Missbrauchsbeauftragter: Amtszeit verlängert

Gegen Missbrauch und sexualisierte Gewalt Missbrauchsbeauftragter: Amtszeit verlängert

Das Bundeskabinett hat den Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten Rörig für weitere fünf Jahre in seinem Amt bestätigt. Bereits im Dezember hatte das Kabinett das Amt des Missbrauchsbeauftragten dauerhaft eingerichtet. Ziel ist es, sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche weiterhin konsequent zu bekämpfen.

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Porträt von Rörig mit vor dem Oberkörper verschränkten Armen.

Seit dem 1. Dezember 2011 im Amt: Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig.

Foto: Christine Fenzl/UBSKM/picture alliance/dpa

Johannes-Wilhelm Rörig bleibt für weitere fünf Jahre im Amt. Das Bundeskabinett folgte mit seiner Entscheidung einem Vorschlag von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. "Ich möchte alles dafür tun, dass jedes Kind geschützt wird. Dazu braucht es Durchsetzungskraft, Kompetenz und einen sensiblen Umgang mit dem Thema. All das bringt Herr Rörig mit", so die Ministerin.

Rörig bedankte sich bei der Bundesregierung für das Vertrauen, "dass sie mir und meinem Team durch meine erneute Berufung entgegenbringt".   

Das Amt des Missbrauchsbeauftragten      

Das Amt des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten sowie den Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch hat die Bundesregierung 2010 eingerichtet. Es war eine Reaktion auf das damals bekannt gewordene Ausmaß des sexuellen Kindesmissbrauchs in Einrichtungen und Institutionen. Das Amt wurde zunächst von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Christine Bergmann ausgeübt. Seit Dezember 2011 ist Johannes-Wilhelm Rörig Missbrauchsbeauftragte.

Der Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Lediglich organisatorisch ist das Amt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten sind erfahren in den Bereichen Recht, Psychologie, Pädagogik, Politik und Geschichte, Kommunikation und Verwaltung. Die Aufgaben des Missbrauchsbeauftragten lassen sich in drei Bereiche unterteilen: Hilfe für Betroffene, Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland und Prävention.

Eingeleitete Maßnahmen

Seit Einrichtung des Amtes des Missbrauchsbeauftragten 2010 konnte einiges erreicht werden: Die Sensibilität in Kitas, Schulen, Kirchengemeinden und Sportvereinen ist gewachsen, ein Fonds wurde aufgelegt, ein Hilfetelefon eingerichtet. Darüber hinaus wurden ein Betroffenenrat und eine Aufarbeitungskommission geschaffen, Verjährungsfristen verlängert und das Strafrecht verschärft.

Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt

Innerhalb der neuen Amtszeit wollen Bundesfamilienministerin Giffey und der Missbrauchsbeauftragte Rörig im November dieses Jahres erstmals einen "Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" einberufen. Ziel ist es, Strategien zu einer dauerhaften Verbesserung von Prävention, Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu erarbeiten. Konkret geht es darum, Vorschläge für kind- und betroffenengerechtere Verfahren zu entwickeln und eine langfristige Forschungsstrategie zum Themenfeld aufzustellen, damit Kinder und Jugendliche on- und offline wirksam geschützt werden können.

Kabinett für dauerhaftes Engagement

Im Dezember 2018 hatte das Bundeskabinett beschlossen, das Amt des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten und den ehrenamtlich tätigen Betroffenenrat dauerhaft einzurichten. Gleichzeitig wurde die Laufzeit der 2016 berufenen Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bis Ende 2023 verlängert.