Wissenschaftsfreiheitsgesetz erweitert

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Im Kabinett beschlossen Wissenschaftsfreiheitsgesetz erweitert

Gemeinnützige Forschungseinrichtungen sollen im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen können. So sollen sie mit ihrer Forschung einen Beitrag zum Gemeinwohl erbringen können. Das Bundeskabinett will daher das Wissenschaftsfreiheitsgesetz erweitern.

1 Min. Lesedauer

Das Foto zeigt eine forschende Person in einem Labor mit Reagenzgläsern.

Flexiblere Vergütungsregelungen sollen es Forschungseinrichtungen erleichtern, internationale Spitzenkräfte zu gewinnen.

Foto: mauritius images / Bruno Golemac / Alamy

Das deutsche Wissenschaftssystem steht in einem fortgesetzten internationalen Wettbewerb. Die außeruniversitäre Forschung in Deutschland ist daher auch weiterhin auf forschungsfreundliche Bedingungen angewiesen. Denn gemeinnützige, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sollen im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen können. Das Bundeskabinett hat deshalb eine Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes beschlossen.

Effizientere Personalgewinnung, weniger Bürokratie

Danach sollen künftig insbesondere auch industrienahe, gemeinnützige Forschungseinrichtungen ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch die Zahlung von Gehältern besserstellen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Das gilt für Einrichtungen, die Projektförderungen aus öffentlichen Mitteln erhalten, jedoch für die Gehaltszahlungen keine öffentlichen Mittel einsetzen.

Die nun beschlossene Regelung sorgt auch dafür, dass künftig weniger Einzelanträge auf Ausnahmen von diesem sogenannten Besserstellungsverbot gestellt und geprüft werden müssen. Sie leistet also zugleich einen Beitrag zur Entbürokratisierung. Mit der Gesetzesänderung wird ein entsprechender Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.