Pflegeausbildung wird attraktiver

Reform der Pflegeberufe Pflegeausbildung wird attraktiver

Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder doch Altenpflege? Auszubildende in Pflegeberufen müssen sich künftig nicht mehr zu Beginn ihrer Ausbildung entscheiden, welchen Weg sie gehen. Zudem wird sie für alle Auszubildenden kostenlos. Der Bundesrat hat der Reform der Pflegeberufe zugestimmt.

3 Min. Lesedauer

Eine Ergotherapeutin unterhält sich im Zimmer einer Bewohnerin eines Seniorenheim Elbflorenz in Dresden.

Die Ausbildung ermöglicht in allen Bereichen zu arbeiten: in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege.

Foto: picture alliance / ZB

Künftig wird die Ausbildung in der Pflege einheitlicher. Mit dem Pflegeberufegesetz wird eine neue generalistische Pflegeausbildung mit dem Berufsabschluss "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" eingeführt. Sie ermöglicht, nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege.

Wer genau weiß, dass er in der Alten- oder Kinderkrankenpflege arbeiten will, kann weiterhin eine spezialisierte Ausbildung machen. Denn die gesonderte Abschlüsse in der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bleiben erhalten.

"Die Reform ist richtig, weil sie die Berufe aufwertet, die Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten unserer Pflegekräfte erhöht", hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gesagt, bei der abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag am 22. Juni 2017. Er stehe zu dem gefundenen Kompromiss. Denn dem Bundestagbeschluss gingen ausführliche Beratungen voraus, die gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung noch erhebliche Veränderungen brachten.

Auszubildende können sich nach zwei Jahren entscheiden

Für alle Auszubildenden gilt demnächst: In den ersten beiden Ausbildungsjahren werden ihnen gemeinsame Lerninhalte vermittelt. Wer sich zu Beginn der Ausbildung für die Alten- oder Kinderkrankenpflege entschieden hat, kann sich nach diesen zwei Jahren nochmal neu entscheiden. Die Auszubildenden können ab dem dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen oder zwischen Kinderkranken- oder Altenpflege wählen.

Wer nach dem zweiten Jahr seine Ausbildungszeit beendet, kann den Abschluss zur Pflegeassistenz erlangen. Die anschließenden Einsatzmöglichkeiten sind flexibel.

Voraussetzung für die neue Ausbildung ist ein Mittlerer Schulabschluss oder eine zehnjährige allgemeine Schulbildung. Hauptschulabsolventen können die Ausbildung absolvieren, wenn sie über weitere Qualifikationen verfügen.

Ausbildung wird kostenlos

Alle Ausbildungswege werden künftig unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds finanziert. Die Ausbildung wird damit kostenfrei. Das ist ein großer Fortschritt, denn derzeit zahlen Auszubildende noch an etlichen Pflege-Schulen in Deutschland Schulgeld. Zudem haben Auszubildende künftig Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Neue Ausbildungswege ab 2020

Die neuen Ausbildungsgänge starten 2020. Die notwendige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung soll 2018 fertig sein. Darüber wird der nächste Bundestag beraten – nach der Bundestagswahl im September 2017.

Bis zum 31. Dezember 2025 sollen Gesundheits- und Familienministerium die Anzahl der separaten Abschlüsse auswerten. Haben mehr als 50 Prozent den generalistischen Abschluss gewählt, sollen die eigenständigen Berufsabschlüsse auslaufen und nicht mehr weitergeführt werden. Über die Abschaffung oder die Beibehaltung wird der Deutsche Bundestag dann entscheiden.

Pflegeberufe attraktiver machen

Das Gesetz formuliert die Voraussetzungen für ein neues berufsqualifizierendes Pflegestudium. Es wird den Absolventinnen und Absolventen unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermöglichen. Die Einführung eines solchen Studiums unterstreicht die zunehmende Bedeutung der Pflegeberufe.

Es solle deutlich werden, "Pflege kann nicht jeder", so der Bundesgesundheitsminister. Denn die Anforderungen an ausgebildete Fachkräfte seien hoch.

Es sei sinnvoll, die Ausbildungswege zu vereinheitlichen, da sich der Pflegebedarf geändert habe, so Gröhe. So werde in den Pflegeheimen immer mehr medizinische Pflege erbracht, da dort häufig chronisch oder mehrfach Erkrankte versorgt werden. In Krankenhäusern müssen zunehmend ältere, mehrfach kranke Menschen gepflegt werden.

Mehr Fachkräfte für die Pflege gewinnen

Der Mangel an Pflegefachkräften solle der Vergangenheit angehören, wünscht sich Gröhe. Bereits heute gebe es einen Ausbildungsrekord in der Pflege. Mit den Pflegestrukturreformen seien die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich gestärkt worden – etwa durch geänderte Personalschlüssel.

Bundesfamilienministerin Katarina Barley betonte: "Wir schaffen neue Möglichkeiten, sich besser zu qualifizieren und beruflich voranzukommen. Die Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte in Deutschland. Davon profitieren gerade Frauen, die die anspruchsvolle Arbeit im Pflegeberuf noch immer ganz überwiegend schultern."

Das Kabinett hatte am 13. Januar 2016 den Gesetzentwurf zur Pflegeberufsreform beschlossen. Der Bundestag beschäftigte sich am 18. März 2016 in erster Lesung mit dem Gesetzesvorhaben. Nach eingehenden Beratungen hat der Bundestag am 22. Juni 2017 das Pflegeberufsreformgesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz abschließend zugestimmt.