Kabinett beschließt finanzpolitisch-strukturellen Plan
Wie stark die gesamtstaatlichen Ausgaben in den nächsten Jahren wachsen – das beschreibt der mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Plan, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Der Plan hält fest, dass die Ausgaben kurzfristig steigen und längerfristig sinken sollen.
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Die Wirtschaft in Deutschland soll wieder wachsen.
Foto: IMAGO/IlluPics
Investitionen, Strukturreformen, Konsolidierung sind die drei Leitlinien für den geplanten Bundeshaushalt 2025. Nun hat das Kabinett den mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) für die Jahre 2025 bis 2029 beschlossen – und sich damit der Frage gestellt, wie stark die gesamtstaatlichen Ausgaben in den nächsten Jahren wachsen dürfen. Für die Ausgaben sieht der Etatentwurf etwa eine Summe von 503 Milliarden Euro vor.
Kurzfristiger Anstieg der Staatsausgaben
In diesem und nächsten Jahr ist mit 4,4 beziehungsweise 4,5 Prozent ein deutlicher Anstieg der Nettoausgaben vorgesehen. Grund sind die dringend erforderlichen Investitionen in Infrastruktur, Sicherheit und Verteidigung. In den folgenden Jahren sinken die Wachstumsraten bei den Nettoausgaben schrittweise: auf 2,3 Prozent im Jahr 2027 und auf 1,7 bzw. 1,6 Prozent 2028 und 2029. Damit wird bis zum Ende der zeitlichen Berechnung des Plans eine fiskalische Konsolidierung angestrebt.
Initiativen für stärkeres Wachstum
Dieser Konsolidierungskurs wird von Maßnahmen begleitet, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln sollen. Die wachsende Wirtschaft wiederum soll zu höheren staatlichen Einnahmen führen. Damit sendet die Bundesregierung ein kraftvolles Signal für das Wirtschaftswachstum sowie für dauerhaft tragfähige Staatsfinanzen in Deutschland.
Ausnahmeregel für Verteidigungsausgaben
Der Finanzplan wendet zudem konsequent die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts an – und darüber hinaus vorhandene Flexibilitäten. Dazu gehört die Ausnahmeklausel bei den Verteidigungsausgaben. Diese ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, zusätzlich bis zu 1,5 Prozent ihrer Wirtschaftskraft für Verteidigung auszugeben, ohne dass die Ausgaben auf die Defizit-Obergrenze von drei Prozent angerechnet werden.
Europäische Vorgaben
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist ein Regelwerk, das sicherstellen soll, dass die Länder der Europäischen Union solide öffentliche Finanzen anstreben und ihre Finanzpolitik koordinieren. Im April 2024 wurde der Pakt reformiert: Eine neue Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik in Form sogenannter finanzpolitisch-struktureller Pläne vorlegen. Danach hätte die Bundesregierung ihren finanzpolitisch-strukturellen Plan bereits im vergangenen Jahr vorlegen müssen. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl hatte die Bundesregierung jedoch mit der EU-Kommission eine Verlängerung der Abgabefrist vereinbart.
Mit dem Beschluss zum FSP legt die Bundesregierung erstmals einen sogenannten „Nettoausgabenpfad” fest – einen Plan, wie sich die Staatsausgaben in den nächsten Jahren entwickeln sollen beziehungsweise das maximal zulässige Wachstum der gesamtstaatlichen Ausgaben. Dabei sollen die Beschlüsse der Bundesregierung zum Haushalt 2025 und die Eckwerte für 2026 bis 2029 berücksichtigt werden. Der FSP bildet damit die Ausrichtung der Finanz- und Wirtschaftspolitik in Form des Dreiklangs aus Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung ab.