Mindestlöhne für Maler und Lackierer steigen

Bundeseinheitliche Regelung Mindestlöhne für Maler und Lackierer steigen

Ab dem 1. August gelten die von den Tarifpartnern ausgehandelten Mindestlöhne bundesweit. Auch für Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind. Die Tarifvertragsparteien lassen die Mindestlöhne zum achten Mal in Folge für allgemeinverbindlich erklären.

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Ein Malermeister in einem Mietshaus in Berlin

Die Erhöhung des Mindestlohnes wurde bis April 2017 festgeschrieben.

Foto: Sebastian Bolesch

Der neue Tarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk gilt seit dem 21. März 2014 für rund 140.000 Beschäftigte. Die Tarifvertragsparteien hatten beantragt, die darin vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt dazu die erforderliche Verordnung. Damit gilt der tarifliche Mindestlohn für alle Arbeitgeber der Branche.

Das Kabinett hat die achte Verordnung des Bundesarbeitsministeriums zur Kenntnis genommen.

Mindestlöhne liegen über 8,50 Euro

Ab dem 1. August bis zum 30. April 2017 sind folgende Mindeststundenlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk zu zahlen:

  • Für ungelernte Beschäftigte bleibt es bis zum 30.04.2015 bei 9,90 Euro.
    Erhöht wird zum 01.05.2015 auf 10,00 Euro und zum 01.05.2016 auf 10,10 Euro.
  • Für gelernte Beschäftigte galt bisher für Westdeutschland und Berlin ein Mindeststundenlohn von 12,15 Euro. Für Ostdeutschland waren es 9,90 Euro.
Achte VerordnungWestBerlinOst
01.08.2014 bis 30.04.201512,50 Euro12,30 Euro10,50 Euro
01.05.2015 bis 30.04.201612,80 Euro12,60 Euro10,90 Euro
01.05.2016 bis 30.04.201713,10 Euro12,90 Euro11,30 Euro

Die Mindestlöhne gelten auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, wenn sie Beschäftigte nach Deutschland entsenden.

In zur Zeit 12 Branchen mit insgesamt rund vier Millionen Beschäftigten sind Mindestlöhne bundesweit festgeschrieben. Die Tarifpartner haben sie ausgehandelt, die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt.

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn kommt

Ab dem 1. Januar 2015 soll bundesweit für alle Branchen ein gesetzlicher Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde eingeführt werden. Eine Übergangsregelung ermöglicht bis 31. Dezember 2016, dass auch niedrigere Löhne noch gezahlt werden können. Voraussetzung sind entsprechende Tarifverträge, die über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Mit dem gesetzlichen Mindestlohn soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden. Die Tarifpartner sind in manchen Branchen nicht in der Lage, Mindestlöhne auszuhandeln. Denn nur noch die Hälfte der Beschäftigten arbeitet in einem Betrieb mit flächentarifvertraglicher Bindung.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird am 3. Juli in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beraten. Danach muss auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, damit es in Kraft treten kann.