Kulturstaatsministerin Claudia Roth begrüßt Beschluss des Europäischen Parlaments zum Digital Service Act / "Die großen Plattformen müssen ihrer besonderen Verantwortung noch besser gerecht werden"

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Kulturstaatsministerin Claudia Roth begrüßt Beschluss des Europäischen Parlaments zum Digital Service Act / "Die großen Plattformen müssen ihrer besonderen Verantwortung noch besser gerecht werden"

  • Pressemitteilung 24
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Zum gestrigen Beschluss des Europäischen Parlaments zum Digital Service Act erklärt die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth: „Die Notwendigkeit, unsere gemeinsame Werteordnung auch in der digitalen Welt sicherzustellen, ist für uns alle klar. Zugleich wissen wir um die große Herausforderung, verbindliche und praktikable Regelungen aufzustellen, die auch grenzüberschreitend wirken. Hassrede und Desinformation kennen im Internet keine Landesgrenzen. Hierbei gilt es, bewährte nationale Instrumente der Medienvielfaltssicherung einzubeziehen, und dies natürlich ohne nationale Sonderwege zur Umgehung des Ordnungszieles. Ich begrüße daher den Vorstoß der EU-Kommission, mit dem Digital Market Act und dem Digital Service Act einen europäischen Ordnungsrahmen für digitale Dienste und Plattformen vorzulegen.

Ich sehe aber noch die Notwendigkeit, Änderungen vorzunehmen. Die großen Plattformen müssen ihrer besonderen Verantwortung aufgrund ihrer für die öffentliche Kommunikation und Meinungsbildung so wesentlichen Funktion noch besser gerecht werden. Dies gilt aus medienpolitischer Sicht insbesondere auch für einen effektiven Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit. Deshalb wirbt die Bundesregierung zusammen mit den Ländern intensiv dafür, für journalistisch-redaktionelle Inhalte im Digital Service Act eine Privilegierung zu erreichen, damit große Plattformen nicht ausschließlich auf der Grundlage ihrer privaten Regeln über die Verbreitung und Zugänglichkeit von journalistischen Inhalten entscheiden. Sie müssen sich hierbei vielmehr am hohen Rang der Medienfreiheiten in unserer Demokratie ausrichten.

Der Beschluss des Europäischen Parlaments zum Digital Service Act geht nun genau in diese Richtung. Er sieht ausdrücklich vor, dass Intermediäre, wie von Deutschland in den bisherigen Verhandlungen gefordert, in ihren AGBs Meinungsfreiheit sowie Medienvielfalt und -freiheit berücksichtigen müssen. Das begrüße ich sehr, es geht allerdings noch nicht weit genug. Jetzt muss es im Trilog von EP, Rat und Kommission, darum gehen, auch gute Verfahren zu etablieren, die den Schutz von Meinungsfreiheit und Medienvielfalt sicherstellen, beispielweise durch Anhörung der Medienanbieter vor Löschung ihrer Inhalte aufgrund eines etwaigen AGB Verstoßes.“

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