Sicherheit stärken, Freiheit bewahren, Radikalisierung verhindern 

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Im Kabinett beschlossen
Sicherheit stärken, Freiheit bewahren, Radikalisierung verhindern 

Die Bundesregierung hat im Kabinett einen Maßnahmenplan zur Stärkung der inneren Sicherheit und zur Verbesserung des Schutzes vor Terrorismus und Extremismus verabschiedet. Ziel der Maßnahmen ist ein effektiverer Schutz von Freiheit und Sicherheit der Bevölkerung.

Alexander Dobrindt, Bundesminister des Innern, und Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und Verbraucherschutz, bei gemeinsamer Pressekonferenz.

Der Schutz vor allen Formen des Extremismus soll verbessert werden.

Foto: Bundesregierung/Guido Bergmann

Mit einem im Kabinett beschlossenen Aktionsplan („Sicherheit stärken, Freiheit bewahren, Radikalisierung verhindern – 10-Punkte-Plan zu einem besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus“) reagiert die Bundesregierung auf die anhaltend hohe Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus. 

Zuletzt hat der Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin am 25. Juli 2026 dies auf tragische Art und Weise erneut vor Augen geführt. Die Bundesregierung unterstreicht mit dem Aktionsplan nochmals ihr Bestreben, die liberale und tolerante Gesellschaft in Deutschland zu verteidigen, Bürgerinnen und Bürger besser vor Terrorismus und Extremismus zu schützen und die innere Sicherheit zu stärken. 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Islamismus – und alle anderen Formen des Extremismus – werden konsequent mit den Mitteln des Rechtsstaats bekämpft.“

Was der 10-Punkte-Plan enthält…

Der von Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium gemeinsam entwickelte Aktionsplan enthält zehn neu umzusetzende Maßnahmen. Vorgesehen ist unter anderem, die Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (sogenannte „Fußfessel“) und zur Präventivhaft von Gefährdern zu vereinheitlichen. Zudem sehen die Maßnahmen weitere Änderungen im Strafrecht vor – beispielsweise die Erhöhung der Mindestfreiheitsstrafe für gefährliche Körperverletzungen mit Messern auf ein Jahr. 

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: „Mit den 10 Maßnahmen machen wir Deutschland sicherer – ohne Abstriche bei Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und heute schon bewährten Instrumenten des Jugendstrafrechts.“

Der Maßnahmenkatalog sieht außerdem Änderungen im Jugendstrafrecht vor. Das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit soll ausdrücklich im Jugendgerichtsgesetz verankert werden. Darüber hinaus soll das Sicherheitsinteresse generell bei Bewährungsentscheidungen stärker berücksichtigt werden. Schließlich will die Bundesregierung die Prävention und Deradikalisierung stärken. Beispielsweise sollen Bund und Länder einen gemeinsamen Aktionsplan zur Islamismus-Bekämpfung erarbeiten.

Was von der Bundesregierung bereits veranlasst wurde…

Neben den nun vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits zahlreiche Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht, um die innere Sicherheit zu stärken. Es werden unter anderem die Befugnisse der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie der Nachrichtendienste an die gestiegene Bedrohungslage angepasst. Zudem hat das Kabinett die Einführung einer IP-Adressenspeicherung verabschiedet.

Sehen Sie hier die Pressekonferenz zum Kabinettsbeschluss im Video:

19:03

Video Pressekonferenz mit Bundesministerin Hubig und Bundesminister Dobrindt zum „10-Punkte-Plan für einen besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus“

Weitere Informationen und den gesamten 10-Punkte-Plan finden Sie beim Bundesinnenministerium