Der Arbeitsmarkt soll inklusiver werden

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Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Der Arbeitsmarkt soll inklusiver werden

Mehr Menschen mit Behinderungen sollen in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Für sie ist damit auch mehr gesellschaftliche Teilhabe verbunden. Arbeitgeber profitieren ebenfalls: In Zeiten von Fachkräftemangel eröffnet Inklusion ihnen neue Chancen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zugestimmt.

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Eine junge Frau mit Down-Syndrom arbeitet in einem Café.

Menschen mit Behinderungen sollen gezielter unterstützt werden, damit sie am Arbeitsleben teilhaben können.

Foto: Getty Images/istock/Vesnaandjic

Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Denn das führt auch zu sozialer Teilhabe und Teilhabe an Bildung. Vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs ist es außerdem geboten, die Menschen noch stärker darin zu unterstützen, einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.

Menschen mit Behinderungen seien oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil . Trotzdem seien sie wesentlich öfter von Arbeitslosigkeit betroffen. „Um das zu ändern machen wir mit gezielten Maßnahmen den Arbeitsmarkt inklusiver.“

Es gebe keine Ausreden mehr, so Heil in der abschließenden Abstimmung im Bundesrat. „Wir haben auch heute alle technischen Möglichkeiten, um inklusive Arbeitsplätze einzurichten.“ Inklusion sei eine Frage der ökonomischen Vernunft. Menschen mit Behinderung für den Arbeitsmarkt zu gewinnen, sei ein unterschätztes Thema. Rund 166.000 Menschen stünden zu Verfügung, wenn das Potenzial besser ausgeschöpft würde.

Menschen besser in den Arbeitsmarkt integrieren

Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes will die Bundesregierung ihre Ziele für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen umsetzen. Mit den Maßnahmen sollen mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit kommen. Ziel ist zudem, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und Menschen mit Schwerbehinderung gezielter zu unterstützen.

Weitere Informationen rund um Arbeits- und Sozialpolitik finden Sie auf unserer Themenseite Arbeit und Soziales.

Konkret sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor:

  • Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, werden künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Für kleinere Arbeitgeber werden wie bisher Sonderregelungen gelten.

    Was ist eine Ausgleichsabgabe?
    Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§ 154 SGB IX). Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, deren Höhe sich nach der Zahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze richtet.
  • Die Gelder aus der Ausgleichsabgabe sollen vollständig dafür verwendet werden, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.
  • Es wird eine Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes eingeführt, um Bewilligungsverfahren zu beschleunigen. Das heißt: Anträge gelten als genehmigt, über die das Integrationsamt nicht innerhalb von sechs Wochen entscheidet.
  • Die Begrenzung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit wird aufgehoben. Für Arbeitgeber wird es damit attraktiver, Menschen mit Behinderungen über das Budget für Arbeit einzustellen.

    Was ist das Budget für Arbeit?
    Mit dem Budget für Arbeit wird Menschen mit Behinderungen der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Das Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderungen als Alternative zu Leistungen in einer Werkstatt erhalten. Es umfasst einen dauerhaften Zuschuss zu den Lohnkosten.
  • Der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung soll neu ausgerichtet werden. Unter anderem sollen darin Betroffene als Expertinnen und Experten bei der Arbeit des Beirats besser berücksichtigt werden.

    Was ist der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung?
    Der „Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung“ wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildet. Er berät als unabhängiges Gremium das Ministerium zu allen versorgungsärztlichen Angelegenheiten. Zudem wirkt der Beirat daran mit, die Versorgungsmedizinischen Grundsätze weiterzuentwickeln, die in der Versorgungsmedizin-Verordnung enthalten sind. Diese Grundsätze sind bei der Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht verbindlich anzuwenden.