Möglichst viele und möglichst zielgerichtet gegen Corona impfen

Die neue Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ist mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung entfällt die Altersgrenze für den Impfstoff des Herstellers AstraZeneca, die bisher bei 65 Jahren lag. Der Impfstoff kann nun – entsprechend der Empfehlung des Ständigen Impfkommission (STIKO) – bei allen Impfberechtigten ab 18 Jahren eingesetzt werden.

Um die Effektivität der Impfstoffe zu gewährleisten und gleichzeitig so viele Menschen wie möglich mit einer ersten Impfdosis zu versorgen, liegen nach der aktuellen Impfverordnung zwischen Erst- und Zweitimpfung bei den Impfstoffen von BioNTech und Moderna sechs Wochen und bei bei dem von AstraZeneca zwölf Wochen. Diese Festlegung folgt einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Priorisierung schützt besonders Verwundbare

An der Priorisierung bei den Corona-Schutzimpfungen werde festgehalten, um besonders Verwundbare zu schützen, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Aber gleichzeitig wollen wir pragmatisch schnelles Impfen möglich machen.“ Dazu werde die Impfverordnung an neue Erkenntnisse und Entwicklungen angepasst. „Wir müssen die Balance finden: möglichst viele und möglichst zielgerichtet impfen.“

Mit der aktuellen Impfverordnung wird zudem die Grundlage für Corona-Impfungen in den Hausarztpraxen geschaffen, sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Die Gespräche zwischen Bund und Ländern dazu laufen.

Lesen Sie hier die Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.