Investitionen in die Zukunft

Bundeshaushalt 2022 und Finanzplan Investitionen in die Zukunft

Die Bundesregierung plant in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionen. Sie sollen nicht nur dabei helfen, die Corona-Folgen abzumildern, sondern ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum bewirken, das Wohlstand und Beschäftigung sichert. Dafür hat das Kabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2022 und den Finanzplan bis 2025 beschlossen.

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Ein Haushaltsplan mit Tabelle und Stift.

Die Bundesregierung plant im Bundeshaushalt 2022 umfangreiche Investitionen.

Foto: REGIERUNGonline/Stutterheim

Welchen Umfang soll der Bundeshaushalt 2022 haben?

Der Bundeshaushalt 2022 soll ein Gesamtvolumen von 443 Milliarden Euro – etwa 23 Milliarden Euro mehr als im März veranschlagt . Dabei ist klar: Der Bundeshaushalt wird auch in den kommenden Jahren durch die massiven Corona-Auswirkungen bestimmt.

Im Verlauf der Pandemie hat die Bundesregierung die wirtschaftlichen Hilfen verlängert und ausgeweitet, um die Folgen für Unternehmen, Beschäftigte und Selbstständige abzumildern. Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket und das ergänzende Zukunftspaket werden auch fortgesetzt. Das wird auch 2022 zu Mehrausgaben im Bundeshaushalt führen.

Erfreulich ist aber, dass die erheblichen Anstrengungen zur Bewältigung der Pandemie Erfolge zeigen: Der wirtschaftliche Gesamtausblick ist deutlich positiver als zu Beginn der Haushaltsplanungen.

Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung?

Oberstes Ziel der Bundesregierung bleibt es, den Auswirkungen der Corona-Pandemie entschlossen und zielgerichtet entgegenzutreten. Dafür ist es wichtig, die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu stärken.

Wir setzen den Corona-Folgen eine breite Investitionsinitiative entgegen und planen dafür im kommenden Jahr knapp 52 Milliarden Euro und bis 2025 jährlich rund 51 Milliarden Euro ein. Damit überschreiten die Investitionsausgaben das Vorkrisenniveau deutlich. Gleichzeitig wollen wir die Sozialversicherungsbeiträge stabil halten, um Wachstum und Beschäftigung zu sichern.

Welche Investitionen plant die Bundesregierung?

Ziel der geplanten Investitionen ist es, die Grundlage für ein nachhaltiges, kräftiges Wachstum zu legen und die Wirtschaft in ihrem tiefgreifenden Wandel zu unterstützen. Die Schwerpunkte liegen deshalb - wie im Konjunktur- und Zukunftspaket vereinbart -  in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende, Mobilität und Digitalisierung.

Wichtig sind dabei unter anderem der Ausbau der Künstlichen Intelligenz und die Digitalisierung in Wirtschaft und Bildungssystem, etwa durch die Förderung von Quanten- und von zukünftigen Kommunikationstechnologien wie 5G und 6G.

Zusätzlich investiert der Bund im nächsten und den kommenden Haushaltsjahren in Straße, Schiene und Wasserstraße. Er unterstützt die Länder beim Thema Kinderbetreuung und stärkt Bildung und Forschung. Gefördert wird auch die digitale Infrastruktur und der klimafreundliche Umbau der Wirtschaft.

Welche Rolle spielt der Klimaschutz?

Eine große Herausforderung ist und bleibt der Klimawandel. Mit dem „Klimaschutz-Sofortprogramm 2022“ stellt die Bundesregierung zusätzlich rund acht Milliarden Euro zur Verfügung. Daraus werden weitere Maßnahmen zur Erreichung der nationalen Klimaschutzvorgaben finanziert.

Welche Vorsorge trifft die Bundesregierung für den Pandemie-Verlauf?

Die unmittelbaren Maßnahmen zur Abwehr der Corona-Folgen werden im Finanzplanzeitraum allmählich auslaufen. Für den Fall, dass die Pandemie andauert oder weitere Impfungen erforderlich werden, müssen die aufgebauten Kapazitäten für Produktion und Entwicklung abgesichert werden. Dafür trifft die Bundesregierung Vorsorge und plant für eventuelle unvorhergesehene Kosten im Haushaltsjahr 2022 eine Globale Mehrausgabe von 10 Milliarden Euro ein.

Wie werden die Ausgaben finanziert?

Im Haushaltsjahr 2022 ist es erneut erforderlich, die Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt über die Aufnahme neuer Schulden auszugleichen. Dazu will die Bundesregierung Kredite in Höhe von 99,7 Milliarden Euro aufnehmen und die Schuldenobergrenze des Grundgesetzes erheblich überschreiten. Das ist nur zulässig, wenn der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder bestätigt, dass eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt.

Dieser Kurs der Bundesregierung deckt sich mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission. Sie hat die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts auch für 2022 ausgesetzt, um den Euro-Mitgliedstaaten den notwendigen Spielraum für Wachstums- und Stützungsmaßnahmen einzuräumen. Die Bundesregierung strebt an, die Schuldenregel ab 2023 wieder vollständig einzuhalten.

Wie geht es weiter?

Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt und der Finanzplan werden nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Beraten werden sie jedoch im Parlament voraussichtlich nicht. Erfahrungsgemäß wird nach der Bundestagswahl ein zweiter Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 erforderlich werden.