Verantwortung und Unterstützung für Betroffene von Terror und Extremismus

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Pascal Kober

Pascal Kober ist Beauftragter der Bundesregierung für Terroropfer und ihre Angehörigen im Inland.

Foto: IMAGO/epd/Christian Ditsch

Wozu gibt es einen Opferbeauftragten der Bundesregierung?

Ein terroristischer oder extremistischer Anschlag richtet sich nicht nur gegen Ein­zelne, sondern gegen unsere gesamte freiheitliche Gesellschaft. Daher steht der Staat hier in einer besonderen Verantwortung und leistet so schnell wie möglich praktische, psychosoziale und finanzielle Unterstützung. Das Amt des Bundesopferbeauftragten wurde am 8. März 2017 geschaffen, um Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene zu bieten. Mittlerweile wurde das Mandat des Bundesopferbeauftragten ausgeweitet und er steht auch Betroffenen von extremistischen Anschlägen als Ansprechpartner zur Seite. Ziel ist es, die Betroffenen zu unterstützen, wenn sie das wünschen und sie mit ihren Anliegen und Bedürfnissen nicht allein zu lassen. Um das zu gewährleisten, können sich die Betroffenen vertrauensvoll an den Bundesopferbeauftragten wenden.

Was sind die Aufgaben des Opferbeauftragten?

Der Bundesopferbeauftragte steht den Betroffenen von extremistischen und terroristischen Anschlägen in Deutschland als Ansprechpartner dauerhaft zur Seite. Er ist bei der Durchführung seiner Aufgabe unabhängig und führt die Betreuung der Betroffenen des Anschlags vom Berliner Breitscheidplatz 2016, des Anschlags in Halle (Saale) und Landsberg 2019, des Anschlags in Hanau 2020 und der Messerattacke in Dresden 2020 fort.

Die wichtigste Aufgabe liegt in seiner Funktion als Kontaktvermittler und Koordinator zu allen mit einem extremistischen oder terroristischen Anschlag befassten Behörden des Bundes und der Länder. Im Anschlagsfall unterstützt er die Betroffenen als Ansprechpartner direkt vor Ort und vermittelt konkrete Unterstützungsmaßnahmen wie psychologische, soziale und finanzielle Hilfen. Auch längerfristig unterstützt der Bundesopferbeauftragte Betroffene im Umgang mit Behörden bei der Klärung ihrer anschlagsbezogenen Anliegen. Zudem ist er „politische Stimme“ der Betroffenen und setzt sich in Politik und Öffentlichkeit für ihre Interessen und Bedürfnisse ein.

Was ist das Opferentschädigungsgesetz?

Die Reform des Opferentschädigungsgesetzes wurde 2019 abgeschlossen. Sie ist Teil der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts, welches zum Ziel hat, das Entschädigungsrecht an die heutigen Anforderungen betroffener Menschen auszurichten. Als neue Leistungen wurden sogenannte "Schnelle Hilfen" eingeführt. Fallmanager begleiten betroffene Menschen durch das Antrags- und Leistungsverfahren und Opfer erhalten einen Anspruch auf Leistungen in Trauma-Ambulanzen. Insgesamt sorgen einfachere Verfahren dafür, dass mehr Menschen die Leistungen in Anspruch nehmen. Opfer von Gewalttaten und damit auch Terroropfer werden deutlich bessergestellt als bislang. Waisenrenten und Bestattungsgeld werden erhöht und die Leistungen für Überführungskosten verbessert. Zudem werden deutsche und ausländische Opfer von Gewalttaten in Deutschland nun gleichbehandelt. Für die Entschädigung macht es also keinen Unterschied mehr, ob sich jemand nur kurzfristig als Tourist in Deutschland aufgehalten hat oder hier bereits länger lebt.

Was sind Härte- und Unterstützungsleistungen?

Die Härteleistung ist eine freiwillige Leistung des Staates, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Es handelt sich bei der Leistung um eine einmalige finanzielle Leistung. Sie ist als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen zu verstehen. Der Deutsche Bundestag hat 2018 die Soforthilfen für Hinterbliebene terroristischer Straftaten und extremistischer Übergriffe deutlich erhöht: Die Härteleistungen wurden bei dem Verlust eines nahen Angehörigen von 10.000 Euro auf 30.000 Euro erhöht. Geschwister erhalten 15.000 Euro statt wie zuvor 5.000 Euro. Diese Leistungen wurden rückwirkend erhöht und kommen damit etwa auch den Hinterbliebenen des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 und der NSU-Mordserie zugute.

Wirtschaftlich Betroffene von extremistischen oder terroristischen Straftaten können vom Staat Unterstützungsleistungen erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Betriebsstätte oder Räumlichkeit „Tatort“ eines extremistischen oder terroristischen Anschlags geworden ist, bei dem Menschen getötet worden sind oder hätten getötet werden können. Zudem muss durch die Tat ein materieller Schaden (Sach- oder Vermögensschaden) mit erheblichen Auswirkungen entstanden sein.

Was ist die Opferschutzplattform?

Seit Oktober 2020 gibt es die zentrale Opferschutzplattform  des Bundesministeriums der Justiz im Internet. Damit wird der Zugang zu Informationen für Betroffene einer Straftat erleichtert. Die Opferschutzplattform beinhaltet Informationen zu allen opferrechtlichen Belangen nach einer Straftat, unter anderem zu Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten, finanziellen, praktischen, psychologischen und rechtsmedizinischen Unterstützungsleistungen und zum Ablauf von Strafverfahren.

Die Informationen sind auf der Opferschutzplattform nach bestimmten Betroffenengruppen und / oder deliktsspezifisch gebündelt. Über den Beratungs-Stellen-Finder können Betroffene eine Opferhilfeeinrichtung in ihrer Nähe suchen. Sie enthält zudem zahlreiche Video- und Audiointerviews sowie Erklärvideos, um die Informationen für Betroffene leicht zugänglich zu machen.