Meilenstein in europäischer Wirtschafts- und Partnerschaftspolitik

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Blick von oben auf den Cargo-Containerterminal.

Durch den Abbau von Zöllen und weniger Handelshemmnisse bei Exportgütern sollen Wachstum, Innovation und Beschäftigung gestärkt werden. 

Foto: Getty Images

In einer Zeit globaler Umbrüche ist das Mercosur-Partnerschaftsabkommen ein klares Zeichen für regelbasierte internationale Zusammenarbeit. Kern des Abkommens ist der ambitionierte Handelsteil, der durch den Abbau von Zöllen und weniger Handelshemmnisse neue Impulse für Wachstum, Innovation und Beschäftigung setzen soll. So würde das Abkommen Zölle auf zahlreiche EU-Exporte wie Autos, Textilien oder Lebensmittel in die Mercosur-Länder (Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay) abschaffen. 

Weiterhin sorgt das Abkommen für resilientere und diversifizierte Lieferketten. Unternehmen aus der EU, insbesondere der exportorientierte deutsche Mittelstand, erhalten verbesserten Zugang zu einem bislang noch vergleichsweise wenig erschlossenen Markt mit über 260 Millionen Menschen.

Gemeinsame Werte

Als wichtige gemeinsame Werte definiert das Abkommen die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Außerdem soll das Handeln als Vertragspartei des Rahmenübereinkommens der UN über Klimaänderungen und das Übereinkommen von Paris geachtet werden. 

Die Vertragspartner verpflichten sich zudem zur wirksamen Umsetzung internationaler Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards. Damit wird das Partnerschaftsabkommen auch einem gestiegenen Anspruch an verantwortungsvolle und nachhaltige internationale Zusammenarbeit gerecht.

Seit 25 Jahren verhandelt die EU mit den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay). Es soll eine der weltweit größten Freihandelszonen mit über 700 Millionen Einwohnern und Einwohnerinnen schaffen. 

Da es sich bei dem Partnerschaftsabkommen um ein sogenanntes gemischtes Abkommen handelt, das sowohl mitgliedstaatliche als auch EU-Zuständigkeiten berührt, muss es im Anschluss an die Unterzeichnung von der EU und von allen Mitgliedstaaten nach dem jeweiligen nationalen Verfassungsrecht ratifiziert werden.