Mehr Kinderschutz im Netz

Bundesrat billigt Reform des Jugendschutzgesetzes Mehr Kinderschutz im Netz

Die Bundesregierung verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien. Anbieter werden künftig verpflichtet, Minderjährige vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen zu bewahren. Fragen und Antworten zu den wichtigsten Änderungen. 

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Der Bundestag hat den Änderungen am Jugendschutzgesetz zugestimmt. Was ist der Anlass für die Reform?

Durch das Internet und die sozialen Netzwerke hat sich das Kommunikationsverhalten und der Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Nahezu alle Jugendlichen sind heutzutage online. Zu einem Drittel nutzen schon sechs- bis siebenjährige Grundschulkinder regelmäßig das Internet. Viele der Kinder und Jugendlichen sind in den sozialen Netzwerken aktiv, schauen sich Videos und Serien an oder verbringen mit digitalen Spielen einen Teil ihrer Freizeit.

Die starke Nutzung des Internets und der sozialen Medien werden von den bisherigen Gesetzen zum Jugendschutz nicht mehr angemessen erfasst. Umso wichtiger sind zeitgemäße Regelungen, die Kinder und Jugendliche vor den Risiken in der digitalen Welt schützen.     

Was soll mit den Änderungen erreicht werden?

Bei den Änderungen geht es um einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz . Mit ihm sollen Risiken für Kinder und Jugendliche im Internet begegnet werden. Sie sollen insbesondere vor gefährdenden Inhalten geschützt werden. Darüber hinaus ist es Ziel, den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen und ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Außerdem gilt es, die Medienkompetenz von jungen Leuten zu stärken. Kindern und Jugendlichen muss eine möglichst unbeschwerte Teilnahme an den für sie relevanten Medien ermöglicht werden. Zudem soll Eltern, Fachkräften und den Kindern und Jugendlichen selbst verstärkt Orientierung gegeben werden.

Welche konkreten neuen Regelungen gibt es?

Die Neuregelungen beziehen sich auf besseren Schutz, Orientierung und Rechtsdurchsetzung.  

  • Die Änderungen nehmen insbesondere die relevanten Internetdienste in die Pflicht. Sie müssen nun angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen treffen. Damit soll Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte Teilhabe an digitalen Medien ermöglicht werden.
  • Ein weiterer Punkt betrifft die Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme. Sie werden modernisiert und bieten künftig wieder verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie für Kinder und Jugendliche selbst. Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote online künftig mit einer Alterskennzeichnung versehen.
  • Sogenannte Interaktionsrisiken, beispielsweise Cybermobbing und Hate Speech, werden von den Neuregelungen des Gesetzes miteinbezogen. Anbieter werden verpflichtet, Kinder und Jugendliche entsprechend zu schützen.  
  • Darüber hinaus wird für eine konsequente Rechtsdurchsetzung gesorgt – auch mit Blick auf Anbieter, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Kommt ein Anbieter seinen Pflichten nicht nach, kann das die Zahlung eines Bußgeldes nach sich ziehen.
  • Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Sie sorgt für die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten sowie für die Vernetzung aller Akteure. Zudem nimmt sie die künftige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in den Blick.

Laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat das Gesetz die "verschiedenen Interaktionsrisiken, die das Internet für Kinder und Jugendliche mit sich bringt, im Blick: Belästigungen, Beleidigungen, Abzocke". Außerdem werde sichergestellt, dass Filme oder Spiele die gleiche Alterseinstufung bekommen, egal, ob sie online gestreamt oder im Geschäft an der Ladentheke gekauft werden", so Giffey.

Wie viel Zeit verbringen Kinder und Jugendliche im Internet?

Die Nutzungsdauer schwankt je nach Altersgruppe. Bei den Zwölf- bis 13-Jährigen sind es im Schnitt pro Tag etwas mehr als zweieinhalb Stunden. Die 16- bis 17-Jährigen verbringen etwa vier Stunden täglich im Internet. Besondere Bedeutung haben die digitale Kommunikation und der Konsum von Videos. An erster Stelle der regelmäßigen ausgeübten Tätigkeiten steht die Recherche über Suchmaschinen (65 Prozent), gefolgt vom Verschicken von Whatsapp-Nachrichten (62 Prozent) und dem Anschauen von YouTube-Videos (56 Prozent).

Auch digitale Spiele prägen den Alltag von Kindern und Jugendlichen. Bei zwei Dritteln der Kinder bis 13 Jahre ist das Gaming sehr beliebt. Bei den Zwölf- bis 19-Jährigen spielt ein Viertel mehrmals pro Woche Konsolenspiele. Im Schnitt spielen Jungen mit knapp zweieinhalb Stunden pro Tag zweieinhalb Mal so lange wie Mädchen. Über die Hälfte der Sechs- bis 13-Jährigen sind regelmäßig bei YouTube.    

Welche Erfahrungen machen Minderjährige im Netz?

41 Prozent der Zehn- bis 18-Jährigen haben bereits negative Erfahrungen im Internet gemacht. Beleidigungen, Hasskommentare und systematisches Mobbing zählen für mehr als ein Drittel der Jugendlichen zu den größten Risiken. Cybermobbing ist ein zunehmendes Problem. Am stärksten sind Jugendliche im Alter von 15 bis 16 Jahren betroffen. Aber auch jedes zwanzigste Kind im Alter von neun bis zehn Jahren fühlte sich bereits online bedroht, lächerlich gemacht oder bloßgestellt. Auch sexuell motivierte Belästigungen und Übergriffe sind bekannte Risiken. Das gilt vor allem bei Social-Media-Angeboten und Online-Spielen mit Chat-Funktion.

Auch Eltern stellt die Internetnutzung ihrer Kinder vor große Herausforderungen. Über 40 Prozent der Eltern mit Kindern bis zwölf Jahre befürchten, dass ihr Kind mit verstörenden oder beängstigenden Inhalten in Berührung kommt. Das Risiko, dass ihr Kind selbst zu viele persönliche Daten öffentlich machen könnte, sehen vor allem Eltern von Elf- bis 12-Jährigen und von 15- bis 16-Jährigen. Dass ihr Kind mit nicht vertrauenswürdigen Personen in Kontakt kommen könnte, macht besonders Eltern von Heranwachsenden zwischen elf und 14 Jahren Sorge.