Mehr Vorsorge gegen Überschwemmungen

Hochwasserschutzgesetz Mehr Vorsorge gegen Überschwemmungen

Den Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtern und bessere Vorsorge vor Überschwemmungen treffen: Das von der Bundesregierung vorgelegte Hochwasserschutzgesetz II ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Ein weiterer Teil tritt am 5. Januar 2018 in Kraft.

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Deichrückverlegungsprojekt in Dessau-Rosslau.

Mit dem Hochwasserschutzgesetz setzt die Bundesregierung dort an, wo Hochwasser entsteht.

Foto: Thomas Trutschel/photothek.net

Somit sind wichtige Regelungen als Reaktion auf die schweren Überschwemmungen der vergangenen Jahre beschlossen worden. Nunmehr können Bereiche mit besonderen Risiken identifiziert werden. Es gelte, Vorsorge zu treffen und Notfallmaßnahmen auszuarbeiten, so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Das Gesetz begleitet das Nationale Hochwasserschutzprogramm von Bund und Ländern. Das Hochwasserschutzgesetz II kann nun nach der Verkündung in Kraft treten.

Ziel des Hochwasserschutzgesetzes

Das neue Hochwasserschutzgesetz geht von einem Paradigmenwechsel aus, weil es die Vorsorge in den Blick nimmt. Weil Regen und Hochwasser nicht verhindert werden können, geht es darum, den Flüssen mehr Raum zu geben und Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern. "In Zukunft wollen wir gezielt dort ansetzen, wo Hochwasser entsteht, zum Beispiel in den Mittelgebirgen und Hügellandschaften, wo bei Starkregen schnell viel Wasser in tiefer gelegene Gebiete fließt", erklärt Hendricks.

Hierfür schließt das Gesetz Regelungslücken. Es sieht daher vor:

  • Verfahren für die Planung, Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen so weit wie möglich zu erleichtern und zu beschleunigen, ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden,

  • Gerichtsverfahren gegen geplante und genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen rascher durchzuführen,

  • Hochwasserentstehungs- und Überschwemmungsgebiete auszuweisen, in denen Wiesen statt Ackerflächen überschwemmt werden können.

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sind 4,9 Prozent der Fläche der Bundesrepublik als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. 5,9 Prozent sind als Risikogebiete anzusehen. In Überschwemmungsgebieten leben rund 1,6 Millionen Einwohner, in Risikogebieten 6,1 Millionen.

Verbot von Heizölanlagen

Ein Großteil der Schäden bei Hochwassern entsteht durch Ölheizungen. Zurückliegende Hochwasser haben gezeigt, dass bis zu 70 Prozent der Sachschäden an Gebäuden durch ausgetretenes Heizöl verursacht wurde. Das verseuchte Wasser steht meist noch wochenlang in der Region. Dringt Öl ins Mauerwerk von Wohngebäuden ein, ist dieses oft vollständig kontaminiert. Die Häuser können dann nur aufwendig saniert oder komplett abgerissen werden.

In Zukunft ist es deshalb verboten, in Überschwemmungs- und Risikogebieten neue Heizölanlagen für Privatpersonen und Unternehmen zu bauen. Die in diesen Gebieten bestehenden alten Anlagen müssen innerhalb von 15 Jahren hochwassersicher nachgerüstet werden.

Durch das Verbot von Heizölanlagen beziehungsweise die Pflicht, diese hochwassersicher nachzurüsten, entsteht Bürgerinnen und Bürgern ein Nutzen im Sinne einer Schadensminimierung in Höhe von insgesamt 8,04 Milliarden Euro.

Hochwasserentstehungsgebiete ausweisen

Dabei handelt es sich um eine neue Kategorie von Gebieten, in denen bei Starkregen oder Schneeschmelze in kurzer Zeit Hochwasser entstehen können, zum Beispiel in Mittelgebirgen oder alpinen Regionen. In diesen Gebieten sind bestimmte Vorhaben genehmigungspflichtig, unter anderem der Bau von Straßen oder großflächige Bodenversiegelungen.

Das Bundesumweltministerium koordiniert und steuert die Erarbeitung und Fortentwicklung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Der Sonderrahmenplan "Präventiver Hochwasserschutz" ist beim Bundeslandwirtschaftsministerium angesiedelt.

"Wir wollen die Wasserversickerungs- und die Wasserrückhaltefähigkeit dieser Gebiete erhalten und verbessern, damit weniger Wasser in die Flüsse kommt", betonte Hendricks. "Je mehr wir asphaltieren, bebauen und bepflastern, desto größer werden die Wassermassen, die anschließend durch Flussbette und Abwasserrohre abtransportiert werden müssen. Wir müssen verstärkt Flüsse und Bäche renaturieren und immer dort, wo es möglich ist, die Versiegelung der Landschaft rückgängig machen."

Mehr Überschwemmungsgebiete zulassen

Flüssen und Bächen muss mehr Raum gegeben werden: Statt meterhoch anzuschwellen und mit rasender Geschwindigkeit nach Starkregen durch Ortschaften zu stürzen und große Zerstörungen anzurichten, könnten sie sich dann ausbreiten.

In den von den Bundesländern festgesetzten Überschwemmungsgebieten dürfen im Außenbereich von Gemeinden in der Regel keine Baugebiete mehr ausgewiesen werden. Auch die Errichtung von Mauern und Wällen, die den Wasserabfluss behindern, ist untersagt. Die einzige Ausnahme stellt der Bau von Dämmen und Deichen dar. Maßnahmen, die den Hochwasserschutz behindern oder Schäden im Hochwasserfall erhöhen, werden grundsätzlich verboten, zum Beispiel die Umwandlung von Grünland in Ackerfläche.

Private Vorsorge ebenfalls nötig

"Die Überschwemmungen in Süddeutschland waren nur Vorboten künftiger Unwetter", warnte der Deutsche Wetterdienst (DWD) bereits im Sommer 2016. Auch die Bürger in hochwassergefährdeten Gebieten müssten mehr Eigenvorsorge treffen: Nötig sind die Abdichtung der Gebäude, eine Rückstausicherung, die Verlagerung der Heizungsanlagen in höhergelegene Stockwerke, hochwassersichere Öltanks und die Nutzung von Wassersperren. Dazu gehöre dann auch, eine Notration für die ersten Tage nach der Sturzflut anzulegen, so Becker.