Im Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat eine Reform der Fahrschulausbildung auf den Weg gebracht. Das Ziel: den Führerscheinerwerb deutlich bezahlbarer, digitaler und verkehrssicher zu gestalten – und zudem Fahrschulen von Bürokratie zu entlasten.
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Die Digitalisierung der Theorie soll Kosten senken und Zeit sparen.
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Günstiger, digitaler, moderner: So soll künftig der Erwerb des Führerscheins ausgestaltet sein. Wichtiges Ziel ist, die hohen Durchschnittspreise von etwa 3.400 Euro zu senken. Das soll vor allem durch mehr Digitalisierung und Transparenz erreicht werden. Dabei bleiben die Qualität der Ausbildung und das hohe Sicherheitsniveau erhalten.
Schwerpunkt der Reform sind konkrete Verbesserungen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler, beispielsweise durch einen digitalen und effizienteren Theorieunterricht. Zugleich sollen die Fahrschulen entlastet werden, insbesondere durch weniger bürokratische Hürden. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder betonte: „Unser Ziel ist klar: Eine moderne und sichere Fahrausbildung für alle. Mobilität ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – sie darf kein Privileg sein.“
Für den Start der Reform der Fahrschulausbildung hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze beschlossen. Ein weiterer Baustein der Reform ist die Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung. Sie wurde am 10. Juni im Kabinett beschlossen. Beides befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.
Neue Ausbildungsformen und mehr Flexibilität
Der Bürokratierückbau ist eines der Kernanliegen der Bundesregierung ist und bildet daher auch einen zentralen Bestandteil dieser Reform. Die Fahrlehrerschaft wird spürbar von Bürokratie befreit, vor allem von umfangreichen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten. Durch den Abbau starrer organisatorischer Vorgaben erhalten die Fahrschulen mehr Gestaltungsspielraum. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Maßnahmen geplant:
- Digitalisierung der Theorie: Die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht fällt weg. Zukünftig soll es möglich sein, sich das Wissen auch vollständig digital – etwa per App – anzueignen. Die einzelnen Fahrschulen können selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie Theorieunterricht anbieten. All dies senkt Kosten und spart Zeit – für Fahrschülerinnen und Fahrschüler aber auch für Fahrschulen, die beispielsweise keine Schulungsräume mehr vorhalten müssen.
- Vereinfachung der theoretischen Prüfung: Das komplexe Bewertungssystem bei der Theorieprüfung wird vereinfacht, der Umfang des Fragenkatalogs wird reduziert. Fragen zur Verkehrssicherheit bilden bei der Prüfung einen besonderen Fokus. Das hohe Qualifikationsniveau der Führerscheinausbildung bleibt erhalten.
- Weniger Sonderfahrten: Aktuell sind in Deutschland beim PKW-Führerschein 12 Sonderfahrten gesetzlich festgelegt. Künftig soll es keine Vorgaben mehr über die Anzahl der Sonderfahrten geben. Hier wird die Einschätzung der Fahrlehrerinnen und -lehrer maßgeblich sein. Damit orientiert sich Deutschland am EU-Recht. Künftig wird nur noch geregelt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit durchzuführen sind.
- Neue Ausbildungsformen: Weniger starre Vorgaben gibt es auch für Fahrschülerinnen und -schüler: Sie können künftig unter Anleitung von nahestehenden Personen Fahrpraxis erwerben, ergänzt durch die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung ist, dass die Fahrschülerinnen und -schüler die Theorie zuvor bestanden haben. Die neue Ausbildungsform wird zunächst erprobt. Die Bundesländer können jeweils eigenständig entscheiden, ob sie dies umsetzen wollen. Grundsätzlich sollen bei der Ausbildung auch Übungen am Fahrsimulator möglich sein.
- Mehr Transparenz und Wettbewerb: Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen künftig online in der Mobilithek, der zentralen Datenbank für Mobilitätsdaten, zur Verfügung stehen. Eltern und Fahrschüler erhalten so einen besseren Qualitätsvergleich. Auch durch die transparenten Kosten soll der Führschein insgesamt günstiger werden.