Mieter an Energiewende beteiligen

Förderung von Solarstrom Mieter an Energiewende beteiligen

Mieter werden künftig vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren. Ziel ist es, Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zu schaffen. Das Gesetz ist zum 25. Juli 2017 in Kraft getreten.

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Die Bundesregierung geht davon aus, dass etwa 3,8 Millionen Wohnungen für Mieterstrom in Betracht kommen. Das sind 18 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Besonders attraktiv ist das Modell für große Wohnhäuser. Mieter sparen damit etwa zehn Prozent ihrer Stromkosten.

"Wenn ein Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert hat, können künftig auch seine Mieter von dem Strom profitieren, der auf dem Hausdach produziert wird", sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. "Wir wollen, dass künftig auch Mieter am Ausbau der Erneuerbaren Energie beteiligt werden."

Das sei zwar auch heute schon möglich, rechne sich aber für die meisten Vermieter nicht. "Diese Lücke schließen wir jetzt, in dem wir einen Mieterstromzuschlag einführen", so Zypries.

Als Mieterstrom wird der Strom bezeichnet, der in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung an Letztverbraucher in diesem Wohngebäude (insbesondere Mieter) geliefert und im Gebäude verbraucht wird.

Das Kabinett hatte am 26. April 2017 den "Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)" beschlossen. Der Bundesrat hatte zugestimmt. Ziel der Förderung ist es, Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zu schaffen. Zudem sollen die Mieterinnen und Mieter unmittelbar an der Energiewende beteiligt werden.

Das Gesetz sieht eine Förderung für Mieterstrom aus Solaranlagen auf Hausdächern nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Damit können Mieter und Vermieter konkret an der Energiewende beteiligt werden. Zudem wird der Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen auf Wohngebäuden vorangetrieben.

Gefördert wird eine installierte Leistung von 500 Megawatt pro Jahr. Sie ist auf Wohngebäude begrenzt: 40 Prozent der Gebäudefläche müssen Wohnfläche sein.

Mit dem Mieterstrom-Modell werden die Möglichkeiten zur Förderung von Solarstrom erweitert. So können künftig neben Hauseigentümern (Eigenversorgungsprivileg) auch Vermieter und Mieter von Solarstrom vom Hausdach profitieren.

Vorteil für Vermieter und Mieter

Der Vermieter erhält je nach Anlagengröße einen Zuschlag zwischen 3,81 Cent/kWh und 2,21 Cent/kWh zusätzlich zu dem Erlös, den er beim Stromverkauf an den Mieter erzielt. Der Zuschlag wird über die EEG-Umlage finanziert.

Für den restlichen Strom, der nicht von den Mietern abgenommen wird und ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, erhält der Anlagenbetreiber wie bisher die Einspeisevergütung nach dem EEG.

Der Vorteil: Anders als beim Strombezug aus dem Netz fallen beim Mieterstrom wie bisher keine Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Umlagen und Stromsteuer an, weil dieser Strom nicht ins Netz eingespeist wird.

Lediglich de EEG-Umlage muss in voller Höhe gezahlt werden. Auf diese Weise profitieren Mieter und Vermieter von günstigerem Strom. Zum Schutz der Mieter gilt ein Höchstpreis von 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs.

Freie Wahl des Stromanbieters

Die Mieter haben die Wahl, Strom vom Vermieter oder von einem Energieversorger zu beziehen. Das Gesetz sieht vor, dass ein Mieter durch den Mieterstromvertrag nicht länger als ein Jahr gebunden sein wird und den Mieterstromvertrag unabhängig vom Mietvertrag kündigen darf.

Die Wahlfreiheit des Mieters ist außerdem notwendig, um faire Preise sicher zu stellen. Nur wenn der Mieter das Wahlrecht hat, bei überhöhten Preisen erst gar keinen Mieterstromvertrag abzuschließen oder später zu einem anderen Stromanbieter zu wechseln, wird der Vermieter wettbewerbsfähige Preise anbieten.

Großes Interesse an Mieterstrom

Die Versorgung mit selbst erzeugtem Ökostrom stößt auf großes Interesse bei Mietern. 66 Prozent der befragten Mieter können sich vorstellen, sogenannten Mieterstrom zu beziehen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag eines Energieanbieters. Mit solchen Modellen könnten auch Bewohner von Mehrfamilienhäusern von der Energiewende und niedrigen Strompreisen profitieren, heißt es.

Die größte Hürde sei nicht die Akzeptanz, sondern die fehlenden Anlagen. Um das vom Wirtschaftsministerium ermittelte Potenzial von 3,8 Millionen Wohnungen auszuschöpfen, müssten rund 370.000 Solaranlagen installiert werden.

Grüner Strom im Wettbewerb

Bislang haben Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien für jede Kilowattstunde eine staatlich festgelegte Vergütung erhalten. Seit Anfang 2017 wird die Höhe dieser Förderung durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Dabei gilt: Wer am wenigsten für den wirtschaftlichen Betrieb einer neuen Erneuerbare-Energien-Anlage fordert, wird gefördert.

Am Wettbewerb sollen möglichst viele verschiedene Betreiber teilnehmen können – von großen Firmen bis zu Bürgerenergiegesellschaften. Deshalb stellt das EEG 2017 sicher, dass die Akteursvielfalt – ein Markenzeichen der Energiewende – erhalten bleibt.