Kinderbonus und Entlastung für Alleinerziehende beschlossen

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Abstimmung über Konjukturpaket Kinderbonus und Entlastung für Alleinerziehende beschlossen

Familien sind besonders von den Einschränkungen während der Corona-Pandemie betroffen - sie werden nun entlastet. Bundestag und Bundesrat haben den von der Bundesregierung beschlossenen Kinderbonus sowie eine deutlich erhöhte Steuerentlastung für Alleinerziehende verabschiedet.

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Das Bild zeigt Brüder, die im Kinderzimmer mit Buntstiften spielen, während die Mutter ihnen assistiert.

Für Familien sind die Folgen der Corona-Pandemie besonders herausfordernd.

Foto: imago/MITO

Der Bundestag hat dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Kinderbonus von 300 Euro für jedes Kind beschlossen, der Bundesrat hat dem zugestimmt. Der Bonus wird in zwei Tranchen von je 150 Euro in den Monaten September und Oktober zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Er wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Auf den Kinderfreibetrag - von dem Familien mit höherem Einkommen profitieren - wird er hingegen angerechnet. Der Kinderbonus kommt somit gezielt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu Gute.

Da Alleinerziehende wegen des höheren Betreuungsaufwandes und der damit verbundenen Aufwendungen besonders gefordert sind, wird der Entlastungsbeitrag zudem deutlich angehoben. Der Beitrag mindert die Grundlage für die Steuerberechnung. Das heißt, der oder die Betroffene muss weniger vom Einkommen versteuern. Er wird von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro pro Jahr angehoben und damit mehr als verdoppelt. Diese Anhebung gilt für die Jahre 2020 und 2021.

Weitere Informationen zum Konjunkturpaket finden Sie hier sowie auf der Seite es hat auch das Bundesfinanzministerium . Mehr zum Kinderbonus lesen Sie hier