Neuregelungen zum 1. November 2014

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Was ist neu? Neuregelungen zum 1. November 2014

Luftdrucksensoren für Reifen bringen mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Inkassoschreiben an Privatpersonen unterliegen strengeren Anforderungen. Im Rat der Europäischen Union gilt das neue Abstimmungsverfahren der doppelten Mehrheit.

1 Min. Lesedauer

Ein Mann befüll an einer Luftzapfsäule die Reifen an seinem Auto.

Ein automatisches Kontrollsystem prüft den Reifendruck und gibt ein Signal für notwendige Regulierungen.

Foto: picture alliance / dpa

Verkehrssicherheit

Reifendrucksensoren Pflicht für Neuwagen

Ab dem 1. November schreibt die EU für jedes neu zugelassene Fahrzeug elektronische Reifendruckkontrollsysteme vor. Diese überwachen automatisch und kontinuierlich den Reifendruck und warnen, sobald der Luftdruck abfällt. Somit ist man nicht nur sicherer unterwegs, sondern spart obendrein noch Sprit.

Weitere Informationen:
Reifendruckkontrollsystem ab November Pflicht

Verbraucherschutz

Mehr Transparenz bei Inkassoverfahren

Beim Inkassoverfahren gibt es zum 1. November mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher: Dem Inkassoschreiben muss zu entnehmen sein, wer die Forderung geltend macht, worauf sie beruht und wie sich die Kosten berechnen.

Weitere Informationen:
Informationspflichten im Inkassoverfahren

Europäische Union

Änderung der Abstimmungsvorschriften im Rat der EU

Vom 1. November an ändern sich die Abstimmungsvorschriften im Rat der Europäischen Union. Es gilt dann der Grundsatz der "doppelten Mehrheit" der Staaten und der Bevölkerung.

Die "doppelte Mehrheit" ist erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten mit ihrer Stimme einem Beschluss zustimmen. Gleichzeitig müssen die zustimmenden Mitgliedstaaten 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren. Bis 2017 ist es auf Antrag eines Mitgliedstaates weiter möglich, nach den bisherigen Regeln abzustimmen.

Weitere Informationen:
Abstimmungsvorschriften