Im Kabinett beschlossen
Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf stärkt die operativen Fähigkeiten der Nachrichtendienste angesichts einer verschärften Sicherheitslage. Die Bundesregierung will damit für die Bevölkerung und ihre Freiheit ein höheres Maß an Sicherheit erreichen.
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Mit der Reform der Nachrichtendienste erhalten diese zeitgemäße Befugnisse, um die Bevölkerung gemäß ihrem Auftrag schützen zu können.
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Staatliche Souveränität und unser Gemeinwesen sind vermehrt mit Bedrohungen aus dem In- und Ausland, etwa durch Spionage, Sabotage oder hybride Angriffe, konfrontiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst benötigen daher zeitgemäße Befugnisse, um wirksam agieren zu können.
Die Bundesregierung geht die Gesetzesreform auf drei Ebenen an, um ihrem Schutzauftrag gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden – und hat eine Reform der Nachrichtendienste beschlossen.
Zeitgemäße Befugnisse für die Nachrichtendienste
Die Aufklärungsbefugnisse der Nachrichtendienste werden an die Bedrohungen im Cyberraum angepasst und zukunftsfest ausgestaltet. Für die Datenauswertung wird die Nutzung von KI-Anwendungen geregelt, um effizienter Erkenntnisse gewinnen zu können, die für die Aufklärung von Bedrohungen erforderlich sind.
Im Rahmen der strategischen Aufklärung soll der Bundesnachrichtendienst Telekommunikationsinhalte bis zu sechs Monate und Verkehrsdaten bis zu zwölf Monate speichern dürfen. Dazu zählen zum Beispiel IP-Adressen sowie Zeit und Dauer der Verbindungen. Dadurch kommt Deutschland wieder auf Augenhöhe mit seinen Partnern.
Der Gesetzentwurf betrifft Neuregelungen für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
Der BND ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland.
Das BfV als Inlandsnachrichtendienst auf Bundesebene sammelt Informationen zu extremistischen und terroristischen Bestrebungen und schützt damit die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Mit dem Gesetzentwurf erhalten die Nachrichtendienste zudem die Befugnis zu aktiven Schutzmaßnahmen. Wenn sie Gefahren erkennen, die andere Stellen – etwa die Polizei – nicht gleichermaßen wirksam abwehren können, sollen die Nachrichtendienste künftig in engen Grenzen selbst eingreifen können. Das kann etwa das Abschalten eines ausländischen Servers sein, von dem aus ein Cyberangriff unmittelbar bevorsteht.
Sehen Sie hier die Pressekonferenz zum Kabinettsbeschluss im Video:
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Rechtskontrolle stärken
Die Rechtskontrolle über die Tätigkeit der Nachrichtendienste wird gestärkt und effizienter ausgestaltet. Der Unabhängige Kontrollrat übernimmt die Aufgaben der G10-Kommission und erhält die Zuständigkeit für alle Nachrichtendienste des Bundes. Damit soll die aktuelle Zersplitterung der Rechtskontrolle aufgehoben und eine stringente gerichtsähnliche Spruchpraxis ermöglicht werden. Besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen der Nachrichtendienste soll der Unabhängige Kontrollrat vorab genehmigen. Dies schafft Handlungssicherheit für die Nachrichtendienste bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags.
Ferner bleibt eine demokratische Kontrolle der Nachrichtendienste sichergestellt. Denn durch die Reform bleiben die Vorschriften des Gesetzes über das Parlamentarische Kontrollgremium unberührt.
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen
Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren wesentliche Vorgaben zum Nachrichtendienstrecht aufgestellt. Der Gesetzgeber muss die Eingriffsvoraussetzungen der verschiedenen Überwachungsbefugnisse hinreichend bestimmt normieren. Darüber hinaus soll stärker berücksichtigt werden, dass Überwachungsmaßnahmen je nach Adressat unterschiedlich intensiv in Grundrechte eingreifen. Deshalb enthält der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine deutlich klarer strukturierte Aufzählung der behördlichen Maßnahmen und ihrer Angemessenheitsanforderungen. Berufsgeheimnisse und der Kernbereich privater Lebensgestaltung werden verbessert geschützt, um die grundrechtlichen Garantien verlässlich abzusichern.