Epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht fort

Bundesrat stimmt zu Epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht fort

Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Daher bedarf es auch in den nächsten Monaten Regelungen beispielsweise zum Impfen, zum Testen und zur weiteren Eindämmung des Virus. Der Bundesrat hat dem Bundestagsbeschluss zugestimmt, der die Fortgeltung zahlreicher Regelungen in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherstellt.

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Foto zeigt eine Intensivstation mit vielen Bildschirmen.

Nach wie vor werden viele Covid-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt. 

Foto: picture alliance/dpa/Molter

Der Bundestag hat festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht. Ein wichtiger Grund: das nach wie vor hohe Infektionsgeschehen und die Verbreitung neuer Virusmutationen. Zudem hat das Parlament ein „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ beschlossen, so dass wichtige Regeln und Verordnungen in der Corona-Pandemie weiter gelten können. Dem haben die Länder nun zugestimmt.

Damit gelten Regelungen über den 31. März hinaus, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Bewältigung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und auf die Pflege dienen. Das betrifft konkret: Pandemie-relevante Verordnungen wie beispielsweise die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und die Corona-Einreiseverordnung.

Impfziele konkretisiert, Pflegeunterstützung verlängert

Das Gesetz stärkt zudem den rechtlichen Rahmen für die Prioritäten beim Impfen. So sind beispielsweise Bedingungen für prioritäre Impfungen formuliert, etwa für „Personen mit einem besonders hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf“.

Auch die pandemiebedingten Sonderregelungen zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag werden um drei weitere Monate verlängert.

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt künftig als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach  deren  Feststellung das Fortbestehen feststellt. Bisher befristete pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen, Rechtsverordnungen und die Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern knüpfen künftig nur noch an die Feststellung dieser epidemischen Lage an - sie treten nicht mehr zu bestimmten Terminen außer Kraft.