Verschärfte Corona-Regelungen, verlängerte Unterstützung

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Gesetzliche Neuregelungen Oktober 2020 Verschärfte Corona-Regelungen, verlängerte Unterstützung

Die Corona-Pandemie fordert die Gesetzgebung noch immer: Quarantäne und Testpflicht gilt für Rückkehrende aus Risikogebieten, die Unterstützung sozialer Einrichtungen wird verlängert. Aber es treten auch weitere Neuregelungen ab Oktober in Kraft.

1 Min. Lesedauer

Eine Frau sitzt an einer Nähmaschine.

Mit weiterer Unterstützung sollen soziale Einrichtungen vor finanziellen Einbußen und Insolvenzen geschützt werden.

Foto: picture alliance/dpa/Martin Remmers

Corona

Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten

Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig beendet werden, wenn man ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen kann. Innerhalb von zehn Tagen nach Einreise ist jetzt ein solcher Test für Rückkehrende aus Risikogebieten kostenfrei.

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Soziale Einrichtungen weiter unterstützen

Vielen sozialen und fürsorgerischen Einrichtungen wie Behindertenwerkstätten, Anbietern von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen oder Integrationskursen hat die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten starke finanzielle Einbußen gebracht. Die Bundesregierung leistet seit Ende März Unterstützung. Die entsprechenden Regelungen gelten nun weiter bis Ende des Jahres.

Weitere Informationen

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird verlängert

Die bislang bis 30. September 2020 befristete Regelung wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Dies gilt nur für Unternehmen, die überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.

Finanzen

Geldwäsche bekämpfen

Im Immobiliensektor gibt es besondere Geldwäscherisiken. Das geht aus der Nationalen Risikoanalyse 2019 hervor. Nun gilt für Personen in rechtsberatenden Berufen eine Meldepflicht, wenn Immobiliengeschäfte auch nur leicht unter dem Verdacht der Geldwäsche stehen.

Energie

Strommarkt: Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet

Die sogenannte Kapazitätsreserve garantiert die Sicherheit der Stromversorgung für den Fall, dass es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse einmal nicht zur Deckung von Angebot und Nachfrage kommen sollte. Das gelingt, indem technisch geeignete Reservekraftwerke und Lasten vorgehalten werden.