Kabinett beschließt Ergänzungshaushalt

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Bundeshaushalt 2022 Kabinett beschließt Ergänzungshaushalt

Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine erfordern umfangreiche staatliche Maßnahmen, um die humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Mit dem Ergänzungshaushalt hat die Bundesregierung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen.

2 Min. Lesedauer

Wozu ein Ergänzungshaushalt?

Schon bei Beschluss des Haushaltsentwurfs am 16. März 2022 war absehbar, dass weitere Maßnahmen nötig sein werden, um die Folgen des Kriegs in der Ukraine abzumildern, Menschen und Unternehmen in Deutschland zu entlasten und die ankommenden Flüchtlinge zu unterstützen. Die Bundesregierung hat dafür einen Ergänzungshaushalt auf den Weg gebracht, der nun in die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2022 eingegliedert wird.

Wofür werden die zusätzlichen Mittel bereitgestellt?

Mit dem Ergänzungshaushalt werden die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um folgende Maßnahmen zügig umzusetzen:

  1. Das Entlastungspaket II , das mit verschiedenen, breit angelegten Maßnahmen dabei helfen soll, die hohen Energiepreise abzufedern. Das Paket umfasst einen einmaligen Kinderbonus, eine Energiepreispauschale, die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, Vergünstigungen im ÖPNV und eine Einmalzahlung für Beziehende von Sozialleistungen.
  2. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zur Finanzierung der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Dazu stellt der Bund den Ländern und Kommunen im Jahr 2022 pauschal zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Außerdem trägt der Bund die Kosten für die Sicherung des Lebensunterhalts der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer.
  3. Die finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die mit stark gestiegenen Kosten aufgrund der kriegsbedingt hohen Energiepreise zu kämpfen haben. Der Bund stellt dafür weitere fünf Milliarden Euro bereit.
  4. Weitere zwingend erforderliche Maßnahmen der Ressorts im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine.

Weitere Informationen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger finden Sie in den Fragen und Antworten .

Welchen Umfang hat der aktuelle Bundeshaushalt?

Die Bundesregierung plant für 2022 weitere Mindereinnahmen in Höhe von 12,9 Milliarden Euro sowie Mehrausgaben in Höhe von 26,3 Milliarden Euro ein. Der Ergänzungshaushalt hat somit einen finanziellen Gesamtumfang von 39,2 Milliarden Euro, der Bundeshaushalt 2022 insgesamt ein Volumen von 483,9 Milliarden Euro.

Sind dafür neue Schulden nötig?

Für die notwendigen Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen muss die Nettokreditaufnahme erhöht werden. Der Ergänzungshaushalt überschreitet die zulässige Verschuldung gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes um weitere 39,2 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich für den Bundeshaushalt 2022 insgesamt eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 138,9 Milliarden Euro. Vor Inkrafttreten muss der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließen, dass die Voraussetzungen für das Überschreiten der Kreditobergrenze vorliegen.

Mehr über den Bundeshaushalt erfahren Sie beim Bundesfinanzministerium .