Im Kabinett beschlossen
Das Kabinett hat weitere Änderungen im Telekommunikationsgesetz beschlossen. Der flächendeckende Ausbau von Mobilfunk und Festnetz soll verbessert, vereinfacht und beschleunigt – und Glasfaser soll bis in jede Wohnung ermöglicht werden.
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Die Bundesregierung will den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen noch effektiver vorantreiben.
Foto: picture alliance/Jochen Tack
Leistungsfähige digitale Infrastrukturen sind die Grundlage für eine moderne und resiliente Gesellschaft, eine zukunfts- und wettbewerbsfähige deutsche Wirtschaft und wesentliche Bedingung für eine weitreichende digitale Transformation Deutschlands. Damit ist der Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen von zentraler Bedeutung für die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit.
Mit den durch das Kabinett beschlossenen Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) soll der flächendeckende Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen noch effektiver vorangetrieben werden. Bereits im letzten Jahr wurden erste Weichen und Rahmenbedingungen für den Netzausbau gelegt und der Ausbau als überragendes öffentliches Interesse deklariert. Mit den aktuellen Änderungen werden vor allem europäische Vorgaben umgesetzt.
Mit den jetzigen gesetzlichen Anpassungen wird der Ausbau der Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung sowie der Ausbau der Mobilfunknetze insgesamt vorangetrieben. Dabei helfen effizientere Verfahren, weniger Bürokratie und mehr Beschleunigung insgesamt. Dazu gehören Fristverkürzungen bei Genehmigungsverfahren, Stärkung genehmigungsfreier Maßnahmen und Vereinfachung durch ein optionales Anzeigeverfahren, wo bisher Genehmigungen erforderlich sind. Mehr Transparenz und verlässliche Rahmenbedingungen durch Änderungen im Bereich der Marktregulierung vereinfachen Verfahren.
Mit den TKG-Änderungen 2026 werden Vorgaben aus dem EU-Recht ins deutsche Recht umgesetzt, die Gigabit-Infrastruktur- und Roaming-Verordnung.
Der Netzausbau ist für die digitale Infrastruktur in Deutschland unumgänglich. Deswegen hat die Bundesregierung im letzten Jahr das Thema „Telekommunikationsnetze“ rechtlich als von „überragendem öffentlichen Interesse“ eingestuft, um die Vorhaben bei behördlichen Abwägungen zu priorisieren. Dadurch werden Vorhaben zum Netzausbau in Genehmigungsverfahren bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange in der Regel Vorrang eingeräumt. Die Regelung ist bis Ende 2030 befristet, da bis dahin der flächendeckende Glasfaser- und Mobilfunkausbau erreicht werden kann.
Der Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen soll beschleunigt, besser koordiniert und mit messbaren Zielen transparenter gesteuert werden. Dazu haben die gemeinsamen Akteure – der Bund, die Länder, Kommunen und die Telekommunikationsbranche – am 8. Juni 2026 das Memorandum of Understanding „Bestes Netz für Deutschland“ unterzeichnet. Es regelt weitere Investitionen beim Netzausbau, um allein im Jahr 2026 rund 5,6 Millionen Glasfaseranschlüsse für die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands bereitzustellen. Die gemeinsame Absichtserklärung schafft zugleich einen klaren Rahmen für die Fortführung des Dialogs.