Regierungspressekonferenz vom 10. April 2024

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 10. April 2024

Themen
•    Kabinettssitzung
•    Eckpunktepapier zur Mobilisierung des Privatsektors für den Wiederaufbau der Ukraine
•    Reise des Bundesverkehrsministers nach Mailand, Singapur und Peking
•    Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum Thema Quick-Freeze
•    Verlängerung der Mietpreisbremse
•    Rüstungsexporte
•    Cannabisgesetz
•    Veröffentlichung von Protokollen des RKI im Zusammenhang mit COVID-19
•    geplante Reform von § 218 StGB
•    Vorschlag der Zukunftskommission Landwirtschaft für eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Fleisch
•    Sondervermögen Bundeswehr
•    Entscheidung des Europäischen Gerichtshof im Zusammenhang mit Sanktionen gegen zwei russische Staatsbürger
•    Nahostkonflikt
•    Klage Nicaraguas gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof

46 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 10. April 2024

Sprecherinnen und Sprecher
•    stellvertretende Regierungssprecherin Hoffmann
•    May (BMZ)
•    Dr. Güttler (BMWK)
•    Keller (BMF)
•    Pauly (BMDV)
•    Kall (BMI)
•    Dr. Hosemann (BMJ)
•    Steffen (BMWSB)
•    Nübel (BMG)
•    Poetschke (BMEL)
•    Müller (BMVg)
•    Fischer (AA)

(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’in Hoffmann sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)


SRS’in Hoffmann

Zunächst zum Kabinett: Die Förderung einer stabilen, demokratischen und wirtschaftlich prosperierenden Ukraine liegt im deutschen Interesse. Die durch den russischen Angriffskrieg verursachten Verluste und Schäden sind immens und mit öffentlichen Mitteln allein nicht zu bewältigen. Öffentliche und private Akteure müssen hier eng zusammenarbeiten. Das Kabinett hat deshalb heute ein Eckpunktepapier zur Mobilisierung des Privatsektors für den Wiederaufbau der Ukraine beschlossen, das Maßnahmen aufführt, die das Engagement des Privatsektors für den Wiederaufbau der Ukraine mobilisieren sollen. Sie beinhalten insbesondere die Förderung privater Investitionen sowohl von deutschen als auch ukrainischen und internationalen Unternehmen, aber auch das Engagement von Wirtschaftsverbänden, Philanthropen und Stiftungen. Mit Mitteln von rund sieben Milliarden Euro aus der EU-Ukraine-Faziliät sollen Investitionsbedingungen vor Ort verbessert und zum Beispiel Garantien zur Risikoabsicherung und Zuschüsse für Kofinanzierungen gegeben werden. Um die Förderbedingungen innerhalb der Ukraine zu verbessern, wird die Bundesregierung das Land unter anderem dabei unterstützen, eine nationale Förderinstitution für den Wiederaufbau aufzubauen. Dies könnte nach dem Vorbild der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau, der KfW, geschehen.

Wie Sie wissen, richtet Deutschland darüber hinaus gemeinsam mit der Ukraine im Juni die diesjährige Ukraine Recovery Conference in Berlin aus. Dazu laden der Bundeskanzler und der ukrainische Staatspräsident gemeinsam ein.

Frage

Vielleicht kann das BMZ ein Beispiel dafür nennen, wie eine Investition eines privaten Unternehmens in der Ukraine abgesichert wird.

May (BMZ)

Die Federführung für die privaten Absicherungen, also für die Investitionsgarantien, liegt beim BMWK. Ich weiß nicht, ob meine Kollegin dazu sprechfähig wäre. Ein Instrument des BMZ ist beispielsweise die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Ukraine. Es gibt den Business Development Fund. In diesem Fonds werden durch Zuschüsse des BMZ die Zinsen für Unternehmen verringert, die dann wiederum bei Banken ihre Kredite aufnehmen können. Von diesem Programm ‑ das ist ein ukrainisches Programm ‑ konnten seit der Invasion Russlands vor zwei Jahren schon 40 000 Unternehmen profitieren und dadurch die Kosten für ihre Investitionen reduzieren.

Zusatzfrage

Wenn ein ausländischer Privatunternehmer bereit ist, in der Ukraine eine zerbombte Schule oder eine Werkstatt wiederaufzubauen, dafür 2,5 Millionen Euro investiert und die Schule oder die Werkstatt wieder zerbombt wird, wer ersetzt ihm dann dieses Geld? Wird ihm dieses Geld überhaupt ersetzt?

Dr. Güttler (BMWK)

Das ist genau ein Fall, in dem die Investitionsgarantien der Bundesregierung helfen können, gerade politische Risiken abzusichern. Im April 2023 hatten wir separat mitgeteilt, dass die Investitionsgarantien auch unter den jetzt schwierigen Bedingungen in der Ukraine erteilt werden können. Das betrifft dann breite Branchenbereiche, insbesondere die Logistik-, Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Baubranche, aber auch erneuerbare Energien. Damit können Investitionen dann also abgesichert werden, und in einem Schadensfall kann die Bundesregierung einspringen.

Zusatzfrage

(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Dr. Güttler (BMWK)

Ich müsste noch einmal nachschauen, wie das im Einzelfall ausgestaltet ist. Aber Ziel ist es, diese Investitionen gerade auch unter den jetzigen Bedingungen zu ermöglichen.

Frage

Zu den Eckpunkten wurde auch gesagt, dass man sich für die Einrichtung eines Eigenkapitalfonds mit internationalen Partnern einsetzen will. Können Sie sagen, ob man schon mit internationalen Partnern darüber geredet hat, und wenn ja, mit welchen?

May (BMZ)

Zu diesem Eigenkapitalfonds führt im Moment meines Wissens nicht nur das BMZ, sondern auch das BMF, das mitbeteiligt ist, Gespräche. Zu den konkreten Kooperationen und Gesprächen kann ich jetzt keine Auskunft geben. Es wird aber auch innerhalb der EU gerade viel darüber diskutiert, wie dieser Fonds ausgestaltet werden kann.

Zusatzfrage

Haben Sie dabei schon eine finanzielle Größenordnung im Blick?

May (BMZ)

Nein, im Moment nicht.

Frage

Meine Frage geht auch an das BMZ. Sie sagten, Unternehmen konnten schon in der Vergangenheit von solchen Maßnahmen profitieren. Dient das, was Sie jetzt vorgelegt haben, dazu, Verluste deutscher Unternehmen zu verhindern und insofern Sicherheit zu schaffen, oder dient es ‑ ich sage es jetzt einmal so ‑ der Gewinnoptimierung deutscher Unternehmen? Der Vorwurf war früheren EZ-Projekten, auch in Afrika, immer wieder gemacht worden.

May (BMZ)

Können Sie den letzten Teil Ihrer Frage, den zu den Vorwürfen, noch einmal wiederholen?

Zusatzfrage

Sie haben geschildert, dass, wenn Schäden entstehen, diese bei den Unternehmen nicht als Verluste auftreten, sondern abgefangen werden können. Meine Frage lautet: Dienen die Unterstützungsmaßnahmen dazu, Verluste deutscher Unternehmen zu verhindern, oder dienen sie dazu, Gewinne zu realisieren? Das ist ja nicht die identische Zielsetzung.

May (BMZ)

Hier muss man jetzt zwischen den verschiedenen Instrumenten differenzieren. Das eine ist die Risikoabsicherung, von der meine Kollegin vom BMWK gerade sprach. Wir fördern kleine und mittlere Unternehmen. Es gibt auch ein Programm über die DEG, das deutsche Unternehmen mit fördern kann. Es gibt beispielsweise das develoPPP. Aber dabei geht es nicht gezielt um Schäden im Kriegsfall, sondern es geht beispielsweise um Unternehmen, die sich anderswo ansiedeln mussten, die aus der Ostukraine in die Westukraine ziehen mussten. Es geht auch um Agrarunternehmen, die ihre Äcker entminen mussten. Es geht also darum, dass sich diese Unternehmen der Kriegssituation anpassen, weiterproduzieren und auch ihre Arbeitsplätze sichern können, sodass die Wirtschaft in der Ukraine weiterlaufen kann. Bei der Ukraine handelt sich zwar um ein Land, das sich im Krieg befindet, aber große Teile des Landes sind nicht im Krieg. Dort kann die Wirtschaft einfach weiterlaufen. Das ist ein wichtiges Ziel, um die Ukraine zu stabilisieren.

Zusatzfrage

Dann habe ich eine Nachfrage an Frau Hoffmann. In der Vergangenheit hat vor allem Präsident Selenskyj die Forderung erhoben, dass Russland die Kosten für den Wiederaufbau tragen müsse. Wie verhält sich das Programm, das jetzt beschlossen wurde, zu dieser fundamentalen Forderung?

SRS’in Hoffmann

In dem Programm geht es darum, private Investitionen zu unterstützen. Die Forderung nach russischem Kapital wird in der EU verhandelt. Dort sind hierzu bereits Beschlüsse gefasst worden. Weiteres steht, soweit ich es jetzt sagen kann, nicht zur Debatte. Aber vielleicht kann die Kollegin vom BMWK unterstützen.

Dr. Güttler (BMWK)

Ich habe die Zeit genutzt und die Zahlen nachgeschaut. Im Jahr 2023 haben wir Investitionsgarantien für die Ukraine in Höhe von 55 Millionen Euro übernommen, und die Ukraine lag mit einer Zahl von 22 genehmigten Anträgen auf dem ersten Rang.

Neben den Investitionsgarantien gibt es noch die Exportkreditgarantien als weiteres Mittel der Außenwirtschaftsförderung. Für Projekte in der Ukraine haben wir im Jahr 2023 ein Deckungsvolumen von 170 Millionen Euro übernommen.

Frage

Gefragt war auch, ob 100 Prozent der Investitionen abgesichert sind.

Dr. Güttler (BMWK)

Bei den Exportkreditgarantien zahlen die Deckungsnehmer ein Entgelt, eine risikoadäquate Prämie, und die Höhe der Entschädigung bemisst sich immer an der abgedeckten Summe.

Frage

Ich habe zwei Nachfragen zur Finanzierung, zu den eingefrorenen russischen Guthaben und den Erträgen daraus an das Finanz- und an das Wirtschaftsministerium. Es besteht ein gewisser Widerspruch. Die EU hat beschlossen, dass daraus Militärgüter für die Ukraine bezahlt werden sollen. Im Eckpunktepapier steht, dass der Wiederaufbau daraus bezahlt werden soll. Das Geld kann ja nur einmal ausgegeben werden; deswegen die Nachfrage, wie man sich das vorstellt.

Keller (BMF)

Ich kann nicht zu Eckpunktepapieren anderer Häuser Stellung nehmen. Die Debatte über eingefrorene Vermögenswerte läuft, wie Sie richtig gesagt haben, gerade auf europäischer Ebene. Deswegen kann ich Ihnen aktuell nichts dazu sagen.

Zusatzfrage

Und das BMZ oder das BMWK? Es geht um die Frage, wofür das Geld eigentlich ausgegeben werden soll. Entweder man kauft damit Waffen, oder man finanziert den Wiederaufbau.

Dr. Güttler (BMWK)

Ich habe zu dem, was der Kollege gesagt hat, nichts zu ergänzen.

Zusatzfrage

Das heißt, das ist innerhalb der Bundesregierung ungeklärt? Frau Hoffmann, der Kanzler hat das ja in Brüssel beschlossen. Jetzt steht in dem Eckpunktepapier, das das Kabinett beschließt, dass das Geld nicht für Waffenlieferungen, sondern für den Wiederaufbau verwendet werden soll.

SRS’in Hoffmann

Wir klären das und melden uns. Ich bin nicht sicher, ob von demselben Mitteln die Rede ist. Aber wir klären das.

Zusatz

Es geht um die Erträge aus den eingefrorenen russischen Guthaben.

SRS’in Hoffmann

Wir klären das.

May (BMZ)

Ich kann zumindest ergänzen: Dass das in diesem Eckpunktepapier steht, heißt ja nicht, dass es nicht für Waffen ausgegeben werden soll, sondern das heißt, ein Teil könnte eben auch für den Wiederaufbau verwendet werden. Das ist zu diskutieren.

Frage

Der ukrainische Präsident Selenskyj hat Ende Dezember 2022 mit der US-Investmentgesellschaft BlackRock vereinbart, dass diese die Gesamtkoordination der Investitionsbemühungen zum Wiederaufbau der Ukraine übernehmen soll. Koordiniert man das gemeinsam mit BlackRock, oder läuft das parallel ohne jegliche Koordinierung mit BlackRock, obwohl, wie gesagt, BlackRock die eigentliche Koordinationsaufgabe bereits vor zwei Jahren zugesprochen wurde?

May (BMZ)

Wir koordinieren uns mit der ukrainischen Regierung. – Das ist das, was ich dazu zu sagen habe.

Frage

Frau May können Sie uns das bisherige Volumen an Exportkreditgarantien für die Ukraine nennen?

May (BMZ)

Hierzu muss ich an die Kollegin verweisen.

Dr. Güttler (BMWK)

Ich habe Ihnen gerade Zahlen für 2023 genannt.

Zusatz

Ich frage nach dem gesamten Volumen.

Dr. Güttler (BMWK)

Ab wann?

Zusatz

Seitdem es Exportkreditgarantien für Unternehmen, die in der Ukraine tätig sind, gibt.

Dr. Güttler (BMWK)

Ich kann die Kollegen einmal bitten.

Zusatz

Der Krieg hat im Jahr 2014 begonnen.

Dr. Güttler (BMWK)

Ich schaue einmal, dass die Kollegen die Zahlen auswerten. Ich habe sie nicht mit.

Zusatzfrage

Ich habe in den Jahresbericht zu den Exportkreditgarantien geschaut. Dort heißt es, dass als besonders förderwürdig Aufträge behandelt werden, die der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland dienen oder mit denen die Unternehmen neue Absatzmärkte erschließen können. Ist es bei der Ukraine auch so, dass es primär um die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und um Profite im Ausland geht?

Dr. Güttler (BMWK)

Ich weiß jetzt nicht, was Sie zitiert haben. Wir haben im vergangenen Jahr die eben genannte Mitteilung speziell zu den Außenwirtschaftsförderinstrumenten mit Bezug zur Ukraine veröffentlicht. Ich denke, der Blick noch einmal dort hinein lohnt, um Ziele und Umfang dieser Instrumente anzusehen.

Zusatz

Ich habe den Jahresbericht Ihres Ministeriums zu den Exportkreditgarantien zitiert. Mir geht es nur darum, ob das so ist wie bei Entwicklungs- und Schwellenländern, hinsichtlich der 80 Prozent des Volumens für Anträge fließen, die als besonders förderwürdig behandelt werden, weil es um Arbeitsplätze in Deutschland und um neue Absatzmärkte im Ausland geht, so wie Sie das im bisherigen Jahresbericht zu Exportkreditgarantien aufgezeigt haben.

Dr. Güttler (BMWK)

Wie gesagt, ist die Ukraine ein spezieller Fall.

Zusatz

Darum frage ich.

Dr. Güttler (BMWK)

Deshalb haben wir die spezielle Mitteilung im vergangenen Jahr veröffentlicht.

Frage

Ich habe eine Frage an Frau Hoffmann. Frau Schulze hat soeben auf einer Pressekonferenz im Kanzleramt in einem Nebensatz gesagt, die Ukraine habe vor dem Krieg ein Problem mit der Korruption gehabt. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Ukraine jetzt kein Problem mit der Korruption hat?

SRS’in Hoffmann

Wir kennen natürlich dieses Thema, und wir begrüßen es, dass die ukrainische Regierung selbst immer wieder sehr offensiv mit dem Thema umgeht. Wir haben innerhalb der letzten zwei Jahre immer wieder gesehen, dass es von der Regierung angesprochen wurde und auch entsprechende Maßnahmen getroffen wurden. Das begrüßen und unterstützen wir.

Pauly (BMDV)

Bundesdigital- und -verkehrsminister Dr. Volker Wissing wird von morgen bis Samstag am G7-Verkehrsministertreffen in Mailand teilnehmen. Im Fokus des Treffens stehen unter anderem die Resilienz internationaler Lieferketten vor dem Hintergrund zahlreicher globaler Krisen, aber auch die Themen KI und Cyber Security im Verkehrssektor.

Im Anschluss wird der Minister zur Singapore Maritime Week reisen und dort unter anderem an einem Podium zu aktuellen Herausforderungen in der internationalen Seeschifffahrt teilnehmen.

Am 16. April schließlich wird der Minister in Peking zur Kanzlerdelegation stoßen, wo er neben der Begleitung des Bundeskanzlers unter anderem bilaterale Gespräche mit seinen chinesischen Amtskollegen führen wird.

Frage

Da die Kanzlerdelegation angesprochen wurde: Wer aus dem Kabinett ist denn alles Teil der Delegation, Frau Hoffmann?

Vorsitzende Buschow

Entschuldigung, Herr Kollege. Das war am Montag hier Thema.

Zusatzfrage

Wer alles dabei ist?

Vorsitzende Buschow

Da wir meistens ein Zeitproblem haben, würde ich eigentlich ‑ ‑ ‑

SRS’in Hoffmann

Ich bin dankbar, wenn ich nicht noch einmal alle aufzählen muss.

Zusatzfrage

So viele, ja?

Vorsitzende Buschow

Schauen Sie wirklich im Protokoll nach. Ich glaube, welche Minister dabei sind, wurde am Montag mitgeteilt.

SRS’in Hoffmann

Es wurde angesprochen.

Frage

Herr Pauly, können Sie uns sagen, was der Minister in Peking besprechen will? Ist eine zwischenstaatliche Vereinbarung zum Verkehrssektor, zur Eisenbahn, wozu auch immer, geplant?

Pauly (BMDV)

Ich kann dem Termin in Peking nicht vorgreifen. Sicher ist, er wird, wie ich gesagt habe, seine Amtskollegen treffen.

Zusatzfrage

Aber Themen können Sie überhaupt nicht nennen?

Pauly (BMDV)

Es wird um verkehrs- und digitalpolitische Themen gehen. Aber Näheres kann ich zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen. Sehen Sie es mir bitte nach. Bis zum 16. April ist ja auch noch eine Weile hin.

Frage

Kann das Bundesinnenministerium bestätigen, dass es zum Thema Quick-Freeze eine Einigung gab? Bisher hat die Ministerin diese Lösung ja abgelehnt. Warum ist sie, wenn die Berichterstattung zutreffend ist, jetzt darauf eingegangen? Was hat sie damit gewonnen?

Kall (BMI)

Ich sage gleich etwas dazu. Aber da wir ja nicht federführend für diese Regelung sind, lasse ich meinem Kollegen den Vortritt.

Dr. Hosemann (BMJ)

Ich kann bestätigen, dass es auf Kabinettsebene eine Einigung zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Thema Quick-Freeze gab. Diesen Gesetzentwurf hatte das BMJ bereits im Herbst 2022 in die Ressortabstimmung gegeben. Seither haben Gespräche stattgefunden, und jetzt hat man sich darauf verständigt, dass dieses Gesetzgebungsverfahren weitergehen kann.

Noch einmal zur Einordnung: Es ist das Ziel der gesamten Bundesregierung, dass Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsinstrumente haben, die effektiv sind, die rechtssicher sind und die die Grundrechte nur verhältnismäßig einschränken. Genau diesem Zweck dient nach Überzeugung des BMJ der Gesetzentwurf zum Quick-Freeze. Notwendig ist eine Stärkung der Ermittlungsbehörden auch deshalb, weil die geltenden gesetzlichen Regelungen über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht angewandt werden dürfen. Deswegen würde der Quick-Freeze-Entwurf eine Stärkung der Ermittlungsbehörden bedeuten.

Kall (BMI)

Ich kann gern aus Sicht des BMI etwas dazu sagen. Diese Verständigung innerhalb der Koalition beruht darauf, dass das Bundesjustizministerium jetzt einen neuen, geänderten Entwurf für eine Quick-Freeze-Regelung vorlegen wird. Er beinhaltet ausdrücklich keine Vereinbarung darüber, ob und wie IP-Adressen künftig gespeichert werden. Das heißt, diese Frage wurde ausgeklammert. Übrigens: Anders als der erste Entwurf des BMJ, der eine Abschaffung dieser Regelung vorsah, soll der künftige Entwurf, so wie wir die Verständigung innerhalb der Koalition verstehen, eine solche Regelung eben nicht beinhalten. Das heißt diese Frage, zu der unterschiedlichen Position ja auch bekannt sind, bleibt offen. Über die Frage, wie IP-Adressen künftig gespeichert werden, wird also, unabhängig von den jetzt getroffenen Vereinbarungen, weiter zu beraten sein.

Die Speicherung von IP-Adressen ‑ das will ich noch einmal sagen; das hat auch die Bundesinnenministerin immer wieder gesagt ‑ hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil, das auch die deutschen Regelungen betraf, ausdrücklich für zulässig erklärt. Für uns bleibt weiterhin das Maßstab, was der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Aus Sicht des Bundesinnenministeriums und der Sicherheitsbehörden ‑ das hat die Bundesinnenministerin auch hier gestern noch einmal gesagt ‑ bleibt die Speicherung von IP-Adressen wichtig, um Täter insbesondere im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder, aber auch im Bereich der Hasskriminalität und in Bereichen bis hin zur Terrorismusbekämpfung identifizieren zu können. Es bleibt ein wesentliches Mittel, um Täter identifizieren zu können. Hierin sind sich sowohl die Bundesinnenministerin als auch die Innenministerinnen und Innenminister der Länder einig mit den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden in Deutschland. Alle haben die gleiche Position, die, wie gesagt weiter zu beraten sein wird.

Noch eines zum Quick-Freeze aus Sicht des BMI: Wenn keine IP-Adressen gespeichert sind, können diese auch nicht mithilfe einer Anordnung in diesem neuen Verfahren eingefroren werden. Wo nichts ist, kann man nichts einfrieren. Das heißt, aus unserer Sicht ist die Speicherung von IP-Adressen eine notwendige Voraussetzung, damit dieses neue Verfahren, das sinnvoll ist, überhaupt funktionieren kann und überhaupt Daten vorhanden sind, die in Ermittlungen dazu führen können, dass die Täter identifiziert werden.

Dr. Hosemann (BMJ)

Der Kollege war so nett, mir den Vortritt zu lassen, und hat ergänzend die Position eines anderen Hauses zu unserem Gesetzentwurf dargelegt. Ich verweise darauf, dass sich Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann heute Nachmittag in einem Pressestatement äußern wird. Die Position des Ministers zur anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten ist hinlänglich bekannt. Deswegen erspare ich es Ihnen, an dieser Stelle in längere Ausführungen zum Koalitionsvertrag und zu Grundrechten einzutreten.

Kall (BMI)

Ich glaube, damit haben wir jetzt demonstriert, dass diese Frage offen bleibt.

Frage

Herr Kall sagte, es komme ein neuer Entwurf. Herr Hosemann, wenn ich Sie richtig verstanden habe, handelt es sich bei dem, was Herr Buschmann zuletzt zu Quick-Freeze auf den Weg gebracht hat, um den gleichen Entwurf, nur mit leichten Änderungen. Das heißt, es besteht noch Arbeitsbedarf. Bis wann soll der neue Entwurf vorliegen, und welche Veränderungen wird es jetzt ganz konkret geben müssen?

Dr. Hosemann (BMJ)

Da gibt es gar keinen Dissens zwischen unseren Ausführungen. Ich habe deutlich gemacht, dass es seither Gespräche gegeben hat. Und es ist zutreffend, dass die Frage der Speicherung von IP-Adressen nicht Gegenstand dieser jüngsten Einigung auf Kabinettsebene war. Deswegen wird sich an den gesetzlichen Regelungen über die IP-Adressenspeicherung, die es ja gibt, aber die nicht angewandt werden dürfen, nichts ändern. Die bleiben weiterhin als totes Recht im Gesetz stehen.

Zusatzfrage

Nachfrage dazu, Herr Kall: Totes Recht, IP-Adressen, die nicht gespeichert und nicht genutzt werden dürfen - was hat die Ministerin an der Stelle dann gewonnen?

Kall (BMI)

Ich habe ja gesagt, die Position bleibt offen, und die Positionen, die wir gerade noch einmal ausgetauscht haben, sind bekannt. Ich habe das, was die Sicherheitsbehörden brauchen, noch einmal beschrieben. Deswegen geht genau diese Diskussion weiter.

Frage

Wird denn in Bezug auf Quick-Freeze und zur Speicherung von IP-Adressen in dieser Legislaturperiode noch etwas passieren? Wenn ich Herrn Hosemann richtig verstehe, hat der Minister dazu seine feste Meinung, und von der wird er auch nicht abrücken. Oder werden sich Ministerin und Minister jetzt noch einmal zusammensetzen und eine Lösung finden?

Dr. Hosemann (BMJ)

Ich kann Gesprächen auf Ministerebene nicht vorgreifen. Das Entscheidende ist: Dazu hat es jetzt keine Einigung gegeben, und es gibt ja sowohl die bekannte Position von anderen Kabinettsmitgliedern als auch die von unserem Minister. Alles Weitere wird sich dann zeigen, und dazu wird sich der Minister auch heute in seinem Statement auf Nachfrage sicherlich verhalten. Aber man kann nicht sagen, dass heute das letzte Wort in einer Sache gesprochen wurde. Vielmehr sind die Positionen, die es gibt, bekannt.

Kall (BMI)

Genau. Die Bundesinnenministerin und der Bundesjustizminister werden sicherlich sehr eng weiter beraten. Man muss das ja auch einmal einordnen. Diese Bundesregierung hat sehr vieles im Sicherheitsbereich vorangebracht und viele Sicherheitsgesetze reformiert und damit auch die Befugnisse der Sicherheitsbehörden wesentlich gestärkt. Vieles wie das neue Bundespolizeigesetz, das ganz wesentliche neue Befugnisse für die Bundespolizei vorsieht und jetzt im Parlament beraten wird, ist noch auf dem Weg. Das Recht der Nachrichtendienste haben wir schon gemeinsam reformiert, vieles andere, mit dem wir die Sicherheit und die Befugnisse der Sicherheitsbehörden gestärkt haben, ebenfalls. Das ist angesichts der inneren und äußeren Bedrohungslagen, denen Deutschland ausgesetzt ist, auch absolut notwendig. Solche Bedrohungslagen verändern sich, entwickeln sich. Insofern verändern sich auch Diskussionen. Jedenfalls wird diese hier weitergehen.

Zusatzfrage

Aber wenn ich kurz nachfragen darf: Ihre Ministerin hofft oder setzt darauf, dass in dieser Legislaturperiode noch eine Einigung zustande kommt?

Kall (BMI)

Wir werden über diesen Punkt weiter beraten.

Zusatz

Das war jetzt nicht die Antwort.

Frage

Nur eine Lernfrage, damit ich es richtig verstehe, Herr Hosemann: Das Innenministerium fordert ja eine anlasslose Speicherung von IP-Daten, also eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Ich war auf dem Stand, dass das höchstrichterlich vom EuGH untersagt und verboten wurde. Ist das jetzt nur eine Meinungsverschiedenheit, oder fordert das BMI eigentlich immer noch eine verbotene Maßnahme?

Dr. Hosemann (BMJ)

Ich würde uns jetzt ersparen wollen, dass wir hier weiter den Dissens austragen, der im Hinblick auf die Interpretation der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besteht. Fest steht, dass bislang alle gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ‑ diese Geschichte geht ja nun bald schon 20 Jahre ‑ vor Gericht gescheitert sind, mal vor deutschen Gerichten, mal vor dem Europäischen Gerichtshof. Da gibt es eine Kaskade an Urteilen, und wie so oft können sich Juristinnen und Juristen dann auch darüber streiten, was man dem Urteil dann im Einzelnen entnehmen kann und ob hypothetische andere Regelungen damit vereinbar wären oder nicht. Fest steht aber: Bislang ist keine Regelung aufrechterhalten worden.

Kall (BMI)

Da gibt es aber einen Lesetipp, nämlich die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs zu dem Urteil, was die deutschen Regelungen betraf. Das heißt es ja eindeutig, dass die alten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, die ja wesentlich mehr umfassten, nicht mit europäischem Recht vereinbar sind. Was aber mit dem europäischen Recht vereinbar ist, ist eine Speicherung von IP-Adressen für einen kurzen Zeitraum. Es geht ausschließlich um diesen Punkt, den der EuGH eben ausdrücklich für mit europäischem Recht vereinbar erklärt hat.

Zusatzfrage

Aber das BMI ist trotzdem weiterhin für eine anlasslose Speicherung?

Kall (BMI)

Genau diese Speicherung hat der EuGH für zulässig erachtet, und ich würde einfach empfehlen, das noch einmal nachzulesen.

Frage

Da drehen wir uns jetzt wahrscheinlich ein bisschen im Kreis, aber noch einmal an das BMJ explizit gefragt ‑ Herr Kall ist ja eben schon darauf eingegangen ‑: Alle Länderinnenminister und auch die Ermittlungsbehörden halten den Quick-Freeze bei der Verfolgung schwerer Straftaten nicht für ausreichend. Warum kommt Ihr Minister in der Güterabwägung zu der Abwägung, die Persönlichkeitsrechte von Internetnutzern da höher zu bewerten als den effektiven Schutz von Opfern solcher Verbrechen?

Dr. Hosemann (BMJ)

Dazu hat sich Justizminister Buschmann heute bereits gegenüber einer Zeitung geäußert, und er hat ausgeführt:

„… wenn der Staat alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht stellt und ihre Kommunikationsdaten anlasslos speichern lässt, ändern Menschen ihr Verhalten in der Kommunikation und im Netz. Niemand fühlt sich mehr richtig frei – das ist nicht zu rechtfertigen und verstößt gegen unsere Grundrechte …“

Vielleicht als Ergänzung: Ihre Fragestellung könnte bei manchen Zuhörern das Missverständnis hervorrufen, dass der Justizminister da als einsamer Kämpfer für eine Lösung unterwegs ist. Es gibt viele zivilgesellschaftliche Organisationen und auch Mitglieder der Regierungsfraktionen, die da auf seiner Seite stehen. Dazu gab es am heutigen Tag auch verschiedene Äußerungen von Rechtspolitikerinnen.

Frage

Ich habe jetzt vor allem verstanden, was nicht geht, also worauf man sich nicht geeinigt hat. Ich habe noch nicht so richtig verstanden, worauf Sie sich jetzt geeinigt haben.

Dr. Hosemann (BMJ)

Die Einigung lautet dahingehend, dass die Strafverfolgungsbehörden jetzt ein neues Ermittlungsinstrument an die Hand bekommen, das sie bisher nicht haben, nämlich das Quick-Freeze-Verfahren.

Frage

Ich möchte meine eigentliche Frage an das Bauministerium anschließen: Ist die Einigung auf die Verlängerung der Mietpreisbremse das, was für Sie zentral ist? Wie soll künftig mit den anderen Themen, die im Koalitionsvertrag stehen ‑ ich denke an die Kappungsgrenze oder an die Mietpreisspiegel ‑, weiter vorgegangen werden?

Steffen (BMWSB)

Vielleicht vorab: Es ist immer gut, wenn man sich an Vereinbarungen hält, auch nach ungefähr zweieinhalb Jahren.

Zu Ihrer konkreten Frage: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist gut. Es wird nämlich auch höchste Zeit: In Berlin wäre sie Ende Mai 2025 ausgelaufen, in NRW und Hamburg Ende Juni 2025. Wenn man bedenkt, dass Verlängerungen von Landesverordnungen zum Teil bis zu eineinhalb Jahre benötigen, weil sie gemäß § 556d BGB begründet werden müssen und dafür ein neues wissenschaftliches Gutachten vorgelegt werden muss, um den Geltungsbereich für angespannte Wohnungsmärkte darzulegen, sieht man, dass es eher kurz vor knapp kommt. Damit die Länder mit der Verlängerung der Verordnungen beginnen können, ist zumindest ein Kabinettsbeschluss als Grundlage erforderlich, der ebenfalls eher sehr schnell kommen sollte.

Zusatzfrage

Und was ist mit den fehlenden Themen aus dem Koalitionsvertrag, der Kappungsgrenze und dem Mietpreisspiegel?

Steffen (BMWSB)

Das sind weiterhin Vereinbarungen, die im Koalitionsvertrag stehen. Uns liegen dazu keine Entwürfe vor, insofern kann ich dazu hier auch keine Stellung nehmen.

Frage

Das wäre im Prinzip auch meine Frage gewesen. Gehen Sie davon aus, dass es dazu in dieser Legislaturperiode noch etwas gibt? Die ist ja nicht mehr allzu lang; von daher stellt sich die Frage, ob das noch bearbeitet wird oder nicht.

Steffen (BMWSB)

Fragen Sie das nicht zuständige Bauministerium oder das BMJ dazu?

Zusatz

Beide.

Dr. Hosemann (BMJ)

Der Minister hat sich dazu heute auch geäußert. Er hat darauf hingewiesen, dass man sich jetzt darauf verständigt hat, die gesetzlichen Grundlagen für die Mietpreisbremse zu verlängern. Dann können die Länder selbst entscheiden, ob sie von dem Instrument künftig Gebrauch machen wollen. Zu den anderen Themen aus dem Koalitionsvertrag, soweit sie nicht schon umgesetzt wurden ‑ die Aufteilung der CO2-Preise ist ja schon umgesetzt ‑, sieht der Minister noch Diskussionsbedarf.

Steffen (BMWSB)

Den Diskussionsbedarf würden wir eigentlich nicht sehen, denn das, was im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, gilt für uns weiterhin.

Frage

Ich würde es gerne verstehen, Herr Hosemann: Das heißt, aus Ihrer Sicht gibt es einen Diskussionsbedarf? Frau Steffen hat gerade gesagt, sie sehe eigentlich keinen. Mit wem will Herr Buschmann denn dann diskutieren?

Dr. Hosemann (BMJ)

Er muss ja jetzt nicht mit sich selbst diskutieren, das ist völlig richtig. Aber wir sind ja federführend, und vielleicht müssen dann andere mit ihm diskutieren.

Frage

Konkret gefragt: Wird denn diskutiert oder sieht man nur Diskussionsbedarf? Das heißt, passiert da noch etwas in dieser Wahlperiode, oder hat man das auf Eis gelegt?

Dr. Hosemann (BMJ)

Ich kann nur auf das verweisen, was der Minister heute gesagt hat.

Frage

Ich würde die Frage gerne an Frau Hoffmann weitergeben: Was möchte denn der Kanzler in dieser Agenda? Es gehört ja auch der SPD an, genauso wie die Bauministerin. Fordert der Kanzler, dass Themen wie die Kappungsgrenze noch in dieser Legislaturperiode geklärt werden? Gibt es eine zeitliche Vorstellung, wann dafür ein Gesetzentwurf vorliegen soll?

SRS’in Hoffmann

Der Kanzler begrüßt zunächst einmal, dass es jetzt zu dieser Einigung gekommen ist und die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert ist. Zu allem Weiteren kann ich jetzt hier weiter nichts sagen.

Zusatzfrage

Möchte er eine Kappungsgrenze, ja oder nein?

SRS’in Hoffmann

Ich gehe davon aus, dass das, was im Koalitionsvertrag vereinbart ist, auch gilt.

Frage

Nur eine Verständnisfrage: Als die Mietpreisbremse 2020 zuletzt verlängert wurde, wurde sie auch noch verschärft. Wird sich jetzt irgendetwas inhaltlich ändern, Frau Steffen?

Dr. Hosemann (BMJ)

Das ist nicht Teil der Vereinbarungen. Vereinbart im Koalitionsvertrag ist eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen für die Mietpreisbremse, und die soll es geben.

Zusatzfrage

Es gibt also keine Entschärfung und auch keine Verschärfung, sondern die wird einfach verlängert?

Dr. Hosemann (BMJ)

Davon ist mir nichts bekannt.

Frage

An das BMWK: Wann dürfen wir denn endlich mit dem Quartalsbericht zu den Rüstungsexporten rechnen? Jetzt ist der 10. April. Normalerweise wird dieser Bericht spätestens bis zum 2. oder 3. des Monats herausgegeben.

Dr. Güttler (BMWK)

Genau, wir berichten ja wie üblich nicht nur halbjährlich in den Rüstungsexportberichten, sondern quartalsweise auch in Pressemitteilungen. Die nächste Pressemitteilung wird sehr zeitnah veröffentlicht werden.

Zusatzfrage

Ist es denn Zufall, dass das jetzt so weit verschoben wurde, dass es quasi hinter die Anhörung vor dem IGH fällt?

Dr. Güttler (BMWK)

Nein, das sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe und das hat eher auch mit solchen Dingen wie den Osterfeiertagen zu tun.

Zusatzfrage

Was wir haben, ist die Antwort auf eine Anfrage vom BSW, in der die ersten fünf Länder aufgezählt werden. Daraus geht hervor, dass Deutschland an Katar Rüstungsgüter im Wert von, ich glaube, 90 Millionen Euro geliefert hat. Katar gilt aber eigentlich als einer der größten Unterstützer der Hamas. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nicht auch ein Teil dieser Rüstungsgüter über Umwege an die Hamas gelangt?

Dr. Güttler (BMWK)

Mir liegt jetzt diese Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, die Sie zitieren, gerade nicht vor. Darin steht dann aber natürlich die Stellungnahme der Bundesregierung zu der konkreten Frage. Ansonsten gilt immer ganz generell, dass alle Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung Entscheidungen im Einzelfall sind, bei denen die Entscheidungen dann speziell unter außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen getroffen werden.

Zusatzfrage

Das beantwortet jetzt nicht meine Frage. Der Bericht gibt ‑ das ist zum Beispiel heute im „Handelsblatt“ zu lesen ‑ diese Antwort. Trotzdem bleibt meine Frage: Warum hat man sich denn dann im Einzelfall dafür entschieden, an Katar Rüstungsgüter in so einem Umfang zu liefern?

Dr. Güttler (BMWK)

Ich kann mich an dieser Stelle leider nur wiederholen und mich nur auf die Antwort der Bundesregierung, die ja an einen Abgeordnetenkreis übermittelt wurde und jetzt offenbar auch der Presse vorliegt, beziehen. Zu Details von Rüstungsexportentscheidungen ‑ das ist hier ja häufig auch Thema ‑ können wir keine Auskunft geben, da das Entscheidungen des Bundessicherheitsrates sind und der Bundessicherheitsrat aus verschiedenen Gründen geheim tagt. Wir können über Rüstungsexportentscheidungen dann in dem Maße und den aggregierten Zuständen, die wir dafür haben ‑ den halbjährlichen Rüstungsexportberichten, den quartalsweisen Pressemitteilungen und eben auch den Antworten auf parlamentarische Anfragen ‑, informieren.

Frage

An das Gesundheitsministerium zum Cannabisgesetz und dem Bußgeldkatalog bei Verstößen. Da kommen verschiedene Bundesländer jetzt ja zu unterschiedlichen Ergebnissen. Bayern zum Beispiel erhöht die Bußgelder auf 1000 Euro bei Kiffen in Gegenwart von Minderjährigen oder 500 Euro, wenn der Mindestabstand zu Schulen nicht eingehalten wird. Halten Sie diese Strafen für verhältnismäßig? Warum gibt es keinen bundeseinheitlichen Katalog?

Nübel (BMG)

Ich werde jetzt nicht die Maßnahmen der einzelnen Länder kommentieren. Es sieht so aus, dass im Cannabisgesetz Bußgeldspannen benannt sind. Wir setzen einen Bußgeldrahmen, und die Länder setzen das Cannabisgesetz im Rahmen ihrer Verantwortung um. Unser Bußgeldrahmen bietet dann eben einen Handlungsspielraum.

Zusatzfrage

Und die Zahlen, die ich genannt habe, also zum Beispiel diese 1000 Euro, liegen im Rahmen des Gesetzes?

Nübel (BMG)

Ich muss gestehen, dass ich unsere Bußgeldspannen gerade nicht dabei habe. Da müsste ich mich zur Sicherheit noch einmal bei den Kollegen informieren.

Frage

Nur eine Verständnisfrage, Frau Nübel: Die Bayern wollen auf dem Oktoberfest eine cannabisfreie Zone einrichten. Ist das überhaupt legal, wenn es parallel nicht auch eine Alkoholverbotszone gibt, die die Kommunen ja auch einrichten könnten? Ist es also legal, dass es auf dem Oktoberfest zwar Alkohol geben kann, aber kein Cannabis, oder darf das nur parallel geschehen?

Nübel (BMG)

Die Pläne der bayerischen Landesregierung sind mir diesbezüglich ehrlich gesagt nicht bekannt. Da würde ich mich lieber noch einmal schlau machen.

Frage

Frau Nübel, Ihr Kollege Haberlandt hatte letzte Woche die Antwort auf alle meine Fragen an das BMG verneint, mit dem Verweis, dass das BMG die RKI-Protokolle grundsätzlich nicht kommentiere. Meine Frage zielte aber überhaupt nicht auf die RKI-Protokolle ab, sondern auf Vorgänge innerhalb des BMG. Deswegen möchte ich die Frage einfach wiederholen. Und zwar würde mich interessieren, auf welcher Grundlage das BMG bereits am 24. Februar 2020 bei einem extra einberufenen Treffen mit Vertretern des Bundesinnenministeriums erklärt hat, dass man jetzt Vorkehrungen für Ausgangssperren von unbestimmter Dauer und zum Lahmlegen der Wirtschaft hat. Das Ganze erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu dem das RKI die Gefahr für die Bevölkerung als weiterhin gering angab, und im damals geltenden Pandemieplan wurden diese Pläne, die dann vom BMG vorgeschlagen wurden, mit keinem Wort genannt. Deswegen würde mich noch mal interessieren, auf welcher Grundlage damals diese Empfehlung an das BMI erfolgte.

Nübel (BMG)

Herr Kollege, ich kann und werde hier jetzt keine Fragen zu Entscheidungen der Vorgängerregierungen beantworten. Ich kann Ihnen aber ganz generell sagen: Das Bundesgesundheitsministerium stützt seine Entscheidungen auf die Fachexpertise des Hauses, auf die Fachexpertise der nachgeordneten Behörden und natürlich zum Teil auch auf die Fachexpertise externer Berater oder Gremien.

Zusatzfrage

Eine Frage hätte ich dann immer noch ‑ die wurde letztes Mal nämlich auch nicht beantwortet: Wie bewertet das BMG die Tatsache, dass die ihm direkt unterstellte Behörde, das RKI, in Eigendarstellung erklärt, dass es angeblich keinerlei protokollarisch dokumentierte Diskussions- und Beratungsprozesse gebe, die dann zu der Entscheidung geführt haben, die Risikobewertung am 17. März 2020 von mäßig auf hoch zu setzen? Dass diesbezüglich tatsächlich keinerlei Dokumente vorliegen, überrascht bei einer Bundesbehörde dann ja doch. Da würde mich einfach eine Einschätzung des BMG interessieren, ob es Standard ist, dass bei solchen Entscheidungen keinerlei Protokolle oder Dokumente vorliegen, die das belegen.

Nübel (BMG)

Herr Kollege, da bleibe ich bei dem, was mein Kollege letzte Woche schon sagte: Wenn Sie jetzt Fragen zu internen Protokollen des RKI haben, werde ich mich dazu nicht zu äußern. Da müssten Sie sich vielleicht an das RKI wenden.

Frage

Zum Thema Schwangerschaftsabbruch: Frau Hoffmann, ist der Bundeskanzler für eine Reform des § 218? Die Kommission wird Anfang nächster Woche Vorschläge vorlegen. Einige Medien haben daraus schon zitiert. Die Union warnt vor einem neuen gesellschaftlichen Großkonflikt. Ist der Bundeskanzler dafür, dass man eine Neuregelung anstrebt?

SRS’in Hoffmann

Wie Sie sagen, Herr Kollege, hat die Bundesregierung eine unabhängige Kommission zur, wie es heißt, reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt. Diese Kommission hat, wie das im Koalitionsvertrag auch vorgesehen war, unter anderem Möglichkeiten der Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs geprüft. Der Abschlussbericht wird am Montag hier an dieser Stelle vorgestellt werden. Dem wollen wir als Bundesregierung jetzt nicht vorgreifen; vielmehr wollen wir die Experten ihre Meinung und ihre Empfehlungen darlegen lassen. Wir warten also die Vorstellung des Abschlussberichts am Montag ab. Wenn dann die Handlungsempfehlungen vorliegen, wird es eine gründliche und der gesellschaftspolitischen, ethischen und rechtlichen Komplexität der Thematik angemessene Diskussion über die Vorschläge und über die Schlüsse, die man daraus ziehen will, geben.

Darüber hinausgehend ‑ ich bitte um Verständnis ‑ kann ich das nicht kommentieren. Dem Bundeskanzler ist sehr daran gelegen, dass das Thema mit der nötigen Sensibilität und dem nötigen Respekt diskutiert wird. Sie wissen, dass das ein Thema mit einem großen Potenzial zur Polarisierung ist, die wir in vielen Gesellschaften sehen. Es geht uns sehr darum, eine solche Polarisierung und eine solche Schärfe zu vermeiden und eben sensibel und respektvoll zu diskutieren.

Frage

Nur zum Verständnis, Frau Hoffmann: Die SPD mit Olaf Scholz als Spitzenkandidat hat in ihrem Wahlprogramm für die Abschaffung von § 218 aus dem StGB gekämpft, und Herr Scholz hat das ja auch unterstrichen. Ist das immer noch seine Haltung? Ich habe es nicht ganz verstanden.

SRS’in Hoffmann

Es ist so, dass wir jetzt zunächst einmal die Ergebnisse der Kommission abwarten, die wir ‑ ‑

Zusatzfrage

Das sind ja die Ergebnisse.

SRS’in Hoffmann

Nein, Sie haben vom Parteiprogramm gesprochen. Jetzt geht es darum, was das Ergebnis der Kommission sein wird, was sie empfehlen wird. Wir werden uns das genau anschauen und darüber eine Diskussion führen. Das war der Auftrag des Koalitionsvertrages. Die Einigung, die man dort hergestellt hatte, sieht vor, dass man eine Kommission beauftragt, die mit Fachleuten und Experten sehr unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlicher Überzeugungen und Ansätze besetzt ist. Jetzt warten wir das ab. Dann werden wir darüber sprechen.

Zusatzfrage

Aber der Kanzler ist in der SPD. Die SPD hat die Wahl gewonnen. Die SPD hat in der Wahl, für die Herr Olaf Scholz Spitzenkandidat war, für die Streichung des 218 aus dem StGB gekämpft. Ist das immer noch seine Position, unabhängig von der Expertenkommission?

SRS’in Hoffmann

Wir warten jetzt ab, was die Expertenkommission vorstellt, und dann werden wir darüber diskutieren.

Frage

Herr Poetschke, morgen soll es ein Treffen im Kanzleramt mit der Zukunftskommission Landwirtschaft geben. Ein entscheidender Punkt ist die Frage, wie man den Umbau finanziert. Der Vorschlag der Kommission ist es wohl, die Mehrwertsteuer auf Fleisch zu erhöhen. Ist das für den Minister die Alternative zu dem bislang vorangetriebenen Tierwohlcent?

Poetschke (BMEL)

Vielen Dank. Der Herr Bundesminister hat sich dazu schon geäußert. Vor ungefähr einer Stunde haben wir eine Meldung dazu herumgeschickt. Er begrüßt auf jeden Fall, dass es hierzu weitere Vorschläge gibt. Er sagt, er sei offen für weitere Vorschläge in diesem Bereich. Grundsätzlich geht es darum, wie eine Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung langfristig gesichert werden kann. Dazu gibt es mittlerweile schon das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung, in dem schon etliches Geld ist. Aber klar ist, dass das noch weiter gesichert werden muss. Dazu hat das Ministerium auf Wunsch der Regierungsfraktionen ein Finanzierungskonzept ausgearbeitet. Dieses liegt auch dem BMF vor, das haben wir ihm auch zur Verfügung gestellt. Das liegt jetzt bei den Fraktionen.

Der Bundesminister hat immer wieder betont, dass er auch für andere Finanzierungswege offen ist, etwa über die Mehrwertsteuer, insbesondere dann, wenn der Weg auch von der deutschen Landwirtschaft begrüßt und unterstützt wird. In der ZKL ist auch die gesamte Bauernschaft, aber auch die Verbraucherseite und gesellschaftliche Gruppen. Wenn also von der Seite entsprechende Vorschläge kommen und sie sich klar dafür aussprechen, die Tierhaltung zu unterstützen, dann begrüßt er das.

Zusatzfrage

Kann sich auch das BMF eine solche Mehrwertsteuererhöhung für Fleisch vorstellen?

Keller (BMF)

Wir haben schon in der Vergangenheit dargestellt, dass wir prinzipiell offen für ein von den Marktteilnehmern getragenes finanzielles System für den Stallumbau sind. Wenn man es über die Steuer regeln würde, müsste man zum einen beachten, dass man die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger nicht steigert ‑ wir haben im Koalitionsvertrag Steuererhöhungen ausgeschlossen ‑, und zum anderen, gerade in dem Kontext, in dem Sie es genannt haben, dass bei einer Steuer eine Zweckbindung nicht infrage kommt. Steuereinnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt.

Das ist das, was ich dazu sagen kann.

Frage

Könnten Sie sich vorstellen, dass man das im Rahmen einer Bereinigung macht, indem man andere Mehrwertsteuersätze bei Lebensmitteln, die ja unterschiedlich sind, entsprechend anpasst, sodass man in der Summe auf kein anderes Ergebnis kommt?

Keller (BMF)

Eine so grundlegende Änderung des Umsatzsteuersystems ist aktuell nicht beabsichtigt.

Frage

Eine Frage ans Verteidigungsministerium: Wie kommentieren und beurteilen Sie den „FAZ“-Bericht, wonach eigentlich das gesamte Sondervermögen Bundeswehr mittlerweile verplant sei. Es wurde eine sehr konkrete und sehr hohe Eurozahl genannt. Stimmt der Bericht? Ist tatsächlich fast alles verplant, was in dem Topf war?

Müller (BMVg)

Ihre Frage gibt mir die Chance, über einige Begrifflichkeiten zu sprechen, und zwar die Begriffe Planung, Bindung und Verausgabung. Es stimmt, das Sondervermögen ist verplant. Es ist unsere Aufgabe, uns darüber Gedanken zu machen, wie wir diese Mittel im Sinne der Zeitenwende bestmöglich für kriegstüchtige, für verteidigungsfähige Streitkräfte einsetzen. Das haben wir schon im vergangenen Jahr bestätigt. Wenn Sie in die Protokolle des vergangenen Jahres schauen, sehen Sie, dass wir das damals schon bestätigt haben.

Wir haben zum Beispiel eine Abteilung Planung. Sie macht sich explizit Gedanken darüber, wie wir diese Mittel einsetzen, wie wir Fähigkeiten weiterführen oder neu einführen.

Dagegen steht der Begriff der Bindung. Wir haben aktuell einen Bindungsstand in Höhe von ca. 80 Prozent des Sondervermögens. Da reden wir davon, dass wir für konkrete Projekte vertragliche Bindungen eingegangen sind. Darüber informieren wir dann über unsere Websites. Wenn wir eine Beschaffung angestoßen haben und das Parlament diese gebilligt hat, dann informieren wir darüber. Wir liegen bei 80 Prozent und gehen davon aus, dass wir Ende dieses Jahres 100 Prozent erreichen, sodass das Sondervermögen damit zu 100 Prozent gebunden sein wird.

Der letzte Punkt ist Verausgabung. Sie wissen, dass Mittel gemäß Bundeshaushaltsordnung erst dann abfließen können, wenn das Material auf dem Hof steht oder wenn bei Entwicklungsprojekten, bei großen Projekten, Meilensteine erreicht sind. Deswegen läuft die Verausgabung den Planungen und den Bindungen natürlich immer hinterher. Das ist ganz klar.

Frage

Wie hoch ist der Anteil der Zinsen, die aus diesem Sondervermögen bezahlt werden müssen, in der Planung?

Müller (BMVg)

Das kann ich Ihnen aktuell nicht endgültig sagen. Warum ist das so? ‑ Weil Zinsbelastungen immer erst dann wirklich konkret aufkommen, wenn Mittel dafür gebunden werden, im Sinne der vertraglichen Bindung. Erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Kapitalaufnahme auf dem Kapitalmarkt, also dann, wenn Geld wirklich benötigt wird. Vielleicht habe ich gleich noch etwas dazu nachzutragen, ob das wirklich zum Tag der Bindung oder der Verausgabung erstattet wird. Aber aktuell haben wir diese 100 Prozent noch nicht am Kapitalmarkt aufgenommen.

Zusatz

Deshalb bezog sich meine Frage nicht auf die Verausgabung oder Bindung, sondern auf die Planung. In einer Planung müssen ja Annahmen gemacht werden.

Müller (BMVg)

Natürlich muss die Zinsbelastung mit einer gewissen Unschärfe berücksichtigt werden. Das geschieht auch, ganz klar. Das ist Teil der Planung.

Frage

Noch eine kurze Nachfrage, was den Haushalt betrifft: Haben Sie, da Sie bei der Planung schon so weit sind und bei der Bindung Ende des Jahres so weit sein wollen, jetzt einen genauen Überblick darüber, wann die Mittel abfließen könnten? Wir haben ja eine Diskussion darüber, dass ab dem Jahr 2028 eine große Lücke im Verteidigungshaushalt entsteht, wenn man die zwei Prozent erreichen will. Kann es sein, dass die Verausgabung möglicherweise zu einem größeren Teil als bisher angenommen in den Jahren 2027, 2028 und folgende erfolgen wird?

Müller (BMVg)

Wir gehen davon aus, dass wir das Sondervermögen bis Ende 2027 verausgabt haben werden und somit alle Mittel abgeflossen sein werden.

Um gleich fortzuführen: Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass wir die vertragliche Bindung bis Ende dieses Jahres zu 100 Prozent haben werden. Das heißt, wenn wir im nächsten Jahr und in den Folgejahren die aktuelle Investitionsdynamik, die wir im Sinne der Zeitenwende haben, fortführen  und neue Projekte anstoßen wollen, dann müssen wir den Verteidigungshaushalt, den Einzelplan 14, natürlich verlässlich und belastbar dafür aufstellen. Dazu hat der Minister zum Beispiel zuletzt am Montag in einem Interview gesagt, dass wir den Mehrbedarf in die aktuellen Verhandlungen schon ab 2025 eingebracht haben, genau aus dem Grund. Eine Pause können wir uns hierbei nicht leisten. Wenn wir diesen Weg weitergehen wollen, wenn wir verteidigungsfähig werden wollen, dann müssen wir auch hier Schritt halten und weiterhin investieren.

Frage

Frau Hoffmann, der Europäische Gerichtshof hat heute zwei russische Großunternehmer von den Sanktionen befreit oder freigesprochen, Herrn Awen und Herrn Fridman. Bedauern oder begrüßen Sie diese Entscheidung des Gerichts?

Befürchten Sie eventuell einen Dominoeffekt dergestalt, dass jetzt auch Dutzende anderer Großunternehmer aus Russland, die mit Sanktionen belegt wurden, erfolgreich vor europäischen Gerichten klagen werden?

SRS’in Hoffmann

Wir werden uns diese Urteile zunächst einmal gründlich anschauen. Wir beurteilen Gerichtsurteile grundsätzlich nicht. Aber ich kann natürlich so viel sagen, dass die Sanktionen ein sehr wichtiger Teil der europäischen Russlandpolitik und der europäischen Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sind.

Frage

(zum Nahostkonflikt) Herr Fischer, zwei Fragen zu Israel:

Erstens: Die Bundesaußenministerin hat wiederholt vor einem Angriff oder Einmarsch Israels in Rafah gewarnt. Nun hat der israelische Ministerpräsident gestern gesagt, auch das Datum stehe schon fest. Darauf hätte ich gern eine Reaktion.

Zweitens: Im Zusammenhang mit der Irankrise hat der israelische Außenminister heute gesagt, dass Israel, sollte Iran seine Drohung wahr machen und Israel angreifen, Ziele im Iran angreifen werde. Das wäre eine neue Eskalation der Spannungen. Wie sehen Sie das?

Fischer (AA)

Erst einmal zu Israel: Sie kennen die Äußerungen der Ministerin, die immer wieder vor einer groß angelegten Offensive auf Rafah gewarnt hat. Sie hat aber immer wieder betont, auch in Israel, dass sich in Rafah mehr als eine Million Menschen aufhält. Diese Menschen sind von der israelischen Armee aufgefordert worden, ihre Wohnungen zu verlassen und in Rafah Schutz zu suchen. Schon jetzt sind die Bedingungen in Rafah unerträglich. Die Versorgungslage ist schlecht, wie wir wissen. Die Menschen sind von Hunger und Krankheiten gezeichnet. Bei dem militärischen Vorgehen bleibt der Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten natürlich oberstes Gebot. Wie das in der jetzigen Situation in Rafah gelingen könnte, ist für mich nur sehr schwer vorstellbar.

Das heißt, letztlich muss sich Israel um besseren Schutz von Zivilisten bemühen Die israelische Armee muss sicherstellen, dass diese im Ergebnis geschützt sind. Das ist, glaube ich, das, was die Ministerin gesagt hat, und dabei bleibt sie auch.

Zusatzfrage

Zu Iran?

Fischer (AA)

Wir haben das Thema hier schon in den letzten Tagen diskutiert. Wir sehen, dass die Spannungen zunehmen. Ich werde jetzt nicht auf einzelne Wortmeldungen eingehen, aber wir haben immer wieder betont, dass eine regionale Eskalation unbedingt vermieden werden muss und alle Akteure in der Region aufgefordert sind, dementsprechend zu handeln.

Frage

Ich will auf das Thema der Hilfslieferungen kommen. Herr Fischer, Israel kolportiert, dass zum Beispiel am Dienstag 468 Lastwagen mit Hilfsgütern in den Gazastreifen gefahren seien und am Montag 419. Halten Sie diese Zahlen für korrekt? Laut Rotem Kreuz und Vereinten Nationen waren es viel weniger. Das liege unter anderem daran, dass zahlreiche Fahrzeuge nach israelischen Bestimmungen nur halb beladen seien.

Fischer (AA)

In der Tat gibt es unterschiedliche Zählweisen. Das liegt darin begründet, dass die Lastwagen an den Grenzübergängen umgeladen werden müssen. Aber entscheidend ist doch die Ankündigung der israelischen Regierung, dass sie mehr Hilfe in den Gazastreifen hineinlässt. Das muss jetzt rasch umgesetzt werden, damit die Hilfe jetzt sehr viel schneller zu den Menschen kommt. Das hat die Ministerin übrigens gestern noch einmal betont.

Unabhängig von der exakten Zahl der Lkw und davon, wie man das rechnet, ob man also in Tonnen rechnet oder in Lkw, scannt und fertigt Israel derzeit mehr Lkw ab als je zuvor. Am 10. April wurde ein neuer Höchststand erreicht. Das ist in der Tat ein Schritt in die richtige Richtung. Er ist nicht genug, aber wir sehen, dass sich Dinge bewegen. Klar ist auch, dass diese Maßnahmen mit der schnellen Öffnung des Grenzübergangs Erez einhergehen müssen, wie von Israel angekündigt, der Öffnung des Hafens Aschdod, wie von Israel angekündigt, und auch mit einem wirksamen und effektiven Schutz der Zivilbevölkerung in Gaza genauso wie von humanitären Helferinnen und Helfern und dass auch die „deconflicting“-Maßnahmen so weit verbessert werden, dass Helferinnen und Helfer im Gazastreifen nicht in Gefahr sind.

Aber noch einmal: Die Anzahl der Hilfslieferungen nach Gaza hat sich erhöht. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Zusatz

Genau. Aber wir hatten ja sonst immer die Zielgröße von mindestens 500 vollbeladenen Lkw pro Tag. Darum wundert mich jetzt, dass Sie sagen, es sei egal, ob in LKW oder Tonnen gerechnet werde. Lkw kann man ja nicht essen, die Tonnen an Hilfslieferungen schon.

Fischer (AA)

Nein, Herr Kollege, das ist ‑ ‑ ‑

Zusatzfrage

Darf ich ausreden?

Fischer (AA)

Nein, in diesem Fall nicht. Ich weiß ja, worauf Ihre Frage hinausläuft.

Zusatz

Sie dürfen mir nicht das Wort entziehen!

Fischer (AA)

Das können wir, denke ich, hier abkürzen. Der Punkt ist doch ganz einfach der: Wir bleiben bei unserer Forderung nach 500 Lkw pro Tag nach Gaza. Da sind wir noch nicht, aber dahin wollen wir.

Zusatzfrage

Das ist der Punkt. Wenn Israel behauptet, es habe 468 Lastwagen hineingelassen, dann kann es sagen: Wir erfüllen eure Forderungen ja fast schon. ‑ Aber wenn diese Lastwagen nur zur Hälfte gefüllt sind ‑ ‑ ‑ Sie meinen ja immer 500 voll befüllte Lkw, korrekt? Laut UN erfüllt Israel immer nur die Hälfte davon.

Fischer (AA)

Ich denke, wir müssen uns jetzt nicht auf die Diskussion einlassen, wie viele Lkw jetzt hinübergelangt sind. Ich habe das einen Schritt in die richtige Richtung genannt und auch gesagt, dass das, was jetzt hineinkommt, noch nicht ausreicht und dass die Zahl der Lastkraftwagen, die nach Israel hineingeht, erhöht wird. Ja, die Zielgröße ist 500. Das hat Israel auch zugesagt.

Das alles ist sehr konsistent. Deshalb habe ich auch ein bisschen Probleme damit, Ihre Nachfrage zu verstehen.

Frage

Ich habe eine Nachfrage zu Rafah. Es gibt Indizien dafür und auch entsprechende Aussagen israelischer Politiker, auch Regierungsmitglieder, dass die Menschen, die sich jetzt in der Region aufhalten, möglicherweise in andere Gebiete gehen sollen und dann eine Militäroperation in Rafah vorgenommen werden könnte. Ein Indiz dafür ist der Abzug bestimmter Truppenteile aus der Region Chan Junis. Offenbar ist auch das ein Gegenstand der Verhandlungen, ob Menschen im Zuge einer möglichen Waffenruhe in den Norden des Gazastreifens zurückkehren können.

Würde das die Situation oder die Einschätzung ändern?

Fischer (AA)

Ich werde jetzt nicht spekulieren, aber wir haben immer gesagt, dass die Menschen, die nach Rafah geflüchtet sind, natürlich in ihre alten Wohnorte zurückkehren müssen. Dass die israelische Armee sich jetzt aus Chan Junis zurückgezogen hat und dies die Rückkehr von Menschen nach Chan Junis ermöglicht, ist erst einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn es Möglichkeiten gäbe, auch in den Norden des Gazastreifens zurückzukehren, wäre auch das ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich denke, Sie spielen darauf an, dass es derzeit Verhandlungen über eine Waffenpause und die Freilassung von Geiseln gibt, die wir unterstützen. All diese Dinge spielen dabei natürlich eine Rolle. Aber dabei geht es eben auch um eine Feuerpause.

Frage

Herr Fischer, die Außenministerin betont ihre Hoffnung sowohl auf eine Feuerpause in Gaza als auch, langfristig, auf eine Zweistaatenlösung. Was ist vor dem Hintergrund Ihr Kommentar dazu, dass der spanische Regierungschef jetzt Signale aussendet, einen palästinensischen Staat anzuerkennen?

Fischer (AA)

Ich habe mich zu diesem Thema in dieser Woche schon zweimal in anderem Zusammenhang geäußert. Daran hat sich nichts geändert.

Frage

600 Bundesbeamte haben die Bundesregierung in einem anonymen Brief dazu aufgefordert, die Waffenlieferungen nach Israel zu stoppen. Haben die Minister, die darin adressiert wurden, haben Frau Baerbock und Bundeskanzler Scholz diesen Brief wahrgenommen? Wie reagieren Sie auf diese Forderungen quasi aus den eigenen Reihen?

SRS’in Hoffmann

Ich kann allgemein sagen, dass wir uns zu offenen Briefen hier nicht äußern.

Es trifft zu, dass ein Schreiben, dessen Absender behaupten, für Angestellte und Beamtinnen und Beamte des Bundes zu sprechen, im Bundeskanzleramt eingegangen ist. Aber wir können die Urheberschaft nicht wirklich verifizieren.

Fischer (AA)

Dem kann ich mich für das Auswärtige Amt nur anschließen. Es ist ein anonymes Schreiben. Es ist bei uns zum Beispiel im Bürgerservice und bei einzelnen Kollegen eingegangen, die gar nichts mit dem Nahostbereich zu tun haben. Das spricht nicht unbedingt dafür, dass es Kolleginnen und Kollegen waren, die sich mit der Materie tiefer auskennen. Im Auswärtigen Amt kann jeder Kollege zum einen natürlich seine Meinung frei äußern und auf den vorgegebenen Wegen auch vorbringen. Zum anderen würde er aber auch wissen, wer zum Beispiel im Nahostbereich arbeitet. Dass diese Dinge bei keinem der Kollegen im Nahostbereich eingegangen sind, sondern in anderen Bereichen, spricht nicht dafür, dass so furchtbar viele Kolleginnen und Kollegen daran beteiligt sind.

Wir wissen in der Tat nicht, ob das Schreiben wirklich authentisch ist, und können das leider auch nicht überprüfen. Weil es anonym ist, können wir es halt auch nicht beantworten. Ich meine, wem sollten wir es beantworten? Das ist ein bisschen schwierig. Es müsste also zumindest Sprecherinnen oder Sprecher geben, die sich bekennen und dann zum Ausdruck bringen, wo sie stehen. Die Sorge, deswegen Nachteile zu erfahren, ist natürlich völlig unbegründet. Jeder kann innerhalb einer Bundesbehörde seine Meinung und auch seine abweichende Meinung zum Ausdruck bringen.

Zusatz

Man kann ja schon davon ausgehen, dass der Journalist, der darüber berichtet hat, auch überprüft hat, ob es sich tatsächlich um Menschen handelt, die dort arbeiten.

Fischer (AA)

Das will ich auch gar nicht bestreiten. Ich kann nur sagen: Wir wissen nicht, ob das Schreiben authentisch ist, und wir wissen vor allen Dingen nicht, ob sich 600 Kolleginnen und Kollegen daran beteiligt haben, wie das unterstellt wird.

In so eine Behörde spricht man ja miteinander. Man geht miteinander Kaffee trinken. Man weiß, wo die Kolleginnen und Kollegen stehen. Wenn es dann so ein Schreiben gibt ‑ es ist ja nicht das erste dieser Art, das zu unterschreiben Kolleginnen und Kollegen aufgefordert werden ‑, dann schickt man das an zehn Leute, und einer davon unterschreibt. Wenn das eine größere Bewegung gewesen wäre, hätten wir das also irgendwie, glaube ich, wahrgenommen, und das kann ich einfach nicht sehen.

Frage

Ich habe eine Frage zum Thema Gaza. Es geht um die Beschwerde Nicaraguas gegen die Bundesregierung wegen der Unterstützung des Völkermords in Gaza. Kritik gibt es aus Belgien, Spanien, Irland, Norwegen usw. Befindet sich die Bundesregierung eigentlich allein zu Hause?

Fischer (AA)

Ich sage es einmal so: Wenn Sie Deutschland als ein Haus darstellen, dann ist Deutschland ein wunderschönes Haus mit ganz vielen, ganz tollen, wunderbaren Menschen, umgeben von vielen anderen Häusern mit Menschen aus unseren Nachbarstaaten. Wir wohnen in der besten Nachbarschaft der Welt.

Zusatz

Es gibt überall Kritik an der Bundesregierung! Belgien, Spanien und Irland kritisieren die Bundesregierung und ihr Verhältnis zu Israel, was Gaza angeht.

Fischer (AA)

Ich glaube, wenn es um die Israelpolitik oder die Gazapolitik geht, diskutieren wir diese Dinge ja intensivst auf europäischer Ebene, und da gelingt es uns doch immer wieder, gemeinsame Erklärungen zu verabschieden, hinter denen alle 27 Mitgliedsstaaten stehen, ob nun beim Europäischen Rat oder beim Rat der Außenministerinnen und Außenminister. Ich glaube, da kommen wir bei den entscheidenden Fragen immer wieder zusammen.

Frage

Das Auswärtige Amt hatte am 8. April im Zuge dieser schon erwähnten IGH-Anhörung in Den Haag verkündet, dass es sich aktiv für Völkerrecht einsetze, den IGH unterstütze. Schon deswegen weise man den Vorwurf Nicaraguas zurück, Deutschland könnte gegen Völkerrecht verstoßen. Einmal von dem Zirkelschluss abgesehen, interessiert mich: Vertritt die Bundesregierung wirklich die Meinung, dass sie mit der politischen, diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Unterstützung des israelischen Vorgehens in Gaza das Völkerrecht unterstützt?

Fischer (AA)

Gestern haben die Kolleginnen und Kollegen mehr als zwei Stunden vor dem Internationalen Gerichtshof vorgetragen und sehr deutlich gemacht, dass wir völkerrechtstreu sind. Sie haben die haltlosen Anschuldigungen Punkt für Punkt widerlegt. Insofern weiß ich nicht, worauf Ihre Frage abzielen sollte.

Zusatz

Darauf, dass man sagt, dass man sich für das Völkerrecht einsetzt; das ist in Bezug auf die Vorgänge in Israel gewagt!

Fischer (AA)

Aber das tun wir doch, Herr Kollege, wenn ich kurz darauf antworten dürfte! Deswegen ist die Ministerin ja so regelmäßig in der Region. Deshalb führt sie die Gespräche sowohl auf palästinensischer Seite als auch auf israelischer Seite als auch in der Region, weil es uns eben wichtig ist, bei einer Lösung für den Konflikt voranzukommen, und weil es uns wichtig ist, dass zum einen Israel natürlich sein verbrieftes Recht auf Selbstverteidigung ausüben kann, aber gleichzeitig natürlich, dass das humanitäre Völkerrecht eingehalten wird. Das ist doch der Kern dessen, worum es uns hier geht.

Zusatz

(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Vorsitzende Buschow

Es gilt: Frage, Nachfrage. – Sie haben es vorhin schon ausgereizt, Herr Kollege. Jedes Mal funktioniert es nicht. Ob Sie sich bei Ihrer Frage bzw. Nachfrage dann für einen Diskussionsbeitrag oder eine Frage entscheiden, ist ja hier längst nicht mehr sonderlich trennscharf. Aber damit die Regeln auszutricksen - so einfach ist es mit mir nicht!

Frage

Die Frage richtet sich sowohl an das Auswärtige Amt als auch an das Wirtschaftsministerium. Gestern, als ‑ Herr Fischer, Sie haben es gesagt ‑ das Auswärtige Amt der Klage Nicaraguas vor dem Internationalen Gerichtshof widersprochen hat, wurden sehr detaillierte Auskünfte zu den seit dem 7. Oktober genehmigten Rüstungsexporten nach Israel gegeben. Warum war es möglich, dort diese Auskünfte zu geben und auf inhaltlich identische Fragen, die hier in den vergangenen Wochen mehrfach gestellt worden sind, keinerlei inhaltliche Antwort zu geben? Warum ist Transparenz in einer öffentlichen Verhandlung dort möglich, und in der Öffentlichkeit der Bundespressekonferenz werden diese inhaltlichen Auskünfte nicht gegeben?

Fischer (AA)

Ich glaube, es gibt einfach einen Unterschied zwischen einem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof und der Bundespressekonferenz. Wir waren dazu angehalten, Vorwürfe, die von dritter Seite gegen uns erhoben worden sind, zurückzuweisen. Das haben wir detailliert und in Absprache mit den innerhalb der Bundesregierung zuständigen Ressorts so gut getan, wie wir es tun konnten, und haben, glaube ich, dort mit dem Vortrag der Kolleginnen und Kollegen überzeugt und eben auch diese teilweise hanebüchenen Vorwürfen Nicaraguas Punkt für Punkt widerlegt. Dazu war es halt notwendig, in diesen Fragen auch ins Detail zu gehen.

Zusatzfrage

Selbstverständlich ist eine Bundespressekonferenz kein Gericht; das ist ja klar. Aber ein Transparenzinteresse einer Öffentlichkeit gibt es vielleicht doch auch hier.

Sind die nun bekannt gewordenen Waffenlieferungen an Israel in irgendeiner Weise geeignet, in der derzeitigen Kriegssituation eingesetzt zu werden, oder ist das nach Auffassung der Bundesregierung nicht der Fall?

Fischer (AA)

Dazu hat sich ja Herr Prof. Tams gestern ausführlich geäußert. Er hat ja sehr ausführlich dargelegt, um was für Typen von Waffen und sonstige Rüstungsgüter es sich handelt, und hat auch im Detail dargelegt, wofür sie und wofür sie nicht eingesetzt werden können. Deshalb würde ich Sie bitten, einfach in den Vortrag von Prof. Tams zu schauen, der sowohl bei uns auf der Webseite als auch auf der Webseite des Internationalen Gerichtshofs veröffentlicht worden ist.