Impfangebot für alle über 12 Jahre 

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Gesundheitsministerkonferenz  Impfangebot für alle über 12 Jahre 

Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können künftig in Impfzentren oder beim Hausarzt eine Impfung gegen das Coronavirus bekommen. Das haben die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder sowie Bundesgesundheitsminister Spahn gemeinsam beschlossen. Eine Auffrischimpfung ab September soll zudem besonders gefährdete Gruppen schützen.

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Foto zeigt die Impfung eines jungen Mädchens

Es stehen ausreichend Impfdosen zur Verfügung, um allen der circa 4,5 Millionen 12- bis 17-jährigen Personen in Deutschland eine Impfung unmittelbar anbieten zu können.

Foto: picture alliance/dpa/Oliver Berg

Die Bundesländer werden künftig Impfungen für 12 bis 17-Jährige anbieten. Das haben die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Kinder und Jugendliche können damit in Impfzentren, bei den niedergelassenen Kinder-, Jugend- und Hausärzten und als Angehörige von Beschäftigten auch durch Betriebsärzte geimpft werden. Dabei ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung erforderlich sowie eine gegebenenfalls notwendige Zustimmung der Sorgeberechtigten. 

„Wir haben genügend Impfstoff“

„Wir halten unser Versprechen: Jeder, der will, kann im Sommer geimpft werden. Wir haben genügend Impfstoff für alle Altersgruppen. Auch 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche, die sich nach ärztlicher Aufklärung für eine Impfung entscheiden, können sich und andere mit einer Impfung schützen“, so Bundesgesundheitsminister Spahn.

Für die Covid-19-Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren sind bisher die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna durch die Europäische Kommission zugelassen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit 16. August 2021 eine Impfung von Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren. Sie hat ihre Empfehlung auf Grundlage neuer Erkenntnisse aktualisiert. Zuvor hatte die Stiko die Immunisierung nur für vorerkrankte Kinder und Jugendliche empfohlen.

Auffrischimpfung schützt gefährdete Gruppen

Außerdem hat die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen, dass ab September 2021 in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten wird.

Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischimpfung angeboten bekommen. Bisherige Studiendaten zeigen, dass insbesondere diese Gruppen von einer Auffrischimpfung profitieren. 

„Mit der Möglichkeit einer Auffrischimpfung im September wollen wir die besonders gefährdeten Gruppen im Herbst und Winter bestmöglich schützen. Denn für sie ist das Risiko eines nachlassenden Impfschutzes am größten“, sagte Bundesgesundheitsminister Spahn. 

Auch allen bereits vollständig geimpften Bürgerinnen und Bürgern, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff (AstraZeneca und Johnson&Johnson) erhalten haben, soll ab September eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. Die Auffrischungsimpfung kann in Impfzentren, durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oder durch Betriebsärztinnen und -ärzte verabreicht werden.