Signal für klimafreundliche Mobilität

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Wachstumsinitiative Signal für klimafreundliche Mobilität

Mit steuerlichen Verbesserungen will die Bundesregierung die Elektromobilität stärken. Unternehmen sollen dann von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge profitieren – zudem soll der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert werden.

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Transporter an einer E-Ladesäule

Unternehmen sollen emissionsfreie Fahrzeuge schneller abschreiben können.

Foto: Thomas Trutschel Photothek via Getty Images

Der folgende Text dokumentiert den ursprünglichen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 4. September 2024. Vorgesehen war, die dargestellten Regelungen für klimafreundliche Mobilität in das Steuerfortentwicklungsgesetz aufzunehmen. Die dafür erforderlichen Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat kamen jedoch nicht zustande. Das Gesetz wurde Ende Dezember 2024 ohne die hier beschriebenen Maßnahmen beschlossen. Welche konkreten Maßnahmen umgesetzt wurden, lesen Sie in unserem Beitrag zum Steuerfortentwicklungsgesetz .

Mit der Wachstumsinitiative hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Autoindustrie und ihre Beschäftigten beim Modernisierungsprojekt E-Mobilität zu unterstützen. Die steuerliche Förderung von dienstlich genutzten E-Autos soll dabei helfen, die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen weiter zu erhöhen. Zudem soll der Standort gezielt vorangebracht werden.

Wie werden E-Dienstwagen konkret gefördert?

Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu wird eine neue Sonderabschreibung eingeführt. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden. Das sorgt für zusätzliche Liquidität bei Unternehmen. Die Regelung gilt befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028.

Zusätzlich wird die Dienstwagenbesteuerung für Elektro-Fahrzeuge erweitert. Das heißt konkret: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil vergünstigt. Dies gilt bislang nur, wenn das Auto nach dem sogenannten Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro kostet. Dieser Betrag wird nun auf 95.000 Euro angehoben. Die neue Höchstgrenze gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden beziehungsweise wurden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Wachstumsinitiative .