Lebendige Traditionen bewahren

Immaterielles Kulturerbe Lebendige Traditionen bewahren

Karneval, Falknerei und sorbisches Osterei haben auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun. Seit heute haben diese Bräuche und Feste eines gemein: Sie gehören nun offiziell zum immateriellen Kulturerbe Deutschlands.

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Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz und der Deutschen UNESCO-Kommission insgesamt 27 lebendige Traditionen und Wissensformen in ein bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Dazu gehören unter anderem das Chorsingen, die Morsetelegrafie, die Flößerei und die Orgelbautradition.

Wissen. Können. Weitergeben.

Immaterielles Kulturerbe - das meint lebendige Folklore aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik sowie mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken, die bereits über Generationen betrieben werden. Für Staatsministerin Grütters sind diese gelebten Traditionen "Ausdruck der kulturellen Vielfalt in Deutschland". Ihre Aufnahme in das neu geschaffene Verzeichnis "soll dazu beitragen, sie zu erhalten, fortzuführen und weiter zu entwickeln".

Das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes Deutschlands geht auf ein Übereinkommen mit der UNESCO zurück. Alle 27 eingetragenen Gruppen können für ihre nicht-kommerzielle Arbeit künftig ein einheitliches Logo nutzen. Es steht für das Motto Wissen. Können. Weitergeben. Die nächste Bewerbungsrunde für das bundesweite Verzeichnis startet im Frühjahr 2015.

Nominierung zum Kulturerbe der Menschheit

Neben der Aufnahme der 27 Kulturformen in das deutsche Verzeichnis wurde auch die erste deutsche Nominierung für die internationale "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" beschlossen.

Deutschland wird im März 2015 die Aufnahme der im 19. Jahrhundert in Sachsen und Rheinlandpfalz entstandenen Genossenschaftsidee vorschlagen. Bislang ist eine solche Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation auf den UNESCO-Listen nicht vertreten.