Neue Regeln für den Wolf

Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes Neue Regeln für den Wolf

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zugestimmt und damit einen neuen Umgang mit Wölfen beschlossen. Danach ist künftig das Füttern von Wölfen verboten. Außerdem erlaubt das Gesetz, Wölfe zu jagen, wenn sie im Verdacht stehen, Schafe oder andere Nutztiere gerissen zu haben. Im Juni hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

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Wölfe der Sorte Europäischer Grauer Wolf stehen auf einem Stein im Wald

Mehr als 70 Wolfsrudel leben mittlerweile in Deutschland.

Foto: Getty Images/Raimund Linke

Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Artenschutz der Wölfe und den Schutz von Schafen sowie anderen Herdentieren gleichermaßen sicherzustellen und die Nutztierhalter zu unterstützen. Nach der intensiven öffentlichen Diskussion über den Umgang mit Wölfen und nach zahlreichen Tierrissen soll das Gesetz nun vor allem Rechtssicherheit schaffen, wann eine Genehmigung erteilt werden kann, um Wölfe zu töten.

Die Praxis hat gezeigt, dass die bisherige Regelung zu unscharf war. Oft ist unklar, welcher Wolf genau die Herdentiere gerissen hat. Zudem war es bislang nicht ohne Weiteres möglich, mehrere Tiere aus einem Rudel zu entnehmen. Hier werden nun die Voraussetzungen gesenkt und geregelt, welche Personen berechtigt sind, Wölfe zu jagen. So erlaubt beispielsweise das Entstehen eines ernsten Schadens durch den Wolf bereits das Töten des Tieres. Bislang forderte das Gesetz einen erheblichen Schaden.

Füttern verboten!

Zukünftig wird es verboten sein, Wölfe zu füttern. Dies soll verhindern, dass sich Wölfe zu sehr an den Menschen gewöhnen. Normalerweise wahren sie zum Menschen eine große Distanz. Da oberste Priorität die Sicherheit der Menschen ist, hat sich die Bundesregierung zu diesem Verbot entschlossen.

Das Gesetz regelt auch den Umgang mit Wolf-Hund-Mischlingen, den sogenannten Wolfshybriden. Diese Tiere bringen neue Probleme mit sich: Sie gefährden den Bestand der Wolfsrudel und damit den Artenschutz des Wolfes. Deshalb sieht der gesetzliche Änderung eine Tötung dieser Wolfsmischlinge durch die zuständigen Naturschutzbehörden vor.

Grundsätzlich ist die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland zu begrüßen und bringt viele positive Wirkungen für das Ökosystem mit sich. In einem dichtbesiedelten Land wie der Bundesrepublik muss jedoch auch sichergestellt sein, dass Weidetiere wie Schafe, Kühe und Pferde gut geschützt leben können. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Landschafts- und Naturschutzpflege. Nicht zuletzt geht es auch darum, den Herdetierhaltern den Schutz ihrer Tiere zu gewährleisten.