Reisen in und aus innerdeutschen Risikogebieten

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Bund-Länder-Beschluss vom 7. Oktober Reisen in und aus innerdeutschen Risikogebieten

Das Corona-Infektionsgeschehen nimmt auch in Deutschland wieder zu - besonders stark in einigen Großstädten. Bund und Länder haben deswegen heute einen Beschluss über Reisen in und aus innerdeutschen Risikogebieten gefasst. Fünf Bundesländer gaben Zusatzerklärungen ab.

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Beginnend mit der kälteren Jahreszeit nimmt das Infektionsgeschehen auch in Deutschland wieder zu. Insbesondere in einigen Metropolen und Ballungsräumen steigen die Infektionszahlen teilweise stark an. In ihrem Beschluss bekräftigen Bund und Länder, dieser Entwicklung mit den bereits getroffenen Beschlüssen und der darin enthaltenen Hotspot-Strategie zu begegnen. 

Demnach ergreifen die Bundesländer konsequente lokale Beschränkungsmaßnahmen - spätestens, sobald das Infektionsgeschehen über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage steigt. 

Nicht erforderliche Reisen in und aus Risikogebieten vermeiden

Bund und Länder fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche Reisen in Risikogebiete und aus Risikogebieten heraus zu vermeiden. Touristisch Reisende aus einem Risikogebiet sollen nur dann in einem Beherbungsbetrieb untergebracht werden dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Fünf Bundesländer gaben Zusatzerklärungen ab.

Hier finden Sie den Beschluss im Wortlaut .