Unterstützung für Beschäftigte und Unternehmen

Fragen und Antworten zur Kurzarbeit Unterstützung für Beschäftigte und Unternehmen

Beschäftigte halten statt entlassen: Dabei hilft den Unternehmen das Kurzarbeitergeld. Bezahlt wird es von der Agentur für Arbeit. Ausgezahlt wird es den betroffenen Beschäftigten von ihren Arbeitgebern. Welche Maßnahmen außerdem greifen können - wichtige Fragen und Antworten.

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Ein junger Mann bedient eine Maschine.

Die Zeit der Kurzarbeit kann auch für Weiterbildung genutzt werden: Mithilfe von Transferleistungen können sich Beschäftigte für neue Aufgabenbereiche qualifizieren.

Foto: imago images / Becker&Bredel

Wie viel Lohn bleibt den Beschäftigten bei Kurzarbeit?

Kurzarbeiter erhalten 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Bei Familien mit Kindern beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent. Es berechnet sich aus dem Bruttoarbeitsentgelt der letzten zwölf Monate abzüglich Sozialbeiträge und Steuern.

Aufgrund wirtschaftlicher Folgen durch die Corona-Krise hat die Bundesregierung vorübergehend einen vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit  beschlossen.

Welche Formen der Kurzarbeit gibt es?

  • Saisonbedingtes Kurzarbeitergeld können Unternehmen in witterungsabhängigen Branchen beantragen, wenn das Wetter sie daran hindert, Aufträge auszuführen.
  • Konjunkturelles Kurzarbeitergeld kann es wegen einer schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung oder eines unvorhersehbaren betrieblichen Ereignisses geben.
  • Transfer-Kurzarbeitergeld kann bezahlt werden, wenn betriebliche Umstrukturierungen mit Entlassungen einhergehen.

Welche Formen der Unterstützung gibt es bei betrieblichen Umstrukturierungen?

Plant ein Unternehmen eine Umstrukturierung, drohen oft Kündigungen. Ein Sozialplan kann die Folgen abmildern oder ausgleichen. Betriebsrat und Arbeitgeber handeln ihn aus, um den Personalabbau sozialverträglich zu gestalten: mit Entschädigungen in Form von Abfindungen oder Überbrückungsmaßnahmen wie etwa Transferleistungen.

Was sind Transferleistungen?

Transferleistungen sollen die Vermittlungsaussichten der Beschäftigten verbessern. Ziel ist der Transfer aus Arbeit in Arbeit – ohne zwischendurch auf Arbeitslosengeld angewiesen zu sein. Bei der örtlichen Agentur für Arbeit können Arbeitgeber oder Betriebsvertretungen einen Kostenzuschuss für die Maßnahmen beantragen.

Welche Maßnahmen können in Anspruch genommen werden?

Dazu gehört auch die Weiterbildung für einen neuen Arbeitsplatz. Die Kündigungsfrist kann zur Neuorientierung genutzt werden und für die Beratung und Vermittlung durch private Personaldienstleister, für Bewerbungstrainings, Kurzqualifikationen oder für eine Existenzgründungsberatung. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in eine Transfergesellschaft überführt, erhalten sie Transfer-Kurzarbeitergeld. Die Bezugsdauer beträgt längstens zwölf Monate.

Wer fördert diese Maßnahmen?

Die Arbeitsagentur fördert die notwendige Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 45 Jahren sowie von Geringqualifizierten. Die Förderung kann auch eine Berufsausbildung umfassen. Während der Qualifizierung wird das Transfer-Kurzarbeitergeld weitergezahlt.

Weitere Informationen gibt die Bundes­agentur für Arbeit. Beratungstermin ver­einbaren: 0800 4 555 500 (gebührenfrei), montags bis freitags, 8 bis 18 Uhr oder online unter www.arbeitsagentur.de.

Dies ist ein Beitrag aus dem Ratgeber "Gute Arbeit“. Die Broschüre kann hier kostenlos bestellt und heruntergeladen werden. Weitere Beiträge rund um die Arbeitswelt - zu Themen wie Elternzeit, Altersvorsorge oder die modernisierte Pflegeausbildung - finden Sie hier .