Mehr Recycling und weniger Verschwendung

Verpackungsgesetz im Bundesrat Mehr Recycling und weniger Verschwendung

Einweg oder Mehrweg? Pfand- oder Wegwerfflasche? Eindeutige Kennzeichnungen sollen Verbraucher künftig aufklären. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden, die Recyclingquote weiter zu steigern. Der Gesetzentwurf hat heute auch den Bundesrat passiert. Es tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

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Der Bundesrat hat dem neuen Verpackungsgesetz zugestimmt. Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz bringt Deutschland auf dem Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft voran und stärkt so den Umweltschutz. Es richtet sich an Verbraucher, Entsorger und Produzenten von Verpackungen. Verbraucher müssen künftig auf einige Getränke mehr Pfand zahlen, etwa auf Frucht- und Gemüse-Säfte mit Kohlensäure. Die Thermische Verwertung von Kunststoffverpackungen soll deutlich gesenkt werden. Hersteller müssen die Produktion von Verpackungen stärker danach ausrichten, dass diese gut recycelt werden können. 0Die Kommunen erhalten weitgehende Möglichkeiten, das Sammeln der Verpackungsabfälle zu steuern.

Umwelt schonen

Das Verpackungsgesetz hat im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Das neue Verpackungsgesetz entwickelt die bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. Oberstes Ziel ist es, Verpackungsabfälle möglichst zu vermeiden: Zum einen bereits bei der Entwicklung und Herstellung von Verpackungen, zum anderen bei ihrer Entsorgung. Pfandfreie Einwegverpackungen werden häufig als Müll weggeworfen oder landen gar in der Natur. Das belastet die Ökosysteme erheblich. Daher soll es weniger pfandfreie Verpackungen geben.

Aber auch die ordnungsgemäße Entsorgung über Hausmüll oder Abholsysteme ist aufwändig. Wird Müll verbrannt, gehen wertvolle Stoffe verloren – wiederverwendbare Rohstoffe werden verschwendet. Daher sollen Verpackungsabfälle in einer Kreislaufwirtschaft intensiver wiederverwertet werden. Das hatte die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Nun sorgt sie mit dem neuen Gesetz dafür, dass die bisher getrennte Erfassung von Verpackungsabfällen zu einer haushaltsnahen Wertstoffsammlung weiterentwickelt wird.

"Wir entwickeln die Kreislaufwirtschaft zu einem effizienten Instrument einer nachhaltigen Stoffstromwirtschaft. Wir schaffen rechtliche Grundlagen zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe. Anspruchsvolle Recycling-Quoten, Wettbewerb und Produktverantwortung werden als Eckpunkte einer modernen Kreislaufwirtschaft gefestigt." (Koalitionsvertrag S. 119)

Mehr recyceln

Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen soll bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent wachsen. Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen ab 2019 deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Diese gelten für alle Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind. Die Recycling-Quoten bei Metallen (heute bei 60 Prozent), Glas (75 Prozent) und Papier (70 Prozent) steigen bis 2022 auf 90 Prozent an.

Die Recycling-Quoten steigen stufenweise: Ab 2019 (Stufe 1) sollen im Dualen System 58 Prozent erreicht werden, bei Glas 80 Prozent und bei Papier 85 Prozent.

"Wir stärken das Recycling von Verpackungen durch höhere Recycling-Quoten. Wir schaffen Anreize für ökologische und recyclingfähige Verpackungen. Wir stärken Mehrweg durch mehr Transparenz an den Getränkeregalen. Und wir verbessern die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten für die Sammlung vor Ort", fasste Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes zusammen.

Mehrweg stärken

Der Anteil der in Mehrweggetränke-Verpackungen wird gestärkt: Recycling vermeidet von vornherein Abfall und die Produktion von Getränkeverpackungen in geschlossenen Kreisläufen wird gefördert. Die Verbraucher sollen schon durch Hinweise am Regal erkennen können, wo Mehrweg- und wo Einweggetränke stehen. Der Unterschied zwischen Pfand- und Wegwerfflasche wird dadurch zukünftig auf den ersten Blick zu sehen sein. Das gelingt bisher nicht immer zweifelsfrei, weil die Kennzeichnung am Produkt zu klein ausgewiesen ist.

Die Getränkehersteller haben sich im Vorfeld des neuen Verpackungsgesetzes bereits selbst verpflichtet, für Verbesserung zu sorgen: Das Einweglogo soll deutlich sichtbar ergänzt sein – um die Angabe des Einwegpfandes und das Wort "Einwegpfand". Im Gesetz ist nun zusätzlich vorgesehen, das Einwegpfand auf weitere Getränke wie Fruchtschorlen auszuweiten.

Wie nötig das neue Verpackungsgesetz ist, zeigt ein Blick auf die Übersicht der Getränkeverpackungen: Seit 2004 ist der Anteil der Mehrwegverpackungen von zwei Dritteln auf unter die Hälfte im Jahr 2014 gesunken. Ziel der Bundesregierung ist es, dass eine Mehrwegquote von 70 Prozent erreicht wird. Lediglich Bier wird nach wie vor zu über 80 Prozent im Mehrwegverfahren verkauft. Bei Mineralwasser und Erfrischungsgetränken hingegen sind die Anteile dramatisch gesunken.

Wertstoffe sammeln

Verpackungsabfälle werden auch zukünftig haushaltsnah gesammelt. Entsorgt werden sie weiterhin im Wettbewerb zwischen kommunalen und gewerblichen Abholern. Das sorgt für günstige Preise, für Verbraucher.

Wie gesammelt wird, darüber entscheiden die Kommunen nach wie vor selbst. So bleibt es vor Ort bei unterschiedlichen Systemen, wie zum Beispiel dem gelben Sack oder der gelben Tonne für Verpackungen oder auch der orangen Tonne für alle Wertstoffe. Die nutzen derzeit etwa 14 Millionen Haushalte.

Eine zentrale Stelle wird das Marktverhalten der Produktverantwortlichen sowie der dualen Systeme kontrollieren. Dadurch kann eventuelles Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden.