Homosexuelle Soldatinnen und Soldaten werden rehabilitiert

Bundeswehr Homosexuelle Soldatinnen und Soldaten werden rehabilitiert

Jahrzehntelang wurden Soldatinnen und Soldaten der deutschen Streitkräfte wegen ihrer Homosexualität benachteiligt. Der Bundestag hat beschlossen, die betroffenen Soldatinnen und Soldaten zu rehabilitieren. Es sollen Verurteilungen der Wehrdienstgerichte aufgehoben und Entschädigungen gezahlt werden.

2 Min. Lesedauer

Foto zeigt zwei Soldaten.

Die betroffenen Soldaten können beantragen, dass die Verurteilungen durch das Wehrdienstgericht aufgehoben werden.

Foto: Thomas Koehler/photothek.net

Was hat der Bundestag beschlossen?

Der Bundestag hat das Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligter Soldatinnen und Soldaten beschlossen. Es sieht vor, Soldatinnen und Soldaten zu rehabilitieren, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen durch Wehrdienstgerichte verurteilt worden sind. Ebenfalls einbezogen sind Soldatinnen und Soldaten, die dienstrechtliche Benachteiligungen wie zum Beispiel versagte Beförderungen erlitten haben. Rehabilitiert werden sollen auch Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund ihrer Homosexualität Nachteile erlitten haben.

Warum wurde das Gesetz geschaffen?

In den deutschen Streitkräften wurde die Benachteiligung homosexueller Soldatinnen und Soldaten offiziell bis in das Jahr 2000 hinein praktiziert. Homosexuelle Neigungen führten nach damaliger Ansicht zur Gefährdung der Disziplin der Truppe und minderten die Autorität der Vorgesetzten. Aus heutiger Sicht verstößt das gegen das Grundgesetz. Deshalb sollen die benachteiligten Soldatinnen und Soldaten rehabilitiert werden.

Wer hat Anspruch?

Alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee (NVA), die dienstrechtlich benachteiligt worden sind. Sie müssen geltend machen, dass diese Benachteiligungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen erfolgt sind oder sie in anderer Weise aufgrund ihrer Homosexualität benachteiligt worden sind. Dazu zählen zum Beispiel verweigerte Beförderungen. Für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gilt der Zeitraum vom 8. Mai 1945 bis zum 3. Juli 2000, für die Soldatinnen und Soldaten der NVA für den Zeitraum bis zum 3. Oktober 1990.

Wie sieht die Rehabilitierung konkret aus?

Die betroffenen Soldatinnen und Soldaten können beantragen, dass die Verurteilungen durch das Wehrdienstgericht aufgehoben werden. Außerdem ist die Rehabilitierung mit einer symbolischen finanziellen Entschädigung verbunden.

Gibt es eine öffentliche Entschuldigung?

Im September 2020 hatte sich Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer öffentlich bei den betroffenen Soldatinnen und Soldaten entschuldigt. "Die Haltung der Bundeswehr zur Homosexualität war falsch. Ich bedauere diese Praxis sehr. Bei denen, die darunter zu leiden hatten, bitte ich um Entschuldigung", so Kramp-Karrenbauer. Sie beteuerte auch, dass es nicht gleichgültig sei, wie damals mit den Menschen umgegangen wurde. "Auch wenn wir nicht jedem Schicksal gerecht werden können: Wir arbeiten das auf, und wir korrigieren das so weit wie möglich."