Digitales Pass- und Ausweiszentralregister beschlossen

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Im Kabinett beschlossen Digitales Pass- und Ausweiszentralregister beschlossen

Bislang mussten Bürgerinnen und Bürger Pässe und Ausweise bei der Behörde vor Ort neu beantragen. Hiermit soll jetzt Schluss sein. Über ein neues Antragsportal können diese Anträge beim Zentralregister digital gestellt werden. Dies hat die Bundesregierung beschlossen.

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Eine Nahaufnahme eines Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland

Im neuen digitalen Register werden alle ausgegebenen Reisepässe, Personalausweise sowie eID-Karten gespeichert.

Foto: IMAGO/Rene Traut

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für ein zentrales Pass- und Ausweisregister auf Bundesebene beschlossen. Damit entfällt die Registerführung bei über 6.000 Pass- und Ausweisbehörden in den Kommunen und bei den Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes. Was bedeutet das konkret?

Bund führt Zentralregister

Die Aufgabe der Führung des Zentralregisters wird dem Bund übertragen. Die Bundesdruckerei wird das Register als Beliehene führen. Denn dort werden die Aufträge bereits heute für die Pass- und Ausweisbehörden bearbeitet.

Im Dokumentenregister werden alle ausgegebenen und unter Beachtung der Löschfrist gültigen Reisepässe, Personalausweise sowie eID-Karten nachgewiesen. Dazu gehören auch die von den Pass- und Ausweisbehörden dezentral erstellten vorläufigen beziehungsweise Ersatzdokumente. Die Speicherung umfasst sowohl die zentral bei der Bundesdruckerei produzierten, regulären Dokumente als auch dezentrale, von den Pass- und Ausweisbehörden vor Ort ausgestellte, vorläufige Reisepässe und Personalausweise, mit längstens einem Jahr Gültigkeit. Ausgenommen ist der biometrische Fingerabdruck, der wie bislang ausschließlich dezentral auf dem Chip des Ausweisdokuments gespeichert wird. 

Wie profitieren die Bürgerinnen und Bürger davon?

Durch ein neues digitales und zentrales Antragsportal, das das Zentralregister ergänzt, soll es Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden, künftig ihre Neubeantragungen von Pässen und Ausweisen online vornehmen. Ein Besuch in der Behörde vor Ort ist dann lediglich noch für die Abgabe der biometrischen Daten erforderlich. Dies betrifft dann beispielsweise die Abgabe von Lichtbildern oder Fingerabdrücken.

Die Bundesregierung setzt damit ein weiteres Vorhaben zur deutlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger um und bringt das Pass- und Ausweisrecht auf einen modernen digitalen Stand. Auf Grundlage der beschlossenen Eckpunkte wird der entsprechende Gesetzentwurf bis zum Jahresende eingebracht.