Lebensmittel in Deutschland grundsätzlich gentechnikfrei

Verbraucherschutz Lebensmittel in Deutschland grundsätzlich gentechnikfrei

Gentechnik in Lebensmitteln ist für viele Verbraucher ein sensibles Thema. Denn über 80 Prozent der Deutschen möchten keine gentechnisch veränderten Lebensmittel kaufen. Deshalb gibt es grundsätzlich keine gentechnisch veränderten Lebensmittel in den Regalen.

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Mais-Dose mit "Ohne Gentechnik"-Siegel.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Das "Ohne Gentechnik"- Siegel des Bundesverbraucherministeriums schafft zudem mehr Sicherheit für Verbraucher.

"Ohne Gentechnik"-Siegel

Bei so gekennzeichneten Lebensmitteln werden besonders hohe Anforderungen gestellt, dass keine gentechnisch veränderten Bestandteile darin vorhanden sind. Das freiwillige Logo "Ohne Gentechnik" hat sich erfolgreich etabliert und schafft zusätzliche Transparenz für die Verbraucher. Untersagt ist hier auch die Verwendung von mit Hilfe von Gentechnik hergestellter Enzyme oder Zusatzstoffe wie Vitamine, Aminosäuren oder Aromen.

Für tierische Produkte wie Fleisch, Milch oder Eier gilt: Die Tiere dürfen nicht mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden. Das Gesetz legt je nach Tierart Fristen fest, innerhalb derer die Tiere nur gentechnikfreie Futtermittel bekommen dürfen.

Erlaubt sind aber Futtermittelzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme, bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt wurden. Zulässig ist auch, die Tiere mit gentechnisch hergestellten Arzneimitteln oder Impfstoffen zu behandeln.

Kennzeichnungspflicht bei gentechnischer Veränderung

Das Europäische Recht schreibt grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht vor, wenn ein Lebensmittel mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Bestandteile enthält. Agrarprodukte, deren gentechnisch veränderte Bestandteile zufällig oder technisch unvermeidbar sind, und die den Grenzwert 0,9 Prozent nicht überschreiten, müssen hingegen nicht gekennzeichnet werden.

Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht nur für verpackte, sondern auch für lose Waren.

Nicht kennzeichnungspflichtig sind nach europäischem Gentechnik-Recht hingegen etwa Fleisch, Milch, Eier von Tieren, die Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten haben. Die Bundesregierung setzt sich für einen umfassenden Verbraucherschutz auch auf europäischer Ebene und damit für eine lückenlose Kennzeichnung auch bei der Herstellung mit Gentechnik ein. Um in der Zwischenzeit in Deutschland diese Lücke zu schließen, wurde 2008 die freiwillige "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung von Lebensmitteln eingeführt.

Keine gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland

In Deutschland werden seit 2012 keine gentechnisch veränderten Pflanzen kommerziell angebaut. Die "Gen-Tomate" etwa gibt es also nicht.

Nach Europäischem Recht muss eine gentechnisch veränderte Pflanze strenge Bedingungen erfüllen, um eine Genehmigung für den kommerziellen Anbau zu erhalten. Dazu gehört insbesondere der Nachweis, dass von der Pflanze nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand keine schädlichen Auswirkungen für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen. Zudem muss ein Verfahren verfügbar sein, mit dem die gentechnisch veränderte Pflanze jederzeit identifiziert und auch in Saatgut, Lebens- und Futtermitteln nachgewiesen werden kann. Derzeit ist in der EU nur der kommerzielle Anbau zweier gentechnisch veränderter Pflanzen zugelassen: Bt-Mais "MON 810" und die Kartoffel "Amflora".

Weltweit Anbau von Gentechnik-Pflanzen

Weltweit werden derzeit vor allem fünf Kulturarten angebaut, die gentechnisch verändert wurden: Sojabohnen, Mais, Baumwolle, Raps und Zuckerrüben. Die wichtigsten Erzeuger sind die USA, Argentinien, Brasilien, Indien, China und Kanada. Diese Agrarprodukte dürfen jedoch nur in die EU eingeführt werden, wenn sie eine der derzeit 50 Importzulassungen besitzen.

Viele dieser Pflanzen werden überwiegend als Futtermittel verwendet. Lebensmittel hingegen enthalten- wenn überhaupt- nur Verarbeitungsprodukte aus diesen Pflanzen. Zum Beispiel Fette, Öle oder Stärke.

Wie verbreitet ist Gentechnik in Tierfutter?

Ein Großteil der Futtermittel für Nutztiere in Deutschland – vor allem Weizen, Gerste, Mais, Gräser – wird in Deutschland und damit gentechnikfrei angebaut. Bei eiweißreichen Futtermitteln kann die heimische Erzeugung jedoch den Bedarf nicht decken. Deutschland und die EU importieren deshalb vor allem rund 35 Millionen Tonnen zum größten Teil gentechnisch veränderte Sojabohnen aus Nord- und Südamerika pro Jahr.

Gentechnisch veränderte Futtermittel sind unbedenklich

Nach dem heutigen Stand der Forschung wirken sich gentechnisch veränderte Futtermittel nicht nachteilig auf Milch, Fleisch oder Eier der Tiere aus. Die gentechnisch veränderten Nahrungsbestandteile werden – genau wie nicht gentechnisch veränderte – bereits im Verdauungstrakt in kleine Bruchstücke zerlegt. Es wird als äußerst unwahrscheinlich eingeschätzt, dass die gentechnisch veränderten Futterbestandteile wie DNA oder Proteine dazu führen, dass Resistenzen übertragen oder Allergien ausgelöst werden können.