Genossenschaftsrecht soll modernisiert werden

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Im Kabinett beschlossen Genossenschaftsrecht soll modernisiert werden

Die genossenschaftliche Rechtsform soll attraktiver werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht. Erreicht werden soll das Ziel mit digitalen Sitzungen und Beschlussfassungen sowie einer beschleunigten Gründung.

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Eine Gruppe von Menschen bei einer Abstimmung.

Die Bundesregierung möchte die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver machen – das soll auch durch eine beschleunigte Gründung von Genossenschaften geschehen.

Foto: Getty Images/miniseries

In drei Bereichen will die Bundesregierung das Recht der Genossenschaften reformieren. Damit setzt sie eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und trägt der fortschreitenden Digitalisierung im wirtschaftlichen und privaten Rechtsverkehr Rechnung.

Die neuen Regelungen fördern die Digitalisierung bei Genossenschaften. Künftig soll die Textform genügen. Es genügt also eine elektronische Kommunikation. Eine eigenhändige Unterschrift entfällt. Zudem sollen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder erleichtert werden.

Genossenschaften sollen attraktiver werden

Die Bundesregierung möchte die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver machen. Das soll insbesondere durch die Beschleunigung der Gründung einer Genossenschaft geschehen. Erreicht werden soll dies mit einer Standardisierung der Gründungsgutachten, der Beschleunigung der Förderungszweckprüfung, einer Frist für Eintragungen im Genossenschaftsregister und durch die Erweiterung eines Registers bei der Wirtschaftsprüferkammer hin zu einer Datenbank über genossenschaftliche Prüfungsverbände.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften vor. So sollen die Rechte und Pflichten des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes ausgeweitet sowie die Aufsicht des Staates über die genossenschaftlichen Prüfungsverbände gestärkt werden.