Gesetzliche Neuregelung im November 2019
Medikamente per Botendienst und Beratung bei Auslieferung - um eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten vor Ort zu gewährleisten, bieten Apotheken ab sofort unter anderem diesen neuen Service an.
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Gesundheit
Medikamente per Apotheken-Kurier ins Haus
Seit 22. Oktober 2019 gelten neue Regelungen für Apotheken vor Ort: Künftig sind Botendienste auf Kundenwunsch zulässig, zudem ist eine ausreichende Beratung bei Auslieferung des Arzneimittels sicherzustellen. Auch Privatversicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler können ab sofort verschriebene Medikamente durch wirkungsgleiche Arzneimittel ersetzen lassen.
Weitere Informationen zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung