittel mobilisieren. Das könnte sich auf 65 Milliarden US-Dollar summieren. Das sind jetzt die Aussagen der multilateralen Entwicklungsbanken, und diese Zahlen würden auch auf das 300-Milliarden-US-Dollar-Ziel angerechnet.

Zusatzfrage

Wenn ich das jetzt zusammenzähle, dann verändert sich für die Staaten eigentlich gar nichts: 120 Milliarden plus 65 Milliarden macht 185 Milliarden ‑ bleiben noch 115 Milliarden. Das jetzige Ziel sind 100 Milliarden US-Dollar. Oder rechne ich da falsch?

May (BMZ)

Es ändert sich insofern etwas, als die Geberbasis, ich sage einmal, volatil ist. Wir haben es in den nächsten Jahren wahrscheinlich mit einer US-Regierung zu tun, die nicht bereit ist, so viel beizutragen. Es ist insgesamt eben ein kollektives Ziel. Wir konnten in Baku erreichen, dass es auch andere Staaten gibt, die sich mit freiwilligen Beiträgen beteiligen. Aus unserer Sicht ist, was Deutschland betrifft, weiterhin die Erwartung, dass wir substanziell beitragen. Das haben wir in den letzten Jahren immer wieder geleistet, und wir gehen davon aus, dass das auch wieder so sein wird.

Frage

An das Auswärtige Amt zum Thema ICC-Haftbefehl gegen Netanjahu und Galant: Herr Wagner, heute Mittag, glaube ich, findet ein Treffen der G7-Außenminister in Italien statt, an dem Frau Baerbock teilnehmen wird. Man sucht dort offenbar nach einer gemeinsamen Haltung gegenüber dem Haftbefehl. Mit welcher Position wird Frau Baerbock dort die Bundesregierung vertreten? Geht sie von einer uneingeschränkten Bindungswirkung des bindenden Urteils aus oder geht sie mit der Position in die Gespräche, Deutschland werde erst einmal prüfen, wie bindend das bindende Urteil ist?

Wagner (AA)

Vielen Dank für die Frage. ‑ Zum IStGH würde ich Sie noch einmal auf das verweisen, was wir hier am Freitag ausgeführt haben. Sie haben recht, die Außenministerin ist soeben in Italien eingetroffen, und bei dem dortigen G7-Treffen wird es sicherlich unter anderem auch um dieses Thema gehen. Den Gesprächen kann ich aber an dieser Stelle nicht vorgreifen. Ich kann nur wiederholen, was wir am Freitag gesagt haben: Wir haben den Haftbefehl des IStGH zur Kenntnis genommen, wir schauen uns das an. Wir haben hier aber auch betont, dass für Deutschland natürlich das Völkerrecht gilt.

Zusatzfrage

Ich frage ja genau wegen der Diskussion bzw. der Befragung ‑ es war eine Befragung, keine Diskussion ‑ am Freitag. Soweit mir bekannt ist, ist Deutschland neben Ungarn das einzige Land in der EU, das demonstriert, dass es gegebenenfalls nicht gewillt ist, bei entsprechender Möglichkeit den Haftbefehl zu realisieren. Genau deswegen frage ich: Geht Frau Baerbock mit dieser Position in die Gespräche und sagt, dass man prüfen werden, ob Deutschland den Haftbefehl umsetzt, wenn es zu der Situation kommt, so wie hier Freitag angedeutet, oder geht sie mit der Position in der Gespräche, dass selbstverständlich, so wie Sie es gerade gesagt haben, internationales Recht gilt und ein Haftbefehl bindend wäre? Es geht ja nur entweder das eine oder das andere.

Wagner (AA)

Der Regierungssprecher hat dazu am Freitag ja ein schriftliches Statement herausgegeben, auf das ich Sie noch einmal verweisen würde. Der Regierungssprecher hat dann hier in der Bundespressekonferenz sozusagen zum Ausdruck gebracht, dass er sich das selbst schwer vorstellen kann. Ich glaube aber, dass man sagen muss ‑ und das haben wir hier auch als Bundesregierung gesagt ‑: Natürlich gilt das Völkerrecht für Deutschland.

Frage

Herr Wagner, im Roten Meer vor der Küste Ägyptens ist ein Boot mit möglicherweise Tauchern und Urlaubern an Bord ‑ 45 Menschen angeblich ‑ gesunken. Haben Sie schon Erkenntnisse, ob Deutsche darunter sind?

Wagner (AA)

Da ist die dpa diesmal besser informiert als der Sprecher des Auswärtigen Amtes, zumindest so wie er hier sitzt. Wenn die Regierungspressekonferenz noch ein bisschen länger dauern würde ‑ das möchte ich uns ersparen ‑, würde ich die Kollegen bitten, mir dazu etwas zu liefern. Sehen Sie es mir nach, ich liefere Ihnen dazu gerne etwas nach.