Neues Besoldungsrecht im Bund

Öffentlicher Dienst Neues Besoldungsrecht im Bund

Die Bundesregierung modernisiert mit einem neuen Gesetz das Dienstrecht - um den öffentlichen Dienst für die Zukunft attraktiv und wettbewerbsfähig aufzustellen. Das Gesetz tritt nach Beschluss durch den Bundestag sowie nach Billigung durch den Bundesrat in seinen wesentlichen Bestimmungen am 1. Januar 2020 in Kraft.

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Mitarbeiter sitzen um einen Tisch zur Teambesprechung

Das neue Dienstrecht eröffnet zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung.

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Da der demografische Wandel und die Digitalisierung auch die Anforderungen an den öffentlichen Dienst verändert haben, ist es notwendig, dass der Bund künftig flexibler agieren und zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung nutzen kann. Eine verstärkte Nachwuchsgewinnung soll den Staat im Wettbewerb um die besten Köpfe voranbringen.

Wettbewerbsgerechte Besoldung

Das Gesetz sieht umfangreiche Änderungen im Besoldungs-, Versorgungs- und Umzugskostenrecht des Bundes vor. Insbesondere für die Bundeswehr und die Zollverwaltung werden die Besoldungsstrukturen künftig wettbewerbsgerecht gestaltet. Für die Bundeswehr sollen zugleich die mit den hohen Mobilitätsanforderungen verbundenen Belastungen besser ausgeglichen werden.

Das Gesetz setzt eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag um: Die Koalitionsparteien hatten sich darin zu einem modernen und attraktiven öffentlichen Dienst bekannt, der mit bestens ausgebildeten und hochmotivierten Beschäftigten seine Aufgaben gut, zuverlässig und effizient erledigt.