Im Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung geht einen weiteren Schritt im Kampf gegen Finanzkriminalität. Mit einem Gesetz zur Neuaufstellung und Ausweitung der Befugnisse des Zolls setzt die Bundesregierung einen zentralen Teil ihres Aktionsplans Organisierte Kriminalität um.
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Um Informationen schneller zusammenführen zu können, soll die Generalzolldirektion künftig neu aufgestellt werden und mehr Befugnisse erhalten.
Foto: IMAGO/Horst Galuschka
Die Bundesregierung will organisierte Kriminalität, wie Finanzkriminalität, Geldwäsche, Drogenhandel, Banden- und Clanstrukturen mit allen Kräften effektiver bekämpfen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Zoll. Um ihn zu stärken und mit mehr Rechten auszustatten, hat das Bundeskabinett nun das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz beschlossen.
Bundesfinanzminister Klingbeil zum Beschluss: „Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart! Gleichzeitig entlasten wir die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land.“
Neue Befugnisse für den Zoll
Mit dem neuen Gesetzpaket bekommt der Zoll neue Befugnisse, um gegen Finanzkriminalität und Geldwäsche besser vorgehen zu können. Darunter:
- Der Zoll soll Vermögensgegenstände künftig leichter beschlagnahmen können, an deren rechtmäßiger Herkunft begründete Zweifel bestehen („suspicious wealth order“). Dies ermöglicht die gezielte Bekämpfung der Vermögensverschleierung.
- Außerdem soll er grenzüberschreitende digitale Überweisungswege über die Landesgrenzen hinweg besser kontrollieren und auch Kryptowerte sicherstellen können.
- Für den Kampf gegen internationale Geldwäsche wird die bestehende Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll gestärkt. Auch der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern soll ausgebaut werden.
- Zudem erhält der Zoll die Rechtsgrundlage zur Nutzung moderner Technologien, wie künstlicher Intelligenz, zum Beispiel zum Abgleich biometrischer Daten oder zum Einsatz von Drohnen.
- Zur effektiven Sanktionsdurchsetzung werden die Befugnisse der Generalzolldirektion zur Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Datenanalyse erweitert.
Der Zoll nimmt heute deutlich mehr Aufgaben wahr als bisher. Neben klassischen Kontrollen von Waren und der Erhebung von Zöllen ist er beispielsweise auch mit Schwarzarbeit, organisierter Kriminalität, Geldwäsche oder der Durchsetzung von Sanktionen befasst.
Neue Strukturen für mehr Schlagkraft
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist, Strafverfolgungsbehörden wie den Zoll neu und besser aufzustellen. So sollen die unterschiedlichen Aufgaben gezielter zusammengeführt und besser gesteuert werden. Das macht den Zoll insgesamt schlagkräftiger und effizienter im Kampf gegen Finanzkriminalität.
Wichtig dafür ist es, Informationen insgesamt schneller zusammenzuführen. Daher soll sich die Generalzolldirektion künftig in zwei Fachstränge gliedern: „Zölle und Steuern“ und „Sicherheit und Vollzug“. Außerdem werden das Zollkriminalamt und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung in die Generalzolldirektion integriert. Für kürzere Entscheidungswege, schnelleren Informationsaustausch und den Abbau von Doppelstrukturen sollen auf regionaler Ebene die bisherigen Hauptzollämter und Zollfahndungsämter in Zolldirektionen überführt werden.
Aktionsplan Organisierte Kriminalität
Mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz setzt die Bundesregierung zentrale Teile ihres Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität um. Er wurde gemeinsam vom Bundesfinanzministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium erarbeitet und im Februar 2026 beschlossen. Neben der Stärkung und Neuaufstellung des Zolls sollen auch Themen aus dem Aktionsplan angegangen werden, wie der Aufbau von Kompetenzzentren oder die Sicherstellung von Vermögenswerten. Alle Maßnahmen zusammen sollen helfen, organisierte Kriminalität effektiver zu bekämpfen – zum Schutz der inneren Sicherheit und des Wirtschafts- und Finanzstandortes Deutschland.